
17. September 2026
Kleine Anfrage führt zu rechtsaufsichtlicher Prüfung – zentrale Fragen fünf Jahre später weiter offen
Ein 14-Jähriger wurde während der Corona-Pandemie zehn Tage lang in einer geschlossenen Einrichtung für sogenannte Quarantäneverweigerer in Dresden untergebracht. Ein Gericht genehmigte den Freiheitsentzug. Doch fünf Jahre später bleiben entscheidende Fragen offen: Wer brachte das Verfahren überhaupt auf den Weg? Wurde der Jugendliche persönlich angehört? Hatte er einen Anwalt oder Verfahrensbeistand? Wurden mildere Mittel geprüft? Diese Fragen gehen aus der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage des BSW-Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht (Drs. 8/7775, s. Anhang) hervor. Nach Mitteilung des Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden handelte es sich vermutlich um ein Verfahren des Amtsgerichts Bautzen. Dessen Familienabteilung genehmigte am 29. April 2021 die Unterbringung des damals 14-Jährigen in einer „geschlossenen Einrichtung für Quarantäneverweigerer in Dresden“. Bemerkenswert ist die Antwort der Staatsregierung zur Rechtsgrundlage: Nach ihren Erkenntnissen handelte es sich nicht um eine Unterbringung nach § 30 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz. Zudem sei die Unterbringung nicht von einer Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes beantragt worden. Jens Hentschel-Thöricht, BSW-Abgeordneter und Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses, erklärt: „Ein 14-Jähriger verliert für zehn Tage seine Freiheit – aber fünf Jahre später kann nicht einmal eindeutig beantwortet werden, wer dieses Verfahren veranlasst hat. Genau das müssen wir aufklären. Wer stellte die Weichen dafür, dass ein Minderjähriger am Ende zehn Tage hinter verschlossenen Türen saß? Bei einem derart schwerwiegenden Eingriff müssen die Abläufe lückenlos nachvollziehbar sein. Wir wollen wissen, ob der Jugendliche persönlich angehört wurde, ob er rechtlichen Beistand hatte und welche milderen Mittel geprüft wurden. Gerade bei einem Minderjährigen darf darüber keine Unklarheit bestehen.“ Die Kleine Anfrage hat inzwischen weitere Konsequenzen: Die Staatsregierung ordnet den Vorgang nach den bislang vorliegenden Informationen dem Landkreis Bautzen zu. Aufgrund der im Zuge der Anfrage zusammengetragenen Erkenntnisse werde der Fall nun rechtsaufsichtlich geprüft. Zum Zeitpunkt der Beantwortung war diese Prüfung noch nicht abgeschlossen. Ines Biebrach, Obfrau der BSW-Fraktion im Corona-Untersuchungsausschuss und Rechtsanwältin, erklärt: „Dass die Staatsregierung aufgrund der jetzt zusammengetragenen Erkenntnisse eine rechtsaufsichtliche Prüfung veranlasst hat, zeigt, dass hier weiterer Aufklärungsbedarf besteht. Wir erwarten, dass das Ergebnis dieser Prüfung transparent gemacht wird. Corona-Aufarbeitung darf sich nicht in allgemeinen Debatten über die damalige Lage erschöpfen. Wir müssen uns gerade die konkreten Fälle ansehen, in denen staatliche Maßnahmen tief in die Grundrechte eingegriffen haben. Hier geht es um einen 14-Jährigen und zehn Tage Freiheitsentzug. Ein Rechtsstaat muss nachvollziehbar darlegen können, wie es dazu kam und ob die Rechte des Minderjährigen in jeder Phase gewahrt wurden.“ Hintergrund: Der Jugendliche war vom 29. April bis 9. Mai 2021 in der Landeseinrichtung am Hammerweg 26 in Dresden zwangsweise untergebracht. Die offenen Fragen zu den damaligen Abläufen sind Gegenstand der Kleinen Anfrage Drs. 8/7775.

16. September 2026
Besucher aus dem Wahlkreis erleben Landespolitik hautnah
Ich durfte rund 30 Gäste aus meinem Wahlkreis, aber auch aus ganz Sachsen im Sächsischen Landtag in Dresden begrüßen. Mit dabei waren auch Mitglieder des BSW-Landesvorstandes Sachsen sowie des Jugendverbandes JSW. Zu Beginn gab ich einen Einblick in meine parlamentarische Arbeit und die aktuellen Schwerpunkte der BSW-Fraktion. Als Sprecher für Brand-, Rettungs-, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz stehen für mich vor allem die konkrete Situation unserer Feuerwehren, ein leistungsfähiges Rettungswesen und eine verlässliche Krisenvorsorge im Mittelpunkt. Dabei gilt für mich ein klarer Grundsatz: Sicherheit darf nicht am Geld scheitern. Auch meine Arbeit im Corona-Untersuchungsausschuss war Teil des Gesprächs. Hier geht es darum, politische Entscheidungen und ihre Grundlagen kritisch aufzuarbeiten, offene Fragen zu klären und aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen. Darüber hinaus berichtete ich über meine Aufgaben als Parlamentarischer Geschäftsführer der BSW-Fraktion. Dazu gehören die Koordinierung der parlamentarischen Arbeit, die Vorbereitung der Plenarsitzungen und die Abstimmung innerhalb der Fraktion. Für die Besucher bot sich damit auch ein Blick hinter die Kulissen des parlamentarischen Alltags. Ein Thema interessierte insbesondere die mitgereisten JSW-Mitglieder: Wie steht die BSW-Fraktion zum Wahlalter 16? Passenderweise stand genau diese Frage an diesem Tag auf der Tagesordnung des Landtages. Die Antwort unserer Fraktion fiel eindeutig aus: Eine deutliche Mehrheit der BSW-Fraktion stimmte für die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Damit konnten die Besucher unmittelbar erleben, wie aus einer politischen Diskussion eine konkrete parlamentarische Entscheidung wird. Anschließend verfolgte die Gruppe von der Besuchertribüne aus eine Plenardebatte zur Zukunft des „VW-Standortes Sachsen“. Im Mittelpunkt standen die Perspektiven der sächsischen Automobilindustrie und insbesondere des Standortes Zwickau. Für das BSW machte Ralf Böhme deutlich, dass eine starke Industrie verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen benötigt. Aus Sicht des BSW müssen industrielle Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Sachsen langfristig gesichert werden. Hohe Energiepreise, wachsende Kosten und Bürokratie belasten Unternehmen und Beschäftigte. Sachsen braucht Rahmenbedingungen, unter denen Unternehmen investieren und produzieren können und gute Arbeitsplätze erhalten bleiben. Im Anschluss erhielt die Gruppe weitere Einblicke in die Aufgaben und Funktionsweise des Sächsischen Landtages. Dabei ging es unter anderem um die Redezeiten der Fraktionen, die Sitzordnung im Plenarsaal und die Unterschiede zwischen einer Enquete-Kommission und einem Untersuchungsausschuss. Besonders gefreut haben mich das große Interesse und die vielen Fragen. Politik sollte nicht nur im Plenarsaal stattfinden. Mir ist wichtig, mit den Menschen aus meinem Wahlkreis im direkten Gespräch zu bleiben, zuzuhören und transparent zu machen, was wir als BSW im Landtag konkret tun. Der Besuch hat gezeigt, wie wertvoll dieser direkte Austausch ist: Politik kennenlernen, Fragen stellen, unterschiedliche Positionen diskutieren und anschließend parlamentarische Entscheidungen unmittelbar miterleben. Vielen Dank an alle Teilnehmer für den Besuch und die guten Gespräche.

16. September 2026
Wenn der Arzt immer weiter weg ist
BSW startet Gesundheitstour durch Ostsachsen
Sechs Stationen in vier Tagen – Abgeordnete wollen Versorgungslücken aufnehmen und politische Konsequenzen ziehen
Arztpraxen ohne Nachfolger, monatelange Wartezeiten auf Facharzttermine, steigende Pflegekosten und Unsicherheit über die Zukunft regionaler Krankenhäuser: Vom 6. bis 9. Oktober gehen die BSW-Landtagsabgeordneten Ines Biebrach und Jens Hentschel-Thöricht auf Gesundheitstour durch Ostsachsen. In Löbau, Bautzen, Zittau, Görlitz, Weißwasser und Radeberg wollen sie erfahren, wo die medizinische Versorgung vor Ort konkret nicht mehr funktioniert. „Politische Entscheidungen über Krankenhäuser und Arztpraxen werden oft weit entfernt von den Menschen getroffen, die ihre Folgen tragen. Gerade im ländlichen Raum werden die Wege länger, Praxen finden keine Nachfolger und Facharzttermine sind kaum zu bekommen. Wir wollen hören, was Patienten und Beschäftigte tatsächlich erleben – und was sich ändern muss“, erklärt Ines Biebrach, BSW-Landtagsabgeordnete aus dem Landkreis Bautzen. Jede Station greift konkrete regionale Probleme auf: In Zittau geht es um die Zukunft der Klinikstandorte Zittau und Ebersbach sowie die Notfallversorgung im Oberland. In Weißwasser steht die dauerhafte Sicherung des Kreiskrankenhauses als Versorgungsanker für den Nordkreis im Mittelpunkt. In Görlitz werden die Folgen der Krankenhaus- und Gesundheitsreformen für das Städtische Klinikum und die Altersmedizin thematisiert. In Bautzen und Radeberg geht es um die Zukunft der Krankenhäuser, fehlende Ärzte und Pflegekräfte sowie den Erhalt wohnortnaher Grund- und Notfallleistungen. In Löbau stehen Haus- und Fachärzte, Medizinische Versorgungszentren, Apotheken und die Erreichbarkeit der umliegenden Kliniken im Fokus. „Ob ein Mensch rechtzeitig einen Arzt erreicht oder im Notfall schnell behandelt wird, darf nicht von Wohnort und Geldbeutel abhängen. Wir wollen nicht bei einer Bestandsaufnahme stehen bleiben: Die Hinweise aus der Tour sollen in konkrete Initiativen für den Landtag und die Kreistage einfließen“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer der BSW-Fraktion und Vorsitzender der Kreistagsfraktion BSW/FWZ im Landkreis Görlitz. Die öffentlichen Termine • Dienstag, 6. Oktober, 9–11 Uhr: Löbau, Altmarkt • Dienstag, 6. Oktober, 14–16 Uhr: Bautzen, Kornmarkt • Mittwoch, 7. Oktober, 9–11 Uhr: Zittau, Markt • Donnerstag, 8. Oktober, 9–11 Uhr: Görlitz, Marienplatz • Freitag, 9. Oktober, 9–11 Uhr: Weißwasser, Berliner Straße / Ecke B 156 • Freitag, 9. Oktober, 13–16 Uhr: Radeberg, Marktplatz Eingeladen sind Bürgerinnen und Bürger ebenso wie Beschäftigte im Gesundheitswesen, Pflege- und Rettungskräfte, Ärzte, Apotheker und kommunale Verantwortungsträger. Die Gespräche werden ausgewertet und parlamentarisch sowie kommunalpolitisch weiterverfolgt.

16. September 2026
72 Stunden ohne Strom
Sachsen weiß nicht, was dann noch funktioniert
Was passiert in Sachsen, wenn großflächig für drei Tage der Strom ausfällt? Die Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage des BSW-Abgeordneten Jens Hentschel-Thöricht (Drs. 8/8027, s. Anhang) zeigt erhebliche Lücken: Bei zentralen Bereichen kann die Staatsregierung selbst nicht umfassend sagen, ob die Versorgung 72 Stunden durchhalten würde: - Bei der Wasserversorgung müssen die kommunalen Aufgabenträger zwar ihre Widerstandsfähigkeit für einen 72-stündigen Stromausfall bewerten. Über den konkreten Erfüllungsstand hat die Staatsregierung nach eigener Aussage jedoch „keine Kenntnisse“. - Bei Einrichtungen der Lebensmittelversorgung und automatisierten landwirtschaftlichen Betrieben wird es noch deutlicher: Hier liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse zur Betriebsfähigkeit über mindestens 72 Stunden ohne externe Nachbetankung vor. Jens Hentschel-Thöricht, Sprecher der BSW-Fraktion für Brand-, Rettungs- und Katastrophenschutz: „Das ist Krisenvorsorge im Blindflug. Wenn Sachsen einen dreitägigen Stromausfall bewältigen will, muss die Staatsregierung wissen, wo nach 12, 24, 48 und 72 Stunden noch Wasser fließt, Medikamente verfügbar sind und kritische Infrastruktur funktioniert. Genau dieses Gesamtbild fehlt.“ Besonders brisant ist die Situation der Apotheken. Eine Abfrage des Sozialministeriums ergab bereits 2023, dass der „weit überwiegende Teil“ der antwortenden Apotheken auf einen länger andauernden Stromausfall nicht oder nur wenig vorbereitet war. Lediglich eine „sehr kleine Anzahl“ hatte entsprechende Vorkehrungen getroffen. Auch bei den Integrierten Regionalleitstellen von Feuerwehr und Rettungsdienst gibt es keinen generellen 72-Stunden-Standard. Kraftstoff für die Notstromaggregate muss grundsätzlich für zwölf Stunden, unter bestimmten Voraussetzungen für 48 Stunden vorgehalten werden. „Zwölf oder 48 Stunden sind keine 72 Stunden. Wir reden hier über die Stellen, bei denen Notrufe eingehen und Feuerwehr und Rettungsdienst koordiniert werden. Gerade diese Infrastruktur muss im Ernstfall verlässlich durchhalten.“ Auf die Frage nach landesweit einheitlichen Standards für Notstrom, Kommunikation, Kraftstofflogistik, Alarmierung und Übungen sowie deren Finanzierung nennt die Staatsregierung noch keine konkrete Lösung. Sie arbeite „mit Hochdruck an einer ressortübergreifenden Lösung“; die Punkte befänden sich noch in interministerieller Abstimmung. Hentschel-Thöricht fordert deshalb ein landesweites 72-Stunden-Vorsorgekonzept für kritische Versorgungsstrukturen: „Beim Bevölkerungsschutz zählt am Ende nur, was im Ernstfall funktioniert. Sachsen braucht ein belastbares Lagebild, klare Mindeststandards, gesicherte Kraftstoffreserven und eine Finanzierung, die die Kommunen nicht alleinlässt. Sicherheit darf auch beim Blackout nicht am Geld scheitern.“

14. September 2026
Corona-Effekte bei Schulanfängern? Arztüberweisungen wegen Sprachproblemen deutlich gestiegen
Hentschel-Thöricht: „Jetzt muss Sachsen untersuchen, welche Folgen die Corona-Jahre für Kinder hatten.“ Bei sächsischen Schulanfängern werden in mehreren Entwicklungsbereichen häufiger Auffälligkeiten festgestellt als vor der Corona-Pandemie. Besonders deutlich ist die Entwicklung bei Sprache und Sprechen: Der Anteil der untersuchten Kinder mit einem auffälligen Befund und anschließender Arztüberweisung stieg von 8,4 Prozent im Schuljahr 2017/18 auf 11,8 Prozent im Schuljahr 2024/25. Das entspricht einem relativen Anstieg von rund 40 Prozent. Das geht aus der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage des BSW-Abgeordneten Jens Hentschel-Thöricht zu Entwicklungsauffälligkeiten bei Kindern hervor (Drs. 8/8052, s. Anhang). Auch in anderen Bereichen zeigen die Schuleingangsuntersuchungen Veränderungen: Bei der selektiven Aufmerksamkeit stieg der Anteil auffälliger Befunde von 12,0 auf 14,2 Prozent, bei der Visuomotorik von 22,5 auf 25,4 Prozent und beim emotional-psychosozialen Verhalten von 9,9 auf 11,0 Prozent. Bei der Körperkoordination zeigt sich dagegen keine entsprechende Verschlechterung; hier sank der Anteil von 20,8 auf 18,9 Prozent. Ob die Entwicklung mit den Einschränkungen während der Corona-Pandemie zusammenhängt, kann die Staatsregierung nicht beantworten. Nach Angaben des Sozialministeriums liegen ihr keine Erkenntnisse aus belastbaren Studien über einen ursächlichen Zusammenhang zwischen den damaligen Einschränkungen und festgestellten Entwicklungsauffälligkeiten vor. Eine entsprechende eigene Bewertung nimmt das Ministerium nicht vor. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, BSW-Abgeordneter und Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses: „Die Zahlen beweisen nicht, dass die Corona-Maßnahmen diese Entwicklungsauffälligkeiten verursacht haben. Aber sie liefern genügend Anlass, dieser Frage jetzt wissenschaftlich nachzugehen. Wenn der Anteil der Kinder mit einer Arztüberweisung wegen Auffälligkeiten bei Sprache und Sprechen innerhalb weniger Jahre von 8,4 auf 11,8 Prozent steigt, dürfen wir uns nicht mit der Feststellung zufriedengeben, dass über mögliche Ursachen keine belastbaren Erkenntnisse vorliegen. Wir müssen diese Erkenntnisse schaffen.“ Ein Problem bei der Aufarbeitung: Die Staatsregierung wertet die Befunde der Schuleingangsuntersuchungen nicht nach Geburtsjahrgängen aus. Damit lässt sich anhand der vorgelegten Statistik nicht gezielt verfolgen, wie sich einzelne Geburtsjahrgänge entwickelt haben. Das gewinnt gerade jetzt an Bedeutung. Nach Angaben des Sozialministeriums wurden Kinder, die im in der Anfrage betrachteten Zeitraum geboren wurden, frühestens mit Beginn des Schuljahres 2026/27 eingeschult. Gesonderte Fördermaßnahmen für diese Kinder wurden nicht festgelegt. Hentschel-Thöricht: „Jetzt beginnt der entscheidende Zeitraum. Die Kinder, die während der Corona-Zeit geboren wurden und ihre ersten Lebensjahre unter den damaligen Bedingungen verbracht haben, erreichen nach und nach das Schuleingangsalter. Deshalb sollte Sachsen diese Jahrgänge gezielt wissenschaftlich begleiten. Wir müssen wissen: Gibt es besondere Auffälligkeiten? Wie entwickeln sich Sprache, Aufmerksamkeit, Motorik und sozial-emotionale Fähigkeiten? Und wenn es Unterschiede gibt: Was sind die Ursachen? Dabei darf das Ergebnis nicht politisch vorgegeben sein. Es kann nicht darum gehen, im Nachhinein eine bestimmte These über die Corona-Maßnahmen zu bestätigen. Es geht darum herauszufinden, was tatsächlich passiert ist – und daraus Konsequenzen zu ziehen. Besonders unbefriedigend ist, dass es bislang keine zusätzlichen Fördermaßnahmen speziell für Kinder mit Entwicklungsrückständen infolge der Corona-Zeit gab. Die Staatsregierung verweist lediglich auf bereits bestehende Förderprogramme. Wenn sich bei Kindern Entwicklungsprobleme zeigen, ist die politische Debatte zweitrangig. Entscheidend ist, dass wir die Ursachen erkennen und den betroffenen Kindern so früh wie möglich helfen. Die Corona-Aufarbeitung muss deshalb auch eine Kinderperspektive bekommen.“

11. September 2026
Corona-Aufarbeitung: Übersterblichkeit war ein zentrales Argument – doch Sachsen hat sie bis heute nicht umfassend ausgewertet
Die Sächsische Staatsregierung hat die Sterblichkeitsentwicklung der Corona-Jahre für den Freistaat bis heute nicht in der notwendigen Tiefe aufgearbeitet. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des BSW-Abgeordneten Jens Hentschel-Thöricht zur Übersterblichkeit während der Corona- und Influenzawellen hervor (Drs. 8/8005, s. Anhang). Das Sozialministerium räumt darin ein, dass der Staatsregierung für die abgefragten Zeiträume keine eigenen Auswertungen der Übersterblichkeit nach Todesursachen und Altersgruppen für Sachsen vorliegen. Auch eine gesonderte Bewertung der Sterblichkeitsentwicklung der Jahre 2020 bis 2023 wurde nicht vorgenommen. Entsprechend wurden daraus auch keine gesonderten Schlussfolgerungen für die epidemiologische Überwachung, den Schutz besonders gefährdeter Altersgruppen oder die Vorbereitung des Gesundheitswesens auf künftige Infektionswellen gezogen. Dabei waren Sterbefallzahlen und Übersterblichkeit während der Corona-Pandemie ein wesentliches Argument in der öffentlichen und politischen Debatte über die Gefährlichkeit der Lage und die Notwendigkeit weitreichender staatlicher Maßnahmen. Umso schwerer wiegt aus Sicht des BSW, dass die Staatsregierung Jahre später keine entsprechend differenzierte Auswertung für Sachsen vorlegen kann. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, BSW-Abgeordneter und Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses: „Während der Pandemie waren Sterbefallzahlen und Übersterblichkeit ein zentrales Argument für die Gefährlichkeit der Lage und für weitreichende staatliche Maßnahmen. Deshalb stellt sich heute eine sehr einfache Frage: Wenn die Übersterblichkeit damals politisch so bedeutsam war, warum kann die Staatsregierung im Jahr 2026 nicht detailliert sagen, wer in Sachsen wann und woran zusätzlich gestorben ist? Genau diese Auswertungen fehlen. Die Staatsregierung verfügt für die abgefragten Zeiträume über keine eigenen Auswertungen der Übersterblichkeit nach Todesursachen und Altersgruppen. Eine gesonderte Bewertung der Sterblichkeitsentwicklung von 2020 bis 2023 hat sie ebenfalls nicht vorgenommen. Das passt für mich nicht zusammen. Wer damals mit dem Schutz von Leben und Gesundheit massive Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens begründet hat, muss heute bereit sein, die tatsächliche Sterblichkeitsentwicklung umfassend, wissenschaftlich und ergebnisoffen untersuchen zu lassen. Eine seriöse Aufarbeitung darf nicht dort aufhören, wo die Daten möglicherweise nicht mehr zur damaligen politischen Erzählung passen. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, eine vorgefertigte Erklärung durch eine andere zu ersetzen. Wir wollen wissen, was tatsächlich passiert ist: Welche Altersgruppen waren wann besonders betroffen? Welche Todesursachen standen dahinter? Welche Zusammenhänge bestanden mit Corona, Influenza und anderen Erkrankungen? Und wie entwickelte sich die Sterblichkeit während und nach den einzelnen Infektionswellen? Gerade deshalb ist die wissenschaftliche Untersuchung, die Anlass meiner Anfrage war, interessant. Sie kommt für Deutschland zu dem Ergebnis, dass die Übersterblichkeit während der Influenzawelle von Ende 2022 bis Anfang 2023 höher lag als während jeder einzeln betrachteten SARS-CoV-2-Welle*. Die Autoren weisen zugleich ausdrücklich darauf hin, dass aus einer zeitlichen Übereinstimmung allein kein ursächlicher Zusammenhang abgeleitet werden kann. Genau deshalb hätte ich von der Staatsregierung erwartet, dass sie solche Entwicklungen für Sachsen genauer untersucht. Stattdessen erklärt sie, dass ihr keine entsprechenden eigenen Auswertungen vorliegen und dass sie aus der konkreten Sterblichkeitsentwicklung der Jahre 2020 bis 2023 keine gesonderten Schlussfolgerungen gezogen hat. Corona-Aufarbeitung bedeutet weder Verharmlosung noch nachträgliche Rechtfertigung. Sie bedeutet, damalige Annahmen, Aussagen und politische Entscheidungen anhand der heute verfügbaren Daten zu überprüfen. Wer damals Gewissheiten zur Grundlage weitreichender Entscheidungen gemacht hat, darf sich heute nicht mit Wissenslücken zufriedengeben. Sachsen braucht endlich eine wissenschaftlich fundierte und ergebnisoffene Aufarbeitung.“ * Heudorf, Ursel, Kowall, Bernd, „All‑cause excess mortality in Germany peaked during the late‑2022 influenza period, exceeding peaks during SARS‑CoV‑2 waves (2020–2023)“, June 2026, PLOS one, https://doi.org/10.1371/journal.pone.0335982

10. September 2026
Antrag: BSW fordert Feuerwehr-Investitionspaket Sachsen 2030+
Feuerwehrhäuser mit Sanierungsbedarf, überalterte Fahrzeuge, fehlende Notstromversorgung und Kommunen, die notwendige Investitionen wegen hoher Eigenanteile kaum stemmen können: Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag fordert deshalb mit einem neuen Antrag (Drs. 8/8243, s. Anhang) ein langfristiges „Feuerwehr-Investitionspaket Sachsen 2030+“. Der Freistaat soll Investitionen in die Feuerwehren künftig verlässlich über mehrere Jahre absichern. Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Brand- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion: „Sicherheit darf nicht am Geld scheitern! Das gilt beim Brandschutz ganz besonders. Wer nachts aufsteht, wenn andere vor einem Feuer fliehen, wer bei Verkehrsunfällen Menschen aus Fahrzeugen befreit und bei Hochwasser oder anderen Katastrophen hilft, muss sich auf seine Ausrüstung verlassen können. Wir können von unseren Feuerwehrleuten nicht hundertprozentigen Einsatz verlangen und ihnen gleichzeitig bei Fahrzeugen, Feuerwehrhäusern oder Ausrüstung sagen: Dafür ist gerade kein Geld da.“ Der BSW-Antrag sieht zunächst eine landesweite Bestandsaufnahme vor. Gemeinsam mit den Kreisfeuerwehrverbänden, dem Landesfeuerwehrverband Sachsen und den kommunalen Aufgabenträgern soll bis zum 30. Juni 2027 ermittelt werden, welcher Investitionsbedarf tatsächlich besteht – bei Feuerwehrhäusern und Fahrzeugen ebenso wie bei persönlicher Schutzausrüstung, Digitalfunk, Notstromversorgung und Spezialtechnik. Dabei sollen auch bereits zurückgestellte Vorhaben und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage fordert das BSW einen verbindlichen Investitions- und Finanzierungsplan mit konkreten Ausbauzielen bis 2030 und darüber hinaus. Die erforderlichen Landesmittel sollen langfristig bis 2036 abgesichert werden. Gleichzeitig sollen gemeinsame und standardisierte Beschaffungen stärker genutzt werden, um Kosten zu senken und die vorhandenen Mittel effizienter einzusetzen. Ein zentraler Punkt betrifft die finanzschwachen Kommunen. Nach dem Willen des BSW soll der Freistaat grundsätzlich mindestens 80 Prozent der förderfähigen Investitionskosten übernehmen. Bei Kommunen in Haushaltskonsolidierung oder vergleichbarer finanzieller Notlage soll eine Förderung von bis zu 90 Prozent möglich sein. Notstromversorgung und die für den Gesundheitsschutz der Einsatzkräfte wichtige Schwarz-Weiß-Trennung in Feuerwehrhäusern sollen ausdrücklich und vorrangig gefördert werden. Hentschel-Thöricht: „Ein Feuer fragt nicht danach, ob eine Gemeinde reich oder arm ist. Deshalb darf auch die Qualität des Brandschutzes nicht von der Kassenlage oder vom Wohnort abhängen. Wenn finanzschwache Kommunen Investitionen verschieben müssen, weil sie den Eigenanteil nicht aufbringen können, läuft bei der Förderung etwas grundsätzlich falsch. Wir wollen das ändern.“ Das BSW fordert zugleich mehr Transparenz bei der Feuerwehrförderung. Die Staatsregierung soll dem Landtag künftig jährlich offenlegen, welche Mittel tatsächlich abgeflossen sind, welche Projekte bewilligt oder abgelehnt wurden, welche Vorhaben auf Wartelisten stehen und wie groß der verbleibende Investitionsbedarf ist. „Unsere Feuerwehren werden hauptsächlich von Ehrenamtlichen getragen. Diese Frauen und Männer übernehmen Verantwortung für uns alle. Wertschätzung zeigt sich deshalb nicht in Sonntagsreden, sondern in verlässlichen Investitionen. Unser Grundsatz ist klar: Sicherheit darf nicht am Geld scheitern!“ Der BSW-Antrag verbindet deshalb eine belastbare Bestandsaufnahme mit festen Fristen für Finanzierung und Umsetzung. Notwendige Investitionen sollen nicht erneut jahrelang aufgeschoben werden. Ziel ist eine dauerhaft tragfähige Feuerwehrförderung, die verhindert, dass finanzschwache Kommunen von notwendigen Investitionen in den Brandschutz ausgeschlossen werden.

09. September 2026
Angriffe auf christliche Einrichtungen ernst nehmen – Religionsfreiheit konsequent schützen
Die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage des BSW-Abgeordneten Jens Hentschel-Thöricht zu Straftaten gegen christliche Einrichtungen (Drs. 8/7731, s. Anhang) zeigt: Kirchen und andere religiöse Einrichtungen werden immer wieder Ziel von Sachbeschädigungen, Schmierereien, Bedrohungen und teilweise sogar Brandstiftungen. Die polizeiliche Statistik erfasst entsprechende politisch motivierte Straftaten unter verschiedenen Zielobjekten wie „Kirche“, „Religiöse Einrichtung“ oder „Religiöses Symbol“. Besonders schwer wiegen einzelne Fälle: So wurde 2021 in Leipzig ein Glockenturm in Brand gesetzt und erheblich beschädigt. Im selben Jahr kam es dort zu weiteren versuchten beziehungsweise vollendeten Brandstiftungen an Kirchen. Auch 2025 wurden in Wurzen mehrere Straftaten gegen Kirchen registriert, darunter zwei versuchte Brandstiftungen. Eric Recke, Mitglied der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt: „Wie ernst das Problem ist, zeigt beispielhaft das Leipziger Café Stay. Das Café wurde von seinen Angreifern der freikirchlichen Zeal Church zugerechnet und über Jahre immer wieder Ziel von Attacken aus der linksradikalen Szene. Nach 26 Angriffen musste der Betrieb Ende Juni schließen. Selbst danach folgte noch eine 27. Attacke. Zu den Übergriffen gehörten unter anderem eingeschlagene Scheiben, Schmierereien und Buttersäureanschläge. Am Ende waren die Belastungen durch Schäden, Reparaturen und Betriebsausfälle so groß, dass das Café aufgegeben wurde. Wenn ein christlich geprägter Treffpunkt derartig angegriffen wird, ist eine Grenze überschritten. Das ist nicht einfach Vandalismus. Hier wird faktisch die Freiheit eingeschränkt, seinen Glauben sichtbar zu leben und sich gesellschaftlich zu engagieren. Gerade deshalb dürfen wir bei politisch motivierter Gewalt nicht danach unterscheiden, aus welcher politischen Richtung sie kommt.“ Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer der BSW-Fraktion und Verfasser der Kleinen Anfrage, ergänzt: „Die Zahlen zeigen, dass wir solche Angriffe nicht als belanglose Sachbeschädigungen abtun dürfen. Besonders alarmierend sind Brandstiftungen und versuchte Brandstiftungen. Gleichzeitig fällt auf, dass sehr viele der in der Übersicht aufgeführten Ermittlungsverfahren mit einer Einstellung endeten. Auch deshalb müssen wir genau hinschauen, wie konsequent solche Taten aufgeklärt werden und wo Prävention verbessert werden kann.“ Die Staatsregierung erklärt, derzeit lägen ihr keine Erkenntnisse vor, die auf eine konkrete Gefährdung christlicher Einrichtungen hindeuten. Zugleich verweist sie auf polizeiliche Präventionsangebote, lageorientierte Präsenzmaßnahmen und sicherungstechnische Beratungen. Allerdings hat sich die Zahl der erfassten politisch motivierten Straftaten gegen religiöse Einrichtungen und Symbole zwischen 2020 und 2024 mehr als verdoppelt und erreichte 2024 mit 31 Fällen den Höchststand des betrachteten Zeitraums. 2025 ging die Zahl deutlich auf 19 Fälle zurück, lag damit aber weiterhin rund 58 Prozent über dem Niveau von 2020. Und obwohl explizit nach christlichen Einrichtungen gefragt wurde, lassen die Daten der Staatsregierung keine vollständige, trennscharfe Aussage darüber zu, wie viele der Straftaten tatsächlich christliche Einrichtungen betrafen. Recke und Hentschel-Thöricht abschließend: „Religionsfreiheit ist kein abstraktes Grundrecht. Sie muss im Alltag gelebt und geschützt werden. Das gilt für Christen ebenso wie für Juden, Muslime und Angehörige anderer Glaubensgemeinschaften. Wer Gotteshäuser, religiöse Einrichtungen oder Menschen wegen ihres Glaubens angreift, muss mit der konsequenten Reaktion unseres Rechtsstaates rechnen. Sachsen braucht hier einen klaren Grundsatz: null Toleranz gegenüber antireligiösem Hass und politisch motivierter Gewalt – unabhängig davon, von wem sie ausgehen.“

03. September 2026
Feuerwehren stärken statt für Kriegstüchtigkeit einspannen
Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag zieht eine klare Grenze: Sachsens Feuerwehren sind zivile Organisationen zum Schutz der Bevölkerung und dürfen nicht für militärische Zwecke eingespannt werden. Mit einem Antrag (s. Anhang) fordert die Fraktion die Staatsregierung auf, sicherzustellen, dass Anforderungen aus dem Operationsplan Deutschland oder vergleichbaren Konzepten weder die originären Aufgaben der Feuerwehren beeinträchtigen noch deren Personal, Technik und Finanzmittel für Zwecke der militärischen Gesamtverteidigung beanspruchen. Nico Rudolph, friedenspolitischer Sprecher der BSW-Fraktion, erklärt: „Für uns ist die Grenze klar: Zivilschutz ja, militärische Nutzung unserer Feuerwehren nein. Feuerwehren sind keine Hilfstruppen der Bundeswehr und dürfen auch nicht schleichend zu einem Bestandteil militärischer Planungen gemacht werden. Wir lehnen eine Politik ab, die immer weitere Teile von Staat und Gesellschaft unter das Schlagwort der Kriegstüchtigkeit stellt. Unser politisches Ziel muss Friedenstüchtigkeit sein.“ Der Antrag greift bewusst den traditionellen Feuerwehrleitspruch „Gott zur Ehr dem Nächsten zur Wehr auf“. Für das BSW beschreibt er den Kern des Feuerwehrwesens: Menschen retten, Brände bekämpfen, technische Hilfe leisten und die Bevölkerung bei Katastrophen und anderen Gefahren schützen. Der Antrag stellt zugleich fest, dass zusätzliche Anforderungen im Rahmen ziviler oder militärischer Gesamtverteidigung erhebliche personelle, materielle und finanzielle Mehrbedarfe verursachen können. Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Brand und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion, erklärt: „Unsere Feuerwehren sind für die Menschen da. Sie sind keine Organisationen zur Vorbereitung oder Durchführung militärischer Maßnahmen. Deshalb lehnen wir eine militärische Nutzung der Feuerwehren und ihrer Ressourcen ab. Feuerwehrleute, Fahrzeuge, Gerätehäuser und Technik müssen für Brandschutz, technische Hilfeleistung, Katastrophenschutz und zivile Gefahrenabwehr zur Verfügung stehen. Diese Grenze darf nicht verwischt werden.“ Dabei unterscheidet das BSW ausdrücklich zwischen militärischer Nutzung und dem gesetzlichen Auftrag des Zivilschutzes. Dieser umfasst auch den Schutz der Zivilbevölkerung vor den Auswirkungen eines Krieges. Für das BSW folgt daraus jedoch gerade keine militärische Funktion der Feuerwehren: Der gesetzliche Zivilschutz erfolgt durch nichtmilitärische Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Rudolph: „Wer Zivilisten vor den Folgen eines Krieges schützt, erfüllt damit keine militärische Aufgabe. Diese Unterscheidung ist entscheidend. Wir wollen einen starken Bevölkerungsschutz, der Menschen auch in extremen Krisenlagen schützt. Aber wir wollen keine Vermischung ziviler Gefahrenabwehr mit militärischen Strukturen und Aufgaben. Die Feuerwehr bleibt zivil. Punkt.“ Besonders kritisch sieht das BSW eine mögliche Konkurrenz um Geld, Personal und Material. Bereits heute stehen Feuerwehren vor erheblichen Herausforderungen: Waldbrände, Hochwasser, Starkregen, Gefahrgutunfälle und längere Stromausfälle treffen vielerorts auf Nachwuchsprobleme sowie Investitionsbedarf bei Gerätehäusern und moderner Einsatztechnik. Hentschel-Thöricht: „Sicherheit darf nicht am Geld scheitern. Wir brauchen jeden verfügbaren Euro, um unsere Feuerwehren und den Katastrophenschutz einsatzfähig zu halten. Deshalb sagen wir ebenso klar: Kein Geld aus dem Brand, Katastrophen und Bevölkerungsschutz darf für militärische Zwecke umgewidmet werden. Wer neue Anforderungen aus militärischen Planungen formuliert, darf dafür nicht die ohnehin knappen Ressourcen unserer Feuerwehren heranziehen.“ Genau deshalb verlangt das BSW von der Staatsregierung, keine Finanzmittel des Brand-, Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes zugunsten militärischer Gesamtverteidigung umzuwidmen oder entsprechend zu priorisieren. Bis zum 31. März 2027 soll zudem ein Lagebild vorgelegt werden, das offenlegt, welche personellen, organisatorischen, materiellen und finanziellen Auswirkungen der Operationsplan Deutschland oder vergleichbare Konzepte auf Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Katastrophenschutzeinheiten in Sachsen haben. Rudolph und Hentschel-Thöricht abschließend: „Sachsen braucht starke Feuerwehren und einen leistungsfähigen Katastrophen- und Bevölkerungsschutz. Dafür müssen Personal, Technik und Geld eingesetzt werden. Unsere Position ist eindeutig: Schutz der Zivilbevölkerung stärken, militärische Nutzung der Feuerwehren ablehnen und vollständige Transparenz darüber schaffen, welche zusätzlichen Anforderungen aus dem Operationsplan Deutschland auf die zivilen Strukturen in Sachsen zukommen. Gott zur Ehr dem Nächsten zur Wehr.“

02. September 2026
BSW-Landtagsabgeordneter Jens Hentschel-Thöricht kritisiert „Mauertaktik“ und mangelnde Transparenz beim neuen Pandemieplan
Auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, zur wissenschaftlichen Neubewertung der Corona-Maßnahmen in Sachsen (Drs. 8/7562, s. Anhang) reagiert die sächsische Staatsregierung mit ausweichenden Antworten und einer Verweigerung der inhaltlichen Bewertung. Besonders kritisch bewertet Jens Hentschel-Thöricht die Informationspolitik zum künftigen Sächsischen Pandemieplan. Aus der Antwort des Sozialministeriums geht hervor, dass dieser erst erstellt werden soll, wenn der Nationale Pandemieplan – der sich derzeit noch in Arbeit befindet – fertiggestellt ist. Konkrete Empfehlungen für den Umgang mit künftigen Pandemien bleibt die Regierung schuldig. Sie verweist stattdessen darauf, dass die Ableitung solcher Empfehlungen Gegenstand eines „laufenden regierungsinternen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesses“ sei. Mit dem Verweis auf den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“ entzieht sich die Regierung der parlamentarischen Kontrolle und verweigert Details zu geplanten Schutzstrategien. Zuvor wurde bereits deutlich, dass die Regierung zwar diverse Studien aus den Jahren 2023 bis 2026 „zur Kenntnis genommen“ hat – darunter Berichte des RKI zur Wirksamkeit von Maßnahmen sowie Untersuchungen zur psychischen Gesundheit von Schülern. Dennoch räumt das Ministerium ein, dass für zentrale Schulleistungsstudien wie TIMSS oder IGLU keine sachsenspezifischen Analysen unter dem Aspekt der Pandemie-Folgen durchgeführt wurden. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht: „Es ist ein demokratischer Offenbarungseid, wenn die Staatsregierung zentrale Fragen zur Verhältnismäßigkeit der Corona-Zwangsmaßnahmen unbeantwortet lässt und sich beim künftigen Pandemieplan hinter prozeduralen Ausflüchten versteckt. Dass Sachsen bei der Erstellung eigener Vorsorgestrategien starr auf den Bund wartet, anstatt mutig voranzugehen und eigene Lehren zu ziehen, ist enttäuschend. Wer sich zudem auf die ‚exekutive Eigenverantwortung‘ zurückzieht, um keine Details zum neuen Pandemieplan nennen zu müssen, verweigert eine ehrliche politische Aufarbeitung, die wir den Bürgern in Sachsen schuldig sind. Wir brauchen Transparenz über künftige Empfehlungen und dürfen nicht erst auf das Ende von Untersuchungsausschüssen oder Bundesplänen warten, um unsere Kinder und Familien besser zu schützen.“ Die Staatsregierung verwies in ihrer Antwort zudem darauf, dass Ergebnisse des 1. Untersuchungsausschusses und der Enquete-Kommission zur Pandemie noch nicht vorliegen und daher bisher nicht in aktuelle Bewertungen einfließen konnten.

31. August 2026
Sirenen, Feuerwehrschule, Katastrophenschutz:
Sachsens Haushalt braucht andere Prioritäten
Sachsen hat nicht für alles Geld. Gerade deshalb muss der Freistaat endlich wieder das Wichtige zuerst finanzieren. Feuerwehr, Katastrophenschutz und die Sicherheit der Bevölkerung gehören für mich dazu – grün-linke Prestige- und Lieblingsprojekte nicht. Ich habe mich in Dresden mit dem Präsidenten des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen, Herrn Ullmann, über den Entwurf des Doppelhaushaltes 2027/2028 ausgetauscht. Mir sind solche Gespräche wichtig. Bevor wir im Landtag über Milliarden entscheiden, müssen wir mit den Menschen sprechen, die jeden Tag erleben, was politische Haushaltsentscheidungen in der Praxis bedeuten. Und beim Brand- und Katastrophenschutz zeigt sich: Es gibt erheblichen Nachbesserungsbedarf. Wer mehr Sicherheit will, muss sie auch finanzieren Der Landesfeuerwehrverband soll nach dem Haushaltsentwurf rund 750.000 Euro erhalten. Gleichzeitig sind seine Aufgaben und Kosten deutlich gewachsen. Nach Angaben des Verbandes haben sich die Mitgliederzahlen in den Jugendfeuerwehren etwa verdoppelt. Personal, Miete und Energie sind teurer geworden. Sächsische Waldbrandexperten werden inzwischen deutschlandweit für Schulungen und fachliche Unterstützung angefragt – die Fahrtkosten trägt der Verband selbst. Noch unverständlicher: Die Sirenenförderung ist nach den vorliegenden Haushaltszahlen auf null gesetzt. Wir reden überall über einen stärkeren Zivil- und Bevölkerungsschutz. Gleichzeitig soll ausgerechnet bei einem grundlegenden Warnmittel kein Geld mehr bereitstehen. Das passt nicht zusammen. Auch bei zusätzlichen Fahrzeugen muss gelten: Wer Fahrzeuge anschafft, muss ihren Betrieb bezahlen. Nach den Informationen aus dem Gespräch sollen bislang nur rund 50 Prozent des notwendigen Bedarfs berücksichtigt sein. Gleichzeitig muss geklärt werden, wofür die vorgesehenen sechs Millionen Euro für Katastrophenschutztechnik konkret eingesetzt werden sollen. Acht bis zehn Jahre für eine Feuerwehrschule sind nicht akzeptabel Besonders kritisch sehe ich die Situation bei der Feuerwehrschule. Im Gespräch wurde von einer möglichen Planungs- und Realisierungsdauer von acht bis zehn Jahren gesprochen. Das kann nicht unser Anspruch sein. Unsere Feuerwehren brauchen Ausbildungskapazitäten jetzt und nicht irgendwann in den 2030er-Jahren. Deshalb müssen die ausgelagerten B1-Lehrgänge in Dresden und Leipzig weitergeführt werden, solange die notwendigen Kapazitäten fehlen. Gleichzeitig muss geprüft werden, wie Planung und Bau der Feuerwehrschule deutlich beschleunigt werden können. Auch beim Waldbrandschutz dürfen wir nicht hinterherlaufen. Der Stand eines Waldbrandschutzgesetzes muss geklärt, das Waldbrandkonzept fortgeschrieben und moderne Spezialtechnik geprüft werden. Dazu können ferngesteuerte Löschsysteme oder Schwerlastdrohnen gehören, wenn sie im Einsatz einen echten Mehrwert bringen. Es fehlt nicht nur Geld – es fehlen die richtigen Prioritäten Die entscheidende Frage beim Doppelhaushalt lautet deshalb nicht: Wo können wir noch irgendwo ein paar Euro drauflegen? Die entscheidende Frage lautet: Wofür gibt Sachsen sein Geld aus? Wenn für Sirenen, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Ausbildung oder die Betriebskosten notwendiger Fahrzeuge angeblich das Geld fehlt, gleichzeitig aber weiterhin Millionen für ideologisch motivierte Förderprogramme und grün-linke Lieblingsprojekte ausgegeben werden, läuft politisch etwas grundsätzlich falsch. Wir werden deshalb den Doppelhaushalt genau danach durchforsten. Pflichtaufgaben vor Prestigeprojekten. Sicherheit vor Ideologie. Feuerwehr und Bevölkerungsschutz vor grün-linken Lieblingsprojekten. Das bedeutet auch, unbequeme Entscheidungen zu treffen. Nicht jedes Förderprogramm muss weiterlaufen. Nicht jede politische Wunschvorstellung muss mit Steuergeld finanziert werden. Und nicht jede Struktur, die irgendwann geschaffen wurde, hat automatisch Anspruch auf dauerhafte Finanzierung. Das eingesparte Geld brauchen wir dort, wo der Staat funktionieren muss: bei Sicherheit und Katastrophenschutz, bei Bildung, Infrastruktur und kommunaler Daseinsvorsorge. Dafür sind Gespräche mit den Praktikern vor Ort unverzichtbar. Wir wollen nicht vom Schreibtisch aus entscheiden, was Feuerwehren angeblich brauchen. Wir wollen zuhören, Zahlen prüfen und daraus konkrete Änderungen am Doppelhaushalt entwickeln. Sachsen muss wieder lernen, zuerst das Notwendige zu finanzieren – und sich das Überflüssige zu sparen.

31. August 2026
Vertrauen statt nachträglicher Regeländerungen:
BSW fordert Rechtssicherheit bei Corona-Hilfen
Drei Jahre nach dem Ende der Corona-Pandemie drohen die damaligen staatlichen Hilfen für viele sächsische Unternehmen, Selbständige und Freiberufler zur neuen Belastung zu werden. Die BSW-Fraktion fordert deshalb mit einem Antrag im Sächsischen Landtag (s. Anhang): Vertrauensschutz gewährleisten, Rechtssicherheit schaffen und unbillige Härten vermeiden. Während der Corona-Pandemie wurden Unternehmen durch staatlich angeordnete Betriebsschließungen, Kontaktbeschränkungen und weitere Maßnahmen teilweise in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Die Corona-Hilfen sollten diese Folgen abfedern und Insolvenzen verhindern. Viele Betroffene beantragten die Hilfen im Vertrauen auf die damals erkennbaren Förderbedingungen und trafen auf dieser Grundlage wirtschaftliche Entscheidungen. Förderbedingungen wurden jedoch im weiteren Verlauf geändert oder konkretisiert. Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer der BSW-Fraktion und Mitglied im Corona-Untersuchungsausschuss, erklärt: „Wer in einer staatlich verursachten Ausnahmesituation Hilfe verspricht, muss sich später auch an die damals geltenden und für die Betroffenen erkennbaren Bedingungen halten. Es kann nicht sein, dass Jahre später neue Auslegungen oder eine veränderte Verwaltungspraxis zulasten derjenigen angewendet werden, die damals auf die Zusagen des Staates vertraut haben. Vertrauen in staatliches Handeln gibt es nur, wenn Politik und Verwaltung verlässlich handeln.“ Mit ihrem Antrag fordert die BSW-Fraktion deshalb unter anderem, dass Endabrechnungen und Rückforderungsentscheidungen nach den im jeweiligen Bewilligungsbescheid hinreichend bestimmt festgelegten Förderbedingungen erfolgen. Nachträgliche Änderungen der Verwaltungspraxis oder neue Auslegungen dürfen nicht zulasten der Antragsteller angewendet werden. Zudem sollen die tatsächlich angefallenen förderfähigen Ausgaben berücksichtigt werden. Dabei verweist die BSW-Fraktion auch auf die neuere Rechtsprechung. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einem rechtskräftigen Urteil wesentliche Maßstäbe für die Rückforderung von Corona-Soforthilfen formuliert. Danach kommt es entscheidend auf den konkreten Bewilligungsbescheid und die darin wirksam einbezogenen Regelungen an. Eine erst nachträglich entwickelte Verwaltungspraxis kann einen unklaren Bewilligungsbescheid nicht zulasten der Empfänger korrigieren. Ines Biebrach, Obfrau der BSW-Fraktion im Corona-Untersuchungsausschuss, erklärt: „Aufarbeitung bedeutet für uns nicht nur zurückzuschauen. Wo sich heute zeigt, dass Menschen und Unternehmen unter unklaren Regeln oder nachträglich veränderten Maßstäben leiden, muss Politik handeln. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich auch die Petition ‚Rückforderung der Corona-Soforthilfen 2020 – Vertrauensschutz für Selbstständige‘. Der Staat muss Verantwortung für sein damaliges Handeln übernehmen.“ Die BSW-Fraktion fordert außerdem eine Überprüfung bereits bestandskräftiger Rückzahlungsbescheide, einen vorläufigen Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen bei noch nicht bestandskräftigen Bescheiden sowie eine Evaluation und Verbesserung der bestehenden Härtefallregelungen. Hentschel-Thöricht: „Wir fordern keinen Freibrief. Wer vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder Hilfen zu Unrecht erhalten hat, muss selbstverständlich zur Verantwortung gezogen werden. Aber wer sich an die damals erkennbaren Regeln gehalten und auf staatliche Zusagen vertraut hat, darf Jahre später nicht durch nachträglich veränderte Maßstäbe wirtschaftlich in die Knie gezwungen werden. Corona-Hilfen sollten Insolvenzen verhindern – sie dürfen nicht Jahre später selbst zum Insolvenzrisiko werden.“ Gerade angesichts gestiegener Kosten und einer angespannten wirtschaftlichen Lage können hohe Rückforderungen für kleine Unternehmen und Selbstständige existenzbedrohend sein. Für die BSW-Fraktion gilt deshalb: berechtigte Rückforderungen ja – nachträgliche Regeländerungen zulasten der Betroffenen nein. Die öffentliche Anhörung zur Petition ‚Rückforderung der Corona-Soforthilfen 2020 – Vertrauensschutz für Selbstständige‘ findet am 1. September 2026 um 14:00 Uhr im Plenarsaal des Sächsischen Landtags statt.

27. August 2026
Corona-Untersuchungsausschuss:
BSW legt bislang nicht öffentlich bekanntes Dokument zur Zwangsunterbringung vor
In der öffentlichen Sitzung des Corona-Untersuchungsausschusses des Sächsischen Landtags am 27. August 2026 haben die BSW-Ausschussmitglieder Ines Biebrach und Jens Hentschel-Thöricht ein bislang nicht öffentlich bekanntes Dokument zur zwangsweisen Unterbringung von Menschen während der Corona-Zeit zum Gegenstand der Befragung gemacht. Aus dem Dokument geht hervor, dass für die zwangsweise Unterbringung von Personen im Zusammenhang mit Quarantäne- beziehungsweise Absonderungsanordnungen nicht nur das Fachkrankenhaus Arnsdorf, sondern insgesamt vier Krankenhäuser mit zusammen 22 Plätzen vorgesehen waren. Ines Biebrach, Obfrau der BSW-Fraktion im Corona-Untersuchungsausschuss, erklärt: „Unsere Aufgabe im Untersuchungsausschuss ist es, die damaligen Abläufe und Entscheidungen so vollständig wie möglich aufzuklären. Dazu gehört, Dokumente auszuwerten, Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege nachzuvollziehen und bislang nicht öffentlich bekannte Sachverhalte transparent zu machen. Genau dafür wurde ein Untersuchungsausschuss eingesetzt.“ Jens Hentschel-Thöricht, Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses, ergänzt: „Uns geht es ausdrücklich nicht darum, vor Abschluss der Aufklärung Bewertungen vorwegzunehmen. Wir wollen wissen, was geplant und entschieden wurde, wer daran beteiligt war und wie die damaligen Entscheidungen zustande kamen. Das bislang nicht öffentlich bekannte Dokument ist deshalb ein weiterer Baustein für die Arbeit des Untersuchungsausschusses.“ Biebrach und Hentschel-Thöricht verbinden damit zugleich einen grundsätzlichen Anspruch an politische Aufarbeitung: „Wir wollen einen Politikstil, der Transparenz nicht nur verspricht, sondern herstellt. Dazu gehört auch, Entscheidungen aus der Vergangenheit offenzulegen und nachvollziehbar zu machen. Politik muss bereit sein, Verantwortung für ihr Handeln und ihre Entscheidungen zu übernehmen. Ein Untersuchungsausschuss darf deshalb weder der nachträglichen Rechtfertigung noch der Vorverurteilung dienen. Seine Aufgabe ist Aufklärung.“

24. August 2026
BSW-Fraktion unterstützt Wahlkampf in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern
Mitglieder der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag unterstützen in den kommenden Tagen den Wahlkampf ihrer Parteifreunde in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Fraktionsvorsitzender Ronny Kupke engagiert sich im Wahlkampf in Halle. Der Parlamentarische Geschäftsführer Jens Hentschel-Thöricht wird sowohl in Sachsen-Anhalt als auch in Mecklenburg-Vorpommern vor Ort sein. Unterstützt werden sie dabei von weiteren Mitgliedern der Landtagsfraktion sowie von zahlreichen Mitgliedern und Unterstützern des BSW aus ganz Sachsen. Gemeinsam werden sie Informationsmaterial verteilen, Gespräche mit Bürgern führen und an öffentlichen Veranstaltungen mitwirken. Ziel ist es, die BSW-Kandidaten vor Ort tatkräftig zu unterstützen und deutlich zu machen, wofür das BSW steht: für einen echten politischen Neuanfang. Ronny Kupke, Vorsitzender der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt: „Die Menschen im Osten erwarten zu Recht, dass ihre Interessen endlich ernst genommen werden. Sie wollen bezahlbare Energie, sichere Arbeitsplätze, eine verlässliche Gesundheitsversorgung, funktionierende Schulen und Kommunen, die ihre Aufgaben erfüllen können. Dafür braucht es eine starke politische Kraft, die nicht nur vor Wahlen zuhört, sondern die Probleme offen benennt und konsequent handelt. Deshalb unterstütze ich unsere Mitstreiter in Halle aus voller Überzeugung.“ Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer der BSW-Fraktion, ergänzt: „Wahlkampf bedeutet für mich, direkt mit den Menschen ins Gespräch zu kommen: auf der Straße, am Infostand und bei Veranstaltungen. Wir wollen zuhören, Fragen beantworten und zeigen, dass ein Politikwechsel möglich ist. Dabei freut mich besonders, dass sich weitere Fraktionsmitglieder sowie Mitglieder und Unterstützer aus ganz Sachsen beteiligen. Das zeigt: Wir stehen zusammen und packen gemeinsam an.“ Viele Herausforderungen ähneln sich in den ostdeutschen Bundesländern: steigende Lebenshaltungskosten, der Verlust wirtschaftlicher Perspektiven, eine zunehmend schlechtere öffentliche Daseinsvorsorge und eine Politik, die Milliarden für Aufrüstung bereitstellt, während bei Krankenhäusern, Schulen, Pflege, Feuerwehr und kommunaler Infrastruktur das Geld fehlt. „Während die etablierten Parteien seit Jahren vieles versprechen und anschließend weitermachen wie bisher, sprechen wir aus, was schiefläuft – klar, direkt und ohne Ausflüchte. Eben gefährlich ehrlich. Unser Ziel ist ein starkes BSW und ein Politikwechsel, der Frieden, soziale Sicherheit und wirtschaftliche Vernunft wieder in den Mittelpunkt stellt“, so Kupke und Hentschel-Thöricht abschließend.

20. August 2026
Richtfest am Bahnhof Seifhennersdorf: Gemeinsam anpacken und Zukunft gestalten
Ich war beim Richtfest am Bahnhof Seifhennersdorf zu Gast. Dabei nutzte ich die Gelegenheit, mir vor Ort ein Bild von der bisherigen Arbeit und dem großen Engagement des Bahnhofsvereins zu machen. Was hier geleistet wird, verdient Anerkennung. Mit viel Zeit, Tatkraft und Ausdauer setzen sich die Mitglieder des Vereins dafür ein, den Bahnhof zu erhalten und mit neuem Leben zu füllen. Das Projekt zeigt eindrucksvoll, was entstehen kann, wenn Menschen Verantwortung übernehmen, gemeinsam anpacken und ihre Ideen konsequent umsetzen. Das Richtfest war nicht nur ein wichtiger Meilenstein für die weitere Entwicklung des Bahnhofs, sondern auch eine gute Gelegenheit für persönliche Gespräche. Mit den anwesenden Stadträten habe ich mich über die aktuelle Situation in Seifhennersdorf, bestehende Herausforderungen und die weitere Entwicklung der Stadt ausgetauscht. Solche Initiativen stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt und schaffen neue Perspektiven für die Region. Mein Dank gilt deshalb allen Beteiligten, den ehrenamtlichen Helfern, den Unterstützern und den Verantwortlichen des Bahnhofsvereins. Ich wünsche dem Projekt weiterhin viel Erfolg, tatkräftige Unterstützung und gutes Gelingen bei den nächsten Schritten.

16. August 2026
„SO NICHT!“ – BSW-Görlitz warnt vor dem Abbau sozialer Sicherheit
Mit Großflächenplakaten macht die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag derzeit im gesamten Freistaat auf die Folgen der geplanten Sozialreformen der Bundesregierung aufmerksam. Unter dem Motto „SO NICHT!“ verbindet die Fraktion öffentlichen Protest mit konkreten parlamentarischen Initiativen. Jens Hentschel-Thöricht, Landtagsabgeordneter und Vorsitzender der Fraktion BSW/FWZ im Kreistag Görlitz unterstützt die Kampagne und erklärt: „Die Menschen sollen immer mehr bezahlen, während sich der Staat bei Pflege, Gesundheit, Bildung und öffentlicher Infrastruktur zurückzieht. Deshalb sagen wir „SO NICHT!“, denn dies ist der falsche Weg. Reformen sind notwendig – aber sie dürfen nicht zulasten von Familien, Pflegebedürftigen, Beschäftigten und Menschen mit kleinen oder mittleren Einkommen gehen. Wer Milliarden für Aufrüstung ausgibt, darf anschließend nicht behaupten, für soziale Sicherheit und funktionierende Kommunen sei kein Geld mehr da.“ Besonders deutlich zeigen sich die Folgen bei der Finanzlage des Landkreises Görlitz und seiner Kommunen. Im Kreishaushalt 2026 klafft ein Defizit von rund 135 Millionen Euro. Gleichzeitig steigen die Ausgaben für Jugendhilfe, Soziales, Pflege, Unterbringung und weitere gesetzliche Pflichtaufgaben. Um zahlungsfähig zu bleiben, ist der Landkreis inzwischen in erheblichem Umfang auf Kassenkredite angewiesen. Auch die Kreisumlage belastet Städte und Gemeinden, deren eigene Haushalte bereits unter starkem Druck stehen. Dazu erklärt Hentschel-Thöricht: „Der Landkreis Görlitz befindet sich nicht deshalb in finanzieller Not, weil hier über die Verhältnisse gelebt wurde. Bund und Freistaat beschließen Leistungen und Standards, lassen die Kommunen aber mit einem wachsenden Teil der Kosten allein. Am Ende fehlt das Geld für Schulen, Straßen, den öffentlichen Nahverkehr, soziale Angebote und den Bevölkerungsschutz.“ Die zunehmende Verschuldung löst die strukturellen Probleme nicht, sondern verschiebt sie lediglich in die Zukunft. Gleichzeitig verschärft eine steigende Kreisumlage die Finanznot der Städte und Gemeinden. „Es darf keinen finanziellen Dominoeffekt geben, bei dem der Landkreis seine Haushaltsprobleme über die Kreisumlage an die Kommunen weiterreicht und diese anschließend Schwimmbäder, Jugendangebote, Kultur oder Vereinsförderung streichen müssen. Bund und Freistaat müssen endlich vollständig für die Aufgaben bezahlen, die sie den Landkreisen und Gemeinden übertragen. Sachsen braucht eine dauerhafte und bedarfsgerechte Kommunalfinanzierung statt immer neuer Förderprogramme und kurzfristiger Nothilfen.“ Auch bei der wohnortnahen Gesundheitsversorgung zeigen sich die Folgen einer Politik, die den ländlichen Raum zunehmend unter Kostenvorbehalt stellt. Lange Wege zu Haus- und Fachärzten, fehlende Praxisnachfolger, steigende Pflegekosten und die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Krankenhäuser treffen im Landkreis Görlitz besonders viele ältere Menschen und Familien. Hentschel-Thöricht erklärt: „Soziale Sicherheit entscheidet sich nicht auf dem Papier, sondern im Alltag: Gibt es noch einen Hausarzt in erreichbarer Nähe? Bleiben unsere Krankenhausstandorte erhalten? Ist ein Pflegeplatz bezahlbar? Können Eltern auf eine wohnortnahe Kita und Schule zählen? Der Landkreis Görlitz darf nicht zum Versorgungsgebiet zweiter Klasse werden.“ Die BSW-Fraktion hat bereits erste Anträge in den Sächsischen Landtag eingebracht, weitere parlamentarische Initiativen werden folgen. Ziel ist es, soziale Sicherheit zu stärken, die öffentliche Daseinsvorsorge zu erhalten und weitere Belastungen für Bürger, Familien und Kommunen zu verhindern. Mit Blick auf den Doppelhaushalt 2027/2028 fordert das BSW von der Sächsischen Staatsregierung eine klare soziale und kommunale Prioritätensetzung. Sachsen ist aufgrund seiner Altersstruktur und seiner vielen ländlichen Regionen von Einschnitten bei Pflege, Gesundheit und öffentlicher Infrastruktur besonders stark betroffen. Das BSW fordert daher konkret: - Pflege bezahlbar halten: Eigenanteile in Pflegeheimen deutlich und dauerhaft begrenzen, pflegende Angehörige besser unterstützen und wohnortnahe Pflegeangebote stärken. - Gesundheitsversorgung sichern: Hausarztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser insbesondere im ländlichen Raum erhalten sowie die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen ausbauen. - Kitas und Schulen erhalten: Kleine Einrichtungen durch flexible Lösungen sichern, dem Lehrer- und Fachkräftemangel wirksam begegnen sowie Schulsozialarbeit und multiprofessionelle Teams stärken. - Familien entlasten: Familien und Alleinerziehende gezielt unterstützen, notwendige Hilfen für Kinder und Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf sichern und die beitragsfreie Familienversicherung erhalten. - Kommunen handlungsfähig machen: Städte, Gemeinden und Landkreise finanziell so ausstatten, dass sie ihre Aufgaben erfüllen und soziale, kulturelle sowie öffentliche Angebote erhalten können. - Sozialen Zusammenhalt stärken: Barrierefreie und konsumfreie Begegnungsorte sichern und vor allem in ländlichen Regionen ausbauen. Hentschel-Thöricht abschließend: „Wir sagen klar: SO NICHT! Wir werden uns im Sächsischen Landtag gegen einen erneuten Kürzungshaushalt auf Kosten der Menschen stellen. CDU und SPD müssen erklären, welche Prioritäten sie setzen wollen. Wer Milliarden für andere politische Projekte mobilisieren kann, darf den Bürgern nicht gleichzeitig erzählen, bei Pflege, Gesundheit, Familien oder Kommunen sei kein Geld mehr da. So nicht!“ Weitere Informationen zur Kampagne und zu den parlamentarischen Initiativen der BSW-Fraktion finden Sie unter: https://bsw-fraktion-sachsen.de/fuer-die-menschen/

13. August 2026
Operationsplan Deutschland:
Sachsen hält Bundeswehr-Aufträge an zivile Retter offen
Staatsregierung kennt weder Kosten noch Folgen für die Einsatzbereitschaft – BSW warnt vor Militarisierung von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Sachsens Staatsregierung hält im Zuge des Operationsplans Deutschland Beauftragungen von Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Katastrophenschutzeinheiten durch die Bundeswehr ausdrücklich offen. Welche Aufgaben, Kosten und Folgen für die zivile Einsatzbereitschaft damit verbunden wären, kann sie nicht benennen. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des BSW-Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht hervor (Drs. 8/7508). Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer sowie Sprecher für Brand-, Rettungs-, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Die Staatsregierung lässt eine entscheidende Hintertür offen: Heute sind angeblich keine zusätzlichen Aufgaben vorgesehen, morgen können zivile Einsatzkräfte von der Bundeswehr beauftragt werden. Für uns ist die Grenze klar: Feuerwehr, Rettungsdienst, Hilfsorganisationen und Katastrophenschutz sind keine Personal- und Materialreserve der Bundeswehr. Das BSW lehnt jede Militarisierung der Gesellschaft ab. Der Rettungsdienst muss ausschließlich seinem zivilen Versorgungsauftrag dienen. Personal, Rettungswagen und medizinische Kapazitäten werden für die Notfallversorgung der Bevölkerung gebraucht und dürfen nicht für militärische Aufgaben verplant werden. Schon heute arbeiten viele Rettungsdienste an der Belastungsgrenze.“ Die Antwort offenbart zugleich erhebliche Planungslücken. Obwohl die Innenministerkonferenz die vollständige zivile Verteidigungsfähigkeit bis spätestens 2029 herstellen will, ist die sächsische Umsetzungskonzeption noch in Arbeit. Ein eigenes Referat „Zivilschutz“ entstand erst im April 2026. Die ressortübergreifende Auftaktveranstaltung mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe soll im Oktober stattfinden. Bundeseinheitliche Fähigkeitsziele fehlen bislang. Hentschel-Thöricht: „Drei Jahre vor dem Zieljahr kennt die Staatsregierung weder den konkreten Personalbedarf noch die Kosten oder die Auswirkungen auf Feuerwehren und Katastrophenschutz. Das ist keine belastbare Vorsorge. Sachsen braucht einen starken zivilen Bevölkerungsschutz für Naturkatastrophen, schwere Unglücke, Stromausfälle und andere Gefahren – aber keine Unterordnung ziviler Strukturen unter militärische Interessen.“ Auch eine landesweite Schutzraumplanung liegt nicht vor. Der Bund finalisiert derzeit eine Schutzraumstrategie; aus Sachsen beteiligt sich bislang lediglich Chemnitz an einem Pilotprojekt zur Erfassung möglicher öffentlicher Zufluchtsräume. Besonders brisant: Zu weiteren sächsischen Umsetzungsmaßnahmen verweigert die Staatsregierung unter Hinweis auf Geheimschutzbelange jede Auskunft. Selbst eine Unterrichtung nach der Geheimschutzordnung des Landtags lehnt sie ab, weil ihr der Kreis der zugangsberechtigten Abgeordneten und Beschäftigten zu groß sei. „Geheimschutz ist bei operativen Details nachvollziehbar. Er darf aber nicht zum Freibrief werden, das Parlament vollständig von der Kontrolle auszuschließen. Abgeordnete müssen zumindest in einem geeigneten geschützten Verfahren prüfen können, welche zivilen Strukturen betroffen sind, welche Kosten entstehen und ob die Versorgung der Bevölkerung gesichert bleibt.“ Die BSW-Fraktion fordert deshalb: - eine klare politische und rechtliche Trennung zwischen zivilem Bevölkerungsschutz und militärischen Aufgaben, - keine Bundeswehr-Aufträge an zivile Einsatzorganisationen und den ausschließlichen Einsatz des Rettungsdienstes für seinen zivilen Versorgungsauftrag, - eine verbindliche sächsische Konzeption mit Zeitplan, Schutzraumstrategie sowie vollständig ermitteltem und finanziertem Personal- und Sachbedarf, - eine wirksame parlamentarische Kontrolle in einem geeigneten geschützten Verfahren. Hentschel-Thöricht abschließend: „Vorsorge für die Menschen ist notwendig. Militarisierung ist es nicht. Jeder Euro und jede zusätzliche Kapazität im Brand-, Rettungs- und Katastrophenschutz muss der Sicherheit und Versorgung der Bevölkerung zugutekommen – nicht militärischen Planungen.“

12. August 2026
Sprengstoffdrohne in Leipzig: Schutzsysteme versagten – zentrale Behörde fehlt im Innenausschuss
BSW fordert aktuelle Risikobewertung für Flughafen und kritische Infrastruktur sowie leistungsfähige Abwehr autonomer Drohnen
Wer steuerte die mit Sprengstoff bestückte Drohne am Flughafen Leipzig/Halle? Welches Ziel sollte getroffen werden? Und warum wurde das Fluggerät von den vorhandenen Sicherheitssystemen nicht rechtzeitig erkannt? Diese entscheidenden Fragen blieben nach der nichtöffentlichen Sondersitzung des Innenausschusses aus Sicht der BSW-Fraktion unbeantwortet. Besonders kritisch: Das für Luftsicherheit zuständige Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) war in der Sitzung nicht vertreten. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer sowie Sprecher für Brand-, Rettungs-, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Eine mit Sprengstoff bestückte Drohne konnte in einen hochsensiblen Bereich des Flughafens gelangen, ohne rechtzeitig erkannt zu werden. Trotzdem wissen wir weiterhin nicht, wer dahintersteckt, welches Ziel verfolgt wurde und warum die Schutzsysteme versagt haben. Die Sondersitzung hat die entscheidenden Fragen nicht geklärt.“ Die BSW-Fraktion hatte der Staatsregierung vor der Sitzung einen umfangreichen Fragenkatalog übermittelt. Gefragt wurde unter anderem nach möglichen Tätern und Auftraggebern, der technischen Beschaffenheit der Drohne, denkbaren Zusammenhängen mit früheren Sabotagefällen, dem möglichen Anschlagsziel sowie den Konsequenzen für die Drohnenabwehr. Belastbare und öffentlich nachvollziehbare Belege für eine bestimmte Urheberschaft wurden nicht vorgelegt. Die BSW-Fraktion warnt deshalb vor vorschnellen politischen Schuldzuweisungen. Hentschel-Thöricht: „Wer von einem hybriden Angriff spricht, muss belegte Tatsachen klar von Arbeitshypothesen trennen. Gerade in der gegenwärtigen internationalen Lage darf Sicherheitspolitik nicht auf Spekulationen beruhen. Ermittelt werden muss ergebnisoffen – unabhängig davon, ob staatliche, extremistische, kriminelle oder andere Hintergründe infrage kommen.“ Der Flughafen Leipzig/Halle wird überwiegend zivil genutzt, zugleich werden dort militärische und militärnahe Transporte abgewickelt. Als einer der großen europäischen Frachtflughäfen besitzt Leipzig/Halle erhebliche Bedeutung für die zivile und internationale Logistik. „Jetzt ist eine aktuelle und umfassende Risikobewertung notwendig. Der Schutz des Flughafens Leipzig/Halle muss höchste Priorität haben“, erklärt Hentschel-Thöricht. Die fehlende Beteiligung des SMIL habe die parlamentarische Aufklärung erheblich erschwert: „Bei einem möglichen Anschlag auf kritische Verkehrs- und Logistikinfrastruktur müssen alle zuständigen Stellen gegenüber dem Parlament auskunftsfähig sein. Es ist nicht akzeptabel, dass ausgerechnet das für Luftsicherheit zuständige Ministerium fehlt.“ Die Sitzung verdeutlichte zudem technische Lücken bei der Drohnenabwehr. Die vorhandenen Systeme sind vor allem auf handelsübliche und funkgesteuerte Drohnen ausgerichtet. Offen blieb, wie technisch veränderte, autonome oder ohne auswertbare Funkverbindung operierende Fluggeräte zuverlässig erkannt, verfolgt und abgewehrt werden sollen. Hentschel-Thöricht abschließend: „Die Drohnenabwehr hält mit der technischen Entwicklung nicht Schritt. Sachsen muss auch nicht-handelsübliche und autonome Drohnen zuverlässig erkennen und abwehren können. Das gilt nicht nur für den Flughafen Leipzig/Halle. Auch die Mikroelektronik im Silicon Saxony sowie die Wasser- und Energieversorgung können Ziele von Sabotage oder Spionage werden. Der Freistaat braucht deshalb moderne Detektions- und Abwehrsysteme und ausreichend spezialisiertes Personal. Der Schutz kritischer Infrastruktur darf nicht erst verbessert werden, wenn der nächste Vorfall eintritt.“

10. August 2026
„SO NICHT!“ – BSW startet landesweite Kampagne gegen Sozialkürzungen
Großflächenplakate und parlamentarische Initiativen des BSW für Sachsens Bürger gegen zusätzliche Belastungen bei Pflege, Gesundheit, Bildung, Familien und Kommunen – ob Pflege, Gesundheit, Kitas, Schulen oder kommunale Leistungen: Fast täglich werden neue Kürzungen und zusätzliche Belastungen diskutiert. Gleichzeitig steigen für viele Menschen die Lebenshaltungskosten, während die soziale und öffentliche Infrastruktur zunehmend unter Druck gerät. Gegen diese Entwicklung startet die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag die landesweite Kampagne „SO NICHT!“. Mit Großflächenplakaten im gesamten Freistaat (ab 11./14. August) und einer Reihe parlamentarischer Initiativen setzt die Fraktion ein klares Zeichen: Notwendige Reformen dürfen nicht auf Kosten von Pflegebedürftigen, Familien, Beschäftigten, Kindern oder Kommunen gehen. Erste Anträge hat die BSW-Fraktion bereits in den Sächsischen Landtag eingebracht, weitere werden folgen. Ziel ist es, soziale Sicherheit zu stärken, die öffentliche Daseinsvorsorge zu erhalten und zusätzliche Belastungen der Bürger zu verhindern. Mit Blick auf den kommenden Doppelhaushalt 2027/2028 fordert die Fraktion von der Staatsregierung eine klare soziale und kommunale Prioritätensetzung. Sachsen ist von den aktuellen Entwicklungen besonders betroffen. Der Freistaat gehört zu den Bundesländern mit dem höchsten Altersdurchschnitt. Zugleich kämpfen insbesondere ländliche Regionen mit Ärztemangel, Apothekenschließungen, steigenden Pflegekosten und einer zunehmend ausgedünnten sozialen Infrastruktur. Kommunen fehlt vielfach das Geld, um freiwillige Angebote, Begegnungsorte und wichtige Einrichtungen dauerhaft zu erhalten. Wo Pflege unbezahlbar wird, Arztpraxen und Apotheken verschwinden, Kitas und Schulen um ihren Erhalt kämpfen und Kommunen kaum noch Gestaltungsspielräume haben, verliert Heimat Stück für Stück an Lebensqualität. Dazu erklärt Ronny Kupke, Vorsitzender der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Reformen sind notwendig. Aber Reform darf nicht bedeuten, dass Pflegebedürftige ihr Erspartes aufbrauchen, Familien stärker belastet werden und Kommunen für Entscheidungen aus Berlin bezahlen müssen. Wer bei Gesundheit, Pflege, Bildung und sozialer Infrastruktur kürzt, spart nicht – er verlagert Kosten und verschärft die Probleme. Genau dazu sagen wir: SO NICHT. Unsere Plakate machen diese Botschaft im ganzen Land sichtbar. Entscheidend ist aber die parlamentarische Arbeit dahinter. Wir legen konkrete Vorschläge vor, um soziale Sicherheit zu stärken, die Daseinsvorsorge zu erhalten und weitere Belastungen der Menschen zu verhindern.“ Den inhaltlichen Rahmen der Kampagne bildet der Antrag der BSW-Fraktion „Soziale Sicherheit und gute Lebensbedingungen in Sachsen sichern – Gesundheit, Pflege und Bildung stärken“ (Drs. 8/7171, s. Anhang). Er ist Teil einer Reihe parlamentarischer Initiativen, mit denen die Fraktion konkrete Alternativen zu Kürzungen und Kostenverschiebungen vorlegt. Im Mittelpunkt stehen folgende Forderungen: - Pflege bezahlbar halten: Eigenanteile in Pflegeheimen deutlich und dauerhaft begrenzen, pflegende Angehörige besser beraten und entlasten sowie kommunale Pflege- und Unterstützungsstrukturen stärken. - Gesundheitsversorgung sichern: Hausarztpraxen und Apotheken insbesondere im ländlichen Raum stabilisieren, regionale Versorgungsstrukturen ausbauen und die psychiatrische sowie psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen verbessern. - Kitas und Schulen erhalten: Flexible Lösungen für kleine Einrichtungen ermöglichen, die Lehrer- und Fachkräfteversorgung verbessern sowie Schulsozialarbeit und multiprofessionelle Teams stärken. - Familien entlasten: Familien und Alleinerziehende finanziell unterstützen, individuelle Hilfen für Kinder und Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf sichern und die beitragsfreie Familienversicherung erhalten. - Kommunen handlungsfähig machen: Städte, Gemeinden und Landkreise finanziell so ausstatten, dass sie ihre Aufgaben erfüllen und wichtige soziale, kulturelle und öffentliche Angebote erhalten können. - Sozialen Zusammenhalt stärken: Niedrigschwellige, barrierefreie und konsumfreie Begegnungsorte erhalten und insbesondere in ländlichen Regionen ausbauen. Soweit bundesgesetzliche Änderungen erforderlich sind, soll sich die Staatsregierung gegenüber der Bundesregierung und über den Bundesrat für entsprechende Lösungen einsetzen. An der Bürokratie sparen – nicht an den Menschen Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer der BSW-Fraktion, erklärt: „Wir stellen uns nicht gegen notwendige Veränderungen. Wir fordern aber klare Prioritäten: Bürokratie abbauen, Förderverfahren vereinfachen, Doppelstrukturen beseitigen und öffentliche Mittel zielgerichteter einsetzen. Gespart werden muss dort, wo Geld in unnötigen Verfahren und übermäßigem Verwaltungsaufwand gebunden wird – nicht bei Patienten, Pflegebedürftigen, Kindern, Familien oder sozialen Angeboten.“ Die BSW-Fraktion erwartet von der Staatsregierung, dass sie bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 2027/2028 Kürzungen bei der sozialen und öffentlichen Infrastruktur verhindert und bereits beschlossene Einschnitte kritisch überprüft. Gleichzeitig muss Ministerpräsident Michael Kretschmer die Interessen Sachsens gegenüber der Bundesregierung konsequenter vertreten und weitere Kostenverschiebungen auf Länder, Kommunen und Bürger zurückweisen. Die Kampagne „SO NICHT!“ ist deshalb mehr als eine Plakataktion. Sie verbindet öffentlichen Widerspruch mit konkreten parlamentarischen Initiativen. Gute Gesundheitsversorgung, bezahlbare Pflege, verlässliche Bildung, starke Familien und handlungsfähige Kommunen sind keine Nebensache. Sie entscheiden darüber, ob Menschen in Sachsen gut leben können, ob Fachkräfte bleiben und ob Städte und Dörfer eine Zukunft haben. Die BSW-Fraktion ist überzeugt: Sachsen braucht keine Politik, die immer neue Sparvorschläge zulasten der Menschen diskutiert. Sachsen braucht eine Politik, die wieder in Menschen investiert – in Familien, Kinder und Jugendliche, Gesundheit, Pflege, Bildung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dafür steht die Kampagne „SO NICHT!“ – auf den Plakaten ebenso wie im Parlament.

05. August 2026
Kommunen brauchen Verlässlichkeit statt Förderdschungel
Bei meinem Gespräch mit dem Oderwitzer Bürgermeister Cornelius Stempel standen die angespannte Finanzlage der Gemeinde, die Zukunft von Kitas und Schulen sowie Feuerwehr und Bevölkerungsschutz im Mittelpunkt. Das offene und aufschlussreiche Gespräch hat erneut gezeigt: Auch verantwortungsvoll wirtschaftende Kommunen stoßen inzwischen an ihre Grenzen. Oderwitz hat rund 4.300 Einwohner. In der Gemeindeverwaltung arbeiten lediglich 15 Mitarbeiter. Die Gemeinde ist bislang schuldenfrei und hat in den vergangenen Jahren konsequent gespart. Trotzdem sind inzwischen sämtliche Reserven aufgebraucht. Ein ausgeglichener Haushalt ist nicht mehr möglich. Künftig wird deshalb voraussichtlich auch Oderwitz nicht ohne neue Schulden auskommen. Das Problem liegt nicht in einer verschwenderischen Kommunalpolitik. Die freiwilligen Leistungen sind bereits auf ein Minimum reduziert. Neben 5.000 Euro für die Vereinsarbeit ist das Volksbad die letzte größere freiwillige Aufgabe der Gemeinde. Mehr Einsparpotenzial gibt es praktisch nicht, ohne das gesellschaftliche Leben und die Lebensqualität im Ort weiter zu beschädigen. Mehr eigene Entscheidungsspielräume für die Kommunen Bürgermeister Stempel machte deutlich, was Oderwitz vom Freistaat erwartet: höhere allgemeine Schlüsselzuweisungen statt immer neuer, kleinteiliger Förderprogramme. Die Gemeinden wissen selbst am besten, wo vor Ort investiert werden muss. Zweckgebundene Programme mit komplizierten Anträgen, langen Bearbeitungszeiten und hohen Eigenanteilen binden dagegen Personal und verhindern häufig eine sinnvolle Verwendung der Mittel. Auch bei der Unterhaltung der Gewässer braucht es eine verlässliche Lösung. Oderwitz fordert einen Gewässerlastenausgleich, der 50 Prozent der entstehenden Kosten übernimmt. Gerade langgestreckte ländliche Gemeinden dürfen mit den dauerhaft anfallenden Aufgaben nicht allein gelassen werden. Für mich ist klar: Kommunale Selbstverwaltung funktioniert nur, wenn Städte und Gemeinden über eine ausreichende Grundfinanzierung und echte Entscheidungsspielräume verfügen. Wer den Kommunen immer neue Aufgaben überträgt, muss auch für deren vollständige Finanzierung sorgen. Freistaat muss sein Versprechen bei den Kitas einhalten Ein Dauerthema bleibt die Finanzierung der Kindertagesstätten. Der Freistaat hatte zugesagt, dauerhaft ein Drittel der Gesamtkosten zu tragen. Dieses Versprechen muss endlich verlässlich eingelöst werden. Steigende Personal-, Betriebs- und Sachkosten dürfen nicht immer weiter auf Gemeinden und Eltern abgewälzt werden. Diskutiert wurde auch die Idee, das Hortpersonal in den Staatsdienst zu übernehmen. Dadurch könnten Horterzieher flexibler an den Schulen eingesetzt werden und dort unterstützen, wo Personal fehlt. Besonders an der Oberschule ist der Lehrermangel deutlich spürbar. Eine bessere Verzahnung von Schule und Hort könnte das Problem zwar nicht lösen, aber den Schulalltag spürbar entlasten. Die Feuerwehr ist das Prunkstück der Gemeinde Besonders positiv ist die Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr. Bürgermeister Stempel bezeichnete sie zu Recht als „Prunkstück“ der Gemeinde. Oderwitz verfügt über ein neues, modernes Feuerwehrgerätehaus und zeitgemäße Einsatzfahrzeuge. Hinzu kommen eine aktive Jugendfeuerwehr und eine Kinderfeuerwehr. Damit wird frühzeitig und erfolgreich für den eigenen Nachwuchs gesorgt. Großen Handlungsbedarf gibt es dagegen bei der Löschwasserversorgung. Aufgrund der langgestreckten Ortslage muss die Gemeinde in den kommenden Jahren erheblich nachbessern. Denkbar wären gemeinsame Beschaffungen mehrerer Kommunen, beispielsweise von Löschwassertanks, Zisternen oder flexiblen Löschwasserkissen. Durch Sammelbeschaffungen könnten einheitliche Lösungen geschaffen und die Kosten deutlich gesenkt werden. Dieses Thema werde ich in meine parlamentarische Arbeit mitnehmen. Rathaus bei einem Stromausfall nicht handlungsfähig Eine weitere Schwachstelle zeigte sich beim Blackout-Schutz: Bei einem länger andauernden Stromausfall wäre auch das Rathaus ohne Energieversorgung. Eine autarke Notstromversorgung gibt es bislang nicht. Kommunen brauchen deshalb gezielte Unterstützung, um Rathäuser, Feuerwehrstandorte und mögliche Notfalltreffpunkte mit einer verlässlichen Notstromversorgung auszustatten. Bevölkerungsschutz darf nicht erst dann beginnen, wenn der Strom bereits ausgefallen ist. Das Gespräch mit Bürgermeister Cornelius Stempel war offen, konkret und für meine weitere politische Arbeit sehr wertvoll. Es hat gezeigt, wo der Freistaat handeln muss: bei einer auskömmlichen kommunalen Grundfinanzierung, einer verlässlichen Kita-Finanzierung, der Löschwasserversorgung und einem krisenfesten Bevölkerungsschutz. Vielen Dank an Bürgermeister Stempel für den konstruktiven Austausch und die klaren Einblicke in die Situation der Gemeinde Oderwitz.

05. August 2026
Gemeinsame Beschaffung ohne gemeinsame Planung:
Staatsregierung übergeht Kommunen und Feuerwehren
Die sächsische Staatsregierung hat vor ihrem Beitritt zur länderübergreifenden Verwaltungsvereinbarung über gemeinsame Beschaffungen im Brand- und Katastrophenschutz weder die kommunalen Spitzenverbände noch die Feuerwehren und deren Führungskräfte förmlich beteiligt. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des BSW-Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht hervor (Drs. 8/7474). Die Vereinbarung zwischen Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen soll gemeinsame Beschaffungen von Feuerwehr- und Katastrophenschutzfahrzeugen, Einsatztechnik sowie weiteren Leistungen ermöglichen. Durch größere Stückzahlen sollen unter anderem günstigere Preise erreicht werden. Sachsens Städte und Gemeinden können im Einzelfall entscheiden, ob sie sich an einer gemeinsamen Vergabe beteiligen. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Brand-, Rettungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion: „Gemeinsame Beschaffungen sind grundsätzlich sinnvoll. Größere Stückzahlen können Preise senken, Vergabeverfahren vereinfachen und Lieferzeiten verkürzen. Es ist aber nicht nachvollziehbar, dass die Staatsregierung eine solche Vereinbarung abschließt, ohne vorher die kommunalen Spitzenverbände, Feuerwehren, Kreisbrandmeister und Stadtwehrleiter förmlich einzubeziehen. Wer später mit der Technik arbeiten und sie bezahlen soll, muss bereits bei der Planung mit am Tisch sitzen.“ Das Innenministerium begründet das Vorgehen damit, dass Sachsen nur kurzfristig die Möglichkeit erhalten habe, der Vereinbarung beizutreten. Vor der Unterzeichnung seien Städte und Gemeinden lediglich zu einer möglichen Beteiligung an einer gemeinsamen Drehleiterbeschaffung abgefragt worden. Stellungnahmen von Kommunen und Feuerwehren zur Verwaltungsvereinbarung selbst liegen der Staatsregierung dagegen nicht vor. Hentschel-Thöricht: „Zeitdruck ist kein Freibrief, die Praktiker zu übergehen. Eine Abfrage zum Interesse an Drehleitern ersetzt weder eine fachliche Anhörung noch eine Beteiligung an der Ausgestaltung der Zusammenarbeit. Gerade bei Feuerwehrtechnik entscheiden Details darüber, ob ein Fahrzeug zu den örtlichen Anforderungen, zur vorhandenen Infrastruktur und zum Einsatzkonzept passt.“ Für künftige Beschaffungen unter Federführung Sachsens kündigt das Innenministerium nun Abstimmungen mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag, dem Sächsischen Landkreistag und dem Landesfeuerwehrverband an. Wie Kommunen und örtliche Einsatzkräfte konkret auf gemeinsame Standards Einfluss nehmen können, bleibt jedoch offen. „Die angekündigten Abstimmungen sind ein überfälliger Schritt. Daraus muss ein verbindliches Beteiligungsverfahren werden – nicht nur bei Vergaben unter sächsischer Federführung, sondern bei jeder gemeinsamen Beschaffung, an der sich sächsische Kommunen beteiligen sollen. Anforderungen, Standards und Folgekosten müssen frühzeitig und transparent mit den kommunalen Trägern sowie den Praktikern abgestimmt werden. Gemeinsame Beschaffung darf nicht heißen: zentral entscheiden und vor Ort bezahlen lassen“, so Hentschel-Thöricht abschließend.

04. August 2026
Staatsregierung bestätigt zunehmende Probleme bei der Einsatzbereitschaft: Sachsens Katastrophenschutz fehlen 126 moderne Einsatzfahrzeuge
Sachsens Katastrophenschutz ist deutlich schlechter ausgestattet als vorgesehen. Von 283 benötigten Bundesfahrzeugen entsprechen nur 157 den aktuellen Anforderungen. 70 Fahrzeuge fehlen vollständig, weitere 56 stammen aus den Jahren 1994 bis 2000. Das geht aus der Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage des BSW-Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht hervor (Drs. 8/7473). Das Innenministerium warnt selbst vor den Folgen: Die Fehlstellen führten „zunehmend zu Problemen bei der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der sächsischen Katastrophenschutzeinheiten“. Betroffen ist auch die tägliche Gefahrenabwehr, weil die Fahrzeuge ebenfalls bei regulären Einsätzen genutzt werden. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Brand-, Rettungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion: „Die Staatsregierung bestätigt schwarz auf weiß: Sachsens Katastrophenschutz hat ein massives Ausrüstungsproblem. 70 Fahrzeuge fehlen, 56 weitere sind bis zu 32 Jahre alt. Damit ist fast jedes zweite vorgesehene Fahrzeug entweder nicht vorhanden oder technisch überholt. Im Ernstfall kann das wertvolle Zeit kosten und die Sicherheit der Einsatzkräfte gefährden. Hier muss die Staatregierung stärker darauf drängen, dass der Bund seinen Lieferverpflichtungen nachkommt.“ Auch beim Waldbrandschutz bestehen weiterhin Lücken. Noch nicht beschafft wurden unter anderem Hochleistungssysteme zur Löschwasserförderung, Logistikkomponenten für Strom und Beleuchtung, Spezialtechnik für munitionsbelastete Gebiete sowie Ausrüstung für Flughelfergruppen. Die weitere Umsetzung macht die Staatsregierung vom Doppelhaushalt 2027/2028 abhängig. Hentschel-Thöricht: „Der Bund muss seine Fahrzeuge schneller bereitstellen. Aber auch die Staatsregierung darf sich nicht wegducken. Sachsen braucht einen verbindlichen Beschaffungsplan mit klaren Zuständigkeiten, festen Terminen und einer gesicherten Finanzierung. Sicherheit darf nicht am Geld scheitern.“ Wie Sachsen die aktuellen Empfehlungen des Deutschen Feuerwehrverbandes umsetzen will, lässt das Innenministerium weitgehend offen. Es verweist auf laufende interne Abstimmungen und beantwortet wesentliche Fragen nicht. „Ständig über neue Bedrohungslagen und Zivilschutz zu reden, reicht nicht. Wer von den Feuerwehren und Hilfsorganisationen mehr erwartet, muss ihnen moderne Technik, ausreichend Personal und eine verlässliche Finanzierung geben“, so Hentschel-Thöricht abschließend.

30. Juli 2026
Bankrotterklärung:
Staatsregierung kennt Einsatzfähigkeit der Feuerwehren nicht
Die sächsische Staatsregierung verfügt nach eigener Aussage über keine Erkenntnisse zur Einsatzfähigkeit der örtlichen Feuerwehren. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des BSW-Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht hervor (Drs. 8/7476). Das Innenministerium verweist lediglich darauf, dass der Brandschutz eine kommunale Pflichtaufgabe sei. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Brandschutz, Rettungsdienst sowie Bevölkerungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Das ist eine Bankrotterklärung der Staatsregierung in Sachen Brandschutz. Der Freistaat setzt die gesetzlichen Rahmenbedingungen, fördert Fahrzeuge und Feuerwehrhäuser und entscheidet über die finanzielle Unterstützung der Kommunen. Trotzdem will er nicht wissen, wie es um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren vor Ort steht. Wer die tatsächliche Lage nicht kennt, kann weder den Investitionsbedarf seriös bewerten noch eine verlässliche Gefahrenabwehr gewährleisten. Großfeuerereignisse in Sachsen zeigen dabei immer wieder, dass die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren eine Frage von landesweiter Bedeutung ist.“ Dabei bestätigt die Staatsregierung zugleich erhebliche Vorteile gemeinsamer Beschaffungen mit Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Sie rechnet mit Einsparungen von mindestens zehn Prozent gegenüber Einzelbeschaffungen. Zusätzlich könnten den kommunalen Verwaltungen je nach Vorhaben mehrere Personenmonate Arbeit oder Kosten für externe Dienstleistungen erspart bleiben. Noch 2026 sollen gemeinsame Beschaffungen von Drehleitern, Lösch- und Hilfeleistungsgruppenfahrzeugen sowie Einsatzleitwagen eingeleitet werden. Für 2027 ist unter sächsischer Federführung die Beschaffung von Tragkraftspritzenfahrzeugen mit Wasser vorgesehen. Schneller sollen die Verfahren nach Auskunft des Innenministeriums jedoch nicht werden. Hentschel-Thöricht: „Gemeinsame Beschaffungen sind richtig, wenn sie die Kommunen tatsächlich entlasten. Die erwarteten Einsparungen müssen vollständig im Brand- und Katastrophenschutz verbleiben. Sie dürfen nicht genutzt werden, um an anderer Stelle weitere Mittel zu streichen. Gerade angesichts der im Haushaltsentwurf vorgesehenen Lücken bei Fahrzeugen, Technik und kommunaler Investitionsförderung wäre das das völlig falsche Signal.“ Auch standardisierte Musterfeuerwehrhäuser können nach Auffassung des BSW Kosten und Planungsaufwand reduzieren. Ihre Nutzung soll freiwillig bleiben, während die Kommunen die Bauleistungen selbst ausschreiben. „Musterfeuerwehrhäuser können besonders kleineren Gemeinden helfen. Sie müssen aber an die Bedingungen vor Ort anpassbar sein. Zudem müssen regionale Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen bei den Ausschreibungen faire Chancen erhalten“, so Hentschel-Thöricht abschließend.

29. Juli 2026
BSW zum Haushaltsentwurf:
Sachsen darf beim Brandschutz nicht sparen
Der Entwurf des sächsischen Doppelhaushalts 2027/2028 lässt aus Sicht der BSW-Fraktion gefährliche Lücken beim Brand- und Waldbrandschutz erkennen. Für neue Waldbrandfahrzeuge sowie Geräte und Ausrüstung sind in beiden Haushaltsjahren keine Mittel vorgesehen. Zugleich reicht die geplante Investitionsförderung für die kommunalen Feuerwehren nicht aus. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Brandschutz, Rettungsdienst sowie Bevölkerungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Die Staatsregierung hat aus den verheerenden Waldbränden der vergangenen Jahre offenbar nicht die notwendigen Konsequenzen gezogen. 2025 standen noch mehr als sieben Millionen Euro für Waldbrandfahrzeuge und rund 1,2 Millionen Euro für Geräte und Ausrüstung bereit. Für 2027 und 2028 sind in diesen beiden Titeln jeweils null Euro eingeplant. Das ist angesichts zunehmender Waldbrandgefahren und kampfmittelbelasteter Flächen fahrlässig.“ Der Waldbrand in der Gohrischheide erfasste 2025 mehr als 2.000 Hektar. Hunderte Einsatzkräfte kämpften tagelang gegen die Flammen. Gerade auf kampfmittelbelasteten Flächen sind geschützte Spezialfahrzeuge, geeignete Technik und verlässliche Schutzausrüstung unverzichtbar. „Auch die Förderung der kommunalen Feuerwehren muss deutlich steigen. Zwar sind für Investitionen 2027 rund 30,8 Millionen Euro und 2028 rund 32,8 Millionen Euro vorgesehen. Davon sind jedoch bereits 26 beziehungsweise 22 Millionen Euro verplant. Der verbleibende Spielraum wird den steigenden Fahrzeugpreisen, langen Lieferzeiten und dem Investitionsstau in vielen Kommunen nicht gerecht. Wir fordern eine verlässliche mehrjährige Finanzierung für Waldbrandfahrzeuge, Spezialtechnik und persönliche Schutzausrüstung sowie eine spürbar höhere Investitionsförderung für die kommunalen Feuerwehren. Die Feuerschutzsteuer muss vollständig beim Brandschutz ankommen. Zusätzlich muss der Freistaat eigene Haushaltsmittel bereitstellen und die Förderquote für die Kommunen erhöhen. Sicherheit darf nicht am Geld scheitern.“

23. Juli 2026
Im Gespräch vor Ort:
Pflege, Wirtschaft und bezahlbare Ferienangebote in Seifhennersdorf
Ich war in Seifhennersdorf unterwegs, um mit Verantwortlichen aus Pflege, Verwaltung und Kinder- und Jugenderholung über ihre aktuellen Herausforderungen zu sprechen. Die Gespräche machten deutlich: Hohe Kosten, schleppende Erstattungen und ausufernde Bürokratie belasten soziale Einrichtungen und Unternehmen zunehmend. Meine erste Station war das PEGASUS-PflegeTeam. Im Gespräch mit Geschäftsführer Herrn Hönicke ging es um die angespannte Situation in der Pflege. Eine zentrale Belastung sind die hohen Eigenanteile, die Pflegebedürftige selbst aufbringen müssen. Immer mehr Menschen entscheiden sich deshalb gegen eine Unterbringung in einem Seniorenheim und für eine ambulante Versorgung – nicht nur aus persönlichem Wunsch, sondern zunehmend aus finanzieller Notwendigkeit. Kritisch sind auch die Abrechnungsmodalitäten mit den Pflegekassen und dem Sozialamt des Landkreises. Wenn die Erstattung bereits erbrachter Leistungen zu lange dauert, müssen Pflegedienste die Löhne ihrer Beschäftigten über Wochen oder Monate vorfinanzieren. Das bindet Liquidität und bringt insbesondere kleinere Anbieter unter erheblichen wirtschaftlichen Druck. Wer eine verlässliche Pflegeversorgung will, muss deshalb auch für pünktliche Zahlungen und weniger bürokratischen Aufwand sorgen. Anschließend besuchte ich die Stadtverwaltung Seifhennersdorf. Mit dem Hauptamtsleiter sprach ich über die Zukunftsperspektiven der Stadt, die Entwicklung bedeutender Unternehmen wie C. Bechstein und die Frage, wie Seifhennersdorf als Wirtschafts- und Wohnstandort gestärkt werden kann. Ein weiterer Schwerpunkt war die Zukunft der drei Kindertagesstätten. Sinkende Kinderzahlen stellen Stadt und Träger vor schwierige Entscheidungen. Dabei müssen eine bedarfsgerechte Betreuung, kurze Wege und der verantwortungsvolle Umgang mit öffentlichen Mitteln miteinander verbunden werden. Meine letzte Station war das KiEZ Querxenland. Positiv ist, dass der mit Mitteln aus dem Strukturwandel finanzierte Mehrzweckbau im Zeitplan liegt. Nach derzeitigem Stand soll das Gebäude Mitte Oktober fertiggestellt werden. Diese Investition stärkt das KiEZ und erweitert seine ganzjährigen Angebote für Kinder und Jugendliche. Gleichzeitig zeigt das Projekt, wie sehr Bürokratie sinnvolle Investitionen erschwert. Wegen notwendiger Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Antrag mussten 134 Seiten Änderungsunterlagen eingereicht werden. Dieser Aufwand kostet Zeit und Geld, ohne dass dadurch ein zusätzlicher Nutzen für die Kinder entsteht. Besonders dramatisch ist die Entwicklung der Energiekosten. Während das KiEZ im Jahr 2021 noch rund 55.000 Euro für Strom und Energie zahlte, waren es 2026 bereits etwa 220.000 Euro – bei vergleichbarem Verbrauch. Das entspricht einer Vervierfachung. Hinzu kommen deutlich gestiegene Personalkosten: Der gesetzliche Mindestlohn ist innerhalb von sechs Jahren um rund 43 Prozent gestiegen. Diese Kosten müssen sich zwangsläufig in den Preisen für Ferienlager und Klassenfahrten niederschlagen. Immer weniger Familien können sich sieben Übernachtungen für ihre Kinder leisten. Damit wird aus der Kostenfrage eine Frage der sozialen Teilhabe. Mein Fazit aus den Gesprächen ist eindeutig: Pflege, Kommunen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen. Erbrachte Leistungen müssen zügig bezahlt, Energie wieder bezahlbar und Förderverfahren deutlich vereinfacht werden. Gute Pflege und erholsame Ferien für Kinder dürfen nicht vom Geldbeutel abhängen.

22. Juli 2026
Zwangsunterbringung eines 14-Jährigen - BSW-Fraktion verlangt vollständige Aufklärung und sucht Kontakt zum Betroffenen
Der BSW-Landtagsabgeordnete und Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses Jens Hentschel-Thöricht hat zwei Kleine Anfragen zur zwangsweisen Unterbringung eines damals 14-Jährigen eingereicht. Der Jugendliche wurde nach Angaben der Staatsregierung vom 29. April bis zum 9. Mai 2021 in einer Landeseinrichtung am Hammerweg in Dresden festgehalten. Mit den Anfragen soll geklärt werden, wer das Verfahren veranlasste, welches Gericht die Unterbringung anordnete und ob der Jugendliche persönlich angehört sowie anwaltlich oder durch einen Verfahrensbeistand vertreten wurde. Außerdem verlangt Hentschel-Thöricht Auskunft darüber, welche milderen Mittel geprüft wurden, wie die Personensorgeberechtigten und das Jugendamt einbezogen waren und welche Folgen die Unterbringung für das Kindeswohl hatte. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht: „Einem 14-jährigen Jugendlichen für zehn Tage die Freiheit zu entziehen, ist ein gravierender Eingriff in seine Grundrechte und sein familiäres Leben. Eine solche Maßnahme darf niemals leichtfertig erfolgen. Die Staatsregierung muss lückenlos darlegen, wer diese Unterbringung veranlasste, welches Gericht sie anordnete und ob der Jugendliche eine wirksame Rechtsvertretung hatte. Entscheidend ist auch, ob zuvor tatsächlich alle milderen Mittel ausgeschöpft wurden. Ebenso muss geklärt werden, ob das Jugendamt beteiligt war, wie der Kontakt zur Familie und die schulische Betreuung gewährleistet wurden und ob der Jugendliche gesundheitliche oder psychische Beeinträchtigungen davongetragen hat. Die bisherigen Antworten der Staatsregierung reichen nicht aus. Hinter den nüchternen Angaben in einer Drucksache steht ein junger Mensch, dem in einer ohnehin belastenden Zeit die Freiheit entzogen wurde. Corona-Aufarbeitung bedeutet für uns, nicht nur Akten zu lesen, sondern auch den Betroffenen zuzuhören.“ Hentschel-Thöricht richtet deshalb einen öffentlichen Aufruf an den damals betroffenen Jugendlichen: „Ich möchte den Fall sorgfältig und aus der Sicht des Betroffenen aufarbeiten. Deshalb bitte ich den damals untergebrachten Jugendlichen, sich – sofern er dazu bereit ist – vertraulich an mein Büro im Sächsischen Landtag zu wenden. Selbstverständlich behandeln wir jede Kontaktaufnahme diskret und respektieren, wenn keine öffentliche Nennung gewünscht ist. Auch Angehörige oder damalige rechtliche Vertreter können sich bei uns melden.“ Die beiden Kleinen Anfragen befassen sich getrennt mit dem gerichtlichen Verfahren sowie mit der Prüfung milderer Mittel und der Wahrung des Kindeswohls. Grundlage ist die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs. 8/7280.

20. Juli 2026
Corona-Zwangsunterbringung:
Auch 14-Jähriger wurde zehn Tage festgehalten
Jens Hentschel-Thöricht (BSW), Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses im Sächsischen Landtag: „Köpping muss sämtliche Akten offenlegen – ihre bisherigen Erklärungen reichen nicht aus.“ Neue Antworten der Sächsischen Staatsregierung offenbaren: Im Freistaat wurden vier Menschen wegen Quarantäneverstößen zwangsweise in einer Landeseinrichtung untergebracht – darunter ein 14-Jähriger für zehn Tage. Weitere Betroffene im Alter von 21, 26 und 62 Jahren wurden zwischen vier und 13 Tagen festgehalten. Die Einrichtung am Hammerweg 26 in Dresden wurde nach einer Verständigung im Kabinett vom 12. Februar 2021 bis zum 22. März 2022 vorgehalten. Allein Möbel und technische Ausstattung kosteten 19.230,61 Euro. Die Gesamtkosten kann die Staatsregierung nicht beziffern, weil sie nicht gesondert erfasst wurden. Zusätzlich steht Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) wegen früherer Planungen im Sächsischen Krankenhaus Arnsdorf unter Druck. Ihr Ministerium hatte dort 2020 sechs Plätze für sogenannte Quarantäneverweigerer vorbereiten lassen. Eine interne Verfahrensanweisung sah Medienberichten zufolge Polizeibewachung sowie körperliche, neurologische und psychopathologische Untersuchungen vor. Köpping hatte entsprechende Berichte als „verleumderische Falschmeldung“ zurückgewiesen. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Mitglied der BSW-Fraktion und des Corona-Untersuchungsausschusses: „Die Staatsregierung hat nicht nur über Zwangsunterbringungen gesprochen, sondern Menschen tatsächlich ihrer Freiheit beraubt – sogar einen 14-Jährigen. Wer eine solche Maßnahme anordnet, muss ihre Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Kosten lückenlos belegen. Genau das kann die Staatsregierung bis heute nicht. Auch Petra Köppings Darstellung zu den Planungen in Arnsdorf ist nicht mehr glaubwürdig. Ihr Ministerium bestreitet eine Unterbringung in der Psychiatrie, obwohl Plätze in einem psychiatrischen Krankenhaus, Polizeibewachung und psychopathologische Untersuchungen vorgesehen waren. Das ist keine Kleinigkeit und keine Frage verwaltungsinterner Raumaufteilung. Frau Köpping muss sämtliche Erlasse, Weisungen und Abstimmungen offenlegen. Insbesondere muss geklärt werden, wer die Unterbringung des 14-Jährigen anordnete, welche milderen Mittel geprüft wurden und wie das Kindeswohl berücksichtigt wurde. Die SPD und die damaligen politischen Unterstützer der Corona-Zwangspolitik dürfen ihre Verantwortung nicht länger verdrängen. Die Betroffenen haben Anspruch auf Wahrheit statt weiterer Ausflüchte.“ Grundlage sind die Antworten der Staatsregierung in den Drucksachen 8/6939 und 8/7280.

15. Juli 2026
Über 1.000 Verdachtsmeldungen, aber keine Forschung zu möglichen Langzeitfolgen
Jens Hentschel-Thöricht (BSW), Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses im Sächsischen Landtag: „Wer Aufklärung verspricht, darf offene Fragen nicht einfach zu den Akten legen.“ Die Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage (Drs. 8/7084) des BSW-Abgeordneten Jens Hentschel-Thöricht zu möglichen Impfnebenwirkungen und Impfschäden nach COVID-19-Impfungen in Sachsen wirft erhebliche Fragen zum Umgang mit Betroffenen und zur wissenschaftlichen Aufarbeitung auf. Während den Behörden mehr als 1.000 Verdachtsmeldungen zu gesundheitlichen Schäden nach Corona-Impfungen vorliegen, unterstützt der Freistaat keine eigenen Forschungsprojekte zu möglichen Langzeitfolgen der Impfungen. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht: „Als Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses erlebe ich immer wieder, wie viele Fragen bis heute unbeantwortet geblieben sind. Umso unverständlicher ist es, dass die Staatsregierung trotz zahlreicher Verdachtsmeldungen keine eigenen Forschungsprojekte zu möglichen Langzeitfolgen der COVID-19-Impfungen unterstützt. Wer Aufklärung verspricht, darf offene Fragen nicht einfach zu den Akten legen.“ Nach Angaben der Staatsregierung wurden bis Ende 2025 insgesamt 1.016 Verdachtsfälle einer über das übliche Maß hinausgehenden Impfreaktion nach COVID-19-Impfungen an die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen gemeldet. Darunter befinden sich 432 als schwerwiegend eingestufte Verdachtsfälle. Zudem wurden 57 Todesfälle erfasst, die im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung gemeldet wurden. Die Staatsregierung weist selbst darauf hin, dass damit kein Nachweis eines ursächlichen Zusammenhangs verbunden ist. Gerade deshalb wäre eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung notwendig. „Niemand behauptet, dass jeder Verdachtsfall tatsächlich durch die Impfung verursacht wurde. Aber genau deshalb braucht es Forschung statt Vermutungen. Wer ernsthaft wissen will, was passiert ist, muss bereit sein, alle verfügbaren Daten auszuwerten und wissenschaftlich zu untersuchen.“ Besonders kritisch bewertet die BSW-Fraktion, dass die Staatsregierung zugleich einräumt, dass eine direkte Verknüpfung von Impfstatus, Hospitalisierung und Sterblichkeit nicht möglich sei, weil kein zentrales Impfregister existiert und entsprechende Daten nicht vollständig erfasst wurden. Dennoch werden weitreichende Schlussfolgerungen über die Sicherheit der Impfstoffe gezogen. „Im Untersuchungsausschuss haben wir immer wieder erlebt, dass zentrale Datengrundlagen fehlten oder gar nicht erhoben wurden. Wer aber über unvollständige Daten verfügt, sollte mit endgültigen Bewertungen vorsichtig sein. Wissenschaft lebt von Transparenz und Überprüfbarkeit, nicht von politischen Gewissheiten“, so Hentschel-Thöricht. Auch die Zahlen zu den Anträgen auf Anerkennung von Impfschäden zeigen aus Sicht des BSW Handlungsbedarf. Hunderte Betroffene haben Anerkennungsverfahren durchlaufen, doch nur ein Bruchteil der Anträge wurde anerkannt. Viele Betroffene kämpfen seit Jahren um Unterstützung und rechtliche Anerkennung ihrer gesundheitlichen Probleme. Der Abgeordnete stellt klar: „Wer den Menschen während der Pandemie Solidarität abverlangt hat, muss heute auch solidarisch mit denen sein, die möglicherweise gesundheitliche Schäden davongetragen haben. Diese Menschen verdienen Respekt, Unterstützung und eine ergebnisoffene Untersuchung ihrer Fälle.“ Die BSW-Fraktion fordert eine unabhängige wissenschaftliche Erforschung möglicher Langzeitfolgen der COVID-19-Impfungen, eine bessere Unterstützung von Betroffenen sowie eine umfassende und transparente Aufarbeitung der Pandemiepolitik. „Aufarbeitung bedeutet nicht, Recht zu behalten. Aufarbeitung bedeutet, die Wahrheit herauszufinden – auch dort, wo sie politisch unbequem ist. Genau das erwarten die Bürger zu Recht von der Politik“, merkt Hentschel-Thöricht abschließend an.

08. Juli 2026
Sachsen verweigert weiterhin eine ehrliche Corona-Aufarbeitung
Die Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage (Drs. 8/7082) des BSW-Abgeordneten Jens Hentschel-Thöricht zur Transparenz und Aufarbeitung der Corona-Politik in Sachsen offenbart erhebliche Defizite bei der wissenschaftlichen und politischen Aufarbeitung der Pandemie. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Mitglied im Corona Untersuchungsausschuss im Sächsischen Landtag: „Sechs Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie ist die Bilanz der Staatsregierung ernüchternd. Während Millionen Menschen massive Einschränkungen ihres Alltags, ihrer beruflichen Existenz und ihrer persönlichen Freiheit erlebt haben, wurde in Sachsen seit 2024 keine einzige Studie zur Wirksamkeit einzelner Corona-Maßnahmen beauftragt. Das ist kein ernsthafter Aufarbeitungswille, sondern politisches Wegducken.“ Besonders kritisch bewertet das BSW, dass die Staatsregierung keine zentrale Veröffentlichung relevanter Daten, Entscheidungsgrundlagen und Evaluationen plant. „Wer Vertrauen zurückgewinnen möchte, muss Transparenz schaffen. Stattdessen erklärt die Staatsregierung, die relevanten Daten seien bereits bekannt oder veröffentlicht. Viele Bürger haben jedoch bis heute den Eindruck, dass wesentliche Entscheidungsgrundlagen nie vollständig offengelegt wurden. Eine nachvollziehbare und transparente Aufarbeitung sieht anders aus.“ Die Staatsregierung verweist in ihrer Antwort überwiegend auf ältere Untersuchungen, einzelne Forschungsprojekte sowie die Eigenverantwortung der Hochschulen. Eine umfassende wissenschaftliche Analyse der politischen Entscheidungen während der Pandemie wurde jedoch nicht auf den Weg gebracht. „Besonders die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die psychischen Belastungen vieler Menschen, die wirtschaftlichen Schäden für Unternehmen sowie die Folgen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt verdienen eine schonungslose Analyse. Wer aus Fehlern lernen will, muss sie zunächst benennen. Genau daran fehlt es bis heute.“ Das BSW fordert deshalb weiterhin eine umfassende und unabhängige Aufarbeitung der Corona-Politik in Sachsen. Dazu gehören die Offenlegung der Entscheidungsgrundlagen, die wissenschaftliche Bewertung der Maßnahmen, die Untersuchung von Kollateralschäden sowie die politische Verantwortung für Fehlentscheidungen. „Aufarbeitung ist keine rückwärtsgewandte Schulddebatte. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass sich staatliches Handeln in künftigen Krisen wieder auf Vertrauen, Transparenz und wissenschaftliche Nachvollziehbarkeit stützen kann. Dieses Vertrauen wurde in der Corona-Zeit vielfach beschädigt. Es zurückzugewinnen bleibt eine der wichtigsten politischen Aufgaben.“

05. Juli 2026
Erkenntnisse liegen auf dem Tisch –
Jetzt muss Sachsen geschützte Waldbrandtechnik beschaffen
Jens Hentschel-Thöricht, Sprecher für Brandschutz, Rettungsdienst sowie Bevölkerungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Die Realität zeigt bei jedem Waldbrand, was benötigt wird. Jetzt muss aus Planung endlich Handeln werden.“ Die Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage (Drs.: 8/7195) des BSW-Abgeordneten zeigt hingegen: Die Erarbeitung einer Konzeption läuft, konkrete Beschaffungsentscheidungen oder ein Zeitplan liegen jedoch weiterhin nicht vor. Dazu Jens Hentschel-Thöricht: „Die Fortschreibung der Konzeption für die Brandbekämpfung auf munitionsbelasteten Flächen ist richtig und notwendig. Das BSW hat diesen Weg ausdrücklich unterstützt. Jetzt muss dieser Prozess aber zügig abgeschlossen werden. Die Erkenntnisse liegen längst auf dem Tisch – und jeder neue Waldbrand bestätigt sie erneut.“ Vor wenigen Tagen informierte sich Hentschel-Thöricht gemeinsam mit dem Bürgermeister der Gemeinde Zeithain, Dr. Mirko Pollmer, über die aktuelle Lage in der Gohrischheide. Die Gespräche machten deutlich, dass die Einsatzkräfte weiterhin auf Spezialtechnik aus anderen Bundesländern angewiesen sind. Allein bis das angeforderte gepanzerte Löschfahrzeug aus Sachsen-Anhalt einsatzbereit war, vergingen rund fünf Stunden – wertvolle Zeit in der entscheidenden Anfangsphase eines Waldbrandes. „Die Realität zeigt bei jedem Waldbrand, was benötigt wird. Hubschrauber sind unverzichtbar, um Brände einzudämmen. Gelöscht wird das Feuer aber am Boden. Dafür braucht es geschützte Löschfahrzeuge. Diese Erkenntnis ist weder neu noch umstritten.“ Nach den Erkenntnissen des Vor-Ort-Termins musste die Gemeinde Zeithain das gepanzerte Spezialfahrzeug selbst anfordern. Allein An- und Abfahrt sowie 15 Stunden Einsatzzeit kosten rund 20.000 Euro zuzüglich der Betriebskosten. Gleichzeitig können erhebliche Kosten nach solchen Einsätzen bei den betroffenen Kommunen verbleiben. Aus Sicht des BSW darf die Verantwortung für derartige Großschadenslagen nicht bei einzelnen Kommunen liegen. „Es kann nicht Aufgabe einer Gemeinde sein, gepanzerte Löschfahrzeuge für Einsätze auf munitionsbelasteten Flächen zu organisieren. Das ist eine Aufgabe des Freistaates. Wer von den Kommunen erwartet, solche Gefahrenlagen zu bewältigen, muss ihnen auch die notwendige Technik zur Verfügung stellen.“ Die Staatsregierung erklärt in ihrer Antwort, dass konkrete Beschaffungen erst nach Abschluss der Konzeption und im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt 2027/2028 entschieden werden sollen. Einen Zeitpunkt für diese Entscheidung nennt sie nicht. Hentschel-Thöricht abschließend: „Wir erwarten jetzt Tempo. Die Konzepte müssen zügig abgeschlossen und die notwendigen Beschaffungen unmittelbar eingeleitet werden. Jeder Waldbrand in der Gohrischheide zeigt, dass der Bedarf längst nachgewiesen ist. Die Einsatzkräfte brauchen keine weiteren Grundsatzdebatten, sondern die Ausrüstung, die sie für ihre gefährliche Arbeit benötigen.“

02. Juli 2026
BSW kritisiert Ausweichmanöver der Staatsregierung:
Corona-Aufarbeitung braucht offene Debatten statt Schweigen
Die Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage (Drs.: 8/7080) des BSW-Abgeordneten Jens Hentschel-Thöricht zur wissenschaftlichen Debattenkultur und Meinungsfreiheit in der Corona-Aufarbeitung wirft neue Fragen auf. Während die Staatsregierung betont, eine offene wissenschaftliche Debatte sei grundsätzlich gewährleistet, verweigert sie ausgerechnet bei zentralen Fragen zur Förderung kritischen Denkens und zu möglichen Risiken staatlicher Kommunikationskampagnen jede inhaltliche Antwort. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Mitglied im Corona Untersuchungsausschuss im Sächsischen Landtag: „Die Corona-Jahre haben gezeigt, wie wichtig offene Debatten, wissenschaftlicher Streit und die kritische Prüfung staatlicher Entscheidungen sind. Umso bemerkenswerter ist es, dass die Staatsregierung auf die Frage nach der Förderung kritischen Denkens und möglichen Risiken staatlicher Kommunikationskampagnen schlicht keine Bewertung abgeben will. Wer Aufarbeitung ernst meint, darf solchen Fragen nicht ausweichen.“ Aus der Antwort geht hervor, dass Sachsen Fördermittel für Projekte zur Bekämpfung von Desinformation bereitgestellt hat und zahlreiche Kooperationen im Bereich Gesundheitskommunikation, Prävention und Forschungsdateninfrastruktur bestehen. Gleichzeitig bleibt offen, wie die Staatsregierung sicherstellen will, dass legitime wissenschaftliche Kritik und abweichende Positionen nicht unter Generalverdacht geraten. „Während der Pandemie wurden Menschen, die Maßnahmen hinterfragten, nicht selten pauschal ausgegrenzt oder als unsolidarisch abgestempelt. Heute wissen wir, dass viele Fragen berechtigt waren. Deshalb braucht es eine ehrliche Diskussion darüber, wie staatliche Kommunikation funktioniert hat und wo Grenzen zwischen Information, Einflussnahme und politischer Meinungsmacht verlaufen.“ Besonders kritisch bewertet das BSW die Antwort der Staatsregierung auf die Fragen nach den Risiken staatlich oder institutionell geförderter Kommunikationskampagnen für Meinungsfreiheit und wissenschaftlichen Diskurs. Diese Fragen wurden mit dem Hinweis abgelehnt, die Staatsregierung sei zu Bewertungen nicht verpflichtet. „Natürlich ist die Staatsregierung rechtlich nicht verpflichtet, politische Bewertungen abzugeben. Aber politisch ist sie sehr wohl verpflichtet, sich solchen Debatten zu stellen. Wer Vertrauen zurückgewinnen will, muss bereit sein, auch unbequeme Fragen zu beantworten.“ Das BSW fordert deshalb eine offene und pluralistische Corona-Aufarbeitung, bei der unterschiedliche wissenschaftliche Positionen gehört werden, Fehlentscheidungen benannt werden und die Erfahrungen der Bürger ernst genommen werden. „Demokratie lebt vom Widerspruch. Wissenschaft lebt vom Zweifel. Wer beides stärkt, stärkt das Vertrauen in den Staat. Wer kritische Debatten vermeidet, erreicht das Gegenteil.“

28. Juni 2026
Waldbrand in der Gohrischheide zeigt erneut die Versäumnisse beim Bevölkerungsschutz in Sachsen
Der erneute Waldbrand in der Gohrischheide macht deutlich, wie gefährlich und anspruchsvoll Einsätze auf munitionsbelasteten Flächen sind. Während sich das Feuer weiter ausbreitet, kämpfen zahlreiche Einsatzkräfte unter schwierigsten Bedingungen gegen die Flammen. Dass für den Einsatz ein geschütztes Löschfahrzeug angefordert werden musste, ist aus Sicht des BSW richtig – zeigt aber zugleich ein gravierendes Defizit im sächsischen Bevölkerungsschutz. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Sprecher für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz der BSW-Fraktion: „Mein ausdrücklicher Dank gilt allen Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden sowie den Kräften der Hilfsorganisationen, die unter großer persönlicher Gefahr im Einsatz stehen. Gerade auf munitionsbelasteten Flächen leisten sie Außergewöhnliches und verdienen nicht nur unseren Respekt, sondern auch die bestmögliche Ausrüstung. Dass nun geschützte Löschtechnik angefordert wurde, ist die einzig richtige Entscheidung. Gleichzeitig offenbart dieser Einsatz erneut ein strukturelles Problem: Sachsen verfügt selbst nicht über ausreichend geschützte Spezialtechnik für Einsätze auf munitionsbelasteten Flächen. Im Ernstfall auf Unterstützung von außen angewiesen zu sein, kostet wertvolle Zeit. Am Ende liegt die Verantwortung wieder bei den ehrenamtlichen Führungskräften, Einsatzkräfte mit herkömmlichen Feuerwehrfahrzeugen im Gefahrenbereich einzusetzen, um die Zeit bis zum Eintreffen der notwendigen Technik zu überbrücken.“ Die BSW-Fraktion hat bereits mehrfach gefordert, die Fähigkeiten des Freistaates für solche Hochrisikolagen deutlich auszubauen. Dazu gehören insbesondere die Beschaffung eigener geschützter Löschfahrzeuge sowie ein langfristiges Konzept für den Brandschutz auf ehemaligen Truppenübungsplätzen und munitionsbelasteten Gebieten. „Spätestens nach den schweren Waldbränden der vergangenen Jahre hätte jedem klar sein müssen, dass diese Einsätze keine Ausnahme mehr sind. Klimatische Veränderungen und die besonderen Gegebenheiten ehemaliger Militärflächen machen solche Lagen leider wahrscheinlicher. Daraus müssen endlich Konsequenzen gezogen werden.“ Hentschel-Thöricht fordert die Staatsregierung auf, die Lehren aus den vergangenen Bränden endlich umzusetzen und den Bevölkerungsschutz konsequent zu stärken. „Unsere Einsatzkräfte brauchen keine Sonntagsreden, sondern moderne Technik, ausreichende Ausstattung und verlässliche Unterstützung. Sicherheit darf nicht davon abhängen, ob Spezialfahrzeuge erst angefordert werden müssen. Sachsen muss selbst in der Lage sein, auf solche Großschadenslagen schnell und eigenständig zu reagieren. Hier müssen die Kommunen vor Ort in den bekannten Risikogebieten durch den Freistaat bei der Beschaffung entsprechender Technik stärker unterstützt werden.“

24. Juni 2026
Digitalen Katastrophenschutz endlich handlungsfähig machen -
BSW fordert konkrete Umsetzung statt bloßer Beteiligung
Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag fordert mit einem Antrag zur Juni-Plenarsitzung, den digitalen Bevölkerungsschutz im Freistaat Sachsen endlich praktisch nutzbar zu machen. Hintergrund ist die Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 8/5095), aus der hervorgeht, dass Sachsen zwar am Aufbau eines bundesweiten digitalen Lagebildes beteiligt ist, bislang jedoch keine automatisierte Einspeisung eigener Lage- und Einsatzdaten erfolgt. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Sprecher der BSW-Fraktion für Brandschutz, Rettungsdienst sowie Bevölkerungs- und Katastrophenschutz: „Ein digitales Lagebild ohne aktuelle Daten ist im Ernstfall nahezu wertlos. Wer bei Hochwasser, Waldbränden, Stromausfällen oder anderen Großschadenslagen schnelle und richtige Entscheidungen treffen will, braucht verlässliche Informationen in Echtzeit. Sachsen darf nicht nur Zuschauer eines modernen Krisenmanagements sein, sondern muss aktiv und handlungsfähig daran teilnehmen.“ Mit dem Antrag fordert die BSW-Fraktion unter anderem einen verbindlichen Zeitplan für die technische Anbindung Sachsens an das bundesweite digitale Lagebild, den Aufbau der erforderlichen Schnittstellen zur automatisierten Datenübermittlung, regelmäßige Berichte an den Landtag sowie ein ressortübergreifendes Gesamtkonzept „Digitaler Bevölkerungsschutz Sachsen 2030“. Dieses soll Themen wie Digitalfunk, KRITIS-Schutz, Drohneneinsatz, Cybersicherheit, KI-gestützte Lageunterstützung und die Blackout-Fähigkeit staatlicher Strukturen zusammenführen. Hentschel-Thöricht weiter: „Die Bedrohungslage hat sich verändert. Naturkatastrophen, Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen und großflächige Stromausfälle stellen neue Anforderungen an den Bevölkerungsschutz. Deshalb brauchen wir eine moderne, vernetzte und krisenfeste Sicherheitsarchitektur statt einzelner Pilotprojekte ohne verbindlichen Umsetzungsplan.“ Die BSW-Fraktion sieht in der Digitalisierung des Bevölkerungsschutzes eine zentrale Zukunftsaufgabe. Ziel ist es, die Einsatzfähigkeit von Feuerwehren, Rettungsdiensten, Katastrophenschutzeinheiten und Behörden durch moderne Technik, sichere Kommunikationswege und belastbare Lageinformationen nachhaltig zu stärken. „Sicherheit darf nicht am fehlenden Datenaustausch scheitern. Der Freistaat muss jetzt die Voraussetzungen schaffen, damit digitale Systeme im Krisenfall tatsächlich einen Mehrwert bieten und nicht nur auf Präsentationsfolien funktionieren“, so Hentschel-Thöricht abschließend.

26. Juni 2026
„Die Leidtragenden der Corona-Maßnahmen waren oft die Jüngsten – und bis heute fehlt eine umfassende Aufarbeitung.“
Die Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage (Drs. 8/7083) des BSW-Abgeordneten und Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses Jens Hentschel-Thöricht bestätigt, dass die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen erhebliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche in Sachsen hatten. Besonders betroffen waren die psychische Gesundheit sowie die soziale und emotionale Entwicklung vieler junger Menschen. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht: „Während der Pandemie wurde immer wieder behauptet, die Maßnahmen dienten dem Schutz der Schwächsten. Heute wissen wir, dass viele Kinder und Jugendliche einen hohen Preis dafür zahlen mussten. Die Antwort der Staatsregierung bestätigt, dass psychische Erkrankungen, Angststörungen, depressive Entwicklungen und soziale Belastungen deutlich zugenommen haben. Diese Realität darf nicht länger relativiert werden.“ Die Staatsregierung verweist auf eine eigene Studie zur psychischen Gesundheit von Schülerinnen und Schülern in Sachsen. Danach stieg insbesondere bei Mädchen die Zahl psychischer Erkrankungen deutlich an. Bei Angststörungen wurden Zunahmen von bis zu 35 Prozent festgestellt. Auch depressive Episoden, Essstörungen sowie Belastungs- und Anpassungsstörungen nahmen seit Beginn der Pandemie zu. Die Studie ordnet diese Entwicklungen ausdrücklich in den Kontext der Corona-Pandemie und der Lockdowns ein. Besorgniserregend sind auch die Zahlen zu Sprachentwicklungsauffälligkeiten und Förderbedarfen. Nach Angaben der Staatsregierung wurden im Schuljahr 2024/2025 bei mehr als 6.200 Kindern in Kindertageseinrichtungen Sprachentwicklungsauffälligkeiten festgestellt. Gleichzeitig stieg die Zahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Sprache von 3.950 im Schuljahr 2019/2020 auf 4.446 im Schuljahr 2025/2026. Im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung erhöhte sich die Zahl sogar von 6.038 auf 8.282 Kinder und Jugendliche. „Diese Zahlen sind alarmierend. Hinter jeder Statistik stehen Kinder, die Unterstützung benötigen, Familien, die an ihre Grenzen geraten, und Lehrer, die die Folgen jeden Tag erleben. Wer heute über die Corona-Zeit spricht, darf diese Kinder nicht vergessen.“ Aus Sicht des BSW zeigt die Antwort zudem, dass die Folgen der Corona-Maßnahmen bis heute nicht ausreichend aufgearbeitet wurden. Zwar wurden Programme wie ‚Aufholen nach Corona‘, ‚Kinder stärken 2.0‘ oder das Flexible Lernbudget aufgelegt, doch eine umfassende Bewertung ihrer Wirksamkeit bleibt aus. „Im Corona-Untersuchungsausschuss wird immer deutlicher, dass viele Entscheidungen unter enormem Druck getroffen wurden und oft auf unzureichenden Datengrundlagen beruhten. Umso wichtiger ist es, heute ehrlich zu analysieren, welche Folgen diese Entscheidungen für Kinder und Jugendliche hatten. Nur so können wir verhindern, dass sich ähnliche Fehler in künftigen Krisen wiederholen.“ Das BSW fordert deshalb eine umfassende und unabhängige Untersuchung der langfristigen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen auf Kinder und Jugendliche sowie den Ausbau von Unterstützungsangeboten in Schulen, Kindertageseinrichtungen und der Kinder- und Jugendhilfe. „Kinder haben keine Lobby. Deshalb ist es unsere Aufgabe, ihre Interessen in den Mittelpunkt zu stellen. Die Corona-Aufarbeitung muss dort beginnen, wo die Folgen bis heute sichtbar sind – bei unseren Kindern.“

23. Juni 2026
Landrat bestätigt die Richtigkeit unserer Forderungen zur medizinischen Versorgung in Ebersbach
Die BSW/FWZ-Fraktion im Kreistag Görlitz sieht sich durch die aktuelle Antwort von Landrat Dr. Stephan Meyer auf eine Anfrage zur ambulanten Notfallversorgung und zur kassenärztlichen Bereitschaftspraxis am Standort Ebersbach in ihrer Position bestätigt. Besonders bemerkenswert ist dabei: Genau die Forderungen, die die BSW/FWZ-Fraktion bereits im Sonderkreistag zur Zukunft des Klinikstandortes Ebersbach gestellt hatte, wurden damals von CDU, SPD und Grünen abgelehnt oder als unnötig dargestellt. Nun bestätigt die Landkreisverwaltung selbst deren Notwendigkeit und verfolgt diese Ziele aktiv weiter. Dazu erklärt der Vorsitzende der BSW/FWZ-Kreistagsfraktion Jens Hentschel-Thöricht: „Die Antwort des Landrates zeigt schwarz auf weiß, dass unsere Forderungen richtig waren. Wer die medizinische Versorgung im südlichen Landkreis sichern will, braucht eine ambulante Notfallversorgung und eine kassenärztliche Bereitschaftspraxis in Ebersbach. Genau das haben wir im Sonderkreistag eingefordert. CDU, SPD und Grüne wollten davon damals nichts wissen. Heute bestätigt die Verwaltung, dass genau an diesen Lösungen gearbeitet wird.“ In seiner Antwort stellt der Landrat ausdrücklich fest, dass die weitere Entwicklung einer ambulanten Notfallversorgung am Standort Ebersbach sinnvoll und notwendig ist. Gleichzeitig verweist er auf den Aufbau eines sektorenübergreifenden Versorgungszentrums mit ambulantem notfallmedizinischem Versorgungsauftrag sowie auf die fortlaufenden Bemühungen zur Ansiedlung weiterer Arztpraxen. Ebenso bestätigt die Landkreisverwaltung, dass weiterhin die Einrichtung einer kassenärztlichen Bereitschaftspraxis am Standort Ebersbach angestrebt wird und hierzu bereits mehrfach Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und weiteren Beteiligten geführt wurden. Für die BSW/FWZ-Fraktion zeigt sich damit erneut ein grundlegendes Problem in der Kreispolitik. „Viel zu oft werden Vorschläge nicht nach ihrem Inhalt bewertet, sondern danach, von welcher Fraktion sie kommen. Unsere Forderungen wurden im Sonderkreistag abgelehnt. Wenige Wochen später stellt sich heraus, dass die Verwaltung genau diese Punkte verfolgt und für notwendig hält. Das bestätigt unseren Kurs und wirft gleichzeitig Fragen zum Abstimmungsverhalten anderer Fraktionen auf“, so Hentschel-Thöricht weiter. Die BSW/FWZ-Fraktion begrüßt ausdrücklich die inzwischen eröffnete Hautarztpraxis am Standort Ebersbach sowie die Zusammenarbeit zwischen Landkreis Görlitz, der Technischen Universität Dresden und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen. Die hohe Nachfrage nach den angebotenen Terminen zeigt nach Auffassung der Fraktion deutlich, wie groß der Bedarf an wohnortnaher medizinischer Versorgung im südlichen Landkreis ist. Für die BSW/FWZ-Fraktion bleibt deshalb klar: Der Erhalt einer leistungsfähigen Gesundheitsversorgung im südlichen Landkreis Görlitz darf nicht an parteipolitischen Reflexen scheitern. Die Menschen erwarten Lösungen und keine Symbolpolitik. Die Antwort des Landrates zeigt, dass die von der BSW/FWZ-Fraktion vorgeschlagenen Maßnahmen nicht nur sinnvoll, sondern für die Zukunft der Gesundheitsversorgung in der Region unverzichtbar sind.

23. Juni 2026
BSW kritisiert Umgang mit Impfgeschädigten in Sachsen:
Betroffene werden allein gelassen
Die Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage des BSW-Abgeordneten Jens Hentschel-Thöricht zum Umgang mit Impfgeschädigten in Sachsen (Drs. 8/7081) zeichnet ein ernüchterndes Bild. Menschen, die nach einer Corona-Impfung gesundheitliche Schäden erlitten haben, müssen oft monatelang auf Entscheidungen warten und erhalten kaum gezielte Unterstützung. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Wer gesundheitliche Schäden erlitten hat und um Anerkennung sowie Unterstützung kämpft, darf vom Staat nicht allein gelassen werden. Genau das geschieht aber derzeit. Die Staatsregierung räumt ein, dass es in Sachsen keine speziellen Beratungs- oder Unterstützungsangebote für Menschen mit Verdacht auf einen Impfschaden gibt. Als Antwort bleibt den Betroffenen lediglich der Hinweis, sich an ihren Hausarzt zu wenden. Das ist zu wenig.“ Nach Angaben der Staatsregierung wurden bis Ende Mai 2026 in Sachsen 33 Leistungsansprüche wegen anerkannter Schäden nach einer Corona-Impfung festgestellt. Gleichzeitig dauert ein Anerkennungsverfahren im Durchschnitt 241 Tage. Viele Betroffene befinden sich in dieser Zeit in gesundheitlicher, beruflicher und finanzieller Unsicherheit. „Wer sich impfen ließ, handelte auf Grundlage staatlicher Empfehlungen und gesellschaftlicher Verantwortung. Wenn dabei gesundheitliche Schäden entstehen, hat der Staat eine besondere Verpflichtung gegenüber den Betroffenen. Dazu gehören schnelle Verfahren, medizinische Begleitung und verlässliche Ansprechpartner“, so Hentschel-Thöricht. Besonders kritisch bewertet das BSW die Aussage der Staatsregierung, wonach keine weiterführenden Erkenntnisse über spezielle Unterstützungsangebote vorliegen. Während für zahlreiche andere Gesundheitsbereiche spezialisierte Beratungsstrukturen geschaffen wurden, fehlt für Impfgeschädigte bis heute ein entsprechendes Angebot. Das BSW fordert deshalb: • den Aufbau einer unabhängigen Beratungs- und Anlaufstelle für Betroffene in Sachsen • eine deutliche Beschleunigung der Anerkennungsverfahren • eine bessere medizinische Versorgung und wissenschaftliche Begleitung von Menschen mit Verdacht auf Impfschäden • mehr Transparenz bei der Erfassung und Bewertung möglicher Impfnebenwirkungen. „Die Aufarbeitung der Corona-Zeit darf nicht bei politischen Debatten enden. Sie muss dort beginnen, wo Menschen bis heute unter den Folgen leiden. Wer Vertrauen in staatliches Handeln zurückgewinnen will, muss auch denjenigen gerecht werden, die einen hohen persönlichen Preis gezahlt haben.“

17. Juni 2026
Bericht aus dem Kreistag Görlitz vom 17. Juni 2026
BSW/FWZ-Fraktion kämpft für Vernunft, Transparenz und die Interessen der Bürger
In der Sitzung des Kreistages Görlitz am 17. Juni 2026 standen zahlreiche richtungsweisende Entscheidungen für die Zukunft unseres Landkreises auf der Tagesordnung. Die Fraktion BSW/FWZ brachte sich mit eigenen Änderungsanträgen, Redebeiträgen und klaren Positionen aktiv in die Debatten ein. Unser Maßstab bleibt dabei unverändert: vernünftige Entscheidungen, ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeld und Politik im Interesse der Bürger statt ideologischer Symbolpolitik. Sachsenfonds: Fördermittel sichern, aber Kosten kritisch hinterfragen Der Kreistag befasste sich mit den geplanten Maßnahmen des Landkreises im Rahmen des Sachsenfonds. Die BSW/FWZ-Fraktion unterstützte die Anmeldung wichtiger Investitionsvorhaben, machte jedoch deutlich, dass bei mehreren Projekten erheblicher Klärungsbedarf besteht. Kritisch hinterfragt wurden insbesondere die hohen Kosten für das geplante Bürgerbüro in Niesky, der Neubau des Wohnheims am Berufsschulzentrum Löbau sowie die Planungen für den Schulcampus Weißwasser mit einem Investitionsvolumen von rund 36,5 Millionen Euro. Wir haben belastbare Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, transparente Kostenkalkulationen und eine nachvollziehbare Prüfung möglicher Alternativen eingefordert. Dennoch stimmten wir der Vorlage zu, um die fristgerechte Anmeldung der Maßnahmen und damit den Zugang zu Fördermitteln für den Landkreis Görlitz nicht zu gefährden. Wer Fördermittel sichern will, darf notwendige Projekte nicht blockieren. Wer mit Steuergeld verantwortungsvoll umgehen will, muss aber gleichzeitig genau hinschauen. Bürgerfreundliche Taxiregelung durchgesetzt Ein konkreter Erfolg der BSW/FWZ-Fraktion war die Änderung der Taxitarifordnung. Während die Verwaltung die Wartezeit weiterhin mit einem Stundensatz von 45 Euro ausweisen wollte, setzten wir eine verständlichere und transparentere Regelung durch. Künftig werden Wartezeiten mit 0,75 Euro pro Minute ausgewiesen. Damit entspricht die Darstellung der tatsächlichen minutengenauen Abrechnung über das Taxameter. Fahrgäste können die entstehenden Kosten nun deutlich einfacher nachvollziehen. Für uns zeigt dieses Beispiel: Bürgerfreundlichkeit beginnt oft bei scheinbar kleinen Dingen. Verwaltung und Politik müssen verständlich und nachvollziehbar handeln. Strukturwandel im Norden: Ohne Infrastruktur wird es keine Entwicklung geben Zum Antrag der CDU zur industriellen Entwicklung im Norden des Landkreises brachte die BSW/FWZ-Fraktion einen eigenen Änderungsantrag ein. Wir forderten, die notwendige Infrastruktur nicht erst nach Ansiedlungen zu planen, sondern parallel zur Flächenentwicklung. Konkret ging es um den Ausbau und die Sanierung von Kreisstraßen, die Verbesserung der Radwegeinfrastruktur sowie leistungsfähige ÖPNV-Anbindungen insbesondere in den Bereichen Kringelsdorf, Nochten sowie zwischen Boxberg und Weißwasser. Darüber hinaus sollte die Flächenentwicklungsgesellschaft des Landkreises aktiv in die Planung einbezogen werden. Beide Forderungen wurden durch die Stellungnahme der Gemeinde Boxberg ausdrücklich unterstützt. Trotz der offensichtlichen Notwendigkeit lehnte die Mehrheit des Kreistages unseren Änderungsantrag ab. Das ist bedauerlich. Denn neue Industriearbeitsplätze entstehen nicht allein durch das Ausweisen von Flächen, sondern nur dort, wo auch die notwendige Infrastruktur vorhanden ist. Windkraft: Vernunft statt Flächenideologie Besonders kontrovers wurde über die Windenergie diskutiert. Die BSW/FWZ-Fraktion unterstützte die Kritik an den starren Flächenvorgaben des Bundes, ging aber deutlich weiter. Wir forderten, die bisherigen flächenbezogenen Ausbauziele durch leistungs- und ertragsbezogene Ziele zu ersetzen. Entscheidend muss sein, wie viel Energie tatsächlich erzeugt wird – nicht wie viele Hektar Landschaft geopfert werden. Außerdem haben wir gefordert: - Repowering bestehender Anlagen vor der Ausweisung neuer Flächen, - größere Abstände zur Wohnbebauung, - eine stärkere finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürgern, - eine vollständige Absicherung der Rückbaukosten durch die Betreiber, - den Erhalt kommunaler Mitspracherechte. Für uns ist klar: Die Menschen im Landkreis dürfen nicht die Lasten tragen, während andere die Gewinne einstreichen. Am Ende scheiterten sowohl der AfD-Antrag als auch der Alternativvorschlag der Verwaltung. Für uns zeigt sich hier erneut ein grundlegendes Problem: Zu oft werden Anträge danach bewertet, von wem sie kommen, statt danach, ob sie inhaltlich sinnvoll sind. Wir bewerten Vorlagen nach ihrem Inhalt und nicht nach Parteibuch oder Brandmauerlogik. Deshalb konnten wir sowohl dem Antrag der AfD als auch dem Alternativvorschlag des Landrates zustimmen. Mobilitätsbeirat: Mehr Transparenz und demokratische Kontrolle Die BSW/FWZ-Fraktion unterstützte die Fortführung des Mobilitätsbeirates. Gleichzeitig haben wir darauf gedrängt, dass dessen Arbeit transparent, kontrollierbar und nachvollziehbar bleibt. Unsere drei Änderungsanträge sahen vor: - Empfehlungen des Mobilitätsbeirates müssen dem zuständigen Ausschuss vorgelegt werden. - Die Arbeit des Beirates wird nach zwei Jahren evaluiert. - Ergebnisse, Empfehlungen und Protokolle werden allen Kreistagsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Alle drei Änderungsanträge wurden vom Antragsteller übernommen. Damit konnten wir wichtige Verbesserungen für Transparenz und demokratische Kontrolle durchsetzen. Umso unverständlicher war für uns, dass der Mobilitätsbeirat am Ende dennoch keine Mehrheit im Kreistag erhielt. Wer Verbesserungen im Bereich Mobilität fordert, sollte auch bereit sein, entsprechende Beteiligungsformate zu unterstützen. Digitale Souveränität stärken Auch beim Thema digitale Souveränität setzte die BSW/FWZ-Fraktion eigene Akzente. Wir unterstützen das Ziel, die digitale Handlungsfähigkeit der kommunalen Verwaltung zu stärken. Gleichzeitig haben wir darauf hingewiesen, dass digitale Souveränität weit mehr bedeutet als die Auswahl bestimmter Softwareprodukte. Cyberangriffe auf Kommunen, Abhängigkeiten von internationalen Cloud-Anbietern, der Schutz sensibler Daten und die Ausfallsicherheit kritischer Verwaltungsstrukturen müssen von Anfang an mitgedacht werden. Darüber hinaus haben wir gefordert, dass Kosten, Personalbedarf und Umsetzungsrisiken realistisch bewertet werden. Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein. Sie muss sicher, wirtschaftlich und praxistauglich sein. Ehrenamt stärken – Feuerwehr verdient Rückhalt Der Kreistag beschloss die Abberufung des ehrenamtlichen Stellvertreters des Kreisbrandmeisters im Inspektionsbereich Zittau. Die BSW/FWZ-Fraktion dankt ausdrücklich für die geleistete Arbeit. Gerade im Brand- und Katastrophenschutz übernehmen viele Kameradinnen und Kameraden Verantwortung weit über das normale Maß hinaus. Ohne dieses ehrenamtliche Engagement wäre die Sicherheit im Landkreis Görlitz nicht gewährleistet. Internationale Zusammenarbeit mit Augenmaß Der Kreistag stimmte außerdem dem Memorandum zur Partnerschaft mit der Stadt Taichung zu. Wir unterstützen internationale Kooperationen dort, wo sie konkrete Vorteile für Wirtschaft, Bildung, Kultur und die Menschen vor Ort bringen. Internationale Beziehungen dürfen jedoch kein Selbstzweck sein. Entscheidend ist der tatsächliche Nutzen für den Landkreis Görlitz und seine Bürger. Unser Fazit Die Kreistagssitzung hat erneut gezeigt, dass die BSW/FWZ-Fraktion Politik mit gesundem Menschenverstand macht. Wir orientieren uns nicht an Ideologien, Brandmauern oder parteipolitischen Reflexen. Wir prüfen jede Vorlage nach ihrem Inhalt und danach, ob sie den Menschen im Landkreis nutzt. Ob bei Infrastrukturprojekten, dem Strukturwandel im Norden, der Windenergie, der Digitalisierung der Verwaltung, dem öffentlichen Nahverkehr oder der Transparenz kommunaler Entscheidungen – für uns gilt immer derselbe Maßstab: Vernunft vor Ideologie. Bürgerinteressen vor Parteitaktik. Verantwortung vor Symbolpolitik. Dafür wird sich die Fraktion BSW/FWZ auch künftig mit Nachdruck im Kreistag Görlitz einsetzen.

15. Juni 2026
BSW will Kinder und Jugendliche besser vor Glücksspielsucht schützen
Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag hat einen Gesetzentwurf (Drs. 8/7272) zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag eingebracht. Ziel ist es, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene besser vor den Gefahren der Glücksspielsucht zu schützen. Künftig soll der bereits bestehende Mindestabstand von 250 Metern zwischen Spielhallen nicht nur für allgemeinbildende Schulen gelten, sondern auch für berufsbildende Schulen, Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Einrichtungen der stationären Jugendhilfe sowie öffentliche Spiel- und Sportplätze. Dazu erklärt Janina Pfau, sozialpolitische Sprecherin der BSW-Fraktion und Mitglied des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt: „Glücksspielsucht ist keine Randerscheinung. Sie kann Menschen in finanzielle Not bringen, Familien belasten und ganze Lebenswege zerstören. Umso wichtiger ist es, Kinder und Jugendliche frühzeitig vor den Risiken des Glücksspiels zu schützen. Wer es mit Prävention ernst meint, darf nicht zulassen, dass Spielhallen unmittelbar an Orten präsent sind, an denen sich junge Menschen täglich aufhalten.“ Der Parlamentarische Geschäftsführer der BSW-Fraktion und Mitglied des Innenausschusses, Jens Hentschel-Thöricht, ergänzt: „Kinder und Jugendliche sollen auf dem Weg zur Schule, zum Sportplatz oder zum Jugendtreff nicht ständig mit Glücksspielangeboten konfrontiert werden. Glücksspiel darf nicht als selbstverständlicher Bestandteil des Alltags wahrgenommen werden. Mit unserem Gesetzentwurf schließen wir eine Schutzlücke im sächsischen Recht und stärken die Prävention, bevor aus riskantem Spielverhalten eine Sucht entsteht.“ Der Gesetzentwurf orientiert sich an vergleichbaren Regelungen anderer Bundesländer. Der bestehende Mindestabstand von 250 Metern bleibt unverändert. Neu ist lediglich, dass dieser Schutz künftig auch für weitere Einrichtungen gilt, in denen sich regelmäßig Kinder und Jugendliche aufhalten. Für bestehende Spielhallen ist eine Übergangsfrist bis Ende 2028 vorgesehen. Janina Pfau weiter: „Wer junge Menschen wirksam schützen will, muss dort ansetzen, wo ihr Alltag stattfindet. Deshalb beziehen wir künftig auch Jugendzentren, Kinder- und Jugendheime sowie Spiel- und Sportplätze in die Abstandsregelung ein. Das ist ein wichtiger Beitrag für einen wirksamen Jugend- und Spielerschutz in Sachsen.“ Hentschel-Thöricht abschließend: „Prävention ist immer besser und günstiger als die späteren sozialen und gesundheitlichen Folgekosten einer Suchterkrankung. Unser Gesetzentwurf schafft einen vernünftigen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen bestehender Betreiber und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Für das BSW gilt: Der Schutz junger Menschen hat Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen der Glücksspielindustrie.“

11. Juni 2026
BSW schafft Verbindlichkeit: Innenausschuss beschließt Verzicht auf Palantir-Software
Der Innenausschuss des Sächsischen Landtags hat heute dem Antrag der BSW-Fraktion „Grundrechte schützen – Kein Einsatz von Palantir-Software bei der Sächsischen Polizei“ (Drs. 8/7147) zugestimmt. Damit wird der Verzicht auf die umstrittene Analyse-Software des US-Unternehmens Palantir erstmals parlamentarisch abgesichert und verbindlich unterstrichen. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der BSW-Fraktion, Bernd Rudolph: „Die Regierungskoalition hatte bereits angekündigt, auf Palantir verzichten zu wollen. Mit unserem Antrag haben wir dafür gesorgt, dass daraus mehr wird als eine politische Absichtserklärung. Der Beschluss des Innenausschusses schafft Klarheit: Sachsen setzt auf moderne Polizeiarbeit, ohne dabei Grundrechte, Datenschutz und Transparenz aufs Spiel zu setzen.“ Der Parlamentarische Geschäftsführer der BSW-Fraktion und Mitglied des Innenausschusses, Jens Hentschel-Thöricht, ergänzt: „Wir brauchen eine leistungsfähige Polizei, die schwere Straftaten wirksam bekämpfen kann. Gleichzeitig müssen die Bürger darauf vertrauen können, dass staatliches Handeln nachvollziehbar und kontrollierbar bleibt. Genau dafür steht dieser Beschluss. Sicherheit und Freiheit gehören zusammen.“ Der Antrag der BSW-Fraktion fordert die Staatsregierung auf, auf die Anschaffung und den Einsatz von Produkten des Unternehmens Palantir Technologies für polizeiliche Analysezwecke zu verzichten. Zudem sollen keine Machbarkeitsstudien oder Marktanalysen mit dem Ziel einer späteren Einführung entsprechender Systeme durchgeführt werden. „Moderne Technik kann Polizeiarbeit unterstützen. Sie darf aber nicht dazu führen, dass demokratische Kontrolle, Transparenz und digitale Souveränität verloren gehen. Der Rechtsstaat muss jederzeit Herr seiner eigenen Systeme bleiben“, so Rudolph und Hentschel-Thöricht abschließend. Hintergrund: Palantir Technologies entwickelt Software zur Zusammenführung und Analyse großer Datenmengen. Der Einsatz entsprechender Systeme wird bundesweit kontrovers diskutiert. Kritiker verweisen insbesondere auf Fragen des Datenschutzes, der Nachvollziehbarkeit automatisierter Analysen sowie auf die Abhängigkeit von einem einzelnen US-Technologiekonzern. Mit dem Beschluss des Innenausschusses wird die Position des Freistaates Sachsen gegen einen Einsatz von Palantir nun auch parlamentarisch bekräftigt.

10. Juni 2026
Freispruch für Feuerwehrmann aus Taucha: Ehrenamtliche Einsatzkräfte verdienen Rückhalt statt Misstrauen
Der Freispruch für den Tauchaer Feuerwehrmann Ray Lange durch das Amtsgericht Eilenburg ist eine gute Nachricht für die Feuerwehren in Sachsen. Das Gericht stellte fest, dass die zugrundeliegende Geschwindigkeitsbegrenzung rechtlich fehlerhaft angeordnet war und der Feuerwehrmann im Rahmen einer Einsatzfahrt berechtigt Sonderrechte in Anspruch genommen hatte. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Sprecher für Brandschutz, Rettungsdienst sowie Bevölkerungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Der Fall zeigt, wie schnell ehrenamtliche Einsatzkräfte zwischen ihren gesetzlichen Pflichten und bürokratischen Hürden aufgerieben werden können. Wer mitten in der Nacht oder während der Arbeit alles stehen und liegen lässt, um anderen Menschen zu helfen, verdient den Rückhalt von Behörden und Politik – nicht unsägliche Rechtsstreitigkeiten.“ Besonders problematisch ist aus Sicht des BSW, dass ein ehrenamtlicher Feuerwehrmann nach mehr als drei Jahrzehnten Dienst für die Allgemeinheit überhaupt gezwungen war, vor Gericht um sein Recht zu kämpfen. Der Fall hatte weit über Taucha hinaus für Verunsicherung innerhalb der Feuerwehren gesorgt. Mehrere Kameraden hatten aus Protest ihren Dienst beendet. „Natürlich gelten auch für Einsatzkräfte die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Verkehrssicherheit. Gleichzeitig müssen Behörden die besonderen Bedingungen von Einsatzfahrten berücksichtigen. Wenn Feuerwehrleute bei jeder Alarmfahrt befürchten müssen, später persönlich belangt zu werden, gefährdet das langfristig die Einsatzbereitschaft des Ehrenamtes“, so Hentschel-Thöricht. Das BSW fordert deshalb eine Überprüfung der bestehenden Verwaltungs- und Bußgeldpraxis gegenüber Einsatzkräften. Ziel muss es sein, Rechtssicherheit für Feuerwehrangehörige zu schaffen und unnötige Verfahren zu vermeiden. „Sachsen ist auf mehr als 50.000 ehrenamtliche Feuerwehrangehörige angewiesen. Dieses Engagement darf nicht durch Misstrauen, überzogene Bürokratie oder fragwürdige Verwaltungsentscheidungen untergraben werden. Sicherheit darf nicht am Geld scheitern – und auch nicht an Behördenfehlern“, so Hentschel-Thöricht.

04. Juni 2026
BSW prägt Polizeigesetz entscheidend mit:
keine US-Überwachungssoftware, klare KI-Grenzen, mehr Rechtsstaatlichkeit, keine Taser auf Streife
Die Gespräche zwischen BSW, CDU und SPD über eine Neufassung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes (PVDG) sind zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen. In allen strittigen Punkten konnte eine Einigung erzielt werden. Unter der Voraussetzung, dass den daraus resultierenden Änderungsanträgen des BSW wie vereinbart in der kommenden Sitzung des Innenausschusses sowie bei der nächsten Plenarsitzung seitens der Minderheitskoalition zugestimmt wird, wird das BSW dem neuen PVDG zu einer Mehrheit verhelfen. Zu den zentralen Forderungen des BSW zum Schutz der Bürgerrechte gehören: - kein Einsatz der US-Analysesoftware Palantir aufgrund hochproblematischer Rahmenbedingungen - datenschutzsichere Kontrolle über das Training von KI-Anwendungen - Verzicht auf den Einsatz von Tasern, da diese neue Probleme in der Anwendung mit sich bringen - Ermöglichen eines frühes Eingreifens bei tatsächlichen Gefahren, ohne Menschen aufgrund unklarer Verdachtslagen unter Generalverdacht zu stellen („Vorfeldstraftaten“) – statt unbestimmter Vorfeldbegriffe wird auf konkrete Tatsachen und nachvollziehbare Gefahrenprognosen gesetzt - Grundrechtsschutz bei Einsätzen in Wohnungen durch begrenzte Nutzung der Bodycam Die erzielten Einigungen schaffen ein PVDG, das auf der einen Seite bestmögliche Sicherheit der Bürger garantiert und auf der anderen Seite der Polizei mehr Handlungsfähigkeit in kritischen Situationen ermöglicht. „Ohne das BSW wäre das Polizeigesetz ein Überwachungsgesetz geworden – mit uns ist es ein rechtsstaatliches Sicherheitsgesetz“, so Ronny Kupke, Vorsitzender der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag. Zu den wesentlichen Änderungen erklären der innenpolitische Sprecher der BSW-Fraktion, Bernd Rudolph, und der Parlamentarische Geschäftsführer sowie Innenpolitiker Jens Hentschel-Thöricht: „Die BSW-Fraktion ist mit dem Anspruch in die Verhandlungen gegangen, Sicherheit und Freiheit gleichermaßen zu schützen. An entscheidenden Stellen ist es gelungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf deutlich zu verbessern und rechtsstaatlich ausgewogener auszugestalten“, erklärt Bernd Rudolph. Zu den wichtigsten Ergebnissen zählt der Verzicht auf den Einsatz der umstrittenen Analyse- und Überwachungssoftware des US-Unternehmens Palantir. „Polizeiarbeit muss nachvollziehbar, kontrollierbar und rechtsstaatlich bleiben. Deshalb wird es in Sachsen keine Abhängigkeit von einem privaten US-Unternehmen geben. Wer Daten auswertet und Entscheidungen vorbereitet, muss für Bürger, Gerichte und Parlamente nachvollziehbar bleiben. Sachsen geht nicht den Palantir-Weg“, so Rudolph. Auch beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz hat die BSW-Fraktion klare Grenzen durchgesetzt. Jens Hentschel-Thöricht erklärt: „Durch den intensiven und sachlichen Austausch mit den Regierungsfraktionen ist es gelungen, eine Lösung zu finden, die sowohl die operative Leistungsfähigkeit der Polizei stärkt als auch die verfassungsrechtlichen Leitplanken unseres Rechtsstaates wahrt. Moderne Polizeiarbeit braucht zeitgemäße Instrumente, aber keine Technik ohne wirksame Kontrolle“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht. Rudolph ergänzt: „Mit diesem Kompromiss stellen wir sicher, dass die sächsische Polizei moderne Technik nutzen kann, ohne dass die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig eingeschränkt wird. Neue Technologien können Ermittlungen unterstützen, dürfen aber niemals unkontrolliert über Menschen entscheiden. Sachsen bleibt damit sicher und frei zugleich.“ Die BSW-Fraktion konnte außerdem erreichen, dass rechtlich problematische Regelungen zu sogenannten Vorfeldstraftaten überarbeitet werden. „Sicherheit braucht klare Regeln. Bürger müssen wissen, wann der Staat eingreifen darf und wann nicht. Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, Eingriffsvoraussetzungen klarer, verständlicher und rechtssicherer auszugestalten. Die Polizei soll früh handeln können, wenn sich Gefahren konkret abzeichnen – aber auf der Grundlage nachvollziehbarer Tatsachen und nicht aufgrund unbestimmter Rechtsbegriffe“, erklärt Rudolph. Ein weiterer Erfolg betrifft den geplanten Einsatz von Tasern. „Der Taser wird in Sachsen nicht zur Standardausrüstung im Streifendienst. Sein Einsatz bleibt auf Spezialeinheiten beschränkt. Damit tragen wir auch den Bedenken vieler Polizeibeschäftigter Rechnung, die den zusätzlichen Nutzen im Alltag kritisch bewerten. Wir setzen weiterhin auf eine bestmöglich ausgestattete Polizei, wollen dabei aber bewährte Einsatzmittel und verhältnismäßige Konzepte stärken, statt auf eine unkontrollierte Aufrüstung zu setzen. Gleichzeitig fehlt es vielerorts noch immer an Personal, Fahrzeugen, moderner Technik und notwendiger Schutzausrüstung. Bevor neue Waffensysteme angeschafft werden, müssen bestehende Ausstattungsdefizite beseitigt werden“, so Hentschel-Thöricht. Die BSW-Fraktion betont, dass sie das Gesetz weder grundsätzlich blockiert noch einfach durchgewunken habe. „Wir haben jede einzelne Regelung danach bewertet, ob sie notwendig, verhältnismäßig und rechtsstaatlich vertretbar ist. Dort, wo Verbesserungen nötig waren, haben wir diese durchgesetzt. Das Gesetz trägt damit an entscheidenden Stellen die deutlich erkennbare Handschrift der BSW-Fraktion“, erklären Rudolph und Hentschel-Thöricht. Das Ergebnis ist aus Sicht der BSW-Fraktion eindeutig: „Das Ergebnis kann sich sehen lassen: keine Palantir-Software, klare Grenzen für Künstliche Intelligenz, mehr Rechtssicherheit und kein Taser im regulären Streifendienst. Die BSW-Fraktion hat damit entscheidende Verbesserungen für Bürgerrechte, Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit durchgesetzt. Unser Ziel bleibt eine Polizei, die stark genug ist, um Kriminalität wirksam zu bekämpfen, und zugleich ein Staat, der die Freiheit seiner Bürger achtet. Sicherheit und Freiheit gehören zusammen – und genau das spiegelt dieses Gesetz nun deutlich besser wider.“ Zum weiteren politischen Verfahren: - Sitzung des Innenausschusses am 11.6. Dort wird ein gemeinsamer Änderungsantrag von CDU, SPD und BSW zum PVDG eingebracht. Anschließend wird ein Änderungsantrag zum PVDG durch das BSW zur Verhinderung der Nutzung von Palantir eingebracht. Plenarsitzung 24./25.6. Dort wird in der Behandlung des PVDG ein letzter Änderungsantrag des BSW zur Verhinderung des Einsatzes von Tasern behandelt. Dieser wird derzeit noch rechtssicher erarbeitet. Über die kontroverse Palantir-Software: Palantir ist ein US-amerikanisches Softwareunternehmen für Big-Data-Analysen. Dessen Programme werden weltweit von Geheimdiensten, Militärs und Polizei eingesetzt (und auch in einigen deutschen Bundesländern), um große Datenbestände auszuwerten und dadurch in Echtzeit Verhaltensmuster und Gefährder zu identifizieren. Palantir-Software steht in der Kritik, weil dadurch lückenlose Persönlichkeitsprofile entstehen können, die Algorithmen aufgrund von Geheimhaltung seitens des Unternehmens nicht kontrolliert werden können und Entscheidungen daher intransparent sind und zuletzt Daten deutscher Staatsbürger in die USA abfließen.

04. Juni 2026
Aufarbeitung der Corona-Politik:
Ausschuss befragt ehemaligen Leiter der Stabsstelle Corona zu Entscheidungsabläufen
Der Corona-Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtags hat heute den ehemaligen Leiter der Stabsstelle Corona, Frank-Peter Wieth, als Zeugen vernommen. Gegenstand der Befragung waren insbesondere die organisatorischen Abläufe innerhalb der Staatsregierung während der Corona-Pandemie, die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Beratern sowie die Datengrundlage für politische Entscheidungen. Im Verlauf der Vernehmung führte der Zeuge aus, dass der Staatsregierung verschiedene Daten und Informationen zur Bewertung der Lage vorlagen. Welche konkreten Kennzahlen oder Datensätze für einzelne Entscheidungen maßgeblich waren, konnte im Ausschuss jedoch nicht im Detail benannt werden. Zudem wurde thematisiert, welche zusätzlichen Informationen und Datengrundlagen während der Pandemie angefordert oder ausgewertet wurden. Der Zeuge erläuterte die damaligen Arbeitsabläufe sowie die Einbindung wissenschaftlicher Expertise in die Entscheidungsfindung. Auch die Zusammenarbeit mit externen Fachleuten und wissenschaftlichen Beratern war Gegenstand der Befragung. Dabei wurde die Rolle verschiedener Expertenkreise innerhalb der Pandemiebewältigung erörtert. Ines Biebrach und Jens Hentschel-Thöricht, Mitglieder des Corona-Untersuchungsausschusses für die BSW-Fraktion, erklären dazu: „Der Untersuchungsausschuss hat den Auftrag, die Entscheidungsabläufe während der Corona-Pandemie nachvollziehbar aufzuarbeiten. Dazu gehört insbesondere die Frage, welche Daten, Einschätzungen und wissenschaftlichen Empfehlungen den politischen Entscheidungen zugrunde lagen. Die heutige Zeugenvernehmung hat aufgrund der mangelnden Erinnerung des Zeugen wenig Informationen zu den damaligen Abläufen erbracht. Damit bleiben zahlreiche Fragen Gegenstand der weiteren Ausschussarbeit.“

01. Juni 2026
Grundrechte schützen –
BSW-Fraktion fordert Verzicht auf Palantir-Software bei der Polizei
Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag hat einen Antrag eingebracht, mit dem die Staatsregierung aufgefordert wird, auf die Anschaffung und den Einsatz von Produkten des US-Unternehmens Palantir Technologies für polizeiliche Analysezwecke zu verzichten. Darüber hinaus soll auch auf vorbereitende Machbarkeitsstudien, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen oder Marktanalysen verzichtet werden, die auf einen Einsatz der Palantir-Software ausgerichtet sind. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der BSW-Fraktion, Bernd Rudolph: „Die Polizei braucht leistungsfähige Analyseinstrumente, um schwere und schwerste Straftaten wirksam bekämpfen zu können. Moderne Technik darf aber nicht dazu führen, dass Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Grundrechtsschutz auf der Strecke bleiben. Gerade bei hochkomplexen Analyse- und KI-Systemen müssen wir sicherstellen, dass staatliches Handeln jederzeit kontrollierbar und überprüfbar bleibt. Wo dies strukturell nicht gewährleistet werden kann, ist ein Einsatz aus unserer Sicht nicht vertretbar.“ Rudolph verweist darauf, dass beim Einsatz von Analyseplattformen nicht nur Fragen der Kriminalitätsbekämpfung, sondern auch Fragen der digitalen Souveränität berührt werden: „Sicherheitsbehörden dürfen sich nicht in eine dauerhafte technische Abhängigkeit von einzelnen außereuropäischen Anbietern begeben. Wer staatliche Kernaufgaben wahrnimmt, muss die eingesetzten Systeme verstehen, kontrollieren und notfalls auch weiterentwickeln können. Gerade im Bereich der inneren Sicherheit sind Transparenz und digitale Souveränität keine Nebensache, sondern eine Grundvoraussetzung. Polizeiliche Daten dürfen zudem nicht in die Hände von Unternehmen geraten, die aus unserer Sicht eine zweifelhafte politische Agenda verfolgen.“ Der Parlamentarische Geschäftsführer der BSW-Fraktion und Mitglied des Innenausschusses, Jens Hentschel-Thöricht, ergänzt: „Unser Antrag richtet sich ausdrücklich nicht gegen moderne Technik oder digitale Unterstützung der Polizeiarbeit. Im Gegenteil: Sicherheit darf nicht am technischen Rückstand scheitern. Aber moderne Polizeiarbeit braucht rechtsstaatliche Leitplanken. Gerade bei KI-gestützten Analyseplattformen dürfen Grundrechtsschutz, Transparenz und parlamentarische Kontrolle nicht hinter wirtschaftlichen oder technischen Interessen zurückstehen.“ Hentschel-Thöricht weiter: „Die aktuellen Beratungen zum Polizeivollzugsdienstgesetz zeigen deutlich, wie sensibel der Einsatz moderner Analysesoftware ist. Deshalb braucht es klare Grenzen und nachvollziehbare Standards. Der Staat darf sich bei der inneren Sicherheit nicht von Blackbox-Systemen abhängig machen.“ Die BSW-Fraktion betont, dass leistungsfähige Analysefähigkeiten für die Polizeiarbeit weiterhin notwendig sind. Ziel müsse jedoch sein, Lösungen einzusetzen und weiterzuentwickeln, die sowohl den sicherheitspolitischen Anforderungen als auch den Anforderungen des Grundrechtsschutzes, der demokratischen Kontrolle und der digitalen Souveränität gerecht werden.

20. Mai 2026
Zum baldigen Schulstart:
BSW verteilt Kalender und sammelt Bildungsprobleme der Eltern
Gut organisiert ins neue Schuljahr: Der neue Schülerkalender des Sächsischen Landtages für das Schuljahr 2026/2027 ist ab sofort kostenlos in den Büros des BSW in Görlitz wie auch Zittau erhältlich. Zusätzlich stehen auch Hausaufgabenhefte für Grundschulkinder zur Verfügung. „Gerade zum Schulstart merken viele Familien sehr deutlich, wo es im Bildungssystem hakt – Unterrichtsausfall, Personalmangel, zu große Klassen oder fehlende individuelle Förderung. Deshalb wollen wir nicht nur Materialien verteilen, sondern auch zuhören“, erklärt Hentschel-Thöricht. Der Schülerkalender richtet sich an Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 und bietet neben viel Platz für Hausaufgaben, Termine und Notizen auch verständliche Einblicke in Politik und Demokratie. Themen wie Datenschutz, digitale Medien, politische Beteiligung oder Praktikumsmöglichkeiten werden alltagsnah erklärt. Für jüngere Kinder stehen ergänzend Hausaufgabenhefte für die Grundschule bereit. Die Ausgabe der Kalender und Hefte wird zugleich mit einer neuen BSW-Bildungsaktion verbunden: „Eltern geben Sachsen Hausaufgaben“. Dabei sollen Eltern, Großeltern sowie Schülerinnen und Schüler selbst konkrete Probleme und Erwartungen an die Bildungspolitik benennen können. Die gesammelten Hinweise sollen anschließend öffentlich an die Staatsregierung herangetragen werden. „Die besten Experten für Schule sind oft die Eltern und Lehrer vor Ort – nicht irgendwelche Hochglanzkonzepte aus Ministerien. Wir wollen wissen, wo konkret der Schuh drückt. Der Freistaat verteilt ständig Aufgaben an Schüler. Jetzt dürfen Eltern dem Freistaat einmal Hausaufgaben geben“, so Hentschel-Thöricht. Die Schülerkalender und Hausaufgabenhefte können kostenfrei im Görlitzer BSW-Büro (Sattigstraße 25) und in Zittau (Neustadt 18) abgeholt werden – am besten Dienstag und Donnerstag zwischen 13 und 17 Uhr - solange der Vorrat reicht. „Bildung darf nicht vom Wohnort, vom Geldbeutel oder vom Zufall abhängen. Sachsen braucht wieder ein Bildungssystem, das sich an den Kindern orientiert – nicht an Statistik und Verwaltung“, erklärt Hentschel-Thöricht abschließend.

18. Mai 2026
Austausch zur medizinischen Versorgung im Oberland: „Miteinander reden statt übereinander“
Die Zukunft des Klinikums Oberlausitzer Bergland am Standort Ebersbach bewegt viele Menschen im Oberland. Auch nach den jüngsten Diskussionen und Berichterstattungen bestehen in der Bevölkerung weiterhin Sorgen über die langfristige Sicherung der medizinischen Versorgung und der Notfallversorgung in der Region. Vor diesem Hintergrund traf ich mich am 18. Mai mit der Vorstandsvorsitzenden des DRK-Kreisverbandes Löbau-Zittau, Frau Silke Seeliger, zu einem persönlichen Austausch über die aktuelle Situation im Gesundheitswesen sowie die Herausforderungen für die medizinische Versorgung im ländlichen Raum. Dabei wurden auch verschiedene öffentliche Äußerungen und Diskussionen im Zusammenhang mit dem Sonderkreistag offen angesprochen. Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die Frage, wie den Menschen die Angst vor einer möglichen Verschlechterung der medizinischen Versorgung genommen werden kann. Einigkeit bestand darin, dass es dafür mehr Transparenz, bessere Information und eine ehrlichere Kommunikation gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern braucht. Für mich bleibt klar: „Es ist immer besser, miteinander zu sprechen statt übereinander. Gerade bei einem so sensiblen Thema wie der Gesundheitsversorgung braucht es Sachlichkeit, Transparenz und ehrliche Kommunikation. Die Menschen müssen wissen, wie ihre Versorgung künftig abgesichert werden soll.“ Das Gespräch wurde von beiden Seiten als konstruktiv und zielführend bewertet. Gleichzeitig konnte ich wichtige Hinweise und Anregungen für die weitere politische Arbeit im Sächsischen Landtag sowie im Kreistag Görlitz mitnehmen. Die medizinische Versorgung im ländlichen Raum gehört zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Gute Gesundheitsversorgung darf nicht vom Wohnort abhängen und nicht schrittweise aus der Fläche verschwinden. Gerade im Oberland erwarten die Menschen zu Recht Verlässlichkeit, Erreichbarkeit und Sicherheit im medizinischen Notfall. Ich bedanke mich ausdrücklich bei Frau Seeliger für den offenen, sachlichen und konstruktiven Austausch.

12. Mai 2026
Auf Initiative des BSW: Landtag beschließt Maßnahmenpaket zu kampfmittelbelasteten Waldflächen
Der Sächsische Landtag hat den gemeinsamen Antrag von BSW, CDU und SPD zum Umgang mit kampfmittelbelasteten Waldflächen mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Die Initiative für das Thema und die parlamentarische Befassung ging maßgeblich vom BSW aus. Ziel ist es, die Einsatzfähigkeit bei Waldbränden auf munitionsbelasteten Flächen zu verbessern und den Schutz der Einsatzkräfte nachhaltig zu stärken. Der BSW-Landtagsabgeordnete Jens Hentschel-Thöricht erklärte dazu: „Das BSW hat dieses Thema frühzeitig auf die politische Tagesordnung gesetzt, weil die Waldbrände der vergangenen Jahre gezeigt haben: Unsere Einsatzkräfte stoßen auf kampfmittelbelasteten Flächen an reale Grenzen. Es reicht nicht, Probleme zu verwalten – man muss sie endlich strukturell angehen.“ Der beschlossene Antrag fordert unter anderem: - ein landesweites risikobasiertes Maßnahmenkonzept, - die Prüfung und Verbesserung geschützter Einsatztechnik, - die Stärkung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes, - bessere Koordinierungsstrukturen zwischen Behörden, - eine langfristig gesicherte Finanzierung von Räummaßnahmen, - sowie die Weiterentwicklung des Kampfmittelbelastungskatasters für die praktische Einsatzplanung. Aus Sicht des BSW ist entscheidend, dass Sachsen damit erstmals einen systematischen Ansatz für den Umgang mit munitionsbelasteten Waldflächen schafft. „Die Gohrischheide hat deutlich gemacht, dass klassische Einsatzkonzepte an Grenzen stoßen, wenn Waldbrand und Kampfmittelbelastung zusammentreffen. Genau deshalb haben wir als BSW darauf gedrängt, nicht länger nur über einzelne Technikfragen zu reden, sondern endlich ein strategisches Gesamtkonzept auf den Weg zu bringen“, so Hentschel-Thöricht. Besonders wichtig sei dabei der fachliche Ansatz des Antrages: Nicht kurzfristige Symbolpolitik, sondern ein belastbares taktisches Waldbrandkonzept müsse die Grundlage weiterer Entscheidungen sein. „Wer einfach irgendeine Spezialtechnik bestellt, ohne vorher ein taktisches Konzept zu entwickeln, denkt das Problem nicht zu Ende. Das BSW hat deshalb bewusst auf einen strukturierten und praxisnahen Ansatz gesetzt: erst analysieren, dann planen und anschließend gezielt beschaffen.“ Der Antrag greift zudem Erfahrungen aus besonders betroffenen Regionen wie der Gohrischheide auf. Dort wurden in den vergangenen Jahren bereits wichtige praktische Erkenntnisse zu Brandschutzstreifen, sicheren Wegen und Einsatzabläufen gesammelt. Diese Expertise soll künftig landesweit genutzt werden. Hentschel-Thöricht abschließend: „Dieser Beschluss ist ein Erfolg sachorientierter Politik. Das BSW hat dafür gesorgt, dass ein lange unterschätztes Sicherheitsproblem endlich ernsthaft behandelt wird. Jetzt kommt es darauf an, die beschlossenen Maßnahmen konsequent umzusetzen. Sicherheit darf nicht am Geld scheitern.“

07. Mai 2026
Corona-Aufarbeitung in Bautzen:
Fast drei Stunden intensiver Austausch mit Bürgern
Rund 35 Bürgerinnen und Bürger folgten der Einladung der BSW- Landtagsabgeordneten Ines Biebrach und Jens Hentschel-Thöricht zur Veranstaltung „Corona aufarbeiten – Vertrauen zurückgewinnen“ nach Bautzen. Im Traditionshotel Goldener Adler entwickelte sich über fast drei Stunden hinweg ein intensiver und teilweise sehr persönlicher Austausch über die Folgen der Corona-Politik und die notwendige politische Aufarbeitung. Im Mittelpunkt des Abends standen Ausschnitte aus dem Dokumentarfilm „Corona – 5 Jahre Widerstand in Zittau“ von Steffen Golembiewski sowie die anschließende Diskussion mit den Teilnehmern. Viele Bürger schilderten eigene Erfahrungen aus der Corona-Zeit – von Existenzängsten über soziale Spaltung bis hin zu Vertrauensverlust gegenüber Politik und Behörden. Jens Hentschel-Thöricht machte deutlich, dass es dem BSW nicht um pauschale Verurteilungen gehe, sondern um eine ehrliche und sachliche Aufarbeitung: „Viele Menschen haben bis heute das Gefühl, dass ihre Fragen nie ernsthaft beantwortet wurden. Genau deshalb braucht es Transparenz, parlamentarische Kontrolle und die Bereitschaft, Fehler offen zu benennen. Vertrauen gewinnt man nicht durch Schweigen zurück.“ Ines Biebrach und Jens Hentschel-Thöricht informierten über den Corona- Untersuchungsausschuss und die Enquetekommission Pandemie im Sächsischen Landtag. Thematisiert wurden auch die fehlende Transparenz bei milliardenschweren Finanzprogrammen, die Auswirkungen von Schulschließungen auf Kinder und Jugendliche, die gesellschaftliche Spaltung während der Pandemie sowie der Umgang mit Kritikern und abweichenden wissenschaftlichen Positionen. Besonders deutlich wurde während der Diskussion, dass viele Bürger weiterhin das Bedürfnis nach offener Debatte und politischer Aufarbeitung haben. Mehrfach wurde kritisiert, dass während der Pandemie Grundrechtseingriffe oft ohne ausreichende parlamentarische Kontrolle beschlossen worden seien. Auch die langfristigen psychischen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen spielten eine zentrale Rolle. Für das BSW ist klar: Die Corona-Zeit darf nicht einfach politisch abgeschlossen werden, ohne Konsequenzen daraus zu ziehen. „Aufarbeitung ist keine Gefahr für die Demokratie – sie ist Voraussetzung für Demokratie. Nur wenn Politik bereit ist, Fehler ehrlich zu analysieren, kann verlorenes Vertrauen wieder entstehen“, so Hentschel-Thöricht abschließend.

05. Mai 2026
Brand trifft Blindgänger:
Unser Plan für sichere Einsätze in Sachsens Wäldern
Der Sächsische Landtag berät in der Mai-Sitzung einen fraktionsübergreifenden Antrag (Drs. 8/6793) zum Umgang mit kampfmittelbelasteten Waldflächen. Ausgangspunkt war ein Antrag der BSW-Fraktion, der bestehende Sicherheitsdefizite klar benannt und konkrete Maßnahmen eingefordert hat. Nach Anhörung im Innenausschuss und intensiven Verhandlungen mit CDU und SPD liegt nun ein gemeinsames Maßnahmenpaket vor. Die Anhörung im Innenausschuss hat deutlich gemacht: Eine vollständige Kampfmittelberäumung ist weder technisch realistisch noch ökologisch sinnvoll. Entscheidend sind ein risikobasiertes Vorgehen und die tatsächliche Einsatzfähigkeit der Feuerwehren im Ernstfall. Ronny Kupke, Fraktionsvorsitzender der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Wir haben es hier mit einer Realität zu tun, die wir nicht länger ignorieren können: Brände auf munitionsbelasteten Flächen sind Hochrisiko-Einsätze für unsere Feuerwehren. Entscheidend ist deshalb nicht die Illusion vollständiger Sicherheit, sondern die konkrete Handlungsfähigkeit im Ernstfall. Dieser gemeinsame Antrag steht für einen klaren politischen Kurswechsel: Wir organisieren Sicherheit praktisch – mit besserer Ausstattung, klaren Strukturen und einem realistischen Umgang mit den vorhandenen Risiken.“ Jens Hentschel-Thöricht, Sprecher für Brandschutz, Rettungsdienst, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, ordnet den Antrag fachpolitisch ein: „Wir haben von Anfang an klar gemacht, wo das Problem liegt: Einsatzkräfte stehen im Ernstfall vor realen Gefahren, ohne ausreichend geschützt zu sein. Die Anhörung hat das bestätigt. Jetzt liegt ein Antrag vor, der diese Realität anerkennt und konkrete Schritte einleitet.“ Was sich konkret verbessert: 1. Gezielte Stärkung der Einsatzfähigkeit vor Ort (→ bessere Unterstützung der Brandschutzbehörden, Förderung geschützter Einsatztechnik) 2. Besseres Lagebild für Einsätze (→ Weiterentwicklung des Kampfmittelkatasters zu einem praxisnahen Einsatzinstrument) 3. Risikobasiertes Vorgehen wird verbindlich (→ landesweites Maßnahmenkonzept auf Basis bestehender Risikoanalysen) 4. Stärkung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (→ schnellere und fachgerechte Beseitigung von Kampfmittelfunden) 5. Verlässliche Finanzierung (→ Prüfung einer unabhängigen Finanzierung der Räummaßnahmen) 6. Bessere Abstimmung der Behörden (→ neue ressortübergreifende Koordinierungsstruktur) Auch für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet der Antrag mehr Sicherheit im Ernstfall. Brände können schneller eingegrenzt, Gefahren besser bewertet und Schäden reduziert werden – insbesondere in stark betroffenen Regionen. Jens Hentschel-Thöricht: „Entscheidend ist, dass wir wegkommen von der Illusion vollständiger Sicherheit hin zu realer Handlungsfähigkeit. Dieser Antrag sorgt dafür, dass Risiken besser eingeschätzt werden und Einsatzkräfte im Ernstfall nicht alleine gelassen werden.“

04. Mai 2026
Vor-Ort-Termin bei der Polizeidirektion Görlitz:
Moderne Ausstattung sichern, Einsatzkräfte stärken
In der Polizeidirektion Görlitz fand ein Austausch statt. Im Mittelpunkt standen die Arbeitsbedingungen der Polizei, aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen sowie die Herausforderungen durch neue Technologien. Der BSW-Landtagsabgeordnete Jens Hentschel-Thöricht tauschte sich mit Polizeipräsident Manfred Weißbach, dem Pressesprecher der Polizeidirektion sowie einen weiteren Vertreter der Polizei intensiv dazu aus. Klare Linie bei Bodycams, Taser und KI Beim Polizeivollzugsdienstgesetz wurde deutlich: Moderne Einsatzmittel sind notwendig – müssen aber sinnvoll und praxistauglich eingesetzt werden. Der Einsatz von Bodycams in Wohnungen wird von der Polizei als sinnvoll bewertet. Gerade bei Einsätzen in sensiblen Lagen leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Beweissicherung und zum Schutz der Einsatzkräfte. Auch der Taser wird als geeignetes Mittel eingeordnet, um gefährliche Situationen zu entschärfen. Entscheidend ist dabei jedoch eine umfassende Ausbildung, damit der Einsatz rechtssicher und verhältnismäßig erfolgt. Ein weiteres zentrales Thema war der Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Die Einschätzung vor Ort ist eindeutig: Kriminelle nutzen KI bereits heute – insbesondere bei immer raffinierteren Betrugsmaschen. Daraus folgt ein klarer Auftrag an den Staat: Die Polizei muss technologisch auf Augenhöhe arbeiten können. Sparpolitik bremst die Einsatzfähigkeit Als kritisch wurde die Situation bei der Ersatzbeschaffung von Technik und Ausrüstung eigeschätzt. Selbst grundlegende Dinge wie Akkus oder Einsatzmittel stehen nicht immer in ausreichendem Maße zur Verfügung. Das führt dazu, dass Prioritäten gesetzt werden müssen – mit direkten Auswirkungen auf die Einsatzfähigkeit. Hier wird das zentrale Problem sichtbar: Sicherheit darf nicht am Geld scheitern. Wenn Ausstattung fehlt, wird perspektivisch Einsatzfähigkeit zum Risiko – für Beamte und für die Bevölkerung. Einsatzkräfte verdienen bessere Bedingungen Bei den Rahmenbedingungen ergibt sich ein gemischtes Bild. Die Liegenschaften der Polizei wurden insgesamt als in Ordnung bewertet. Kritisch gesehen wird jedoch die finanzielle Anerkennung der Einsatzkräfte. Die aktuelle Gefahrenzulage von 150 Euro pro Monat wird als deutlich zu niedrig eingeschätzt. Auch hier gilt: Sicherheit darf nicht am Geld scheitern. Wer täglich Risiken eingeht, braucht eine angemessene finanzielle Wertschätzung. Ebenso wichtig ist der Erhalt der freien Heilfürsorge. Sie ist ein zentraler Bestandteil der Absicherung für Polizeibeamtinnen und -beamte und darf nicht zur Disposition stehen. Fazit: Handeln statt verwalten Der Termin macht deutlich: - Moderne Einsatzmittel wie Bodycams und Taser sind sinnvoll, brauchen aber klare Regeln und gute Ausbildung. - Die technologische Entwicklung – insbesondere durch KI – erhöht den Druck auf die Sicherheitsbehörden massiv. - Das größte Problem bleibt jedoch die unzureichende Ausstattung und fehlende finanzielle Wertschätzung. Sicherheit darf nicht am Geld scheitern. Dieser Grundsatz muss sich in konkreten Entscheidungen widerspiegeln – bei Ausstattung, Personal und Rahmenbedingungen. Nur so kann die Polizei ihre Aufgabe zuverlässig erfüllen.

April 2026
Besuch bei der Fire Station Altoona (Iowa, USA): Austausch über Waldbrandschutz, Rettungsdienst und Anerkennung für Einsatzkräfte
Im April 2026 hatte ich die Gelegenheit, die Feuerwehr in Altoona im US-Bundesstaat Iowa zu besuchen und mich mit den Kameraden vor Ort intensiv auszutauschen. Im Mittelpunkt standen dabei die Unterschiede und Gemeinsamkeiten beim Umgang mit Waldbränden, die technische und personelle Ausstattung der Feuerwehren sowie Fragen der Finanzierung und Einsatzorganisation. Besonders interessant war der Blick auf die Waldbrandbekämpfung in den USA. Während in Sachsen vielerorts noch über Zuständigkeiten, Ausstattung und Finanzierung diskutiert wird, wird in den Vereinigten Staaten vielerorts deutlich stärker auf einsatznahe Strukturen, moderne Technik und schnelle Verfügbarkeit gesetzt. Gerade mit Blick auf zunehmende Trockenheit und steigende Waldbrandgefahr war der fachliche Austausch äußerst wertvoll. Beeindruckend war zudem die technische Ausstattung der Feuerwehr Altoona sowie die personelle Stärke im Einsatzdienst. Gleichzeitig wurde deutlich, wie stark die Feuerwehren dort in der Bevölkerung verankert sind. Die Kameradinnen und Kameraden genießen einen enorm hohen gesellschaftlichen Respekt und eine breite Anerkennung für ihren täglichen Einsatz. Dieses öffentliche Verständnis für die Bedeutung von Feuerwehr und Rettungsdienst ist ein wichtiger Faktor für Motivation, Nachwuchsgewinnung und politische Unterstützung. Ein weiterer interessanter Unterschied: Die Ambulanz der Feuerwehr unterstützt in Altoona regelmäßig den medizinischen Rettungsdienst bei Einsätzen. Feuerwehr und Rettungsdienst arbeiten dort noch enger verzahnt zusammen, um schnelle Hilfe sicherzustellen. Gerade im ländlichen Raum kann ein solches Zusammenspiel entscheidend sein, um Hilfsfristen einzuhalten und die Versorgung der Bevölkerung abzusichern. Der Besuch hat erneut gezeigt: Sicherheit und Bevölkerungsschutz brauchen nicht nur warme Worte, sondern klare politische Prioritäten, moderne Ausstattung und verlässliche Finanzierung. Denn Sicherheit darf nicht am Geld scheitern.

30. April 2026
BSW/FWZ-Kreistagsfraktion Görlitz: Sondersitzung ohne belastbare Entscheidung zur Notfallstruktur in Ebersbach
Die Sondersitzung des Kreistages zur Zukunft des Klinikstandorts Ebersbach endete ohne greifbares Ergebnis für die Bürger im Oberland. Der Antrag der Fraktion BSW/FWZ, die Umstrukturierungen bis zur Klärung der tatsächlichen Auswirkungen zu pausieren, wurde als rechtswidrig eingestuft und nicht zur Abstimmung gestellt. „Diese Entscheidung mag formal begründet sein – inhaltlich hilft sie niemandem. Die Risiken für die Versorgung verschwinden dadurch nicht.“ Der Antrag auf Transparenz und eine belastbare Bewertung der Notfallversorgung wurde nach intensiver Beratung zurückgezogen, nachdem Landrat Dr. Meyer (CDU) zusicherte, die Inhalte umzusetzen und bereits daran zu arbeiten. Konkret war vorgesehen: - die vorliegenden Analysen zur Erreichbarkeit und zur Struktur der Leistungsgruppen dem Kreistag zugänglich zu machen und fachlich zu erläutern, - sowie sich auf Landesebene dafür einzusetzen, dass die Staatsregierung die Bevölkerung verständlich über die Auswirkungen der Krankenhausreform des Bundes informiert. Ein weiterer Antrag zielte darauf ab, - die Etablierung einer ambulanten Notfallversorgung in Ebersbach voranzutreiben und - die Einrichtung einer kassenärztlichen Bereitschaftspraxis weiter zu prüfen. Auch dieser Antrag fand keine Mehrheit. CDU, SPD, Freie Wähler, Grüne und Linke lehnten ihn ab – trotz klarer Unterstützung durch Fachexperten aus Verwaltung und Rettungsdienst. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Vorsitzender der Fraktion BSW/FWZ im Kreistag Görlitz: „Ein ernüchternder Tag für die Bürger im Oberland. Selbst minimale Schritte zur Absicherung der Notfallversorgung wurden abgelehnt.“ Die Einschätzung aus dem Gesundheitswesen bringt die Situation auf den Punkt: „Das war ein Trauerspiel. Die Entwicklungen der letzten Tage gipfelten heute in den Redebeiträgen. Alles wurde schöngeredet – zulasten der Patienten im Südkreis.“

29. April 2026
Hochwasserschutz im Landkreis Görlitz: Geplante Maßnahmen gestoppt – Sicherheitslücken drohen
Die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf meine Anfrage zum Hochwasserschutz offenbart eine klare Fehlentscheidung zulasten des Landkreises Görlitz: Wichtige Schutzmaßnahmen werden auf unbestimmte Zeit zurückgestellt – trotz bestehender Risiken für Bevölkerung und Infrastruktur. Konkret betroffen sind im Landkreis Görlitz unter anderem zwei zentrale Vorhaben entlang der Lausitzer Neiße: - Görlitz, Ortsteil Hagenwerder: Neubau des bestehenden Deiches (Investitionsvolumen rund 1,9 Millionen Euro) - Zittau: Aufhöhung des Deiches und Anpassung an das Gelände (rund 544.000 Euro) Beide Maßnahmen sind keine Luxusprojekte, sondern dienen dem elementaren Schutz vor Hochwasser. Ihre Verschiebung bedeutet faktisch: bekannte Risiken bleiben bestehen. Hintergrund ist eine landesweite Entscheidung, insgesamt 81 Hochwasserschutzprojekte mit einem Volumen von rund 411 Millionen Euro zu stoppen. Stattdessen setzt die Staatsregierung künftig auf den Erhalt bestehender Anlagen – Neubauten werden zurückgestellt. Diese Prioritätensetzung ist aus meiner Sicht falsch. Dazu erkläre ich: „Wer beim Hochwasserschutz spart, spart an der falschen Stelle. Die jetzt gestoppten Maßnahmen im Landkreis Görlitz betreffen konkret den Schutz von Menschen, Wohngebieten und wirtschaftlicher Infrastruktur. Das Risiko ist bekannt – gehandelt wird trotzdem nicht.“ Besonders kritisch ist die Begründung der Staatsregierung: Die Zurückstellung erfolgt auch, um zukünftigen Personalbedarf bei der Landestalsperrenverwaltung zu vermeiden. Das bedeutet im Klartext: Notwendige Schutzmaßnahmen werden nicht umgesetzt, weil man den späteren Betrieb scheut. Gleichzeitig verweist die Staatsregierung stärker auf die Eigenvorsorge der Bürger als Bestandteil des Hochwasserschutzes. Auch das greift zu kurz. „Eigenvorsorge ist wichtig – sie kann aber staatliche Verantwortung nicht ersetzen. Die Menschen im Landkreis Görlitz dürfen nicht mit dem Risiko allein gelassen werden, nur weil der Freistaat Prioritäten verschiebt.“ Fazit: - Notwendige Hochwasserschutzmaßnahmen im Landkreis Görlitz werden gestoppt - Investitionen werden zugunsten kurzfristiger Einsparungen verschoben - Verantwortung wird teilweise auf Bürger verlagert Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass die zurückgestellten Projekte im Landkreis Görlitz neu bewertet und priorisiert umgesetzt werden. Hochwasserschutz ist keine optionale Aufgabe – sondern Pflicht.

26. April 2026
Transparenz statt Risiko:
Notfallversorgung im Oberland darf nicht auf dem Papier entschieden werden
Die Kreistagsfraktion BSW/FWZ bringt zur kommenden Sondersitzung des Kreistages ein Maßnahmenpaket zur Zukunft des Klinikstandorts Ebersbach ein. Klares Ziel - die medizinische Versorgung im Oberland sichern. Kern des Hauptantrags ist eine unabhängige, praxisnahe Überprüfung der Notfallversorgung im Oberland. Statt sich allein auf theoretische Gutachten zu verlassen, fordert die Fraktion eine Vor-Ort-Analyse unter realen Bedingungen. Erfasst werden sollen unter anderem tatsächliche Aufnahmefähigkeit, Abmeldezeiten, reale Einsatz- und Transportzeiten sowie die Zusammenarbeit zwischen Rettungsdienst, Leitstelle und Klinik. Entscheidend ist die Frage: Funktioniert die Versorgung im Alltag – oder nur auf dem Papier? Dazu erklärt der Vorsitzender der Kreistagsfraktion BSSW/FWZ: „Wer Strukturen verändert, trägt Verantwortung für Menschenleben. Diese Entscheidungen dürfen nicht auf Annahmen beruhen, sondern müssen sich an der realen Versorgung orientieren.“ Parallel legt die Fraktion drei konkrete Änderungsanträge zum Entwicklungskonzept vor: 1. Verlässliche Öffnungszeiten der Notfallambulanz Die geplanten Zeiten reichen aus Sicht der Fraktion nicht aus. Gefordert wird eine klare Ausweitung auf täglich 06:00 bis 22:00 Uhr. Auch im Zeitstrahl des Konzeptes soll dies verbindlich festgeschrieben werden. Ziel ist eine echte Entlastung des Rettungsdienstes und eine wohnortnahe Versorgung – gerade in Randzeiten, in denen heute bereits Lücken bestehen. 2. Rettungsdienst muss die Ambulanz anfahren können Eine Notfallambulanz, die vom Rettungsdienst nicht genutzt werden kann, verfehlt ihren Zweck. Die Fraktion fordert klare Regelungen, damit Patienten im Bedarfsfall direkt vor Ort versorgt werden können. 3. Eingriffsräume mit Betten verbindlich sichern Die Fraktion beantragt die verbindliche Ausstattung von Eingriffsräumen mit Betten zur Stabilisierung von Notfallpatienten – mit klarer 24-Stunden-Grenze und anschließender Evaluation. Damit wird sichergestellt, dass schwere Fälle vor Ort versorgt werden können, bis eine Weiterverlegung möglich ist. Abschließend stellt die Fraktion klar: „Die Menschen im südlichen Landkreis erwarten eine verlässliche Anlaufstelle im Notfall. Diese Erwartung ist berechtigt. Wer hier kürzt oder auf Risiko umbaut, gefährdet Vertrauen – und im Zweifel Leben.“

24. April 2026
Waldflächen bei Bernsdorf/Hoyerswerda:
Staatsregierung ohne Überblick – Bürger bleiben im Unklaren
Die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht (BSW), Drs. 8/6365, zeigt erhebliche Informationslücken bei einem möglichen großflächigen Zugriff des Bundes auf Waldflächen im Raum Bernsdorf/Hoyerswerda. Kern der Antwort: Ein Verkauf von rund 442 Hektar Staatswald an den Bund hat bislang nicht stattgefunden. Gleichzeitig bestätigt die Staatsregierung jedoch, dass der Bund aktiv Flächen in einer Größenordnung von etwa 443 Hektar für einen Standortübungsplatz erwerben will. Besonders kritisch: Zu konkreten Planungen, zur späteren Nutzung und zu möglichen Auswirkungen auf die Region liegen der Staatsregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Mitglied des Sächsischen Landtages (BSW): „Wir haben hier eine Situation, in der über hunderte Hektar Fläche und potenziell weitreichende Eingriffe in Natur, Infrastruktur und regionale Entwicklung gesprochen wird – und die Staatsregierung kann zentrale Fragen nicht beantworten. Das ist nicht hinnehmbar.“ Nach Angaben der Staatsregierung ist lediglich bekannt, dass im Raum Bernsdorf/Straßgräbchen die Stationierung eines Logistikbataillons vorgesehen ist. Die Auswahlentscheidung wurde bereits 2023 durch das Bundesverteidigungsministerium getroffen – ohne transparente Kriterien und ohne erkennbare Einbindung der Region. Auch zu möglichen Folgen für Infrastruktur und Tourismus herrscht Unklarheit. So verläuft der Krabat-Radweg teilweise über die betroffenen Flächen. Ob Anpassungen notwendig werden und wer die Kosten trägt, kann derzeit niemand beantworten. Kritisch ist zudem der Umgang mit den Kommunen und der Bevölkerung: Eine Beteiligung soll erst im Rahmen formaler Verfahren erfolgen – also dann, wenn wesentliche Entscheidungen faktisch bereits getroffen sind. Kathleen Liebschner, Vorsitzende der BSW-Kreistagsfraktion im Landkreis Bautzen, ergänzt: „Die Menschen vor Ort erfahren durch Gerüchte und widersprüchlichen Informationen, was möglicherweise geplant ist. Gleichzeitig haben selbst die zuständigen Stellen vor Ort keine belastbaren Informationen. So entsteht kein Vertrauen. Die Region hat ein Recht auf Transparenz, frühzeitige Beteiligung und klare Aussagen.“ Für das BSW ist klar: Großflächige Eingriffe in Landschaft, Infrastruktur und regionale Entwicklung dürfen nicht über die Köpfe der Menschen hinweg vorbereitet werden. Hentschel-Thöricht weiter: „Wenn der Bund Flächen dieser Größenordnung in Anspruch nehmen will, braucht es zuerst Klarheit – nicht erst im Nachhinein. Die Staatsregierung muss ihrer Verantwortung gerecht werden und endlich für Transparenz sorgen. Alles andere ist politisches Wegducken und Agieren an den Bürgern vorbei.“ Liebschner benennt die Forderungen des BSW: • vollständige Offenlegung der Planungen des Bundes • frühzeitige und verbindliche Einbindung von Kommunen und Bevölkerung • transparente Darstellung möglicher Auswirkungen auf Natur, Infrastruktur und Tourismus • klare Regelungen zur Kostenübernahme bei Eingriffen in bestehende Infrastruktur Sicherheit und Entwicklung der Region dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden – beides muss zusammen gedacht und geplant werden.

22. April 2026
Bevölkerungsschutz an Schulen:
Praxis statt Symbolpolitik – klare Absage an vormilitärische Inhalte
Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag spricht sich für eine stärkere Verankerung des zivilen Bevölkerungsschutzes im Schulunterricht aus – stellt dabei aber klare Bedingungen: Der Fokus muss auf praktischen Fähigkeiten liegen, nicht auf zusätzlicher Theorie oder politischen Ankündigungen ohne Wirkung. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer der BSW-Fraktion: „Die Stärkung des Bevölkerungsschutzes ist richtig und überfällig. Entscheidend ist aber, dass Menschen im Ernstfall tatsächlich wissen, was zu tun ist. Schule ist dafür ein sinnvoller Ort – wenn Inhalte praxisnah, verständlich und alltagstauglich vermittelt werden.“ Praxisorientierung im Mittelpunkt Lars Wurzler, bildungspolitischer Sprecher der BSW-Fraktion: „Schüler müssen konkrete Handlungskompetenzen im zivilen Bevölkerungsschutz erwerben. Dazu zählen insbesondere: - Verhalten bei Stromausfall, Unwetter, Brand oder Evakuierung - Grundlagen der Ersten Hilfe und des Selbstschutzes - Umgang mit Warnsystemen wie Sirenen und Warn-Apps - Orientierung bei Ausfall digitaler Infrastruktur - Zudem braucht es realistische Übungen und Planspiele.“ „Wer einmal durchgespielt hat, was bei einem Blackout passiert, handelt im Ernstfall sicherer“, so beide Landtagsabgeordnete. Erfahrung aus der Praxis einbinden „Ein zentraler Baustein ist die enge Zusammenarbeit mit Feuerwehr, Rettungsdienst und Technischem Hilfswerk. Die Kompetenz liegt vor Ort – nicht in Ministerialpapieren. Diese Erfahrung muss direkt in die Schulen getragen werden“, so der Sprecher für Brandschutz, Rettungsdienst, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz Jens Hentschel-Thöricht. Lars Wurzler ergänzt: Die Vermittlung soll altersgerecht erfolgen: „In der Grundschule geht es um grundlegendes Gefahrenbewusstsein und einfache Verhaltensregeln, in weiterführenden Schulen um konkrete Handlungssicherheit und ein vertieftes Krisenverständnis.“ Klare Grenze: kein Platz für vormilitärische Ausbildung Deutlich positioniert sich die BSW-Fraktion gegen jede Form vormilitärischer Inhalte im Unterricht: „Eine stärkere Verankerung von Bevölkerungsschutz darf ausdrücklich keine vormilitärische Ausbildung beinhalten – wie sie etwa im Nachbarland Polen praktiziert wird. Schule ist kein Ort für militärische Vorbereitung. Es geht um Schutz, Hilfe und Verantwortung im zivilen Raum“, so Hentschel-Thöricht und Wurzler. Kritik an aktuellen Vorstößen Vorstöße wie die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sowie Beschlüsse der Innenministerkonferenz greifen aus Sicht der BSW-Fraktion zu kurz: „Ankündigungen allein reichen nicht. Solange es Defizite bei Ausstattung, Ausbildung und Strukturen im Bevölkerungsschutz gibt, bleibt jede schulische Maßnahme Stückwerk“, so die beiden Abgeordneten. Die BSW-Fraktion fordert daher einen umfassenden Ansatz: - Stärkung der kommunalen Krisenfähigkeit - Verlässliche Ausstattung und Ausbildung im Bevölkerungsschutz - Ehrliche Bestandsaufnahme statt punktueller Einzelmaßnahmen Abschließend erklären Jens Hentschel-Thöricht und Lars Wurzler: Mehr ziviler Bevölkerungsschutz in der Schule ist richtig – aber nur dann sinnvoll, wenn er praktisch, verbindlich und Teil eines funktionierenden Gesamtsystems ist. Alles andere wäre gut gemeint, aber wirkungslos.

22. April 2026
Fortsetzung: Hinschauen heißt handeln – Erfahrungen aus der Stadtmission
Nach meinem Besuch im Dezember habe ich mein Versprechen eingelöst und selbst mit angepackt. Am 11. März war ich in der Küche der Evangelischen Stadtmission Görlitz im Einsatz. Gemeinsam mit dem Team habe ich das Mittagessen vorbereitet – gleichzeitig auch die Grundlage für die Suppenküche am Abend. Anschließend habe ich in der Kleiderkammer mitgeholfen. Dort wird schnell deutlich, wie konkret Hilfe wirkt: Kleidung, die gebraucht wird, trifft direkt auf Menschen, die sie benötigen. Am 22. April habe ich erneut mitgearbeitet – diesmal in den Abendstunden bei der Suppenküche. Wir haben Essen an verschiedene Orte gebracht und direkt an bedürftige Menschen ausgegeben. Diese Einsätze zeigen unverstellt, worum es geht: um Versorgung, um Würde und um Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Diese Erfahrungen machen eines klar: Diese Arbeit ist unverzichtbar. Sie funktioniert nur, weil Menschen Verantwortung übernehmen – und weil sie finanziell getragen wird. Gerade deshalb braucht es jetzt Unterstützung. Die bestehende Küchentechnik ist veraltet und muss dringend erneuert werden, damit auch künftig zuverlässig Essen zubereitet werden kann. Wer helfen kann, sollte das jetzt tun: Verein für Diakonie und Stadtmission Görlitz e. V. IBAN: DE37 8505 0100 0000 0059 40 Verwendungszweck: Spende Jeder Beitrag hilft konkret – damit Hilfe weiter ankommt.

21. April 2026
150 Bürger diskutieren Zukunft der Notfallversorgung – Klare Warnung vor Einschnitten am Klinikstandort Ebersbach-Neugersdorf
Rund 150 Bürgerinnen und Bürger haben am 21. April an der öffentlichen Veranstaltung „Gesundheit sichern statt Standorte gefährden“ auf Einladung der Kreistagsfraktion BSW/FWZ teilgenommen. Die hohe Beteiligung zeigt deutlich: Die Sorge um die medizinische Versorgung im südlichen Landkreis Görlitz ist groß – und sie ist berechtigt. Bürgermeister Steffen Ain wie auch der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Sächsischen Landtag Ronny Kupke (BSW) trugen zum Gelingen der Veranstaltung bei. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Zukunft des Klinikstandorts Ebersbach, die Stabilität der Notfallversorgung und die konkreten Folgen möglicher Strukturveränderungen. Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung waren klar und unmissverständlich: „Warum muss es immer ums Geld gehen?“ und „Gesundheit ist keine Ware“ – diese Aussagen spiegeln die Stimmung vor Ort wider. Die Diskussion hat eines deutlich gemacht: Es geht nicht um Detailfragen, sondern um ein Grundbedürfnis der Menschen vor Ort. Die Bevölkerung erwartet eine verlässliche Anlaufstelle im Notfall – wohnortnah, erreichbar und dauerhaft abgesichert. Im Mittelpunkt steht damit eine klare Kernforderung: Die medizinische Grundversorgung muss gewährleistet sein. Die Menschen wollen sich darauf verlassen können, dass im Ernstfall Hilfe nicht erst organisiert werden muss, sondern unmittelbar verfügbar ist – unabhängig von Wetter, Tageszeit oder Auslastung. Diese Erwartung ist legitim. Und sie muss Maßstab für jede weitere Entscheidung sein. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Vorsitzender der Kreistagsfraktion BSW/FWZ: Die gestrige Veranstaltung war kein Stimmungsbild – sie war ein deutliches Signal. Die Menschen im Oberland wollen keine Experimente mit ihrer Gesundheitsversorgung. Sie wollen Sicherheit. Und sie erwarten Antworten. Besonders kritisch ist die Frage der Erreichbarkeit. Eine vorliegende Simulation zeigt, dass sich die durchschnittliche Fahrzeit zum nächsten Krankenhaus bei einer Schließung des Standorts Ebersbach deutlich erhöhen würde – von aktuell rund 19 Minuten auf über 28 Minuten. Für mehr als 30.000 Menschen würde sich der Weg zur Grundversorgung auf über 30 Minuten verlängern . „Das sind keine abstrakten Zahlen. Das sind konkrete Risiken für die Menschen im Oberland“, so Hentschel-Thöricht weiter. Die Veranstaltung hat zudem bestätigt, dass es weiterhin widersprüchliche Einschätzungen zur tatsächlichen Leistungsfähigkeit des Standorts gibt. Während offiziell von einer gesicherten Versorgung gesprochen wird, berichten Bürger, Beschäftigte und Akteure aus dem Rettungsdienst von Unsicherheiten und zunehmender Belastung. Für die BSW/FWZ-Fraktion ist deshalb klar: Die Grund- und Notfallversorgung im Oberland muss dauerhaft und verlässlich gewährleistet sein. Entscheidungen über Strukturveränderungen dürfen nicht unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen werden. Es braucht vollständige Transparenz über Abmeldungen, Auslastung und tatsächliche Einsatzrealitäten. „Sicherheit darf nicht am Geld scheitern. Wer Strukturen verändert, trägt Verantwortung für die Folgen – und diese müssen ehrlich benannt werden. Die Menschen erwarten zu Recht, dass im Notfall Hilfe da ist. Verlässlich, schnell und unabhängig vom Wetter oder der Tageszeit.“ Die Ergebnisse und offenen Fragen aus der Veranstaltung werden in die weitere parlamentarische Arbeit eingebracht. Auf Initiative der Fraktion BSW/FWZ wird sich mit diesem Sachverhalt ein Sonderkreistag am 29. April ab 17 Uhr in Görlitz beschäftigen.

Besuch in der JVA Chemnitz:
Fall Witzschel wirft weitergehende Fragen zur Corona-Aufarbeitung auf
Im Rahmen meiner parlamentarischen Arbeit habe ich die Justizvollzugsanstalt Chemnitz besucht und dort ein persönliches Gespräch mit der inhaftierten Ärztin Dr. med. Bianca Witzschel geführt. Ziel war es, mir ein eigenes Bild zu machen – nicht auf Grundlage von Berichten, sondern im direkten Austausch vor Ort. Klare Fakten – und eine offene zweite Ebene Der Fall ist juristisch entschieden: Dr. Witzschel wurde im Juni 2024 vom Landgericht Dresden zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Hintergrund war die Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse in großem Umfang. Hinzu kommen ein Berufsverbot sowie erhebliche finanzielle Einziehungen. Diese Fakten sind eindeutig. Sie stehen nicht zur Debatte. Gleichzeitig zeigt sich jedoch eine zweite Ebene, die politisch relevant ist – und genau hier beginnt die notwendige Aufarbeitung. Neue Verteidigung: Kritik am bisherigen Verfahren Mit dem neuen Verteidiger, Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, wird der Fall weiter diskutiert werden. Nach Darstellung der Verteidigung sollen im bisherigen Verfahren: - entlastende Gesichtspunkte nicht ausreichend berücksichtigt worden sein, - rechtfertigende und entschuldigende Aspekte nicht vollständig eingeführt worden sein, - sowie grundlegende Bewertungen neu geprüft werden müssen. Ziel des anstehenden weiteren Verfahrens ist es ausdrücklich, diese Punkte erstmals umfassend in die juristische Bewertung einzubringen. Das ist ein zentraler Punkt: Nicht die Existenz eines Urteils ist entscheidend – sondern ob alle relevanten Aspekte tatsächlich berücksichtigt wurden. Der eigentliche politische Kern Der Fall Witzschel steht exemplarisch für eine größere Problemlage: - Bundesweit gibt es über 1.000 Verfahren im Zusammenhang mit Corona-Attesten - Eine einheitliche Bewertung und Strafpraxis ist nicht erkennbar - Es bestehen Zweifel an Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung - Und es gibt Hinweise auf offene Fragen bei Verfahrensabläufen und Bewertungskriterien Eindruck aus dem Gespräch Der Besuch hat gezeigt: Hinter dem Verfahren stehen nicht nur juristische Fragen, sondern auch tiefgreifende persönliche und berufliche Konsequenzen. Umso wichtiger ist eine saubere Trennung: zwischen gesicherten Fakten und offenen, bislang nicht abschließend geklärten Punkten Nur so lässt sich eine seriöse politische Bewertung vornehmen. Konsequenzen für die parlamentarische Arbeit Der Fall ist kein Einzelfall. Er ist Teil der notwendigen Aufarbeitung der Corona-Jahre. Für mich ergeben sich daraus klare Prüfaufträge: Ist die Verhältnismäßigkeit der Sanktionen gewährleistet? Wurden alle entlastenden Aspekte tatsächlich berücksichtigt? Funktionieren die rechtsstaatlichen Standards in der Praxis durchgehend? Diese Fragen gehören nicht in den Kommentarbereich – sondern in die parlamentarische Aufarbeitung. Fazit Die Corona-Zeit hat tiefe Spuren hinterlassen – auch im Rechtssystem. Aufarbeitung bedeutet nicht Relativierung. Aber sie bedeutet, genau hinzusehen. Klar ist: Transparenz, Verhältnismäßigkeit und Rechtsstaatlichkeit sind keine Verhandlungsmasse.

20. April 2026
Corona-Politik in Sachsen: Milliarden ausgegeben, Kontrolle unzureichend – Staatsregierung hat Transparenzproblem
Die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage (Drs. 8/6300) des Landtagsabgeordneten und Mitglied im Corona-Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtags Jens Hentschel-Thöricht (BSW) offenbart erhebliche Defizite bei Transparenz, Steuerung und parlamentarischer Kontrolle der Corona-Politik im Freistaat. Bereits die Dimension der Ausgaben ist erheblich: Allein über den Corona-Bewältigungsfonds wurden im Jahr 2020 rund 1,47 Milliarden Euro eingesetzt, hinzu kommen 153 Millionen Euro im Jahr 2021 und rund 120 Millionen Euro im Jahr 2022. Die Staatsregierung bestätigt weiterhin, dass zentrale Daten zu Programmen, Maßnahmen und Ausgaben nicht gebündelt vorliegen und nur durch aufwändige händische Auswertung tausender Dokumente ermittelt werden könnten. Für einzelne Auswertungen wird ein Aufwand von mindestens 140 Arbeitsstunden angesetzt. Eine vollständige Beantwortung der Anfrage wurde deshalb in wesentlichen Teilen verweigert – mit dem Hinweis, dies würde die Funktionsfähigkeit der Verwaltung gefährden. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht: „Wenn eine Regierung nicht in der Lage ist, den Einsatz von Milliarden an Steuergeld transparent darzustellen, dann liegt kein Einzelfehler vor, sondern ein strukturelles Problem.“ Besonders kritisch ist, dass die Staatsregierung selbst eine teilweise Beantwortung ablehnt – obwohl es um die Kontrolle von staatlichem Handeln geht. Damit wird das parlamentarische Fragerecht faktisch eingeschränkt. Gleichzeitig zeigt die Antwort, dass zentrale Ausgabenbereiche – etwa im Polizeibereich –gar nicht offengelegt werden. Detaillierte Informationen zu Empfängern, insbesondere im Gesundheitsbereich, werden unter Verweis auf Geschäftsgeheimnisse vollständig verweigert. „Das bedeutet im Klartext: Wichtige Teile der Corona-Finanzströme bleiben eine Blackbox – selbst für das Parlament“, so Hentschel-Thöricht. Eine andere Kleine Anfrage (Drs. 8/6299) hatte zuvor aufgezeigt, dass ein grundlegendes Organisationsproblem bestand: Statt klarer, vorbereiteter Strukturen entstand in der Krise ein Nebeneinander zahlreicher Arbeitsgruppen, Krisenstäbe und Task Forces, die immer wieder neu gebildet und angepasst wurden. Dieses Vorgehen deutet auf fehlende Vorbereitung und mangelnde strategische Steuerung hin. Zugleich verlagerte sich die politische Entscheidungsfindung weitgehend in die Exekutive: Maßnahmen wurden überwiegend per Verordnung umgesetzt, während der Landtag kaum eingebunden war. „In einer der größten Krisen der letzten Jahrzehnte wurde das Parlament nicht als gestaltendes Organ eingebunden. Das ist ein massives Demokratiedefizit“, so Hentschel-Thöricht. Ein weiteres zentrales Problem: Eine systematische Bewertung der Wirksamkeit der Corona-Maßnahmen ist nicht erkennbar. In vielen Fällen fehlen belastbare Angaben dazu, ob eingesetzte Mittel ihre Ziele erreicht haben oder nicht. Statt nachvollziehbarer Gesamtbewertungen finden sich vor allem fragmentierte Einzelaufstellungen. Fazit: Sachsen hat Milliarden ohne ausreichende Kontrolle ausgegeben, zentrale Daten sind nicht verfügbar, die parlamentarische Kontrolle wird eingeschränkt und eine echte Evaluierung fehlt – die Staatsregierung hat ein Transparenzproblem. „Das ist kein tragfähiger Umgang mit Steuergeld. Sachsen braucht endlich eine vollständige, transparente und unabhängige Aufarbeitung der Corona-Politik. Nur so lässt sich verlorenes Vertrauen zurückgewinnen“, so Hentschel-Thöricht abschließend.

Besuch im Brand- und Katastrophenschutzzentrum Vogtland (FloBIZ)
Gemeinsam mit meinem Fraktionskollegen Ulf Lange habe ich das Brand- und Katastrophenschutzzentrum Vogtland in Treuen-Eich besucht. Empfangen wurden wir vom Kreisbrandmeister des Vogtlandkreises, Gerd Pürzel, sowie vom Sachbearbeiter Katastrophenschutz, Thomas Schlosser. In einem intensiven Fachgespräch erhielten wir zunächst einen fundierten Überblick über Aufgaben, Struktur und aktuelle Herausforderungen der Einrichtung. Deutlich wurde dabei: Das Zentrum arbeitet auf einem hohen fachlichen Niveau, steht aber – wie viele Bereiche des Brand- und Katastrophenschutzes – unter erheblichem finanziellen Druck. Positiv hervorzuheben ist die enge und funktionierende Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Kreisfeuerwehrverband, die sich im gesamten Ablauf spürbar widerspiegelt. Im anschließenden Rundgang wurde der hohe Standard der technischen Ausstattung sowie die funktionale Organisation der Abläufe sichtbar. Das Zentrum ist modern aufgestellt und bietet gute Voraussetzungen für Ausbildung, Einsatzvorbereitung und Koordination im Ernstfall. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem integrierten Florianbildungszentrum (FloBIZ). Diese Einrichtung richtet sich gezielt an Kinder und Jugendliche und setzt früh an: Brandschutz- und Sicherheitserziehung werden hier praxisnah, altersgerecht und interaktiv vermittelt. Besuchergruppen – insbesondere aus Kitas und Schulen – lernen spielerisch, wie Feuer entsteht, wann es nützt und wann es gefährlich wird, wie Brände verhindert werden können und wie Einsatzkräfte arbeiten. Das FloBIZ ist damit mehr als ein pädagogisches Angebot – es ist ein strategisches Instrument zur Nachwuchsgewinnung. Gerade im Brand- und Katastrophenschutz, der auf ehrenamtliches Engagement angewiesen ist, entscheidet frühzeitige Ansprache über die Zukunftsfähigkeit der Strukturen. Der Vogtlandkreis geht hier konsequent den richtigen Weg. Besonders sinnvoll ist zudem die Öffnung für Klassenfahrten und organisierte Gruppenbesuche, wodurch eine breite Wirkung erzielt werden kann. Gleichzeitig wurde im Gespräch auch klar benannt, wo konkreter Unterstützungsbedarf besteht. Für Ausbildungs- und Übungszwecke werden beispielsweise dringend geeignete Übungsobjekte wie Kesselwagen, Personenwagen oder auch Straßenbahnwagen gesucht. Hinweise oder Unterstützung aus der Praxis gern per Mail an mich. Fazit: Ein starker Termin mit hohem Erkenntnisgewinn. Moderne Infrastruktur, engagierte Verantwortliche und ein klarer Fokus auf Nachwuchsarbeit – aber auch strukturelle Herausforderungen, insbesondere bei der finanziellen Ausstattung. Wer den Brand- und Katastrophenschutz ernst nimmt, muss genau hier ansetzen: investieren, stärken und langfristig absichern.

14. April 2026
BSW-Fraktion absolviert ersten Regionaltag in Nordsachsen
Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag hat am 14. April erfolgreich ihren ersten Regionaltag in Nordsachsen durchgeführt. Neben Infoständen in Delitzsch, Oschatz und Torgau trafen sich BSW-Abgeordnete mit Landrat Kai Emanuel und besuchten das Kreiskrankenhaus Delitzsch und das Polizeirevier Oschatz. Der Fraktionsvorsitzende Ronny Kupke sagt: „Im Landratsamt wie im Krankenhaus wurde deutlich, dass die Finanzierungsfähigkeiten des Kreises endgültig erschöpft sind. Zahlungsunfähigkeiten werden durch immer neue Kassenkredite abgewendet, notwendige Investitionen in Gesundheitsversorgung, Infrastruktur, Bildung und Kultur bleiben auf der Strecke. Die aktuelle Krankenhausreform wird das Problem weiter verschärfen. Die Staatsregierung muss sofort handeln und endlich mit Weitblick investieren.“ Der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion Jens Hentschel-Thöricht dazu: „Polizeipräsident René Demmler hat deutlich gemacht, dass die Kollegen vor Ort für ihre Arbeit brennen, aber die Personaldecke dünn ist und manche bürokratische Anforderung vorher besser durchdacht werden müsste. Insbesondere das immer häufigere Einschalten der Polizei aufgrund von psychischer Überforderung bereitet ihm Sorgen. Wir brauchen eine gesellschaftliche Debatte um diese Entwicklung.“ Der für den Wahlkreis Nordsachsen nun zuständige Landtagsabgeordnete Eric Recke schließt ab: „Wir gehen weiter in die Fläche und wollen den ländlichen Raum stärken. Ich habe dafür ein Büro in Eilenburg eröffnet und freue mich auf die Anfragen und Hinweise der Menschen aus Nordsachsen. Die hart arbeitenden Menschen dort verdienen es, genauso gehört zu werden wie die Menschen aus Leipzig und Dresden.“

30. März 2026
Besuch der vierten Besuchergruppe im sächsischen Landtag
Ich durfte bereits die vierte Besuchergruppe im sächsischen Landtag in Dresden begrüßen. Es war mir eine große Freude, engagierte Bürgerinnen und Bürger aus meiner Heimatregion aber auch aus dem Leipziger Land und Nordsachsen in das politische Herz Sachsens einzuladen – gerade jetzt in dieser turbulenten Zeit. Ich hoffe, der Blick hinter die Kulissen des Landtages war für alle spannend und interessant. Im gemeinsamen Gespräch ging es offen und lebendig zu – mit vielen Fragen, ehrlichem Interesse und guten Gedanken für unsere Region. Solche Begegnungen zeigen immer wieder, wie viel Engagement, Herzblut und Verantwortungsgefühl in unserem Sachsen steckt. Ich danke allen, die dabei waren, für ihr Interesse und die Begegnung auf Augenhöhe. Ich freue mich auf ein Wiedersehen – ob im Landtag, bei uns im Landkreis Görlitz oder in anderen Teilen unseres Freistaates.

28. März 2026
Luftrettung in Sachsen:
Neuer Standort zur Optimierung überfällig – Entscheidung für Mittelsachsen jetzt treffen
Der Freistaat Sachsen könnte seine Luftrettung deutlich weiter optimieren – doch die Entscheidung für einen zusätzlichen Standort lässt weiter auf sich warten. Das geht aus der Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage (Drs. 8/6006) des Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht (BSW) hervor. Bereits 2021 wurde gutachterlich empfohlen, eine weitere Station in der geografischen Mitte Sachsens einzurichten, um insbesondere ländliche Regionen besser zu versorgen. Ziel: schnellere Hilfe im Notfall und stabilere Hilfsfristen. „Der Bedarf ist seit Jahren belegt – jetzt muss endlich entschieden werden“, erklärt Hentschel-Thöricht, Sprecher für Brandschutz, Rettungsdienst sowie Bevölkerungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion. Positiv sei, dass die Landesdirektion Sachsen bereits einen konkreten Standort geprüft habe. Die Verzögerung sei auf einen Eigentümerwechsel am vorgesehenen Standort zurückzuführen und liege damit nicht im Verantwortungsbereich der Behörde. „Die Fachseite ist vorbereitet. Jetzt braucht es eine schnelle Festlegung eines geeigneten Standorts, damit die Umsetzung starten kann“, so Hentschel-Thöricht. Aus Sicht des BSW ist klar: Die Grundlagen liegen vor, der Nutzen ist unstrittig – entscheidend ist jetzt das Tempo. „Sicherheit darf nicht am Tempo von Verfahren scheitern. Wer die Notfallversorgung verbessern will, muss Entscheidungen treffen – nicht weiter auf Zeit spielen.“ Hentschel-Thöricht fordert eine zügige Standortentscheidung für Mittelsachsen, anschließend den kurzfristigen Start der weiteren Planungs- und Vergabeverfahren sowie eine transparente Zeitschiene für die Umsetzung. Hintergrund: Der Freistaat Sachsen arbeitet seit mehreren Jahren an der Weiterentwicklung der Luftrettungsstruktur. Eine zusätzliche Station soll insbesondere die Versorgung im ländlichen Raum weiter verbessern.

28. März 2026
Notstromaggregate für die Ukraine – Staatsregierung hilft nach außen, hat aber
die eigene Krisenvorsorge aus dem Blick verloren
Die Sächsische Staatsregierung hat seit 2022 mindestens rund 160 Notstromaggregate an die Ukraine geliefert – finanziert vollständig aus Landesmitteln. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt über 300.000 Euro. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drs. 8/6071) des Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht (BSW) hervor. Gleichzeitig zeigt eine weitere Anfrage zur Blackout-Vorsorge in Sachsen (Drs. 8/5428): Der Freistaat hat bis heute keine vollständige Übersicht über die Notfallpläne seiner Kommunen. Für Hentschel-Thöricht ist diese Kombination politisch nicht akzeptabel: „Humanitäre Hilfe ist richtig. Aber sie darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir im eigenen Land erhebliche Defizite bei der Krisenvorsorge haben.“ Besonders kritisch bewertet der Sprecher für Brandschutz, Rettungsdienst, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, dass die Hilfsmaßnahmen vollständig aus dem sächsischen Haushalt finanziert wurden. Weder Bundes- noch EU-Mittel wurden eingesetzt. „Der Freistaat übernimmt hier Aufgaben, die eigentlich auf Bundes- oder europäischer Ebene getragen werden müssten. Gleichzeitig fehlen uns an anderer Stelle grundlegende Daten und Strukturen, um die eigene Bevölkerung im Krisenfall verlässlich zu schützen.“ Der Vergleich mit der Situation im Inland zeigt aus Sicht des BSW eine klare Schieflage: Während internationale Hilfen strukturiert organisiert werden, fehlt es im eigenen Land an Transparenz und Steuerung. „Sachsen weiß genau, wie viele Generatoren geliefert wurden – aber nicht, wie gut die eigenen Kommunen auf einen längeren Stromausfall vorbereitet sind. Das ist das eigentliche Problem.“ Hentschel-Thöricht fordert daher eine vollständige und verbindliche Bestandsaufnahme der kommunalen Krisenvorsorge, klare Mindeststandards für Notfallpläne, insbesondere für länger andauernde Stromausfälle sowie die Einbindung von Bundes- und EU-Mitteln bei internationalen Hilfsleistungen. Hentschel-Thöricht abschließend: „Krisenvorsorge beginnt vor der eigenen Haustür. Wer Sicherheit ernst nimmt, muss zuerst im eigenen Land für stabile Strukturen sorgen – und darf Hilfe nach außen nicht auf Kosten der eigenen Resilienz organisieren.“

25. März 2026
Erfolg für den Bevölkerungsschutz: Landtag beschließt BSW-Antrag zur Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Nardt
Breiter Konsens für mehr Transparenz und bessere Ausbildung
Der Sächsische Landtag hat den Antrag der BSW-Fraktion zur Stärkung der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen in Nardt (Drs. 8/5936) beschlossen. Zuvor fand auch ein Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD Zustimmung, der zentrale Punkte des BSW-Antrags sinnvoll ergänzt. Damit steht fest: Der Landtag fordert mehr Transparenz, Verbindlichkeit und eine klare Perspektive für die dringend notwendige Modernisierung und Weiterentwicklung der zentralen Ausbildungsstätte für Brand- und Katastrophenschutz in Sachsen. Der beschlossene Antrag verpflichtet die Staatsregierung, dem Parlament einen umfassenden Bericht zum Stand der Modernisierung, zu Kosten, Zeitplänen und zur zukünftigen Ausbildungskonzeption vorzulegen. Jens Hentschel-Thöricht, Landtagsabgeordneter des BSW, erklärt dazu: „Das ist ein wichtiges Signal für die Einsatzkräfte im Land. Es geht nicht um ein Bauprojekt, sondern um die Leistungsfähigkeit unseres gesamten Brand- und Katastrophenschutzes. Wer Sicherheit ernst meint, muss bei der Ausbildung anfangen.“ Der von CDU und SPD eingebrachte Änderungsantrag erweitert insbesondere die Anforderungen an die inhaltliche Ausrichtung der Ausbildung und stärkt die Verknüpfung von Brand- und Katastrophenschutz. Zudem werden zusätzliche Berichtsinhalte zur Qualität und Zukunft der Ausbildung aufgenommen. Hentschel-Thöricht: „Der Änderungsantrag ist eine sinnvolle Ergänzung. Er macht deutlich: Es reicht nicht, nur über Baufortschritte zu sprechen – wir müssen auch die Qualität und Zukunft der Ausbildung im Blick haben. Deshalb haben wir dem ausdrücklich zugestimmt.“ Mit der nun beschlossenen Fassung wird die Staatsregierung erstmals verpflichtet, umfassend und nachvollziehbar über den tatsächlichen Stand der Maßnahmen zu berichten – ein zentraler Schritt für mehr parlamentarische Kontrolle. „Die Schule in Nardt ist das Herzstück der Ausbildung für tausende Einsatzkräfte. Wer hier verzögert oder im Unklaren lässt, gefährdet am Ende die Sicherheit der Menschen. Transparenz ist kein Selbstzweck – sie ist die Grundlage für Vertrauen und funktionierende Strukturen“, so Hentschel-Thöricht. Der Beschluss zeigt zugleich, dass in zentralen Fragen des Bevölkerungsschutzes parteiübergreifende Lösungen möglich sind – wenn es um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger geht.

23. März 2026
Rettungsdienst in Sachsen:
Veraltete Regeln, keine Eile – Gefährdet Bürokratie die Notfallversorgung?
Im Notfall zählt jede Minute – doch in Sachsen richtet sich der Rettungsdienst teilweise noch nach Regeln aus dem Jahr 2020. Das geht aus der Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage (Drs. 8/6022) des Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht (BSW) hervor. Brisant: Eine eigenständige Überprüfung des zentralen Indikationskatalogs für Notarzteinsätze ist nicht geplant. Stattdessen will die Staatsregierung erst im Zuge einer späteren Novellierung Empfehlungen der Bundesärztekammer übernehmen – ohne konkreten Zeitplan. Für Hentschel-Thöricht ist das ein alarmierendes Signal: „Während sich Notfallmedizin, Technik und Ausbildung rasant weiterentwickeln, bleibt das Regelwerk stehen. Wer jetzt nicht handelt, riskiert, dass der Rettungsdienst hinter der Realität zurückbleibt.“ Besonders kritisch: Das System funktioniert laut Staatsregierung aktuell nur deshalb, weil in Einzelfällen bewusst von den bestehenden Vorgaben abgewichen werden kann. Für die BSW-Fraktion ist genau das der Kern des Problems. „Wenn ein System auf Ausnahmen angewiesen ist, um richtig zu funktionieren, ist es strukturell überholt. Das sorgt für Unsicherheit bei den Einsatzkräften – und im Zweifel für Risiken bei den Patienten.“ Noch problematischer ist aus Sicht des BSW der fehlende Zeitdruck: Eine Überarbeitung der Verordnung ist lediglich „in dieser Legislaturperiode“ vorgesehen – ein Zeitraum, der mehrere Jahre umfassen kann. Der Fachpolitiker fordert daher klare Konsequenzen: - sofortige und eigenständige Evaluation der bestehenden Regelungen - verbindlicher Zeitplan für die Novellierung - konsequente Anpassung an moderne medizinische und technische Standards. Sein Fazit: „Im Rettungsdienst darf nicht die Bürokratie das Tempo bestimmen, sondern der medizinische Fortschritt. Wer Hilfe braucht, muss sich darauf verlassen können, dass das System auf dem neuesten Stand ist – nicht auf dem Stand von gestern.“ Die BSW-Fraktion kündigt an, das Thema weiter politisch voranzutreiben und konkrete Verbesserungen einzufordern.

20. März 2026
Corona-Soforthilfen: Staatsregierung bleibt hart – BSW fordert Kurswechsel zugunsten der Betroffenen
Die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage (Drs. 8/6098) des Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht (BSW) zu den Corona-Soforthilfen zeigt aus Sicht des Bündnis Sahra Wagenknecht ein klares Problem: Trotz aktueller verwaltungsgerichtlicher Entwicklungen hält die Regierung unverändert an ihrer bisherigen Rückforderungspraxis fest – und ignoriert damit die realen Belastungen vieler Betroffener. Zwar räumt die Staatsregierung ein, dass die Rückforderungen für zahlreiche Soloselbstständige und kleine Unternehmen eine erhebliche wirtschaftliche Belastung darstellen, sieht jedoch „keinen Anlass“, die bestehende Praxis grundlegend zu überprüfen oder anzupassen. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht: „Die Staatsregierung versteckt sich hinter formalen Argumenten, statt die Realität der Menschen in den Blick zu nehmen. Viele Betriebe haben in der Pandemie ums Überleben gekämpft – und werden jetzt Jahre später mit Rückforderungen konfrontiert, die ihre Existenz erneut gefährden.“ Besonders kritisch bewertet die BSW-Fraktion, dass die Staatsregierung die aktuelle Rechtsprechung zwar zur Kenntnis nimmt, daraus jedoch keinerlei politische Konsequenzen ableitet. Statt einer grundsätzlichen Neubewertung verweist sie lediglich auf Einzelfallprüfungen und bestehende Instrumente wie Stundungen oder Ratenzahlungen. „Das reicht nicht. Wer in einer Krise staatliche Hilfe zugesagt bekommt, muss sich darauf verlassen können. Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit dürfen keine leeren Worte sein“, so Hentschel-Thöricht weiter. Nach Angaben der Staatsregierung wurden zwar in über 12.000 Fällen Zahlungserleichterungen gewährt, doch aus Sicht des BSW zeigt dies vor allem das Ausmaß des Problems und nicht dessen Lösung. Die BSW-Fraktion fordert daher: - eine umfassende Überprüfung aller Rückforderungsbescheide unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung - einen stärkeren Fokus auf Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit - politische Lösungen, die existenzgefährdende Rückforderungen grundsätzlich vermeiden „Es geht nicht um Einzelfallkosmetik, sondern um Gerechtigkeit. Wer damals auf staatliche Zusagen vertraut hat, darf heute nicht bestraft werden“, so Hentschel-Thöricht abschließend. Hintergrund: Viele Unternehmen und Selbstständige in Sachsen sehen sich Jahre nach der Corona-Pandemie mit Rückforderungen von Soforthilfen konfrontiert. Die aktuelle Rechtsprechung anderer Bundesländer wirft dabei zunehmend Fragen zur Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit der Verfahren auf.

19. März 2026
Bevölkerungsschutz stärken statt nur verwalten – Austausch mit dem DRK-Landesverband Sachsen
In Dresden fand ein intensiver Austausch mit dem DRK-Landesverband Sachsen statt. Gesprächspartner waren die Vorstandsvorsitzende Dr. Nicole Porzig, Lars Werthmann (Landes-Katastrophenschutz-Beauftragter), der Leiter des Führungs- und Lagezentrums sowie Pressesprecher Kai Kranich. Im Mittelpunkt des Gesprächs stand eine klare Botschaft: Der Bevölkerungs-/ Katastrophenschutz in Sachsen steht vor wachsenden Herausforderungen – doch die notwendigen strukturellen und finanziellen Antworten bleiben bislang aus. Katastrophenschutz-Novelle: Verzögerung mit Folgen Die ursprünglich für Januar 2026 vorgesehene Evaluierung der Katastrophenschutz-Novelle ist überfällig. Dabei geht es um zentrale Fragen wie die dringend notwendige Anbindung des Lagezentrums an den BOS-Digitalfunk. Ohne diese Grundlagen bleibt der Katastrophenschutz unter seinen Möglichkeiten. Gleichzeitig wurde deutlich: Von der viel beschworenen „Zeitenwende“ ist bei den Hilfsorganisationen bislang nichts angekommen. Trotz steigender Anforderungen fehlt es weiterhin an zusätzlicher finanzieller Unterstützung. Finanzierung neu denken – Mittel endlich wirksam einsetzen Ein zentraler Ansatz liegt in der besseren Nutzung vorhandener Mittel. Nicht abfließende Gelder auf Bundesebene, etwa beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) oder THW, sollten zweckgebunden an die Länder weitergeleitet werden. Außerdem liegt mit dem Positionspapier der sächsischen Hilfsorganisationen, das im Januar 2026 an Innenminister Armin Schuster übergeben wurde, eine fundierte Grundlage für die kommenden Haushaltsverhandlungen vor. Investitionen gezielt stärken – auch im Doppelhaushalt Der Bedarf ist konkret: Allein für Bergrettungszug im Katastrophenschutz sind rund 1,6 Millionen Euro notwendig. Darüber hinaus gilt es, die Spitzenverbände der Hilfsorganisationen besser zu unterstützen, etwa durch eine gezielte Weiterentwicklung bestehender Förderinstrumente. Sondervermögen strategisch einsetzen – Fläche stärken Ein weiterer Schwerpunkt war die Verwendung des Sondervermögens in Sachsen. Klar ist: Die Mittel dürfen nicht einseitig in einzelne Bereiche fließen. Der Bevölkerungs-/ Katastrophenschutz insgesamt muss gestärkt werden. Ziel muss sein, dass die Mittel tatsächlich in der Fläche ankommen – bei den Einheiten, die täglich im Einsatz sind. Dazu gehört auch, Bauprojekte wirtschaftlich zu prüfen, um finanzielle Spielräume für den Katastrophenschutz zu sichern. Konkrete Entlastung vor Ort ermöglichen Auch auf kommunaler Ebene gibt es unmittelbar umsetzbare Maßnahmen. Ein Beispiel ist die DRK-Wasserwacht: Sie sollte bei Eintrittspreisen in kommunalen Bädern den gleichen Status wie Sportvereine erhalten. Das wäre ein einfaches, aber wirksames Signal der Anerkennung und Unterstützung. Rettungsdienst modernisieren – endlich umsetzen statt testen Im Bereich des Rettungsdienstes besteht dringender Handlungsbedarf. Die Möglichkeit für Notfallsanitäter, auf die elektronische Patientenakte zuzugreifen, wird klar befürwortet. Entscheidend ist jedoch: Es braucht keine weiteren Modellprojekte – die Erkenntnisse liegen vor, jetzt muss umgesetzt werden. Auch neue Ansätze wie Gemeindenotfallsanitäter können helfen, das System zu entlasten. Gleichzeitig müssen starre Hilfsfristen überdacht werden. Künftig sollten diese stärker an konkreten Notfallbildern und realen Einsatzlagen ausgerichtet werden. Klarer Auftrag: Strukturen stärken, Umsetzung voranbringen Das Gespräch hat deutlich gemacht: Die Finanzierungslücke ist real und akut. Gleichzeitig werden vorhandene Mittel nicht konsequent genutzt. Strukturen, Konzepte und Erkenntnisse sind vorhanden – was fehlt, ist die konsequente Umsetzung. Dank an die Einsatzkräfte Mein ausdrücklicher Dank gilt allen haupt- und ehrenamtlichen Kräften in den Hilfsorganisationen. Sie leisten täglich unverzichtbare Arbeit für unsere Gesellschaft – oft unter schwierigen Bedingungen und mit begrenzten Mitteln. Ihr Einsatz ist nicht selbstverständlich. Er verdient nicht nur Anerkennung, sondern endlich auch die politische Unterstützung, die notwendig ist. Fazit Bevölkerungs-/Katastrophenschutz ist keine Randaufgabe. Er ist ein zentraler Bestandteil der öffentlichen Sicherheit. Wer hier spart oder zögert, gefährdet im Ernstfall Menschenleben. Jetzt ist die Zeit, die richtigen Prioritäten zu setzen. Sicherheit darf nicht am Geld scheitern!

19. März 2026
Informationsabend in Niesky zum Operationsplan Deutschland – Großes Interesse und intensive Diskussionen
In Niesky fand eine öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung zum sogenannten „Operationsplan Deutschland“ (OPLAN DEU) statt. Es kamen rund 50 interessierte Bürgerinnen und Bürger zusammen, um sich über Hintergründe, Inhalte und mögliche Auswirkungen dieses bislang nur teilweise öffentlich bekannten Konzepts zu informieren. Die hohe Teilnehmerzahl sowie die Vielzahl an Fragen zeigten deutlich, wie groß das Informationsbedürfnis in der Bevölkerung ist. Als Referent führte Nico Rudolph, Sprecher für Frieden, Europa und Ostdeutschland der BSW-Fraktion, durch den Abend und erläuterte die zentralen Aspekte des Operationsplans sowie den aktuellen politischen Stand. Besonders eindrücklich äußerte sich Jens Hentschel-Thöricht, der sich sehr emotional für die Erhaltung des Friedens im Landkreis Görlitz aussprach. Seine Worte fanden großen Anklang im Publikum und wurden mit viel Beifall aufgenommen. In seinem Beitrag machte er deutlich, dass die Region aufgrund ihrer vorhandenen Infrastruktur eine besondere Verantwortung trage, zugleich aber auch besonderen Risiken ausgesetzt sein könnte. Wörtlich erklärte er: „Ich will Frieden – und dazu gibt es keinerlei Kompromisse.“ Gleichzeitig warnte er davor, die möglichen Folgen militärischer Planungen für die Zivilbevölkerung zu unterschätzen. Der Operationsplan Deutschland ist ein umfassendes Konzept zur Vorbereitung staatlicher und militärischer Strukturen auf mögliche Krisen- und Verteidigungssituationen. Er steht im Kontext der sicherheitspolitischen Neuausrichtung Deutschlands und der NATO und soll sicherstellen, dass im Ernstfall zivile und militärische Abläufe eng koordiniert werden können. Dazu gehören unter anderem Fragen der Logistik, der Sicherstellung kritischer Infrastruktur, der Mobilität von Truppen sowie der Zusammenarbeit zwischen Behörden, Bundeswehr und weiteren Akteuren. Allerdings bleiben viele Details bislang unklar oder unterliegen der Geheimhaltung. Genau hier setzte die Veranstaltung in Niesky an. Die Referenten berichteten von einer Großen Anfrage im Sächsischen Landtag, die sie gemeinsam eingebracht hatten. Mit über 170 Fragen wurde die Staatsregierung aufgefordert, Auskunft darüber zu geben, welche Rolle Sachsen im Rahmen des OPLAN DEU spielt und welche konkreten Auswirkungen sich für Kommunen, Infrastruktur und öffentliche Einrichtungen ergeben könnten. Die bislang vorliegenden Antworten seien, so wurde erläutert, in vielen Punkten ausweichend oder unvollständig geblieben, sodass weiterhin erheblicher Klärungsbedarf bestehe. Ein zentraler Bestandteil des Abends war die Analyse der möglichen Folgen des Operationsplans auf regionaler Ebene. Dabei wurde deutlich, dass insbesondere strukturschwächere Regionen mit vorhandener Infrastruktur von strategischer Bedeutung stärker in den Fokus rücken könnten. Im Landkreis Görlitz betrifft dies mehrere Bereiche: Neben militärischen Einrichtungen wie dem Truppenübungsplatz Oberlausitz könnten auch industrielle Kapazitäten – etwa im Bereich der Produktion von Radpanzern in Görlitz – sowie die Verkehrsinfrastruktur eine wichtige Rolle spielen. Straßen- und Schienenverbindungen könnten im Krisenfall verstärkt für militärische Zwecke genutzt werden, was unmittelbare Auswirkungen auf den zivilen Alltag hätte. Die anschließende Diskussion zeigte die große Bandbreite an Sorgen und Fragestellungen in der Bevölkerung. Viele Besucher wollten wissen, welche konkrete Rolle die Landkreisverwaltung im Rahmen einer zivil-militärischen Zusammenarbeit übernehmen müsste und inwieweit kommunale Strukturen in Planungen einbezogen werden. Andere interessierten sich für die ganz praktischen Auswirkungen eines möglichen Konflikts auf das eigene Wohnumfeld – etwa hinsichtlich Versorgungssicherheit, Mobilität oder Schutzmaßnahmen. Einen besonders nachdenklichen Moment brachte die Veranstaltung, als einige ältere Bürger persönliche Erfahrungen schilderten. Sie berichteten von traumatischen Erlebnissen ihrer Väter und Großväter im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg. Diese Beiträge machten eindrucksvoll deutlich, dass die Auseinandersetzung mit Fragen von Krieg und Frieden nicht nur abstrakt, sondern auch tief emotional und historisch geprägt ist. Am Ende der Veranstaltung wurde deutlich, dass der Informationsbedarf weiterhin groß ist und viele Fragen offen bleiben. Die Initiatoren kündigten an, das Thema weiter politisch zu begleiten und sich für mehr Transparenz einzusetzen. Der Abend in Niesky hat gezeigt, dass sicherheitspolitische Planungen wie der Operationsplan Deutschland nicht nur auf Bundesebene, sondern gerade auch in den Kommunen intensiv diskutiert werden müssen.

12. März 2026
Sondersitzung des Kreistages zur Krankenhausstruktur: Landrat greift Anliegen der BSW/FWZ-Fraktion auf – Sorgen der Bürger müssen ernst genommen werden
Der Kreistag des Landkreises Görlitz wird sich am 29. April 2026 in einer Sondersitzung mit der Zukunft der Krankenhausstruktur im Landkreis beschäftigen. Hintergrund ist unter anderem ein Antrag der Fraktion BSW/FW Zittau, der eine Pausierung weiterer struktureller Veränderungen im Bereich der medizinischen Versorgung im Oberland fordert, bis ein unabhängiges Gutachten zur tatsächlichen Versorgungssituation vorliegt. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Vorsitzender der Kreistagsfraktion BSW/FWZ: „Es ist richtig und wichtig, dass der Landrat dem Anliegen unserer Fraktion folgt und dem Kreistag ausreichend Zeit für eine gründliche Beratung einräumt. Bei der medizinischen Versorgung geht es um nichts weniger als die Sicherheit und Gesundheit der Menschen im Landkreis. Solche Entscheidungen dürfen nicht unter Zeitdruck getroffen werden.“ Die BSW/FWZ-Fraktion hatte beantragt, weitere strukturelle Maßnahmen vorerst auszusetzen, bis eine unabhängige Analyse der medizinischen Versorgung im Oberland vorliegt. Insbesondere die Entwicklungen am Standort Ebersbach sorgen seit Monaten für große Verunsicherung in der Bevölkerung. Wie berechtigt diese Sorgen sind, zeigt nach Ansicht der Fraktion auch ein weiterer Brief von Bürgerinnen und Bürgern aus Friedersdorf, der den politischen Verantwortlichen zugegangen ist. Darin schildern Anwohner ihre Sorgen um die zukünftige medizinische Versorgung in der Region und fordern Transparenz sowie eine sorgfältige Prüfung der geplanten Veränderungen. Hentschel-Thöricht betont: „Die vielen Rückmeldungen aus der Bevölkerung zeigen deutlich: Die Menschen wollen Klarheit und Sicherheit. Sie erwarten zu Recht, dass zunächst objektiv geprüft wird, welche Auswirkungen mögliche Veränderungen tatsächlich auf die medizinische Versorgung im Oberland haben.“ Aus Sicht der BSW/FWZ-Fraktion ist deshalb entscheidend, dass der Kreistag auf Grundlage eines unabhängigen Gutachtens entscheidet und nicht allein auf Basis interner Planungen. „Wir brauchen jetzt Transparenz, eine solide Datengrundlage und eine ehrliche Bewertung der Versorgungssituation. Erst dann kann verantwortungsvoll über strukturelle Veränderungen entschieden werden“, so Hentschel-Thöricht. Die Fraktion kündigt an, sich in der Sondersitzung dafür einzusetzen, dass die medizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger oberste Priorität erhält und Entscheidungen im Gesundheitsbereich nicht allein aus wirtschaftlichen Gründen getroffen werden.

11. März 2026
Zukunft der Feuerwehrtechnischen Zentren: Weitere Beratungen unter Einbeziehung von Feuerwehren und Kreistag wichtig
Die Antwort des Landrates des Landkreises Görlitz auf eine Anfrage des Kreistagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht (BSW/FWZ) zur Zukunft der Feuerwehrtechnischen Zentren (FTZ) zeigt, dass innerhalb der Kreisverwaltung verschiedene Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der bestehenden Struktur geprüft und analysiert werden. Nach Angaben der Verwaltung wurden entsprechende Überlegungen bereits mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Landkreis besprochen. Konkrete Entscheidungen sind bislang jedoch noch nicht getroffen worden. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Vorsitzender der Kreistagsfraktion BSW/FWZ: „Es ist richtig und sinnvoll, dass die Verwaltung zunächst verschiedene Optionen prüft und analysiert und diese auch mit den Bürgermeistern bespricht. Die Feuerwehrtechnischen Zentren sind eine wichtige Infrastruktur für unsere Feuerwehren im Landkreis, deshalb müssen mögliche Entwicklungen sorgfältig vorbereitet werden.“ Aus Sicht der BSW/FWZ-Fraktion ist jedoch entscheidend, dass in den weiteren Schritten auch die Feuerwehren selbst sowie der Kreistag einbezogen werden. „Die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren arbeiten täglich mit der Technik und den Strukturen der Feuerwehrtechnischen Zentren. Wenn Standorte verändert oder Aufgaben verlagert werden, kann das auch längere Wege bedeuten – etwa wenn Ausrüstung, Atemschutztechnik oder Geräte zum FTZ gebracht oder wieder abgeholt werden müssen. Das leisten viele Ehrenamtliche in ihrer Freizeit. Diese praktische Perspektive muss deshalb unbedingt in die weiteren Überlegungen einfließen.“ Die Fraktion BSW/FWZ spricht sich daher dafür aus, mögliche Strukturüberlegungen transparent darzustellen und gemeinsam mit den Feuerwehren sowie in den zuständigen Gremien des Kreistages zu beraten. Ziel müsse eine Lösung sein, die organisatorisch sinnvoll ist und gleichzeitig die ehrenamtlichen Strukturen der Feuerwehren im Landkreis stärkt.

05. März 2026
Notfallversorgung im Oberland: Antwort des Landrates lässt zentrale Fragen offen – BSW/FWZ fordert weiterhin Aufklärung und Handeln
Die Antwort des Landrates des Landkreises Görlitz auf eine Anfrage des Vorsitzenden der Kreistagsfraktion BSW/FWZ Jens Hentschel-Thöricht zum Vorfall rund um die Notfallversorgung am Klinikum Ebersbach schafft aus Sicht der BSW/FWZ-Fraktion weiterhin keine ausreichende Klarheit. Zentrale Fragen zur tatsächlichen Versorgungssituation, zu Transportzeiten des Rettungsdienstes und zu möglichen Aufnahmeverzögerungen bleiben unbeantwortet. In seinem Schreiben führt der Landrat unter anderem aus, dass eine Auswertung der sogenannten Abmeldestatistik der Krankenhäuser derzeit nicht möglich sei, da hierfür umfassende Analysen im gesamten Leitstellenbereich erforderlich wären und entsprechende Einverständniserklärungen der beteiligten Kliniken vorliegen müssten. Auch konkrete Daten zu möglichen verlängerten Transportwegen oder zur Zahl zeitkritischer Notfälle könnten aktuell nicht bereitgestellt werden. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht: „Gerade wenn Zweifel an der Stabilität der Notfallversorgung bestehen, müssen Behörden in der Lage sein, belastbare Daten vorzulegen. Wenn zentrale Kennzahlen nicht verfügbar sind oder nicht ausgewertet werden können, ist das ein ernstes strukturelles Problem.“ Besonders kritisch bewertet die BSW/FWZ-Fraktion, dass offenbar kein strukturiertes Meldesystem für verzögerte oder abgelehnte Patientenaufnahmen existiert. Laut Landratsamt sei das Vorgehen bei Kapazitätsmeldungen zwar durch Dienstanweisungen geregelt, ein systematisches Berichtswesen gebe es jedoch nicht. „Wenn Verzögerungen oder Kommunikationsprobleme nicht systematisch erfasst werden, lassen sich Risiken für Patienten auch nicht transparent bewerten. Genau deshalb brauchen wir klare und nachvollziehbare Daten“, so Hentschel-Thöricht weiter. Zudem bestätigt die Antwort des Landrates, dass am betreffenden Standort ein Intensivbett verfügbar gewesen sei, gleichzeitig aber eine Kapazitätsmeldung für die Notaufnahme bestand. Damit bleibt offen, welche praktischen Auswirkungen solche Meldungen im Einsatzfall haben und wie sie sich auf die tatsächliche Patientenversorgung auswirken. Gleichzeitig sieht sich die BSW/FWZ-Fraktion durch den offenen Brief mehrerer Bürgermeister aus dem Oberland in ihrer Position bestätigt. Auch dort wird deutlich gemacht, dass große Sorgen über die zukünftige medizinische Versorgung in der Region bestehen. „Wenn sich nicht nur Bürger, sondern auch Bürgermeister aus der Region öffentlich mit Sorgen an die Politik wenden, dann darf das nicht ignoriert werden. Das bestätigt unsere Forderung: Der Kreistag muss jetzt handeln“, so Hentschel-Thöricht. Die BSW/FWZ-Fraktion hat deshalb bereits einen Antrag in den Kreistag eingebracht, der vorsieht, alle strukturellen Veränderungen im Klinikverbund vorläufig zu pausieren, bis ein unabhängiges Gutachten zur medizinischen Versorgungssituation im Oberland vorliegt. „Die Menschen im Oberland müssen sich darauf verlassen können, dass im Notfall jede Minute zählt und die Versorgung funktioniert. Sicherheit darf nicht am Geld, an Zuständigkeitsfragen oder an fehlenden Daten scheitern.“ Die BSW/FWZ wird sich deshalb weiterhin für eine transparente Aufklärung des Vorfalls, eine unabhängige Überprüfung der Notfallprozesse und klare Entscheidungen zum Schutz der medizinischen Versorgung im Landkreis Görlitz einsetzen.

04. März 2026
BSW-Fraktion informiert sich im Statistischen Landesamt Sachsen in Kamenz
Eine Delegation der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag besuchte das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen (StaLa) in Kamenz. An dem Austausch nahmen Ines Biebrach – Landtagsabgeordnete aus dem Landkreis Bautzen, der Landtagsabgeordnete Lutz Richter, der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion Jens Hentschel-Thöricht und der Fraktionsgeschäftsführer Christian Brestrich teil. Gesprächspartner waren der Präsident des Statistischen Landesamtes, Martin Richter, sowie Vertreter des Sächsischen Innenministeriums. Ziel des Termins war es, einen direkten Einblick in die Arbeit der amtlichen Statistik zu erhalten und zu diskutieren, welche Rolle verlässliche Daten für eine funktionierende staatliche Steuerung spielen. Einblick in die Arbeit des Statistischen Landesamtes Das Statistische Landesamt erfüllt einen klar gesetzlich definierten Auftrag: Es erhebt, verarbeitet und veröffentlicht Daten zu zentralen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen im Freistaat Sachsen. Grundlage sind bundes- und landesrechtliche Statistikgesetze sowie teilweise bestehende Auskunftspflichten. Im Gespräch wurde deutlich, welche enorme Bandbreite an Aufgaben hier geleistet wird. Das Amt führt jährlich rund 300 statistische Erhebungen durch. Dabei arbeitet Sachsen eng mit den statistischen Ämtern der anderen Bundesländer zusammen. Im Rahmen dieser Arbeitsteilung übernimmt der Freistaat beispielsweise bundesweit wichtige Aufgaben im Bereich der Gesundheits- und Sozialstatistiken. Die Daten dienen nicht nur der Wissenschaft, sondern vor allem auch Politik, Verwaltung und Kommunen als Entscheidungsgrundlage – etwa bei Fragen der Infrastrukturplanung, der sozialen Entwicklung oder kommunaler Haushalte. Ein augenzwinkernder „Funfact“, den die Delegation mitnahm: Sachsen wird im Haus selbst gern als „Land der Erbsenzähler“ bezeichnet – statistisch durchaus begründet, denn rund 60 Prozent der in Deutschland verkauften Erbsen stammen aus Sachsen. Daten als Grundlage für einen handlungsfähigen Staat Für die BSW-Fraktion stand vor allem die Frage im Mittelpunkt, welche Bedeutung gute Daten für einen funktionierenden Staat haben. Politische Entscheidungen sollten nicht auf Vermutungen oder Stimmungen beruhen, sondern auf belastbaren Fakten. Genau dafür liefert die amtliche Statistik die Grundlage. Im Austausch ging es deshalb auch um strukturelle Fragen: - Welche Datenkompetenz geht verloren, wenn Aufgaben zu stark zentralisiert werden? - Welche Zeitverzögerungen entstehen durch zusätzliche Berichtsstufen? - Was bedeutet das für die kommunale Steuerungsfähigkeit, etwa bei Sozialausgaben oder Infrastrukturplanung? Gerade für Städte und Gemeinden sind aktuelle und regional differenzierte Daten entscheidend, um Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und entsprechend handeln zu können. Staatsmodernisierung braucht sichere IT-Strukturen Ein weiterer Schwerpunkt war die zukünftige Entwicklung der statistischen Arbeit. Automatisierte Verfahren und digitale Auswertungen können Abläufe effizienter machen. Gleichzeitig arbeitet die Statistik mit besonders sensiblen Daten. Deshalb wurde auch diskutiert, welche Rolle künftig landeseigene digitale Lösungen und sichere IT-Strukturen – bis hin zu eigenen KI-Anwendungen – spielen können, um Effizienz und Datensicherheit gleichermaßen zu gewährleisten. Für die BSW-Fraktion ist klar: Staatsmodernisierung bedeutet nicht nur neue Programme oder Schlagworte. Sie bedeutet funktionierende Behörden, klare Zuständigkeiten und moderne Technik, die dem Gemeinwohl dient. Historischer Ort: Erinnerung an Sigmund Jähn Der Behördenstandort in Kamenz hat auch eine besondere Geschichte. Auf dem Gelände befand sich früher die Offiziershochschule der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung, an der viele Militärpiloten ausgebildet wurden. Im Gebäude erinnert eine Büste an Sigmund Jähn, den ersten deutschen Kosmonauten. Jähn begann ab 1956 als Offiziersschüler an der Fliegerschule in Kamenz seine Ausbildung zum Militärpiloten und legte damit den Grundstein für seine spätere Laufbahn als Jagdflieger und Raumfahrer. Der gebürtige Vogtländer blieb der Stadt Kamenz auch später eng verbunden. Die Delegation der BSW-Fraktion nutzte den Besuch für ein gemeinsames Foto vor der Büste – als Erinnerung an eine Persönlichkeit, die aus Sachsen stammt und hier einen wichtigen Abschnitt ihres Lebensweges begonnen hat. Fazit des Besuchs Der Austausch hat gezeigt: Gute Politik braucht gute Daten. Eine leistungsfähige amtliche Statistik ist ein zentraler Bestandteil moderner Staatlichkeit. Für die BSW-Fraktion steht fest: Wer staatliches Handeln verbessern will, muss auch die Datenbasis stärken – transparent, effizient und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.

02. März 2026
Waldbrand-Trick mit Ansage? Neue Löschzüge auf dem Papier – aber Fahrzeuge verschwinden vor Ort!
Sachsens Waldbrand-Katastrophenschutz steht vor einer heiklen Frage: Wird hier wirklich aufgerüstet – oder nur umetikettiert? Nach aktuellen Informationen werden bestehende Tanklöschfahrzeuge aus Standorten wie Weißwasser, Bad Düben, Weißkollm oder Zeithain abgezogen, um daraus neue Löschzüge zu bilden. Klingt nach Ausbau. Sieht nach Fortschritt aus. Doch vor Ort fehlen plötzlich Fahrzeuge. Heißt im Klartext: Mehr Einheiten in der Statistik – weniger Technik im Revier. Jens Hentschel-Thöricht, Sprecher für Brandschutz, Rettungsdienst, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion, stellt die entscheidende Frage: „Werden hier echte Kapazitäten geschaffen – oder wird nur neu verteilt, damit es besser aussieht?“ Weißwasser: Risiko-Region verliert Spezialfahrzeug Besonders brisant: Ausgerechnet in Weißwasser, einer ausgewiesenen Waldbrand-Region, soll das spezialisierte Tanklöschfahrzeug „Wald“ abgezogen worden sein. Statt moderner Spezialtechnik soll künftig ein deutlich älteres Fahrzeug ausrücken. Wenn es wieder brennt – zählt dann Statistik oder Schlagkraft? „Waldbrandgefahren verschwinden nicht durch Umorganisation“, sagt Hentschel-Thöricht. „Wenn man Fahrzeuge aus gefährdeten Regionen abzieht, entsteht keine Sicherheit, sondern ein Risiko.“ Mehr Löschzüge – aber wo sind die neuen Fahrzeuge? Die BSW-Fraktion hat schriftliche Fragen an die Staatsregierung gestellt: - Auf welcher Grundlage wurde entschieden? - Wo ist die aktuelle Risikoanalyse? - Wer wurde beteiligt? - Woher kommen die zusätzlichen Mittel? Denn klar ist: Wenn neue Löschzüge entstehen sollen, braucht es neue Fahrzeuge – nicht das Verschieben bestehender Technik. „Neue Einheiten dürfen nicht dadurch entstehen, dass man vorhandene Fahrzeuge einfach anders verteilt“, so Hentschel-Thöricht. „Sicherheit darf nicht am Geld scheitern.“ Am Ende zählt der Ernstfall Im Katastrophenschutz geht es nicht um Tabellen, sondern um Minuten. Nicht um Strukturen, sondern um Schlagkraft. Nicht um Erlasse, sondern um Einsatzfähigkeit. Die zentrale Frage bleibt: Wird Sachsens Waldbrandabwehr wirklich gestärkt – oder nur rechnerisch aufgehübscht? Die BSW-Fraktion verlangt klare Antworten. Denn wenn der Wald brennt, hilft keine Statistik.

27. Februar 2026
Notfallversorgung im Oberland: Landratsantwort bleibt lückenhaft – BSW/FWZ bringt Antrag zur Aussetzung weiterer Strukturmaßnahmen ein
Die Kreistagsfraktion BSW/FWZ bewertet die schriftliche Antwort des Landrates zum Vorfall am 10. Februar 2026 im Klinikum Oberlausitzer Bergland, Standort Ebersbach, als unvollständig und in zentralen Punkten ausweichend. Zwar bestätigt der Landrat, dass der Schockraum der Notaufnahme belegt war, gleichzeitig jedoch ein Intensivbett zur Verfügung stand. Dennoch wurde gegenüber dem Rettungsdienst eine Kapazitätsmeldung ausgesprochen. Die entscheidende Frage, ob es faktisch zu einer Aufnahmeverzögerung oder -verweigerung kam, wird nicht eindeutig beantwortet. Besonders problematisch ist aus Sicht der Fraktion: - Es werden keine konkreten Zahlen zu Abmeldungen der Notaufnahme in den Jahren 2024–2026 genannt. - Es existiert nach eigener Aussage kein strukturiertes Meldesystem zu verzögerten oder abgelehnten Patientenaufnahmen. - Die Herausgabe der eingeholten Stellungnahmen wird pauschal verweigert. - Die öffentliche Einordnung als „Kapazitätsmeldung“ erfolgte, obwohl noch nicht alle schriftlichen Stellungnahmen vorlagen. Statt belastbarer Daten enthält das Schreiben überwiegend formale Erläuterungen zur Definition von „Abmeldung“ und zur Rechtslage. Eine systematische Analyse der tatsächlichen Versorgungssituation im südlichen Landkreis findet nicht statt. Für die Fraktion BSW/FWZ steht fest: Vertrauen entsteht nicht durch Begriffsklärungen, sondern durch Transparenz und nachvollziehbare Zahlen. Wenn keine belastbare Statistik zu Abmeldungen, Transportverlängerungen und zeitkritischen Notfällen vorgelegt wird, bleibt die tatsächliche Lage unklar. Vor diesem Hintergrund wird die Kreistagsfraktion BSW/FWZ den Antrag „Pausierung struktureller Maßnahmen im Bereich der medizinischen Versorgung im Oberland bis zur Vorlage eines unabhängigen Gutachtens“ in den Kreistag einbringen. Kern des Antrags ist: - die sofortige Aussetzung aller laufenden oder geplanten Strukturmaßnahmen am Standort Ebersbach, die zu einer Reduzierung notfallmedizinischer oder intensivmedizinischer Strukturen führen, - die Beauftragung eines unabhängigen fachlichen Gutachtens unter Einbindung regionaler Versorgungsakteure, - eine Vor-Ort-Analyse mit belastbaren Daten zur tatsächlichen Versorgungspraxis, - der Schutz von Herzkatheterlabor, internistischen Stationen und Intensivkapazitäten bis zur Vorlage einer objektiven Gesamtbewertung. „Solange zentrale Fragen unbeantwortet bleiben und keine transparenten Zahlen vorliegen, ist es politisch nicht verantwortbar, weitere Strukturen im Oberland zu schwächen. Wir brauchen Klarheit über die tatsächliche Versorgungslage – nicht nur juristische Definitionen“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Jens Hentschel-Thöricht. Die medizinische Daseinsvorsorge im ländlichen Raum ist Kernaufgabe des Landkreises. Der Kreistag trägt hierfür die politische Gesamtverantwortung. Entscheidungen mit potenziell lebensrelevanten Auswirkungen dürfen nur auf Grundlage vollständiger und überprüfbarer Daten getroffen werden.

26. Februar 2026
Unterwegs mit der Bundespolizei im Grenzraum – Einblick in die Praxis vor Ort
Ich war im Bundespolizeirevier Hirschfelde zu Gast, um mir ein eigenes Bild von der Lage im südlichen Grenzraum des Landkreises Görlitz zu machen. Begrüßt wurde ich durch den Leiter Einsatz, EPHK Falk Lindner, sowie den diensthabenden Gruppenleiter. Nach einer Einweisung in die Liegenschaft und in die Abläufe der Bearbeitungsstraße folgte eine detaillierte Lageeinweisung zum Einsatzraum mit Schwerpunkt auf festen Kontrollstellen. Im Anschluss begleitete ich gemeinsam mit Beamten das deutsch-tschechische Fahndungsteam (DTFT) auf Streife im deutschen Hoheitsgebiet. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist eingespielt und funktioniert professionell. Aus meiner Sicht ist sie eine echte Erfolgsstory. Gerade im Dreiländereck wäre es konsequent, wenn sich auch der polnische Grenzschutz an gemeinsamen Streifen beteiligt. Im abschließenden Gespräch mit dem Inspektionsleiter POR Christian Meinhold und EPHK Falk Lindner wurden die aktuellen Herausforderungen offen angesprochen: - Die verstärkten Grenzkontrollen binden viele Kräfte dauerhaft. Überstunden wachsen an. - Eine zusätzliche sächsische Grenzpolizei wäre kein Mehrwert, da bereits mehrere gemeinsame Fahndungsgruppen bestehen. - Die Zusammenarbeit mit der Landespolizei wird als sehr gut beschrieben. Sinnvoll wäre jedoch eine bessere digitale Schnittstelle, um lageabhängig schneller gemeinsam agieren zu können. - Die Bundespolizei setzt Taser und Bodycam ein und berichtet von präventiver Wirkung. Diese Erfahrungen sollten in die sächsische Debatte um das Polizeivollzugsdienstgesetz einfließen. Für mich ist klar: Wir brauchen eine funktionierende Filterfunktion an der deutschen Grenze – und zugleich eine geregelte Migration an der europäischen Außengrenze. Dauerhafte Notmaßnahmen im Inland sind kein Ersatz für Ordnung auf EU-Ebene. Sicherheit entsteht durch klare Zuständigkeiten, belastbare Strukturen und realistische politische Entscheidungen. Symbolpolitik hilft niemandem – weder den Bürgern noch den Beamten im Einsatz. Mein Dank gilt allen eingesetzten Beamtinnen und Beamten für ihren professionellen Dienst im Grenzraum.

20. Februar 2026
Notfallversorgung im Oberland: Neue Rettungsdienst-Stellungnahmen widersprechen öffentlicher Darstellung – BSW/FWZ fordert unabhängige Aufklärung und Gutachten
Die Kreistagsfraktion BSW/FWZ sieht nach neuen, schriftlichen Hinweisen aus „gut informierten vertrauenswürdigen Quellen“ erheblichen Aufklärungsbedarf zum Einsatz 20714 vom 10. Februar 2026 und zur generellen Stabilität der Notfallversorgung im südlichen Landkreis Görlitz. Aus einer, auch dem Landratsamt vorliegenden Stellungnahme, geht hervor, dass bei der telefonischen Voranmeldung einer reanimationspflichtigen Patientin aus Neugersdorf am Klinikum Oberlausitzer Bergland, Standort Ebersbach, sinngemäß die Aufforderung erfolgt sei, „woanders hinzufahren“. Diese Darstellung steht im klaren Widerspruch zur bisherigen öffentlichen Einordnung, wonach es sich lediglich um eine „Kapazitätsmeldung“ gehandelt habe. Die Aufnahme sei letztlich nur über eine direkte Kontaktaufnahme zur Intensivstation und eine Umgehung der Notaufnahme sichergestellt worden. Deutlich wird klargestellt, dass von einer „Ablehnung“ gesprochen wurde! Kritisch sieht Hentschel-Thöricht, dass bereits öffentlich kommuniziert worden sei, bevor alle unmittelbar Beteiligten angehört und deren Stellungnahmen ausgewertet wurden. „Wenn berichtet wird, es wurde eine reanimationspflichtige Patientin am Telefon faktisch abgewiesen, dann ist das kein Kommunikationsproblem, sondern eine Frage der Patientensicherheit. Der Landkreis darf hier nichts schönreden – wir brauchen belastbare Fakten und klare Konsequenzen“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Fraktionsvorsitzender der BSW/FWZ-Kreistagsfraktion. Zusätzlich liegen der Fraktion Hinweise, wonach die Notaufnahme am Standort Ebersbach wiederholt „abgemeldet“ werde und dies regelmäßig zu verlängerten Transportwegen führe. In einer weiteren Zuschrift wird betont, dass die unmittelbare Nähe und die derzeit noch vorhandenen Strukturen am Standort Ebersbach bei zeitkritischen Notfällen – insbesondere bei Reanimationen und kardiologischen Notfällen – nachweislich lebensentscheidend sein können. Gleichzeitig werden geplante Leistungseinschränkungen (u. a. Herzkatheterlabor, internistische Stationen, perspektivisch Intensivkapazitäten) als erhebliches Risiko für die Versorgung im Oberland beschrieben. Die BSW/FWZ-Fraktion fordert daher: 1. Sofortige vollständige Akten- und Transparenzlage: Vorlage sämtlicher vorliegenden Stellungnahmen der unmittelbar Beteiligten (Rettungsdienst, Notarzt, Klinik) sowie der internen Dokumentation und Statusdaten (u. a. Leitstelle/IVENA/Abmeldeprotokolle, Telefonmitschnitte) – datenschutzgerecht geschwärzt, aber inhaltlich vollständig. 2. Klare Klärung der Begriffe und Verfahren: Verbindliche Regeln, wann eine Notaufnahme „abgemeldet“ ist, was eine „Kapazitätsmeldung“ bedeutet und ab wann faktisch eine unzulässige Ablehnung vorliegt – inklusive Dokumentationspflichten und Eskalationswegen. 3. Unabhängiges Gutachten zur dauerhaften Sicherstellung der Notfallversorgung im südlichen Landkreis: inklusive Transportzeiten, Leistungsfähigkeit der Standorte, Häufigkeit von Abmeldungen, Intensiv- und Akutkapazitäten sowie Auswirkungen geplanter Strukturveränderungen. „Es geht ausdrücklich nicht um Schuldzuweisungen gegen einzelne Beschäftigte. Es geht um Strukturen, Abläufe und Verantwortung. Wenn Notfälle nur noch durch Improvisation funktionieren, ist das ein Alarmzeichen. Der Kreistag muss jetzt klären lassen, ob die Notfallversorgung im südlichen Landkreis langfristig gesichert ist – und welche Maßnahmen sofort nötig sind“, so Hentschel-Thöricht.

17. Februar 2026
Unterschiedliche Darstellungen zur Notfallversorgung in Ebersbach: BSW/FWZ fordert umfassende Aufklärung
Im Zusammenhang mit dem Vorfall vom 10. Februar 2026 im Klinikum Oberlausitzer Bergland, Standort Ebersbach, gibt es weiterhin widersprüchliche Darstellungen zur tatsächlichen Ablaufsituation in der Notaufnahme. Die Kreistagsfraktion BSW/FWZ fordert deshalb eine umfassende, transparente und unabhängige Aufklärung. Nach Angaben der Klinik und des Landratsamtes handelte es sich um eine reine Kapazitätsmeldung, da Schockraum und Behandlungsräume belegt gewesen seien. Die medizinische Versorgung sei anschließend über eine direkte Zuweisung auf die Intensivstation sichergestellt worden. Demgegenüber berichten Mitarbeitende von seit längerem bestehenden strukturellen Problemen am Standort Ebersbach. Demnach soll es seit über einem Jahr wiederholt zu Situationen kommen, in denen Patientinnen und Patienten zunächst nicht angenommen oder nur verzögert versorgt wurden. Insbesondere wird geschildert, dass: - es wiederholt zu Konflikten bei der Patientenaufnahme gekommen sei, - bereits Beschwerden beim ärztlichen Leiter eingegangen seien, ohne nachhaltige Verbesserung, - die Notaufnahme am Standort Ebersbach insbesondere an Wochenenden zwischen 21 Uhr und 6 Uhr regelmäßig „abgemeldet“ werde, dies zu erheblichen Problemen für den Rettungsdienst und längeren Transportwegen führe. „Wenn sich bestätigt, dass es hier seit Monaten strukturelle Schwierigkeiten gibt, dann reicht eine Einzelfallbetrachtung nicht aus. Dann reden wir über ein systemisches Problem in der regionalen Notfallversorgung“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Fraktionsvorsitzender der BSW/FWZ im Kreistag Görlitz. Aus Sicht der Fraktion geht es nicht um Schuldzuweisungen, sondern um belastbare Fakten und klare Zuständigkeiten. Entscheidend sei, dass reanimationspflichtige und kritisch erkrankte Patientinnen und Patienten jederzeit unverzüglich aufgenommen und versorgt werden können. Die BSW/FWZ-Fraktion fordert daher: - eine vollständige Auswertung aller relevanten Vorfälle der vergangenen Monate, - eine transparente Darstellung der Abmeldezeiten der Notaufnahme, - eine Überprüfung der internen Abläufe und Kommunikationswege, - sowie konkrete Maßnahmen zur Stabilisierung der Notfallversorgung am Standort Ebersbach. „Unterschiedliche Wahrnehmungen zwischen Klinik, Verwaltung und Rettungsdienst dürfen nicht dauerhaft nebeneinanderstehen. Die Bevölkerung hat Anspruch auf Klarheit, Verlässlichkeit und Sicherheit im Notfall“, so Hentschel-Thöricht weiter. Die Fraktion wird die Antworten des Landratsamtes und der Klinik sorgfältig auswerten und daraus weitere politische Schritte ableiten.

16. Februar 2026
Corona-Aufarbeitung jetzt: BSW-Umfrage bekräftigt Vertrauenskrise in Sachsen
Eine aktuelle Auswertung von mehr als 180 anonym ausgefüllten Fragebögen der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag zur Corona-Pandemie zeigt: Viele Bürgerinnen und Bürger fühlen sich bis heute gesundheitlich, psychisch und gesellschaftlich belastet – und politisch unzureichend unterstützt. Die Auswertung versteht sich ausdrücklich als Zwischenfazit eines laufenden Beteiligungsprozesses. Die Rückmeldungen aus unterschiedlichen sächsischen Regionen und Berufsgruppen weisen aus Sicht der BSW-Landtagsabgeordneten Ines Biebrach und Jens Hentschel-Thöricht auf erhebliche Defizite im staatlichen Krisenmanagement, in der politischen Kommunikation sowie bei der sozialen und medizinischen Absicherung hin. „Die Rückmeldungen bekräftigen die Notwendigkeit einer konsequenten, sachorientierten Aufarbeitung der Corona-Zeit im Untersuchungsausschuss. Die Vertrauenskrise basiert auf wirtschaftlichen Verlusten, psychischen Belastungen und gesundheitlichen Langzeitfolgen. An diesen realen Folgen muss sich politische Verantwortung messen lassen“, erklärt Ines Biebrach, Obfrau der BSW-Fraktion im Corona-Untersuchungsausschuss. Besonders häufig berichten die Befragten über psychische Belastungen durch Isolation und sozialen Druck, wirtschaftliche Einbußen infolge von Lockdowns und Zugangsbeschränkungen, eine unzureichende Versorgung bei Long Covid und vermuteten Impfschäden, erhebliche Probleme für Kinder durch Schulschließungen sowie über gesellschaftliche Spaltung und Ausgrenzung. Eine deutliche Mehrheit der Teilnehmenden bewertet die damaligen Maßnahmen als nicht angemessen und spricht sich für eine unabhängige, transparente politische Aufarbeitung aus. Ausgewählte Zitate aus den Fragebögen zur offenen Frage nach der größten persönlichen Belastung während der Pandemie zeigen die Bandbreite der gemachten Negativerfahrungen: „Die Nötigung zur Impfung, hätte sonst in meinem Beruf nicht arbeiten können“, Chemiker, 61 Jahre „Das Vorgehen der Polizei“, Rentnerin, 72 Jahre „Nach Schulanfang 2 Jahre keine Schule oder nur wenig, jetzt Kind (12) für drei Monate in stat. Psychiatrie durch Angststörung“, Rentnerin, 70 Jahre „Arbeitslosigkeit, Streit in der Familie, Zerbrechen von Freundschaften, übergriffige, brutale Polizei, Bußgeldzahlungen wegen Nichttragen von Masken“, med.-techn. Assistentin, 62 Jahre „Unendliches Lügen der Regierungen und der Medien“, Arzt, 55 Jahre „Verlust meines gesamten gesellschaftlichen und sozialen Umfeldes, Verzicht auf sämtliche Aktivitäten, die für mein Leben notwendig waren“, Student, 27 Jahre „Denunziantentum, unrühmliche Rolle der ev. und luth. Kirche“, selbständiger Handwerksmeister, 64 Jahre „Die autoritäre Unmenschlichkeit mit der rigoros gegen Menschen aus unterschiedlichsten Gründen angegangen worden ist“, Tanztrainerin, 43 Jahre „Die Isolation und die Angst zur Zwangsimpfung abgeholt zu werden“, Frau 68 Jahre „Maskenpflicht hatte für mich starke Nebenwirkungen, wie auch für unsere Kinder. Die Verzweiflung die Kinder nicht schützen zu können“, Kostümbildner, 45 Jahre „Ich merke eigentlich erst jetzt, hinterher, wie belastend das alles war. Währenddessen habe ich versucht zu verstehen und mich durchgekämpft, das hat mich allerdings sehr viel Kraft gekostet“, Architektin, 65 Jahre „Psychische Belastung durch Unsicherheit“, Ingenieur, 42 Jahre „Psychischer Druck und Diffamierung, wenn man die Maßnahmen in Frage gestellt hat. Ausgangsverbot (Spielplatz mit Kindern), Spannungen in Freundschaften durch Diffamierung und mediale Einwirkung“, Techniker, 42 Jahre „Die Pandemiepolitik hat tiefe Spuren hinterlassen. Es geht um Ehrlichkeit, Verantwortung und konkrete Konsequenzen. Ohne eine ernsthafte und nachvollziehbare Aufarbeitung wird es kein dauerhaftes Vertrauen in politische Entscheidungen geben“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht, parlamentarischer Geschäftsführer der BSW-Fraktion und Mitglied im Corona-Untersuchungsausschuss. Zugleich weist die BSW-Fraktion den Einwand zurück, die Corona-Zeit sei bereits ausreichend aufgearbeitet worden. „Untersuchungsausschuss und Enquete-Kommission in Sachsen leisten wichtige Arbeit – sie ersetzen aber nicht das direkte Zuhören gegenüber den Betroffenen“, so Hentschel-Thöricht. „Unsere Umfrage zeigt, dass viele Erfahrungen, Sorgen und Schäden bislang politisch nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Aufarbeitung darf kein rein institutioneller Prozess bleiben. Sie muss sich an der Lebensrealität der Menschen orientieren. Genau dafür liefern diese Rückmeldungen eine unverzichtbare Grundlage.“ Die Umfrage läuft weiter. Der Fragebogen ist auf der Internetseite der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag abrufbar (https://bsw-fraktion-sachsen.de/corona-folgen-umfrage/). Bürgerinnen und Bürger sind ausdrücklich eingeladen, sich weiterhin anonym zu beteiligen und ihre Erfahrungen einzubringen. Die Ergebnisse werden fortlaufend ausgewertet und in die parlamentarische Arbeit der Fraktion eingebracht.

13. Februar 2026
Kreistagsfraktion BSW/FWZ fordert Aufklärung zu mutmaßlich abgelehnter Notfallaufnahme in Ebersbach
Jens Hentschel-Thöricht, Fraktionsvorsitzender der BSW/FWZ-Fraktion im Kreistag Görlitz, hat den Landrat offiziell um Aufklärung zu einem mutmaßlichen Vorfall am 10. Februar 2026 im Klinikum Oberlausitzer Bergland gGmbH, Standort Ebersbach, gebeten. In der Öffentlichkeit wird berichtet, dass eine Patientin nach erfolgreicher Reanimation durch den Rettungsdienst zunächst nicht in der Notaufnahme aufgenommen worden sein soll. Angeblich sei die Aufnahme mit dem Hinweis auf fehlende Kapazitäten abgelehnt worden. Erst nach Intervention eines Notarztes sei eine Verlegung auf die Intensivstation erfolgt. Zudem soll entgegen erster Angaben ein Reservebett verfügbar gewesen sein. Vor diesem Hintergrund habe ich eine formelle Anfrage an den Landrat gerichtet, um den Sachverhalt vollständig aufzuklären. „Wenn sich diese Berichte auch nur teilweise bestätigen, wäre das ein äußerst alarmierender Vorgang. Bei reanimationspflichtigen Patienten darf es keine Verzögerungen und kein Zuständigkeitsgerangel geben. Hier geht es um Menschenleben“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht. Die Anfrage soll insbesondere geklärt werden, - ob dem Landratsamt der Vorfall bekannt ist, - ob eine Ablehnung tatsächlich erfolgt ist und aus welchen Gründen, - wie die tatsächliche Belegungssituation vor Ort war, - ob Reservekapazitäten bestanden, - ob bestehende Regelungen eingehalten wurden, - und ob der Vorgang intern aufgearbeitet wurde. Zudem fordert der Fraktionsvorsitzende Auskunft darüber, welche Maßnahmen ergriffen werden, um auch bei hoher Auslastung eine sichere und schnelle Notfallversorgung zu gewährleisten. „Die Menschen im südlichen Landkreis müssen sich darauf verlassen können, im Ernstfall sofort und zuverlässig versorgt zu werden. Transparenz, klare Zuständigkeiten und verlässliche Strukturen sind dafür unverzichtbar“, so Hentschel-Thöricht weiter. Ich erwarte eine vollständige und sachliche Darstellung des Sachverhalts und werde die Ergebnisse sorgfältig auswerten.

12. Februar 2026
Blackout-Vorsorge in Sachsen: Staatsregierung hat keine Gesamtübersicht über kommunale Notfallpläne
Die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage (Drs. 8/5428) des Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht (BSW) zur kommunalen Vorsorge für länger andauernde Stromausfälle zeigt: Das Land verfügt über keine vollständige Übersicht zur Krisenvorsorge in den Städten und Gemeinden. Nach eigenen Angaben hat die Staatsregierung lediglich Kenntnis davon, dass mindestens 31 kreisangehörige Kommunen mit mehr als 5.000 Einwohnern über einen schriftlichen Notfall- oder Krisenplan für einen länger andauernden Stromausfall verfügen. Wie viele Kommunen insgesamt entsprechende Pläne besitzen – und in welcher Qualität –, ist dem Land nicht bekannt. Nur bei 16 der bekannten Pläne wird ein Stromausfall von mehr als 72 Stunden ausdrücklich berücksichtigt. 21 Planungen wurden in den vergangenen zwei Jahren aktualisiert oder überprüft. Zugleich räumt die Staatsregierung ein, dass sie kommunale Notfallpläne weder systematisch erfasst noch bewertet. Hintergrund ist, dass die Gemeinden lediglich der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht des Landes unterliegen. Eine landesweite Qualitätskontrolle findet damit nicht statt. „Ein flächendeckender Stromausfall über mehrere Tage ist kein theoretisches Szenario, sondern ein reales Risiko. Wasser, Heizung, Kommunikation, medizinische Versorgung und Einkaufsmöglichkeiten wären schnell massiv eingeschränkt“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht. „Umso problematischer ist es, dass das Land nicht einmal weiß, wie gut seine Kommunen tatsächlich vorbereitet sind.“ Zwar verfügen die kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden über besondere Alarm- und Einsatzpläne für Stromausfälle, die regelmäßig fortgeschrieben und teilweise erprobt werden. Der Großteil der Bevölkerung lebt jedoch in kreisangehörigen Gemeinden, für deren Vorsorge das Land keine fachliche Steuerung übernimmt. Bereits seit 2016 existieren landesweite Vorgaben und Planungshilfen für den Umgang mit großflächigen Stromausfällen. Dazu gehören unter anderem spezielle Leitfäden, Konzepte zur Treibstoffversorgung von Notstromanlagen sowie die Beschaffung mobiler Netzersatzanlagen. Diese Maßnahmen können die Kommunen unterstützen, ersetzen jedoch keine systematische Überprüfung der örtlichen Krisenvorsorge. „Planungshilfen allein reichen nicht aus, wenn niemand prüft, ob sie vor Ort wirksam umgesetzt werden“, so Hentschel-Thöricht weiter. „Im Ernstfall entscheidet die Qualität der Vorbereitung darüber, ob Menschen geschützt werden oder ob es zu chaotischen Zuständen kommt.“ Aus Sicht des BSW besteht dringender Handlungsbedarf, die kommunale Blackout-Vorsorge landesweit transparenter zu erfassen, Mindeststandards festzulegen und die Kommunen stärker zu unterstützen. „Krisenvorsorge ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie darf nicht vom Zufall oder vom Engagement einzelner Verwaltungen abhängen. Der Freistaat muss hier mehr Verantwortung übernehmen“, betont Hentschel-Thöricht abschließend.

10. Februar 2026
Grenzübergreifender Rettungsdienst: Moderne Leitstellentechnik fehlt – Staatsregierung lässt entscheidende Lücken bestehen
Die Antworten der Sächsischen Staatsregierung auf mehrere Kleine Anfragen (Drs. 8/5479-8/5482) des BSW-Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht zum grenzüberschreitenden Rettungsdienst mit Polen und Tschechien zeigen ein strukturelles Vollzugsproblem. Zwar existieren seit Jahren Rahmenabkommen und Kooperationsvereinbarungen, in der Praxis fehlen jedoch zentrale Voraussetzungen für eine wirklich patientenorientierte Notfallversorgung in den Grenzregionen. Besonders deutlich wird dies am Unterschied zwischen der Zusammenarbeit mit Tschechien und mit Polen. Während es mit Tschechien feste Vereinbarungen, Arbeitsgruppen und Projekte wie „Rettungsdienst ohne Grenzen“ gibt, bleibt die Staatsregierung bei Polen eine inhaltliche Bewertung, konkrete Problemanalyse und transparente Datengrundlage schuldig. Stattdessen verweist sie wiederholt auf kommunale Zuständigkeiten. „Rahmenabkommen allein retten keine Menschenleben. Entscheidend ist, ob sie im Alltag funktionieren. Genau hier liegt das Problem“, erklärt der Sprecher für Brandschutz, Rettungsdienst, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion Jens Hentschel-Thöricht. Im Verhältnis zur Tschechischen Republik ist das Prinzip des Transports in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus zwar vertraglich verankert. Dennoch gab es in den Jahren 2023 und 2024 keine grenzüberschreitenden Notfalltransporte von Sachsen nach Tschechien. Für 2025 liegen bislang keine belastbaren Zahlen vor. Dies legt nahe, dass rechtliche, organisatorische und technische Hürden die praktische Umsetzung erheblich behindern. Noch gravierender ist die Situation an der polnischen Grenze. Hier verweigert die Staatsregierung in zentralen Punkten die Auskunft, etwa zu Hindernissen, Fallzahlen oder konkreten Verbesserungsmaßnahmen, und verweist auf die Zuständigkeit des Landkreises Görlitz. Eine aktive landesweite Steuerung findet nicht statt. Ein zentrales Defizit besteht in der fehlenden technischen Vernetzung der Rettungsleitstellen. Bis heute verfügen die sächsischen Leitstellen nicht über eine durchgängige, grenzüberschreitende Echtzeit-Übersicht über die Positionen von Rettungsfahrzeugen in Polen und Tschechien. Damit fehlt eine wesentliche Grundlage, um im Notfall sachlich und zeitkritisch entscheiden zu können, welches Fahrzeug tatsächlich am schnellsten am Einsatzort ist. „Wenn Leitstellen nicht sehen können, wo sich polnische oder tschechische Rettungsfahrzeuge befinden, wird wertvolle Zeit verschenkt. Dann entscheidet nicht die medizinische Dringlichkeit, sondern die Staatsgrenze. Das ist nicht akzeptabel“, so Hentschel-Thöricht. Zwar verweist die Staatsregierung auf Projekte und Gesprächsformate, doch belastbare Aussagen zur Wirksamkeit im Einsatzalltag fehlen. Ohne gemeinsame digitale Standards, interoperable Systeme und transparente Einsatzdaten bleiben viele dieser Initiativen Stückwerk. Die BSW-Fraktion fordert daher: - den Aufbau einer gemeinsamen digitalen Einsatz- und Fahrzeugübersicht für die Leitstellen in Sachsen, Polen und Tschechien, - eine einheitliche technische Schnittstelle zur Echtzeit-Ortung grenzüberschreitender Rettungsmittel, - sowie eine regelmäßige, transparente Auswertung der grenzüberschreitenden Einsätze. „Grenzregionen brauchen keinen Verwaltungsföderalismus im Rettungsdienst, sondern funktionierende Strukturen“, betont Hentschel-Thöricht. „Wer Verantwortung trägt, muss auch dafür sorgen, dass Technik, Organisation und Datenlage stimmen. Nur so kann sichergestellt werden, dass im Ernstfall immer die schnellste und beste Hilfe zum Einsatz kommt – unabhängig von Landesgrenzen.“

05. Februar 2026
Weihnachtsfeuerwehr-Fahrten erhalten – Ehrenamt braucht Klarheit statt Bürokratie
Die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen des BSW-Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht zu den Weihnachtsfeuerwehr-Fahrten (Drs. 8/5140 und 8/5141) zeigen ein bekanntes Muster: Die Bedeutung dieser gewachsenen Tradition wird zwar ausdrücklich anerkannt – konkrete politische Konsequenzen zieht die Staatsregierung daraus jedoch nicht. „Weihnachtsfeuerwehr-Fahrten sind weit mehr als eine Lichterfahrt. Sie stehen für Ehrenamt, Gemeinschaftssinn, regionale Identität und gelebten Zusammenhalt – gerade im ländlichen Raum der Oberlausitz“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht. „Wenn die Staatsregierung diese Bedeutung betont, muss sie auch dafür sorgen, dass solche Fahrten vor allem praktikabel möglich bleiben.“ Auch auf kommunaler Ebene ist das Thema bereits angekommen. Die Kreisrätin der BSW/FWZ-Fraktion, Sieglinde Hemming aus Weißwasser, hatte die Problematik zuvor im Kreistag aufgegriffen und kritisch hinterfragt. „Vor Ort erleben die Fördervereine und Feuerwehren unmittelbar, wie Bürokratie und Kosten ehrenamtliches Engagement belasten. Deshalb darf dieses Thema nicht zwischen den Ebenen verloren gehen“, betont Hemming. Aus den Antworten wird deutlich: Weihnachtsfeuerwehr-Fahrten sind grundsätzlich rechtssicher genehmigungsfähig. In der Praxis werden sie jedoch verwaltungsseitig wie Großveranstaltungen behandelt – mit umfangreichen Auflagen, Genehmigungs- und Kostenanforderungen. Für die Fördervereine, die diese Fahrten organisieren, bedeutet das erheblichen bürokratischen Aufwand und zusätzliche finanzielle Belastungen. Die Folge ist eine spürbare Rechts- und Planungsunsicherheit für Feuerwehren, Kommunen und ehrenamtliche Veranstalter. Zwar erklärt die Staatsregierung, es gebe keinen politischen Handlungsbedarf, faktisch werden die Rahmenbedingungen jedoch zunehmend erschwert. „Das ist widersprüchlich“, so Hentschel-Thöricht. „Wer sagt, dass diese Tradition wichtig ist, kann sich nicht hinter bestehenden Vorschriften verstecken. Verwaltungshandeln darf nicht dazu führen, dass ehrenamtliches Engagement schleichend ausgebremst wird.“ Besonders kritisch sieht das BSW, dass die Staatsregierung zwar auf andere Bundesländer wie Brandenburg verweist, dortige pragmatische Lösungen aber nicht übernimmt. Stattdessen bleibt Sachsen bei einer restriktiven Auslegung, während gleichzeitig angekündigt wird, die Einstufung als Brauchtum lediglich zu ‚prüfen‘ – ohne Zeitplan und ohne verbindliches Ergebnis. Das BSW fordert daher: - vereinfachte Genehmigungsverfahren mit verhältnismäßigen Auflagen, - sowie eine Verwaltungspraxis, die ermöglicht statt verhindert. „Unsere Feuerwehren leisten das ganze Jahr über unverzichtbare Arbeit – oft ehrenamtlich. Ihnen in der Weihnachtszeit, wo sie mit den Fahrten Kindern ein Lächeln ins Gesicht zaubern, mit Bürokratie, Unsicherheit und zusätzlichen Kosten zu begegnen, ist das falsche Signal“, betont Hentschel-Thöricht. „Tradition, Ehrenamt und Zusammenhalt brauchen Rückhalt – nicht nur wohlklingende Worte, sondern konkrete politische Entscheidungen.“ Das BSW wird das Thema weiterhin parlamentarisch und kommunalpolitisch begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Weihnachtsfeuerwehr-Fahrten auch künftig sichtbarer Ausdruck von Gemeinschaft und Engagement bleiben – in der Oberlausitz und in ganz Sachsen.

04. Februar 2026
BSW ermöglicht Gesetz zur Qualifizierungszeit – Ausgleich zwischen Ehrenamt, Beschäftigten und Wirtschaft im Fokus
In der heutigen Plenardebatte zum Gesetzentwurf „Qualifizierungszeit“ hat der BSW-Abgeordnete Jens Hentschel-Thöricht für eine ausgewogene und praxisnahe Umsetzung geworben. Durch eine teilweise Zustimmung aus der BSW-Fraktion wurde die Verabschiedung des Gesetzes ermöglicht. Zugleich gab es innerhalb der Fraktion auch kritische Stimmen und ablehnende Voten, dies machte Prof. Dr. Jörg Scheibe deutlich. „Lebenslanges Lernen, Weiterbildung und die Stärkung des Ehrenamts sind zentrale Voraussetzungen für ein funktionierendes Gemeinwesen. Davon profitieren viele engagierte Menschen im Freistaat unmittelbar“, erklärte Hentschel-Thöricht in seiner Rede. Professor Dr. Jörg Scheibe ergänzte: „Neue Regelungen dürfen nicht losgelöst von der wirtschaftlichen Realität betrachtet werden. Gerade kleine und mittlere Unternehmen stehen aktuell unter erheblichem Druck. Zusätzliche Belastungen müssen deshalb verantwortungsvoll abgewogen werden.“ „Wir wissen um die Herausforderungen, die dieses Gesetz für Teile der Wirtschaft mit sich bringen kann. Gleichzeitig sehen wir die großen Vorteile für tausende Ehrenamtliche und Beschäftigte in Sachsen. Vor diesem Hintergrund haben Teile unserer Fraktion dem Gesetz zugestimmt und damit seine Verabschiedung ermöglicht“, erklärten beide Abgeordnete. Die BSW-Fraktion hatte dazu einen eigenen Änderungsantrag eingebracht, der einen fairen Ausgleich zwischen sozialem Anspruch und wirtschaftlicher Tragfähigkeit vorsah. Dieser beinhaltete unter anderem eine stärkere Entlastung kleiner und mittlerer Betriebe sowie eine gezielte Förderung des Ehrenamts, wurde jedoch von den übrigen Fraktionen abgelehnt. Mit Blick auf den Änderungsantrag von Ralf Böhme betonte Hentschel-Thöricht: „Es geht nicht um Ideologie, sondern um Praxistauglichkeit. Unser Ziel ist ein Gesetz, das im Alltag funktioniert und breite Akzeptanz findet.“ Die BSW-Fraktion wird die Umsetzung der Qualifizierungszeit weiterhin kritisch begleiten und sich dafür einsetzen, dass sowohl Beschäftigte und Ehrenamtliche als auch die Betriebe fair berücksichtigt werden.

30. Januar 2026
Erneute Inhaftierung von sächsischer Ärztin Bianca Witzschel widerlegt Aussagen der Bundesgesundheitsministerin
Die Anordnung des erneuten Haftantritts der Ärztin Bianca Witzschel innerhalb der nächsten Tage steht in eklatantem Widerspruch zu den öffentlichen Aussagen der Bundesgesundheitsministerin, wonach es in Deutschland keine Verfolgung von Ärztinnen und Ärzten wegen ihrer Entscheidungen in der Corona-Zeit gegeben habe. Bianca Witzschel wurde zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und saß bereits 476 Tage in Untersuchungshaft. Das Urteil wurde am 19. September 2025 bestätigt. Nun drohen ihr weitere rund 500 Tage Haft – wegen ärztlicher Bescheinigungen zu Maskenpflicht, Impfunfähigkeit und PCR-Tests, die im Rahmen eigenverantwortlicher therapeutischer Entscheidungen ausgestellt wurden. Nach den vorliegenden Informationen gingen diesen Bescheinigungen jeweils körperliche Untersuchungen, ausführliche Anamnesen und eine ärztliche Dokumentation voraus. In vergleichbaren Fällen führten identische Sachverhalte zu Freisprüchen. Dennoch wurde Bianca Witzschel strafrechtlich verfolgt – mit gravierenden Konsequenzen: Verlust von Praxis und Wohnung, Entzug der Approbation, Wegfall von Krankenversicherung und Bankkonto sowie vollständige wirtschaftliche und soziale Existenzvernichtung. Der Zeitpunkt ist politisch brisant. Weniger als zwei Wochen nach der öffentlichen Erklärung der Bundesgesundheitsministerin, es habe keine Verfolgung von Ärztinnen und Ärzten gegeben, muss Bianca Witzschel erneut ins Gefängnis. Diese Realität widerspricht der Darstellung der Bundesregierung eindeutig. „Wer heute noch behauptet, es habe keine Verfolgung von Ärztinnen und Ärzten in der Corona-Zeit gegeben, verschließt die Augen vor der Realität. Der Fall Bianca Witzschel zeigt exemplarisch, dass hier nicht Fehlverhalten sanktioniert, sondern ärztliche Therapiefreiheit kriminalisiert wurde. Das ist rechtsstaatlich hochproblematisch und politisch nicht länger hinnehmbar“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses im Sächsischen Landtag. Der Fall berührt den Kern der verfassungsrechtlich geschützten ärztlichen Therapiefreiheit. Wenn Ärztinnen und Ärzte für individuelle medizinische Entscheidungen kriminalisiert werden, wird nicht nur ihre berufliche Verantwortung untergraben, sondern auch das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in den Rechtsstaat beschädigt. Bianca Witzschel ist kein Einzelfall. Bundesweit sind über 1.000 Ärztinnen und Ärzte sowie tausende Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit ärztlichen Bescheinigungen angezeigt oder verurteilt worden. „Als Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses sehe ich hierin einen zentralen Aufklärungsauftrag: Umfang, Maßstab und Folgen dieser Strafverfolgung müssen transparent aufgearbeitet werden, so Hentschel-Thöricht.. Es braucht eine ehrliche politische Bewertung, eine rechtliche Neubewertung der damaligen Praxis und eine Rehabilitierung der Betroffenen. Der Rechtsstaat beweist seine Stärke nicht durch Härte, sondern durch Gerechtigkeit.

30. Januar 2026
BSW kritisiert massive Rückforderungen bei Corona-Soforthilfen: Späte Korrekturen heilen kein strukturelles Unrecht
Die Antworten der Staatsregierung auf zwei Kleine Anfragen des BSW-Landtagsabgeordneten und Corona-Untersuchungsausschussmitglieds Jens Hentschel-Thöricht (Drs. 8/5165 und 8/5166) bestätigen aus Sicht der Landtagsfraktion Bündnis Sahra Wagenknecht, was bereits im Mai 2025 durch selbige deutlich kritisiert wurde: Die Rückforderungspraxis bei den Corona-Soforthilfen ist und bleibt sozial unausgewogen, politisch fragwürdig und für zehntausende Kleinunternehmer existenzbedrohend. Bis Ende 2025 wurden in Sachsen rund 32.300 Rückforderungsbescheide erlassen – davon über 31.000 allein im Jahr 2025. Bereits mehr als 12.900 Betroffene haben auf Grundlage dieser Bescheide Zahlungen in Höhe von rund 63 Millionen Euro geleistet. Hinzu kommen 6.600 sogenannte freiwillige Rückzahlungen mit einem Volumen von weiteren 45 Millionen Euro. Insgesamt sind damit inzwischen über 100 Millionen Euro von Soloselbständigen und Kleinstunternehmen zurückgefordert oder bereits eingezogen worden. „Diese Zahlen zeigen die ganze Schieflage des Verfahrens“, erklärt Hentschel-Thöricht. „Was als schnelle, unbürokratische Hilfe in einer historischen Ausnahmesituation angekündigt wurde, wird Jahre später mit fiskalischer Härte zurückgeholt – oft von denen, die sich bis heute wirtschaftlich nicht erholt haben.“ Bereits im Mai 2025 hatte die BSW-Fraktion die Praxis der Sächsischen Aufbaubank als bürokratisch, intransparent und realitätsfern kritisiert. Daran hat sich nach Auswertung der aktuellen Antworten nichts Grundsätzliches geändert. Noch immer bleibt unklar, nach welchen Kriterien Rückforderungen im Einzelnen bemessen werden. Noch immer wird der Unternehmerlohn systematisch ignoriert, obwohl gerade Soloselbständige ihre privaten Lebenshaltungskosten während der Pandemie aus den Soforthilfen decken mussten. Und noch immer tragen die Betroffenen faktisch die volle Beweislast – Jahre nach der Krise. Besonders problematisch ist aus Sicht des BSW, dass erst ab Juli 2025, also nach dem massenhaften Versand von Rückforderungsbescheiden, erweiterte Zahlungserleichterungen eingeführt wurden. „Dass die Staatsregierung nun auf Stundungen, Ratenzahlungen und verlängerte Rückzahlungsfristen verweist, ist kein Beleg für soziale Sensibilität, sondern ein Eingeständnis, dass das Verfahren zuvor überzogen war“, so Hentschel-Thöricht. Allein die Tatsache, dass inzwischen über 3.100 Anträge auf Zahlungserleichterungen gestellt wurden, zeige die finanzielle Überforderung vieler Betroffener. Hinzu kommt: Rund 19 Prozent der ursprünglich angeschriebenen 66.000 Hilfeempfänger haben bis Ende 2025 noch gar nicht am Rückmeldeverfahren teilgenommen. „Hier tickt eine Zeitbombe“, warnt der Abgeordnete. „Weitere Bescheide und Vollstreckungen drohen, obwohl die wirtschaftliche Lage vieler Kleinbetriebe weiterhin angespannt ist.“ Für die BSW-Fraktion ist klar: Die Corona-Soforthilfen dürfen im Nachhinein nicht zu Darlehen durch die Hintertür umgedeutet werden. „Wer in der Krise auf staatliche Zusagen vertraut hat, darf dafür nicht Jahre später bestraft werden“, so Hentschel-Thöricht. Das BSW fordert daher: - einen sofortigen Stopp weiterer Rückforderungen und Vollstreckungen, - eine verbindliche, transparente Härtefallregelung, die den Unternehmerlohn anerkennt, - sowie eine politische Neubewertung des gesamten Rückmelde- und Prüfverfahrens. „Die Pandemie war eine Ausnahmesituation. Der Umgang mit ihren wirtschaftlichen Folgen muss dieser Realität gerecht werden“, betont Hentschel-Thöricht. „Alles andere beschädigt nicht nur Existenzen, sondern auch das Vertrauen in staatliches Handeln.“

Rettung braucht Verlässlichkeit –
Besuch in der Integrierten Regionalleitstelle Ostsachsen
Die Integrierte Regionalleitstelle Ostsachsen in Hoyerswerda ist das Rückgrat der Notfallversorgung für die Landkreise Bautzen und Görlitz. Hier laufen alle Notrufe unter der 112 zusammen. Von hier aus werden Feuerwehr, Rettungsdienst, Notärzte und Teile des Katastrophenschutzes koordiniert – für rund 570.000 Menschen auf über 4.500 Quadratkilometern, vielfach im ländlichen Raum. Ich danke dem gesamten Team der Leitstelle ausdrücklich für die Offenheit und den professionellen Einblick. Bereits zum zehnjährigen Bestehen im vergangenen Jahr war ich vor Ort. Dieses Mal konnte ich noch tiefer eintauchen: nicht nur im Austausch mit den Verantwortlichen, sondern mitten im operativen Herz der Leitstelle – live im Leitstand, dort, wo Entscheidungen unter Zeitdruck getroffen werden und Verantwortung konkret wird. Dieser unmittelbare Eindruck schärft den Blick für das, was hier täglich geleistet wird. Dabei wurde erneut deutlich, welche Verantwortung hier getragen wird. Medizinische Notfälle machen den größten Anteil der Einsätze aus: Herzinfarkte, Schlaganfälle, Atemnot, Hilfe in Pflegeeinrichtungen und Privatwohnungen. Diese Arbeit ist selten sichtbar – aber sie entscheidet über Leben und Tod. Die Belastung der Beschäftigten ist hoch. Schichtdienst rund um die Uhr, permanente Konzentration, steigende Einsatzzahlen sowie zusätzlicher Druck durch Notrufmissbrauch und Beratungsanrufe prägen den Alltag. Noch ist die Personalstärke ausreichend, doch der Fachkräftemangel bleibt ein strukturelles Risiko. Ausbildung und Einarbeitung sind zeit- und ressourcenintensiv, Ausfälle lassen sich nicht beliebig kompensieren. Klar ist auch: Technik allein reicht nicht. Moderne Leitstellen brauchen klare Verfahren, schnelle Entscheidungen und politische Verantwortung. Starre Vorgaben dürfen nicht verhindern, dass im Notfall die nächstgelegene Feuerwehr alarmiert wird, wenn dadurch Menschenleben gerettet werden können. Für den Brandschutz in der Fläche braucht es gut ausgestattete Schwerpunktfeuerwehren. Dringender Handlungsbedarf besteht bei den Schnittstellen: • zwischen Rettungsdienst und Krankenhäusern, damit digitale Daten nicht mehrfach ausgedruckt und neu erfasst werden müssen, • beim Zugriff der Notfallsanitäter auf die elektronische Patientenakte im Einsatz, • bei grenzüberschreitenden Lagen, etwa durch die Sichtbarkeit tschechischer Rettungsfahrzeuge, • und bei der Nutzung vorhandener Infrastruktur, etwa Kameras in Autobahntunneln, wo Datenschutz derzeit sinnvolle Hilfe blockiert. Auch strukturell muss das Land liefern: Die sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung ist in Teilen überholt und gehört novelliert. Es fehlt an fachlicher Expertise des Landes für die Leitstellenpraxis. Bei der Luftrettung ist Chemnitz als Standort zwingend mitzudenken – inklusive klarer Klärung von Bau und Finanzierung. Unser Anspruch als BSW ist klar: Bevölkerungsschutz ist Daseinsvorsorge. Wer schnelle Hilfe will, muss moderne Strukturen schaffen, Verantwortung übernehmen und Entscheidungen ermöglichen – nicht verzögern. Die Leitstellen leisten Tag für Tag Enormes. Jetzt ist die Landespolitik in der Pflicht, dafür die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Feuerwehr braucht Rückhalt – Besuch bei der Feuerwehr Weißwasser
Im Rahmen eines Vor-Ort-Termins habe ich die Feuerwehr Weißwasser (O.L.) besucht, die aus einer hauptamtlichen und einer ehrenamtlichen Abteilung besteht. Ziel meines Besuchs war ein sachlicher, offener Austausch über die Einsatzrealität, die organisatorischen Rahmenbedingungen und die Herausforderungen, vor denen die Feuerwehr vor Ort steht – jenseits von Schlagzeilen und theoretischen Debatten. Mein Dank gilt den Kameradinnen und Kameraden sowie den Verantwortlichen der Feuerwehr Weißwasser für die Offenheit und die Möglichkeit, einen unmittelbaren Einblick in ihre Arbeit zu erhalten. Der direkte Austausch vor Ort macht deutlich, wo Strukturen tragen, wo sie unter Druck geraten und wo politischer Handlungsbedarf besteht. Einsatzrealität: wachsend, komplex, unverzichtbar Die Feuerwehr Weißwasser bewältigt ein breites Einsatzspektrum: Brände, technische Hilfeleistungen, Unwettereinsätze und Unterstützung bei medizinischen Notlagen. Die Einsatzlagen werden komplexer, dauern länger und binden mehr Personal. Gleichzeitig wächst die Erwartungshaltung in der Bevölkerung, die Feuerwehr immer häufiger auch für Situationen in Anspruch nimmt, die eigentlich durch Prävention, Nachbarschaftshilfe oder andere Strukturen aufgefangen werden müssten. Damit wird deutlich: Feuerwehr ist längst mehr als Brandbekämpfung. Sie ist ein zentraler Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge – rund um die Uhr, unter hoher Verantwortung. Ehrenamt stärken – Bürokratie abbauen Die ehrenamtliche Abteilung ist eine tragende Säule der Feuerwehr Weißwasser. Ohne dieses Engagement wäre der Brandschutz in der Fläche nicht aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig geraten Ehrenamtliche zunehmend unter Druck: durch steigende Einsatzbelastung, wachsende Anforderungen und bürokratische Auflagen, die Engagement unnötig erschweren. Wer Ehrenamt ernst meint, muss Strukturen schaffen, die unterstützen statt ausbremsen. Sicherheitsanforderungen und Verhältnismäßigkeit dürfen kein Widerspruch sein. Nachwuchs, Ausbildung, Ausstattung Besonders wichtig ist die Nachwuchsarbeit. Jugendfeuerwehr und Ausbildung sichern die Einsatzfähigkeit von morgen. Kürzungen oder fehlende Angebote wirken hier unmittelbar und langfristig. Auch die Ausstattung bleibt ein kritischer Punkt. Die Altersstruktur von Fahrzeugen und Technik ist vielerorts problematisch. Kommunen stoßen bei der Finanzierung an ihre Grenzen. Standardisierte Fahrzeugkonzepte und verlässliche Förderstrukturen können helfen, Einsatzfähigkeit zu sichern, ohne Städte und Gemeinden zu überfordern. Zusammenarbeit und Organisation Der Austausch vor Ort hat gezeigt: Die Zusammenarbeit zwischen hauptamtlicher Struktur und Ehrenamt funktioniert, ist aber auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen. Regelmäßige Abstimmungen, klare Zuständigkeiten und planbare Unterstützung durch Verwaltung und Land sind entscheidend, um Belastungsspitzen abzufedern und Motivation zu erhalten. Politischer Anspruch Für mich ist klar: Feuerwehr ist kein Kostenfaktor, sondern elementare Daseinsvorsorge. Wer Sicherheit will, muss Einsatzkräfte entlasten, Ehrenamt stärken und Entscheidungen ermöglichen – statt sie durch Bürokratie und Zuständigkeitsfragen zu verzögern. Der Besuch bei der Feuerwehr Weißwasser hat eindrücklich gezeigt, wie viel Verantwortung hier Tag für Tag übernommen wird. Diese Leistung verdient Respekt, politische Rückendeckung und verlässliche Rahmenbedingungen. Dafür setze ich mich ein – sachlich, praxisnah und im Sinne des BSW.

23. Januar 2026
Elektronische Patientenakte im Rettungsdienst: Rechtlich erlaubt – praktisch blockiert
Die Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) im sächsischen Rettungsdienst (Drs. 8/5139) offenbart ein gravierendes Umsetzungsdefizit: Obwohl der Zugriff für Notfallsanitäter rechtlich ausdrücklich vorgesehen ist, ist die ePA im Einsatz faktisch nicht nutzbar. Rechtlich dürfen Notfallsanitäter auf zentrale Inhalte der ePA zugreifen, darunter Notfalldaten, Medikationsinformationen und behandlungsrelevante Angaben. Technisch scheitert die Nutzung jedoch daran, dass Rettungsmittel bislang nicht an die notwendige Telematikinfrastruktur angebunden sind. Hinzu kommen fehlende elektronische Heilberufsausweise für das Einsatzpersonal sowie ungeklärte Finanzierungsfragen. Der Sprecher für Brandschutz, Rettungsdienst, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, Jens Hentschel-Thöricht, erklärt: „Hier klaffen Anspruch und Realität weit auseinander. Der Gesetzgeber hat den Zugriff ermöglicht, aber der Freistaat lässt die kommunalen Aufgabenträger mit Technik- und Kostenfragen allein. Das ist sicherheitspolitisch fahrlässig – im Notfall zählt jede Minute und jede Information.“ Besonders kritisch bewerten wir, dass sich die Staatsregierung bei zentralen Fragen einer eigenen Bewertung entzieht – etwa zur medizinischen Relevanz einzelner ePA-Inhalte oder zu datenschutzrechtlichen Fragen eines eng begrenzten Notfallzugriffs. Gleichzeitig verweist sie die Verantwortung pauschal an die Kommunen. Ronny Kupke, gesundheitspolitischer Sprecher der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, ergänzt: „Die ePA kann im Rettungsdienst Leben retten – aber nur, wenn sie im Einsatz auch nutzbar ist. Dafür braucht es jetzt eine klare landesweite Umsetzung: Technik, Zugriffsrechte und Finanzierung müssen gesichert werden. Digitalisierung im Gesundheitswesen darf nicht an fehlender Praxisfähigkeit scheitern." Die BSW-Fraktion fordert die Staatsregierung auf, gemeinsam mit Kommunen und Kostenträgern unverzüglich die Voraussetzungen für eine flächendeckende Nutzung der ePA im Rettungsdienst zu schaffen. Notfallversorgung braucht Praxislösungen – keine Verweise auf Zuständigkeiten.

22. Januar 2026
Anhörung im Innenausschuss bestätigt BSW-Position: Kampfmittelbeseitigung scheitert an Finanzen, Konzept und Technik
Die heutige Anhörung im Innenausschuss des Sächsischen Landtages zum Antrag der BSW-Fraktion hat zentrale Kritikpunkte klar bestätigt. Die Waldbrände der vergangenen Jahre, insbesondere in der Gohrischheide, zeigen: Der Freistaat Sachsen ist auf bekannte Gefahrenlagen unzureichend vorbereitet. Herr Rother, Leiter der Abteilung Forstbetrieb im Staatsbetrieb Sachsenforst, machte deutlich, dass seit Beginn des Jahres 2025 eine nachhaltige, unabhängige Finanzierung der Kampfmittelbeseitigung fehlt. Zudem forderte er eine personelle Stärkung beim Polizeiverwaltungsamt und erklärte, die Grundrichtung des BSW-Antrags könne er „nur befürworten“. Jens Hentschel-Thöricht, MdL und Sprecher der BSW-Fraktion für Brand-, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz: „Die Anhörung zeigt klar: Es braucht eine überarbeitete Risikoanalyse und ein fortgeschriebenes Waldbrandkonzept. Ohne belastbare Grundlagen und moderne Technik, etwa geschützte Löschfahrzeuge, bleiben Feuerwehren nur auf dem Papier handlungsfähig.“ Uta Knebel, regionale Landtagsabgeordnete der BSW-Fraktion, ergänzt: „Wenn selbst der Staatsbetrieb bestätigt, dass Finanzierung und Personal fehlen, ist das ein sicherheitsrelevantes Versäumnis. Kampfmittelbeseitigung ohne verlässliche Mittel gefährdet Einsatzkräfte und Bevölkerung.“ Aus Sicht beider BSW-Landtagsabgeordneten ergeben sich folgende Forderungen: - dauerhaft gesicherte Finanzierung notwendiger Kampfmittelbeseitigung - personelle und technische Stärkung der zuständigen Behörden - fachliche Neubewertung von Risikoanalyse und Waldbrandkonzepten - Ausstattung der Feuerwehren und Kommunen mit notwendiger Schutz- und Spezialtechnik wie auch aktuelles Kartenmaterial „Erkenntnisse liegen vor, Warnungen sind ausgesprochen“, so Hentschel-Thöricht abschließend. „Jetzt braucht es politische Entscheidungen – nicht weiteres Abwarten.“

19. Januar 2026
Landesdirektion beanstandet Teilbeschluss – Friedensbekenntnis des Landkreises Görlitz bleibt bestehen
Die Landesdirektion Sachsen hat den Kreistagsbeschluss Nr. 101/2025 vom 10. Dezember 2025 beanstandet und dessen Aufhebung angeordnet. Betroffen ist ausschließlich der zweite Teil des ursprünglichen Antrags der Fraktion BSW/FWZ, der sich auf den Verzicht auf militärische Werbung im Verantwortungsbereich des Landkreises Görlitz bezieht. Unberührt bleibt ausdrücklich der erste Teil des Beschlusses: Das Bekenntnis des Landkreises Görlitz als „Kreis des Friedens und der Verständigung unter den Völkern“ hat weiterhin Bestand. Dieses friedenspolitische Leitbild wurde rechtlich nicht beanstandet und gilt unverändert als politische Orientierung für die Arbeit des Kreistages. Die Fraktion BSW/FWZ nimmt die Entscheidung der Landesdirektion zur Kenntnis. Zugleich halten wir fest: Der beanstandete zweite Beschlussteil war und ist Ausdruck einer bewussten friedenspolitischen Haltung. In einer Zeit zunehmender Militarisierung wollten wir ein klares Signal setzen – gegen militärische Werbung im unmittelbaren Einflussbereich des Landkreises und für zivile Perspektiven. Die Entscheidung der Rechtsaufsicht macht deutlich, wie eng die formalen Zuständigkeiten der kommunalen Ebene gezogen sind. Sie beendet jedoch nicht die politische Debatte. Friedenspolitik bleibt notwendig – auch wenn sie auf kommunaler Ebene rechtlich begrenzt ist. Jens Hentschel-Thöricht, Vorsitzender der Fraktion BSW/FWZ im Kreistag Görlitz macht deutlich: „Das friedenspolitische Selbstverständnis des Landkreises Görlitz steht. Wir werden uns auch künftig dafür einsetzen, dass Friedensfragen offen diskutiert werden und dass Kinder, Jugendliche und die Zivilgesellschaft nicht Ziel militärischer Werbung werden. Der Kreistag ist nicht nur Verwaltungsorgan, sondern auch politisches Forum. Unsere Aufgabe bleibt es, Haltung zu zeigen, Debatten anzustoßen und die Interessen der Menschen im Landkreis Görlitz klar und transparent zu vertreten.“

19. Januar 2026
Tarifbindung und Arbeitsbedingungen im Klinikum Oberlausitzer Bergland:
Antworten des Landrats werfen weiter Fragen auf
Die Antwort des CDU-Landrats Dr. Stephan Meyer auf die Anfrage zur Tarifbindung, zu den Arbeitsbedingungen und zur Personalentwicklung im Klinikum Oberlausitzer Bergland (KOB) bestätigt aus Sicht der BSW/FWZ-Kreistagsfraktion zentrale Problemlagen – relativiert sie jedoch an entscheidenden Stellen oder blendet strukturelle Risiken aus. „Die Antwort zeigt: Der Landkreis erkennt den Fachkräftemangel, zieht daraus aber nicht die notwendigen Konsequenzen. Wer dauerhaft ohne Tarifbindung arbeitet, verschlechtert seine Position im Wettbewerb um Pflegekräfte – gerade in einer Grenz- und Abwanderungsregion wie der Oberlausitz“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Vorsitzender der Kreistagsfraktion BSW/FWZ. Zwar verweist der Landrat darauf, dass die Löhne in den vergangenen Jahren gestiegen seien und teilweise sogar über Tarifabschlüssen gelegen hätten. Gleichzeitig räumt die Verwaltung jedoch selbst ein, dass es erhebliche Unterschiede zu tarifgebundenen Häusern gibt – unter anderem beim Weihnachtsgeld (30 % am KOB gegenüber 80 % in Weißwasser), beim fehlenden Krankengeldzuschuss, bei Urlaubsregelungen sowie bei der Planungs- und Rechtssicherheit für die Beschäftigten. Besonders kritisch sehen BSW/FWZ die Argumentation, wonach fehlende Tarifbindung kein wesentlicher Abwanderungsgrund sei. „Dass Pflegekräfte in die Altenpflege oder in Ballungsräume wechseln, ist kein Gegenargument – es ist Ausdruck desselben Problems: bessere Bezahlung, klarere Regeln und verlässlichere Arbeitsbedingungen anderswo“, so Hentschel-Thöricht. Ronny Kupke, gesundheitspolitischer Sprecher der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, ergänzt: „Die Antwort des Landrats macht deutlich, dass man sich bislang stark auf betriebliche Einzelregelungen und auf internationale Rekrutierung stützt, statt die Arbeitsbedingungen im Krankenhaus dauerhaft und strukturell zu stabilisieren. Tarifbindung ist dabei ein zentraler Hebel: Sie schafft Verlässlichkeit, Transparenz und Fairness – und sie ist eine Voraussetzung dafür, dass Pflegekräfte und anderes medizinisches Personal langfristig im Beruf und in der Region bleiben. Gleichzeitig ist klar: Wenn Landkreise und Kliniken unter finanziellem Druck stehen, muss auch das Land Sachsen seinen Anteil leisten – insbesondere bei Investitionen und bei der Sicherung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung.“ Besorgniserregend bleiben aus Sicht des BSW insbesondere: - rund 55 Überlastungsanzeigen pro Jahr, - rückläufige Ausbildungszahlen, - sowie das wiederholte Verschieben struktureller Verbesserungen unter Verweis auf finanzielle Zwänge oder darauf, dass bestimmte Forderungen formal nicht erhoben worden seien. „Gute Gesundheitsversorgung beginnt bei guten Arbeitsbedingungen. Wer als Landkreis Gesellschafterverantwortung trägt, muss mehr tun, als bestehende Zustände zu verwalten. Das gilt nicht nur für den Landkreis Görlitz, sondern steht beispielhaft für eine Herausforderung in ganz Sachsen“, betont Kupke. Positiv ist aus Sicht der BSW/FWZ-Kreistagsfraktion, dass nun Bewegung in die Sache kommt: Die Tarifverhandlungen zwischen Geschäftsführung und ver.di sollen am 2. Februar 2026 beginnen. „Diese Verhandlungen müssen ernsthaft, transparent und ergebnisoffen geführt werden. Sie sind eine echte Chance, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen und den Klinikstandort nachhaltig zu stabilisieren“, so beide BSW Politiker abschließend. Die BSW/FWZ-Kreistagsfraktion wird den Prozess weiter eng begleiten. Ziel bleibt eine verlässliche, faire und zukunftsfähige Gesundheitsversorgung im Landkreis Görlitz – für die Patientinnen und Patienten ebenso wie für die Beschäftigten.

19. Januar 2026
Sachsen beteiligt sich am digitalen Katastrophenschutz – liefert aber keine eigenen Daten
Sachsen beteiligt sich am Aufbau eines bundesweiten digitalen Lagebildes für den Bevölkerungsschutz – speist bislang jedoch keine eigenen Einsatz- und Gefahrendaten ein. Das geht aus einer Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage des BSW-Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht (Drs. 8/5095) hervor. Zwar ist der Freistaat Teil bundesweiter Gremien wie dem Gemeinsamen Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz. Eine technisch automatisierte Übermittlung sächsischer Daten zu Gefahrenlagen, Einsatzmitteln oder kritischer Infrastruktur findet jedoch derzeit nicht statt. Entsprechende Schnittstellen müssten erst noch entwickelt werden. Zeitpläne oder verbindliche Umsetzungsentscheidungen nennt die Staatsregierung nicht. „Ein digitales Lagebild ohne eigene Daten ist im Ernstfall kaum mehr als eine Präsentationsfolie“, sagt der Sprecher für Brandschutz, Rettungsdienst, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag Jens Hentschel-Thöricht. Gerade nach Waldbränden, Hochwasserlagen und angesichts von Blackout-Risiken sei ein funktionierender Datenaustausch zwischen Bund und Ländern entscheidend für schnelle und richtige Entscheidungen. Wann Sachsen tatsächlich eigene Daten in das bundesweite System einspeisen kann, bleibt offen. Die Staatsregierung verweist auf laufende Projektarbeit.

16. Januar 2026
Gemeinsames Signal im Innenausschuss: Öffentliche Anhörung zu munitionsbelasteten Waldflächen
Auf Antrag der BSW-Fraktion findet am 22. Januar 2026 im Innenausschuss des Sächsischen Landtages eine öffentliche Anhörung zum BSW-Antrag „Beräumung munitionsbelasteter Waldflächen im Freistaat Sachsen – Verantwortung von Bund, Bundeswehr und Land gemeinsam wahrnehmen“ (Drs. 8/4529) statt. Die Durchführung der Anhörung wurde fraktionsübergreifend unterstützt – ein wichtiges Signal für die gemeinsame Verantwortung beim Schutz von Bevölkerung und Einsatzkräften. Jens Hentschel-Thöricht, Sprecher der BSW-Fraktion für Brandschutz, Rettungsdienst, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, bedankt sich ausdrücklich bei den anderen Fraktionen, dass sie die Bedeutung des Themas erkannt, den Antrag auf Anhörung mitgetragen und damit den Weg für eine sachliche, fachlich fundierte Debatte geöffnet haben. Ziel der Anhörung ist es, den Antrag auf Basis der Expertise von Fachleuten, Praktikern und zuständigen Stellen weiterzuentwickeln und ihn nach der Anhörung – gegebenenfalls mit Änderungen – im Landtag zur Beschlussfassung zu bringen. „Munitionsbelastete Waldflächen sind kein Randthema, sondern ein reales Sicherheitsrisiko. Dass alle Fraktionen der Anhörung zugestimmt haben, zeigt: Hier geht es nicht um Parteipolitik, sondern um den Schutz von Menschen, Einsatzkräften und Infrastruktur“, erklärt Hentschel-Thöricht. Inhaltlich steht für die BSW-Fraktion in der Anhörung insbesondere im Fokus: - eine realistische Risikobewertung und klare Schutzziele bei Waldbränden auf kampfmittelbelasteten Flächen, - die Ausstattung der Feuerwehren und Spezialkräfte mit geeigneter Technik und Schutzsystemen, - Fragen der Einsatzpraxis, Entscheidungswege und Sicherheitsabstände, - die Verantwortung von Land, Bund und Bundeswehr bei Prävention, Kampfmittelräumung und Finanzierung. „Wir wollen aus realen Einsätzen lernen und politische Entscheidungen so vorbereiten, dass sie im Ernstfall tragen. Die Anhörung ist ein wichtiger Schritt, um von bekannten Defiziten zu tragfähigen Lösungen zu kommen“, so Hentschel- Thöricht abschließend. „Sicherheit darf nicht am Geld scheitern.“

07. Januar 2026
Wie gut sind Sachsens Kommunen auf einen Blackout vorbereitet?
Der BSW-Landtagsabgeordnete Jens Hentschel-Thöricht hat eine Kleine Anfrage zur kommunalen Notfallplanung bei länger andauernden Stromausfällen an die Staatsregierung Sachsen eingebracht. Ziel ist eine nüchterne Bestandsaufnahme: Wie belastbar sind Städte und Gemeinden ab 5.000 Einwohnern tatsächlich auf einen Blackout vorbereitet? „Ein großflächiger Stromausfall ist längst kein theoretisches Szenario mehr. Entscheidend ist nicht, ob es Konzepte auf dem Papier gibt, sondern ob Kommunen im Ernstfall handlungsfähig bleiben“, erklärt Hentschel-Thöricht. Maßstab seien klare, aktuelle Notfallpläne, die ein realistisches 72-Stunden-Szenario abbilden. Die Anfrage zielt bewusst auf konkrete und überprüfbare Fakten: Wie viele Kommunen verfügen über schriftliche Notfall- bzw. Krisenpläne für einen länger andauernden Stromausfall? Wie aktuell sind diese Pläne? Wird ein mindestens 72 Stunden andauernder Blackout ausdrücklich berücksichtigt? Erfasst oder bewertet das Land diese Planungen systematisch? Welche konkreten Unterstützungsmaßnahmen hat das Land seit 2020 ergriffen? „Ohne einen ehrlichen Überblick über den Stand der kommunalen Vorsorge bleibt Katastrophenschutz Stückwerk“, so Hentschel-Thöricht. „Die Staatsregierung muss offenlegen, wo Sachsen gut aufgestellt ist – und wo nicht. Nur dann lassen sich bestehende Lücken gezielt schließen.“ Der Abgeordnete kündigt an, die Antworten der Staatsregierung sachlich auszuwerten und öffentlich einzuordnen. „Transparenz ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Vorsorge mehr ist als ein Schlagwort – und im Ernstfall auch funktioniert.“

06. Januar 2026
BSW-Landtagsabgeordneter Jens Hentschel-Thöricht bietet kostenlose Broschüren zur Krisenvorsorge an
Der Landtagsabgeordnete Jens Hentschel-Thöricht (BSW), Sprecher für Brandschutz, Rettungsdienst sowie Bevölkerungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, stellt Bürgerinnen und Bürgern ab sofort kostenlose Informationsbroschüren zur persönlichen Krisenvorsorge zur Verfügung. In seinen Bürgerbüros in Görlitz und Zittau liegt die aktuelle Broschüre „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ des Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zur kostenfreien Mitnahme bereit. Ausgabestellen: - Görlitz: Sattigstraße 25, 02826 Görlitz - Zittau: Neustadt 18, 02763 Zittau Die Abgabe erfolgt während der jeweiligen Öffnungszeiten der Bürgerbüros. „Krisenvorsorge ist kein Panikthema, sondern eine Frage von Verantwortung und Vernunft“, so Hentschel-Thöricht. „Ob Stromausfall, Extremwetter oder andere Notlagen – wer vorbereitet ist, kann besonnener handeln und entlastet im Ernstfall auch Einsatzkräfte.“ Die Broschüre enthält konkrete Handlungsempfehlungen, Checklisten und Hinweise, wie sich Haushalte realistisch und ohne großen Aufwand auf unterschiedliche Krisenszenarien vorbereiten können. Ziel der Aktion ist es, die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung zu stärken und das Bewusstsein für praktische Vorsorge zu schärfen. Weitere Informationen erhalten Interessierte direkt in den Bürgerbüros oder im persönlichen Gespräch vor Ort.
