
Jens
Hentschel-
Thöricht
Mitglied des Sächsischen Landtags

23. Januar 2026
Elektronische Patientenakte im Rettungsdienst: Rechtlich erlaubt – praktisch blockiert
Die Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) im sächsischen Rettungsdienst (Drs. 8/5139) offenbart ein gravierendes Umsetzungsdefizit: Obwohl der Zugriff für Notfallsanitäter rechtlich ausdrücklich vorgesehen ist, ist die ePA im Einsatz faktisch nicht nutzbar. Rechtlich dürfen Notfallsanitäter auf zentrale Inhalte der ePA zugreifen, darunter Notfalldaten, Medikationsinformationen und behandlungsrelevante Angaben. Technisch scheitert die Nutzung jedoch daran, dass Rettungsmittel bislang nicht an die notwendige Telematikinfrastruktur angebunden sind. Hinzu kommen fehlende elektronische Heilberufsausweise für das Einsatzpersonal sowie ungeklärte Finanzierungsfragen. Der Sprecher für Brandschutz, Rettungsdienst, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, Jens Hentschel-Thöricht, erklärt: „Hier klaffen Anspruch und Realität weit auseinander. Der Gesetzgeber hat den Zugriff ermöglicht, aber der Freistaat lässt die kommunalen Aufgabenträger mit Technik- und Kostenfragen allein. Das ist sicherheitspolitisch fahrlässig – im Notfall zählt jede Minute und jede Information.“ Besonders kritisch bewerten wir, dass sich die Staatsregierung bei zentralen Fragen einer eigenen Bewertung entzieht – etwa zur medizinischen Relevanz einzelner ePA-Inhalte oder zu datenschutzrechtlichen Fragen eines eng begrenzten Notfallzugriffs. Gleichzeitig verweist sie die Verantwortung pauschal an die Kommunen. Ronny Kupke, gesundheitspolitischer Sprecher der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, ergänzt: „Die ePA kann im Rettungsdienst Leben retten – aber nur, wenn sie im Einsatz auch nutzbar ist. Dafür braucht es jetzt eine klare landesweite Umsetzung: Technik, Zugriffsrechte und Finanzierung müssen gesichert werden. Digitalisierung im Gesundheitswesen darf nicht an fehlender Praxisfähigkeit scheitern." Die BSW-Fraktion fordert die Staatsregierung auf, gemeinsam mit Kommunen und Kostenträgern unverzüglich die Voraussetzungen für eine flächendeckende Nutzung der ePA im Rettungsdienst zu schaffen. Notfallversorgung braucht Praxislösungen – keine Verweise auf Zuständigkeiten.

22. Januar 2026
Anhörung im Innenausschuss bestätigt BSW-Position: Kampfmittelbeseitigung scheitert an Finanzen, Konzept und Technik
Die heutige Anhörung im Innenausschuss des Sächsischen Landtages zum Antrag der BSW-Fraktion hat zentrale Kritikpunkte klar bestätigt. Die Waldbrände der vergangenen Jahre, insbesondere in der Gohrischheide, zeigen: Der Freistaat Sachsen ist auf bekannte Gefahrenlagen unzureichend vorbereitet. Herr Rother, Leiter der Abteilung Forstbetrieb im Staatsbetrieb Sachsenforst, machte deutlich, dass seit Beginn des Jahres 2025 eine nachhaltige, unabhängige Finanzierung der Kampfmittelbeseitigung fehlt. Zudem forderte er eine personelle Stärkung beim Polizeiverwaltungsamt und erklärte, die Grundrichtung des BSW-Antrags könne er „nur befürworten“. Jens Hentschel-Thöricht, MdL und Sprecher der BSW-Fraktion für Brand-, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz: „Die Anhörung zeigt klar: Es braucht eine überarbeitete Risikoanalyse und ein fortgeschriebenes Waldbrandkonzept. Ohne belastbare Grundlagen und moderne Technik, etwa geschützte Löschfahrzeuge, bleiben Feuerwehren nur auf dem Papier handlungsfähig.“ Uta Knebel, regionale Landtagsabgeordnete der BSW-Fraktion, ergänzt: „Wenn selbst der Staatsbetrieb bestätigt, dass Finanzierung und Personal fehlen, ist das ein sicherheitsrelevantes Versäumnis. Kampfmittelbeseitigung ohne verlässliche Mittel gefährdet Einsatzkräfte und Bevölkerung.“ Aus Sicht beider BSW-Landtagsabgeordneten ergeben sich folgende Forderungen: - dauerhaft gesicherte Finanzierung notwendiger Kampfmittelbeseitigung - personelle und technische Stärkung der zuständigen Behörden - fachliche Neubewertung von Risikoanalyse und Waldbrandkonzepten - Ausstattung der Feuerwehren und Kommunen mit notwendiger Schutz- und Spezialtechnik wie auch aktuelles Kartenmaterial „Erkenntnisse liegen vor, Warnungen sind ausgesprochen“, so Hentschel-Thöricht abschließend. „Jetzt braucht es politische Entscheidungen – nicht weiteres Abwarten.“

19. Januar 2026
​Landesdirektion beanstandet Teilbeschluss – Friedensbekenntnis des Landkreises Görlitz bleibt bestehen
Die Landesdirektion Sachsen hat den Kreistagsbeschluss Nr. 101/2025 vom 10. Dezember 2025 beanstandet und dessen Aufhebung angeordnet. Betroffen ist ausschließlich der zweite Teil des ursprünglichen Antrags der Fraktion BSW/FWZ, der sich auf den Verzicht auf militärische Werbung im Verantwortungsbereich des Landkreises Görlitz bezieht. Unberührt bleibt ausdrücklich der erste Teil des Beschlusses: Das Bekenntnis des Landkreises Görlitz als „Kreis des Friedens und der Verständigung unter den Völkern“ hat weiterhin Bestand. Dieses friedenspolitische Leitbild wurde rechtlich nicht beanstandet und gilt unverändert als politische Orientierung für die Arbeit des Kreistages. Die Fraktion BSW/FWZ nimmt die Entscheidung der Landesdirektion zur Kenntnis. Zugleich halten wir fest: Der beanstandete zweite Beschlussteil war und ist Ausdruck einer bewussten friedenspolitischen Haltung. In einer Zeit zunehmender Militarisierung wollten wir ein klares Signal setzen – gegen militärische Werbung im unmittelbaren Einflussbereich des Landkreises und für zivile Perspektiven. Die Entscheidung der Rechtsaufsicht macht deutlich, wie eng die formalen Zuständigkeiten der kommunalen Ebene gezogen sind. Sie beendet jedoch nicht die politische Debatte. Friedenspolitik bleibt notwendig – auch wenn sie auf kommunaler Ebene rechtlich begrenzt ist. Jens Hentschel-Thöricht, Vorsitzender der Fraktion BSW/FWZ im Kreistag Görlitz macht deutlich: „Das friedenspolitische Selbstverständnis des Landkreises Görlitz steht. Wir werden uns auch künftig dafür einsetzen, dass Friedensfragen offen diskutiert werden und dass Kinder, Jugendliche und die Zivilgesellschaft nicht Ziel militärischer Werbung werden. Der Kreistag ist nicht nur Verwaltungsorgan, sondern auch politisches Forum. Unsere Aufgabe bleibt es, Haltung zu zeigen, Debatten anzustoßen und die Interessen der Menschen im Landkreis Görlitz klar und transparent zu vertreten.“

19. Januar 2026
Tarifbindung und Arbeitsbedingungen im Klinikum Oberlausitzer Bergland:
Antworten des Landrats werfen weiter Fragen auf
Die Antwort des CDU-Landrats Dr. Stephan Meyer auf die Anfrage zur Tarifbindung, zu den Arbeitsbedingungen und zur Personalentwicklung im Klinikum Oberlausitzer Bergland (KOB) bestätigt aus Sicht der BSW/FWZ-Kreistagsfraktion zentrale Problemlagen – relativiert sie jedoch an entscheidenden Stellen oder blendet strukturelle Risiken aus. „Die Antwort zeigt: Der Landkreis erkennt den Fachkräftemangel, zieht daraus aber nicht die notwendigen Konsequenzen. Wer dauerhaft ohne Tarifbindung arbeitet, verschlechtert seine Position im Wettbewerb um Pflegekräfte – gerade in einer Grenz- und Abwanderungsregion wie der Oberlausitz“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Vorsitzender der Kreistagsfraktion BSW/FWZ. Zwar verweist der Landrat darauf, dass die Löhne in den vergangenen Jahren gestiegen seien und teilweise sogar über Tarifabschlüssen gelegen hätten. Gleichzeitig räumt die Verwaltung jedoch selbst ein, dass es erhebliche Unterschiede zu tarifgebundenen Häusern gibt – unter anderem beim Weihnachtsgeld (30 % am KOB gegenüber 80 % in Weißwasser), beim fehlenden Krankengeldzuschuss, bei Urlaubsregelungen sowie bei der Planungs- und Rechtssicherheit für die Beschäftigten. Besonders kritisch sehen BSW/FWZ die Argumentation, wonach fehlende Tarifbindung kein wesentlicher Abwanderungsgrund sei. „Dass Pflegekräfte in die Altenpflege oder in Ballungsräume wechseln, ist kein Gegenargument – es ist Ausdruck desselben Problems: bessere Bezahlung, klarere Regeln und verlässlichere Arbeitsbedingungen anderswo“, so Hentschel-Thöricht. Ronny Kupke, gesundheitspolitischer Sprecher der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, ergänzt: „Die Antwort des Landrats macht deutlich, dass man sich bislang stark auf betriebliche Einzelregelungen und auf internationale Rekrutierung stützt, statt die Arbeitsbedingungen im Krankenhaus dauerhaft und strukturell zu stabilisieren. Tarifbindung ist dabei ein zentraler Hebel: Sie schafft Verlässlichkeit, Transparenz und Fairness – und sie ist eine Voraussetzung dafür, dass Pflegekräfte und anderes medizinisches Personal langfristig im Beruf und in der Region bleiben. Gleichzeitig ist klar: Wenn Landkreise und Kliniken unter finanziellem Druck stehen, muss auch das Land Sachsen seinen Anteil leisten – insbesondere bei Investitionen und bei der Sicherung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung.“ Besorgniserregend bleiben aus Sicht des BSW insbesondere: - rund 55 Überlastungsanzeigen pro Jahr, - rückläufige Ausbildungszahlen, - sowie das wiederholte Verschieben struktureller Verbesserungen unter Verweis auf finanzielle Zwänge oder darauf, dass bestimmte Forderungen formal nicht erhoben worden seien. „Gute Gesundheitsversorgung beginnt bei guten Arbeitsbedingungen. Wer als Landkreis Gesellschafterverantwortung trägt, muss mehr tun, als bestehende Zustände zu verwalten. Das gilt nicht nur für den Landkreis Görlitz, sondern steht beispielhaft für eine Herausforderung in ganz Sachsen“, betont Kupke. Positiv ist aus Sicht der BSW/FWZ-Kreistagsfraktion, dass nun Bewegung in die Sache kommt: Die Tarifverhandlungen zwischen Geschäftsführung und ver.di sollen am 2. Februar 2026 beginnen. „Diese Verhandlungen müssen ernsthaft, transparent und ergebnisoffen geführt werden. Sie sind eine echte Chance, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen und den Klinikstandort nachhaltig zu stabilisieren“, so beide BSW Politiker abschließend. Die BSW/FWZ-Kreistagsfraktion wird den Prozess weiter eng begleiten. Ziel bleibt eine verlässliche, faire und zukunftsfähige Gesundheitsversorgung im Landkreis Görlitz – für die Patientinnen und Patienten ebenso wie für die Beschäftigten.

19. Januar 2026
Sachsen beteiligt sich am digitalen Katastrophenschutz – liefert aber keine eigenen Daten
Sachsen beteiligt sich am Aufbau eines bundesweiten digitalen Lagebildes für den Bevölkerungsschutz – speist bislang jedoch keine eigenen Einsatz- und GefahrenÂdaten ein. Das geht aus einer Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage des BSW-Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht (Drs. 8/5095) hervor. Zwar ist der Freistaat Teil bundesweiter Gremien wie dem Gemeinsamen Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz. Eine technisch automatisierte Übermittlung sächsischer Daten zu Gefahrenlagen, Einsatzmitteln oder kritischer Infrastruktur findet jedoch derzeit nicht statt. Entsprechende Schnittstellen müssten erst noch entwickelt werden. Zeitpläne oder verbindliche Umsetzungsentscheidungen nennt die Staatsregierung nicht. „Ein digitales Lagebild ohne eigene Daten ist im Ernstfall kaum mehr als eine Präsentationsfolie“, sagt der Sprecher für Brandschutz, Rettungsdienst, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag Jens Hentschel-Thöricht. Gerade nach Waldbränden, Hochwasserlagen und angesichts von Blackout-Risiken sei ein funktionierender Datenaustausch zwischen Bund und Ländern entscheidend für schnelle und richtige Entscheidungen. Wann Sachsen tatsächlich eigene Daten in das bundesweite System einspeisen kann, bleibt offen. Die Staatsregierung verweist auf laufende Projektarbeit.

16. Januar 2026
Gemeinsames Signal im Innenausschuss: Öffentliche Anhörung zu munitionsbelasteten Waldflächen
Auf Antrag der BSW-Fraktion findet am 22. Januar 2026 im Innenausschuss des Sächsischen Landtages eine öffentliche Anhörung zum BSW-Antrag „Beräumung munitionsbelasteter Waldflächen im Freistaat Sachsen – Verantwortung von Bund, Bundeswehr und Land gemeinsam wahrnehmen“ (Drs. 8/4529) statt. Die Durchführung der Anhörung wurde fraktionsübergreifend unterstützt – ein wichtiges Signal für die gemeinsame Verantwortung beim Schutz von Bevölkerung und Einsatzkräften. Jens Hentschel-Thöricht, Sprecher der BSW-Fraktion für Brandschutz, Rettungsdienst, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, bedankt sich ausdrücklich bei den anderen Fraktionen, dass sie die Bedeutung des Themas erkannt, den Antrag auf Anhörung mitgetragen und damit den Weg für eine sachliche, fachlich fundierte Debatte geöffnet haben. Ziel der Anhörung ist es, den Antrag auf Basis der Expertise von Fachleuten, Praktikern und zuständigen Stellen weiterzuentwickeln und ihn nach der Anhörung – gegebenenfalls mit Änderungen – im Landtag zur Beschlussfassung zu bringen. „Munitionsbelastete Waldflächen sind kein Randthema, sondern ein reales Sicherheitsrisiko. Dass alle Fraktionen der Anhörung zugestimmt haben, zeigt: Hier geht es nicht um Parteipolitik, sondern um den Schutz von Menschen, Einsatzkräften und Infrastruktur“, erklärt Hentschel-Thöricht. Inhaltlich steht für die BSW-Fraktion in der Anhörung insbesondere im Fokus: - eine realistische Risikobewertung und klare Schutzziele bei Waldbränden auf kampfmittelbelasteten Flächen, - die Ausstattung der Feuerwehren und Spezialkräfte mit geeigneter Technik und Schutzsystemen, - Fragen der Einsatzpraxis, Entscheidungswege und Sicherheitsabstände, - die Verantwortung von Land, Bund und Bundeswehr bei Prävention, Kampfmittelräumung und Finanzierung. „Wir wollen aus realen Einsätzen lernen und politische Entscheidungen so vorbereiten, dass sie im Ernstfall tragen. Die Anhörung ist ein wichtiger Schritt, um von bekannten Defiziten zu tragfähigen Lösungen zu kommen“, so Hentschel- Thöricht abschließend. „Sicherheit darf nicht am Geld scheitern.“

