
Jens
Hentschel-
Thöricht
Mitglied des Sächsischen Landtags

24. September 2026
Mehr Freiheit versprochen, Kontrolle behalten: BSW fordert Nachbesserung beim Haushaltsbegleitgesetz
Die Staatsregierung will mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2027/2028 die Förderung von Städten und Gemeinden vereinfachen. Doch ihr Entwurf lässt weiter offen, ob Kommunen tatsächlich mehr selbst entscheiden dürfen. Die heutige Anhörung im Sächsischen Landtag bestätigt damit die Kritik der BSW-Fraktion: Eine Kann-Regelung und fortbestehende Zweckbindungen reichen für mehr kommunale Eigenverantwortung nicht aus. Mischa Woitschek, Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, erklärte in der Anhörung, dass sein Verband dem Gesetzesvorhaben in der vorliegenden Form nicht vollumfänglich zustimmen könne. Die Absichtserklärungen des Finanzministers zur künftigen Dynamisierung der Kita-Zuweisungen seien bekannt; der Verband wolle sie jedoch im Gesetz festgeschrieben sehen. „Wenn die Staatsregierung den Kommunen mehr Freiheit zusagt, muss diese Freiheit auch im Gesetz stehen. Städte und Gemeinden brauchen verlässliche Rechte statt wohlklingender Ankündigungen“, erklären Uta Knebel, haushaltspolitische Sprecherin, und Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer der BSW-Fraktion, gemeinsam. Das Haushaltsbegleitgesetz ermöglicht pauschale Zuweisungen an Kommunen. Dadurch könnten einzelne Förderanträge und Verwendungsnachweise entfallen. Der Entwurf macht dieses Verfahren jedoch nicht zum Regelfall. Zudem bleiben Zweckbindungen und fachliche Detailvorgaben möglich. „Das Land kann nicht kommunale Eigenverantwortung auf die Verpackung schreiben und sich im Gesetz die Detailsteuerung offenhalten“, so Knebel und Hentschel-Thöricht. „Wir wollen, dass geeignete Fördermittel grundsätzlich pauschal vergeben werden. Wo eine Zweckbindung nicht nötig ist, muss die Kommune selbst entscheiden können, wie sie das Geld einsetzt.“ Die BSW-Fraktion wird vorgeschlagene Änderungen zu den kommunalen Regelungen des Haushaltsbegleitgesetzes prüfen. Ihr Ziel: ein verbindlicherer Vorrang pauschaler Zuweisungen, weniger Detailvorgaben des Landes und klare gesetzliche Regeln für die Umsetzung.

23. September 2026
Ungeimpfte mussten draußen bleiben – Sachsen kann konkrete Prüfung der Regeln nicht benennen
Ungeimpfte durften während der Corona-Pandemie vielerorts selbst mit negativem Test nicht ins Restaurant oder zu Veranstaltungen. Geimpfte hatten zunächst auch ohne aktuellen Test Zutritt. Eine Untersuchung, die die Übertragungswahrscheinlichkeit genau dieser beiden Gruppen unmittelbar verglich, lag der Sächsischen Staatsregierung nicht vor. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des BSW-Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht hervor (Drs. 8/8162). Auf eine weitere Anfrage (Drs. 8/8163) erklärt die Staatsregierung, sie habe die Zutrittsregeln „fortwährend“ auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft. Nach konkreten Zeitabständen und Kriterien gefragt, nennt sie jedoch keine. Auch eine ausdrückliche Auflistung der erfragten Vorlagen, Vermerke und Kabinettsunterlagen legt sie nicht vor. „Menschen wurden vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Dann muss nachvollziehbar sein, welche Erkenntnisse die unterschiedliche Behandlung trugen und wie ihre Fortdauer überprüft wurde“, sagt Hentschel-Thöricht, Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses. „Genau diese konkreten Angaben bleibt die Staatsregierung schuldig.“ Dabei war nach ihrer eigenen Antwort bekannt, dass der Schutz einer Impfung vor Infektion mit der Zeit nachließ. Bei Einführung der zusätzlichen Testpflichten für viele Zutrittsbereiche im Januar 2022 war mit Omikron der Schutz vor Ansteckung deutlich reduziert. Zugleich verweist die Staatsregierung auf damalige Studien und Bewertungen des Robert Koch-Instituts, wonach Impfungen das Infektionsrisiko verringerten und weiterhin deutlich vor schweren Krankheitsverläufen schützten. „Im Untersuchungsausschuss müssen wir klären, welche Unterlagen den Entscheidungen zugrunde lagen, wie Alternativen geprüft wurden und wann die Regeln an neue Erkenntnisse angepasst wurden“, so Hentschel-Thöricht.

22. September 2026
Ministeriumsaccount ist kein CDU-Parteikanal
Der sächsische Innenminister Armin Schuster hat über den offiziellen Instagram-Account des Sächsischen Staatsministeriums des Innern den Wahlausgang in Berlin kommentiert und sich gegen eine Regierungsbeteiligung der Linken ausgesprochen. Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag kritisiert die Nutzung eines staatlichen Kanals für diese parteipolitische Botschaft. „Armin Schuster darf sich als CDU-Politiker selbstverständlich zum Berliner Wahlergebnis äußern. Dafür stehen ihm persönliche Accounts und die Kanäle seiner Partei zur Verfügung. Der offizielle Account des Innenministeriums ist jedoch kein CDU-Parteikanal“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag und Mitglied im Innenausschuss. Wenn ein sächsischer Minister das Erscheinungsbild, die Reichweite und die Ressourcen einer staatlichen Behörde nutzt, um den Wahlausgang in einem anderen Bundesland zu bewerten und Einfluss auf die dortige Regierungsbildung zu nehmen, wird die notwendige Grenze zwischen Amt und Partei verwischt. Hentschel-Thöricht weiter: „Dieser Vorgang ist politisch unangemessen und mit Blick auf das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot staatlicher Öffentlichkeitsarbeit zumindest prüfungsbedürftig. Das Innenministerium sollte offenlegen, wer diesen Beitrag veranlasst und freigegeben hat und nach welchen Regeln die offiziellen Social-Media-Kanäle des Ministeriums für politische Stellungnahmen genutzt werden.“ Auch die Formulierung Schusters, der Erfolg der Linken sei ein „Schlag ins Gesicht rechtschaffener Bürger“, weist das BSW zurück. „Clan-Kriminalität, Antisemitismus und gewaltbereiter Extremismus müssen konsequent bekämpft werden – unabhängig davon, aus welchem politischen oder gesellschaftlichen Umfeld sie kommen. Für das BSW gibt es dabei weder Verharmlosung noch parteipolitische Scheuklappen“, betont Hentschel-Thöricht. Es ist jedoch unangemessen, ein demokratisches Wahlergebnis als Schlag ins Gesicht rechtschaffener Bürger zu bezeichnen. Damit würden mittelbar auch Menschen abgewertet, die ihre Stimme anders abgegeben haben. Zudem stellt Schuster einen pauschalen Zusammenhang zwischen der Linken, Clan-Kriminalität, Antisemitismus und Linksextremismus her, ohne diese schwerwiegenden Vorwürfe konkret zu belegen. „Wahlergebnisse müssen in einer Demokratie respektiert werden. Über die Regierungsbildung entscheiden die gewählten Abgeordneten und die beteiligten Parteien in Berlin – nicht der sächsische Innenminister über den Account seines Ministeriums. Von einem Innenminister erwarten wir konkrete Lösungen für mehr Sicherheit und einen handlungsfähigen Rechtsstaat statt parteipolitischer Wahlkampfkommunikation mit staatlichen Mitteln“, so Hentschel-Thöricht abschließend.

17. September 2026
Kleine Anfrage führt zu rechtsaufsichtlicher Prüfung – zentrale Fragen fünf Jahre später weiter offen
Ein 14-Jähriger wurde während der Corona-Pandemie zehn Tage lang in einer geschlossenen Einrichtung für sogenannte Quarantäneverweigerer in Dresden untergebracht. Ein Gericht genehmigte den Freiheitsentzug. Doch fünf Jahre später bleiben entscheidende Fragen offen: Wer brachte das Verfahren überhaupt auf den Weg? Wurde der Jugendliche persönlich angehört? Hatte er einen Anwalt oder Verfahrensbeistand? Wurden mildere Mittel geprüft? Diese Fragen gehen aus der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage des BSW-Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht (Drs. 8/7775, s. Anhang) hervor. Nach Mitteilung des Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden handelte es sich vermutlich um ein Verfahren des Amtsgerichts Bautzen. Dessen Familienabteilung genehmigte am 29. April 2021 die Unterbringung des damals 14-Jährigen in einer „geschlossenen Einrichtung für Quarantäneverweigerer in Dresden“. Bemerkenswert ist die Antwort der Staatsregierung zur Rechtsgrundlage: Nach ihren Erkenntnissen handelte es sich nicht um eine Unterbringung nach § 30 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz. Zudem sei die Unterbringung nicht von einer Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes beantragt worden. Jens Hentschel-Thöricht, BSW-Abgeordneter und Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses, erklärt: „Ein 14-Jähriger verliert für zehn Tage seine Freiheit – aber fünf Jahre später kann nicht einmal eindeutig beantwortet werden, wer dieses Verfahren veranlasst hat. Genau das müssen wir aufklären. Wer stellte die Weichen dafür, dass ein Minderjähriger am Ende zehn Tage hinter verschlossenen Türen saß? Bei einem derart schwerwiegenden Eingriff müssen die Abläufe lückenlos nachvollziehbar sein. Wir wollen wissen, ob der Jugendliche persönlich angehört wurde, ob er rechtlichen Beistand hatte und welche milderen Mittel geprüft wurden. Gerade bei einem Minderjährigen darf darüber keine Unklarheit bestehen.“ Die Kleine Anfrage hat inzwischen weitere Konsequenzen: Die Staatsregierung ordnet den Vorgang nach den bislang vorliegenden Informationen dem Landkreis Bautzen zu. Aufgrund der im Zuge der Anfrage zusammengetragenen Erkenntnisse werde der Fall nun rechtsaufsichtlich geprüft. Zum Zeitpunkt der Beantwortung war diese Prüfung noch nicht abgeschlossen. Ines Biebrach, Obfrau der BSW-Fraktion im Corona-Untersuchungsausschuss und Rechtsanwältin, erklärt: „Dass die Staatsregierung aufgrund der jetzt zusammengetragenen Erkenntnisse eine rechtsaufsichtliche Prüfung veranlasst hat, zeigt, dass hier weiterer Aufklärungsbedarf besteht. Wir erwarten, dass das Ergebnis dieser Prüfung transparent gemacht wird. Corona-Aufarbeitung darf sich nicht in allgemeinen Debatten über die damalige Lage erschöpfen. Wir müssen uns gerade die konkreten Fälle ansehen, in denen staatliche Maßnahmen tief in die Grundrechte eingegriffen haben. Hier geht es um einen 14-Jährigen und zehn Tage Freiheitsentzug. Ein Rechtsstaat muss nachvollziehbar darlegen können, wie es dazu kam und ob die Rechte des Minderjährigen in jeder Phase gewahrt wurden.“ Hintergrund: Der Jugendliche war vom 29. April bis 9. Mai 2021 in der Landeseinrichtung am Hammerweg 26 in Dresden zwangsweise untergebracht. Die offenen Fragen zu den damaligen Abläufen sind Gegenstand der Kleinen Anfrage Drs. 8/7775.

16. September 2026
Besucher aus dem Wahlkreis erleben Landespolitik hautnah
Ich durfte rund 30 Gäste aus meinem Wahlkreis, aber auch aus ganz Sachsen im Sächsischen Landtag in Dresden begrüßen. Mit dabei waren auch Mitglieder des BSW-Landesvorstandes Sachsen sowie des Jugendverbandes JSW. Zu Beginn gab ich einen Einblick in meine parlamentarische Arbeit und die aktuellen Schwerpunkte der BSW-Fraktion. Als Sprecher für Brand-, Rettungs-, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz stehen für mich vor allem die konkrete Situation unserer Feuerwehren, ein leistungsfähiges Rettungswesen und eine verlässliche Krisenvorsorge im Mittelpunkt. Dabei gilt für mich ein klarer Grundsatz: Sicherheit darf nicht am Geld scheitern. Auch meine Arbeit im Corona-Untersuchungsausschuss war Teil des Gesprächs. Hier geht es darum, politische Entscheidungen und ihre Grundlagen kritisch aufzuarbeiten, offene Fragen zu klären und aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen. Darüber hinaus berichtete ich über meine Aufgaben als Parlamentarischer Geschäftsführer der BSW-Fraktion. Dazu gehören die Koordinierung der parlamentarischen Arbeit, die Vorbereitung der Plenarsitzungen und die Abstimmung innerhalb der Fraktion. Für die Besucher bot sich damit auch ein Blick hinter die Kulissen des parlamentarischen Alltags. Ein Thema interessierte insbesondere die mitgereisten JSW-Mitglieder: Wie steht die BSW-Fraktion zum Wahlalter 16? Passenderweise stand genau diese Frage an diesem Tag auf der Tagesordnung des Landtages. Die Antwort unserer Fraktion fiel eindeutig aus: Eine deutliche Mehrheit der BSW-Fraktion stimmte für die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Damit konnten die Besucher unmittelbar erleben, wie aus einer politischen Diskussion eine konkrete parlamentarische Entscheidung wird. Anschließend verfolgte die Gruppe von der Besuchertribüne aus eine Plenardebatte zur Zukunft des „VW-Standortes Sachsen“. Im Mittelpunkt standen die Perspektiven der sächsischen Automobilindustrie und insbesondere des Standortes Zwickau. Für das BSW machte Ralf Böhme deutlich, dass eine starke Industrie verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen benötigt. Aus Sicht des BSW müssen industrielle Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Sachsen langfristig gesichert werden. Hohe Energiepreise, wachsende Kosten und Bürokratie belasten Unternehmen und Beschäftigte. Sachsen braucht Rahmenbedingungen, unter denen Unternehmen investieren und produzieren können und gute Arbeitsplätze erhalten bleiben. Im Anschluss erhielt die Gruppe weitere Einblicke in die Aufgaben und Funktionsweise des Sächsischen Landtages. Dabei ging es unter anderem um die Redezeiten der Fraktionen, die Sitzordnung im Plenarsaal und die Unterschiede zwischen einer Enquete-Kommission und einem Untersuchungsausschuss. Besonders gefreut haben mich das große Interesse und die vielen Fragen. Politik sollte nicht nur im Plenarsaal stattfinden. Mir ist wichtig, mit den Menschen aus meinem Wahlkreis im direkten Gespräch zu bleiben, zuzuhören und transparent zu machen, was wir als BSW im Landtag konkret tun. Der Besuch hat gezeigt, wie wertvoll dieser direkte Austausch ist: Politik kennenlernen, Fragen stellen, unterschiedliche Positionen diskutieren und anschließend parlamentarische Entscheidungen unmittelbar miterleben. Vielen Dank an alle Teilnehmer für den Besuch und die guten Gespräche.

16. September 2026
Wenn der Arzt immer weiter weg ist
BSW startet Gesundheitstour durch Ostsachsen
Sechs Stationen in vier Tagen – Abgeordnete wollen Versorgungslücken aufnehmen und politische Konsequenzen ziehen
Arztpraxen ohne Nachfolger, monatelange Wartezeiten auf Facharzttermine, steigende Pflegekosten und Unsicherheit über die Zukunft regionaler Krankenhäuser: Vom 6. bis 9. Oktober gehen die BSW-Landtagsabgeordneten Ines Biebrach und Jens Hentschel-Thöricht auf Gesundheitstour durch Ostsachsen. In Löbau, Bautzen, Zittau, Görlitz, Weißwasser und Radeberg wollen sie erfahren, wo die medizinische Versorgung vor Ort konkret nicht mehr funktioniert. „Politische Entscheidungen über Krankenhäuser und Arztpraxen werden oft weit entfernt von den Menschen getroffen, die ihre Folgen tragen. Gerade im ländlichen Raum werden die Wege länger, Praxen finden keine Nachfolger und Facharzttermine sind kaum zu bekommen. Wir wollen hören, was Patienten und Beschäftigte tatsächlich erleben – und was sich ändern muss“, erklärt Ines Biebrach, BSW-Landtagsabgeordnete aus dem Landkreis Bautzen. Jede Station greift konkrete regionale Probleme auf: In Zittau geht es um die Zukunft der Klinikstandorte Zittau und Ebersbach sowie die Notfallversorgung im Oberland. In Weißwasser steht die dauerhafte Sicherung des Kreiskrankenhauses als Versorgungsanker für den Nordkreis im Mittelpunkt. In Görlitz werden die Folgen der Krankenhaus- und Gesundheitsreformen für das Städtische Klinikum und die Altersmedizin thematisiert. In Bautzen und Radeberg geht es um die Zukunft der Krankenhäuser, fehlende Ärzte und Pflegekräfte sowie den Erhalt wohnortnaher Grund- und Notfallleistungen. In Löbau stehen Haus- und Fachärzte, Medizinische Versorgungszentren, Apotheken und die Erreichbarkeit der umliegenden Kliniken im Fokus. „Ob ein Mensch rechtzeitig einen Arzt erreicht oder im Notfall schnell behandelt wird, darf nicht von Wohnort und Geldbeutel abhängen. Wir wollen nicht bei einer Bestandsaufnahme stehen bleiben: Die Hinweise aus der Tour sollen in konkrete Initiativen für den Landtag und die Kreistage einfließen“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer der BSW-Fraktion und Vorsitzender der Kreistagsfraktion BSW/FWZ im Landkreis Görlitz. Die öffentlichen Termine • Dienstag, 6. Oktober, 9–11 Uhr: Löbau, Altmarkt • Dienstag, 6. Oktober, 14–16 Uhr: Bautzen, Kornmarkt • Mittwoch, 7. Oktober, 9–11 Uhr: Zittau, Markt • Donnerstag, 8. Oktober, 9–11 Uhr: Görlitz, Marienplatz • Freitag, 9. Oktober, 9–11 Uhr: Weißwasser, Berliner Straße / Ecke B 156 • Freitag, 9. Oktober, 13–16 Uhr: Radeberg, Marktplatz Eingeladen sind Bürgerinnen und Bürger ebenso wie Beschäftigte im Gesundheitswesen, Pflege- und Rettungskräfte, Ärzte, Apotheker und kommunale Verantwortungsträger. Die Gespräche werden ausgewertet und parlamentarisch sowie kommunalpolitisch weiterverfolgt.

16. September 2026
72 Stunden ohne Strom
Sachsen weiß nicht, was dann noch funktioniert
Was passiert in Sachsen, wenn großflächig für drei Tage der Strom ausfällt? Die Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage des BSW-Abgeordneten Jens Hentschel-Thöricht (Drs. 8/8027, s. Anhang) zeigt erhebliche Lücken: Bei zentralen Bereichen kann die Staatsregierung selbst nicht umfassend sagen, ob die Versorgung 72 Stunden durchhalten würde: - Bei der Wasserversorgung müssen die kommunalen Aufgabenträger zwar ihre Widerstandsfähigkeit für einen 72-stündigen Stromausfall bewerten. Über den konkreten Erfüllungsstand hat die Staatsregierung nach eigener Aussage jedoch „keine Kenntnisse“. - Bei Einrichtungen der Lebensmittelversorgung und automatisierten landwirtschaftlichen Betrieben wird es noch deutlicher: Hier liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse zur Betriebsfähigkeit über mindestens 72 Stunden ohne externe Nachbetankung vor. Jens Hentschel-Thöricht, Sprecher der BSW-Fraktion für Brand-, Rettungs- und Katastrophenschutz: „Das ist Krisenvorsorge im Blindflug. Wenn Sachsen einen dreitägigen Stromausfall bewältigen will, muss die Staatsregierung wissen, wo nach 12, 24, 48 und 72 Stunden noch Wasser fließt, Medikamente verfügbar sind und kritische Infrastruktur funktioniert. Genau dieses Gesamtbild fehlt.“ Besonders brisant ist die Situation der Apotheken. Eine Abfrage des Sozialministeriums ergab bereits 2023, dass der „weit überwiegende Teil“ der antwortenden Apotheken auf einen länger andauernden Stromausfall nicht oder nur wenig vorbereitet war. Lediglich eine „sehr kleine Anzahl“ hatte entsprechende Vorkehrungen getroffen. Auch bei den Integrierten Regionalleitstellen von Feuerwehr und Rettungsdienst gibt es keinen generellen 72-Stunden-Standard. Kraftstoff für die Notstromaggregate muss grundsätzlich für zwölf Stunden, unter bestimmten Voraussetzungen für 48 Stunden vorgehalten werden. „Zwölf oder 48 Stunden sind keine 72 Stunden. Wir reden hier über die Stellen, bei denen Notrufe eingehen und Feuerwehr und Rettungsdienst koordiniert werden. Gerade diese Infrastruktur muss im Ernstfall verlässlich durchhalten.“ Auf die Frage nach landesweit einheitlichen Standards für Notstrom, Kommunikation, Kraftstofflogistik, Alarmierung und Übungen sowie deren Finanzierung nennt die Staatsregierung noch keine konkrete Lösung. Sie arbeite „mit Hochdruck an einer ressortübergreifenden Lösung“; die Punkte befänden sich noch in interministerieller Abstimmung. Hentschel-Thöricht fordert deshalb ein landesweites 72-Stunden-Vorsorgekonzept für kritische Versorgungsstrukturen: „Beim Bevölkerungsschutz zählt am Ende nur, was im Ernstfall funktioniert. Sachsen braucht ein belastbares Lagebild, klare Mindeststandards, gesicherte Kraftstoffreserven und eine Finanzierung, die die Kommunen nicht alleinlässt. Sicherheit darf auch beim Blackout nicht am Geld scheitern.“

14. September 2026
Corona-Effekte bei Schulanfängern? Arztüberweisungen wegen Sprachproblemen deutlich gestiegen
Hentschel-Thöricht: „Jetzt muss Sachsen untersuchen, welche Folgen die Corona-Jahre für Kinder hatten.“ Bei sächsischen Schulanfängern werden in mehreren Entwicklungsbereichen häufiger Auffälligkeiten festgestellt als vor der Corona-Pandemie. Besonders deutlich ist die Entwicklung bei Sprache und Sprechen: Der Anteil der untersuchten Kinder mit einem auffälligen Befund und anschließender Arztüberweisung stieg von 8,4 Prozent im Schuljahr 2017/18 auf 11,8 Prozent im Schuljahr 2024/25. Das entspricht einem relativen Anstieg von rund 40 Prozent. Das geht aus der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage des BSW-Abgeordneten Jens Hentschel-Thöricht zu Entwicklungsauffälligkeiten bei Kindern hervor (Drs. 8/8052, s. Anhang). Auch in anderen Bereichen zeigen die Schuleingangsuntersuchungen Veränderungen: Bei der selektiven Aufmerksamkeit stieg der Anteil auffälliger Befunde von 12,0 auf 14,2 Prozent, bei der Visuomotorik von 22,5 auf 25,4 Prozent und beim emotional-psychosozialen Verhalten von 9,9 auf 11,0 Prozent. Bei der Körperkoordination zeigt sich dagegen keine entsprechende Verschlechterung; hier sank der Anteil von 20,8 auf 18,9 Prozent. Ob die Entwicklung mit den Einschränkungen während der Corona-Pandemie zusammenhängt, kann die Staatsregierung nicht beantworten. Nach Angaben des Sozialministeriums liegen ihr keine Erkenntnisse aus belastbaren Studien über einen ursächlichen Zusammenhang zwischen den damaligen Einschränkungen und festgestellten Entwicklungsauffälligkeiten vor. Eine entsprechende eigene Bewertung nimmt das Ministerium nicht vor. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, BSW-Abgeordneter und Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses: „Die Zahlen beweisen nicht, dass die Corona-Maßnahmen diese Entwicklungsauffälligkeiten verursacht haben. Aber sie liefern genügend Anlass, dieser Frage jetzt wissenschaftlich nachzugehen. Wenn der Anteil der Kinder mit einer Arztüberweisung wegen Auffälligkeiten bei Sprache und Sprechen innerhalb weniger Jahre von 8,4 auf 11,8 Prozent steigt, dürfen wir uns nicht mit der Feststellung zufriedengeben, dass über mögliche Ursachen keine belastbaren Erkenntnisse vorliegen. Wir müssen diese Erkenntnisse schaffen.“ Ein Problem bei der Aufarbeitung: Die Staatsregierung wertet die Befunde der Schuleingangsuntersuchungen nicht nach Geburtsjahrgängen aus. Damit lässt sich anhand der vorgelegten Statistik nicht gezielt verfolgen, wie sich einzelne Geburtsjahrgänge entwickelt haben. Das gewinnt gerade jetzt an Bedeutung. Nach Angaben des Sozialministeriums wurden Kinder, die im in der Anfrage betrachteten Zeitraum geboren wurden, frühestens mit Beginn des Schuljahres 2026/27 eingeschult. Gesonderte Fördermaßnahmen für diese Kinder wurden nicht festgelegt. Hentschel-Thöricht: „Jetzt beginnt der entscheidende Zeitraum. Die Kinder, die während der Corona-Zeit geboren wurden und ihre ersten Lebensjahre unter den damaligen Bedingungen verbracht haben, erreichen nach und nach das Schuleingangsalter. Deshalb sollte Sachsen diese Jahrgänge gezielt wissenschaftlich begleiten. Wir müssen wissen: Gibt es besondere Auffälligkeiten? Wie entwickeln sich Sprache, Aufmerksamkeit, Motorik und sozial-emotionale Fähigkeiten? Und wenn es Unterschiede gibt: Was sind die Ursachen? Dabei darf das Ergebnis nicht politisch vorgegeben sein. Es kann nicht darum gehen, im Nachhinein eine bestimmte These über die Corona-Maßnahmen zu bestätigen. Es geht darum herauszufinden, was tatsächlich passiert ist – und daraus Konsequenzen zu ziehen. Besonders unbefriedigend ist, dass es bislang keine zusätzlichen Fördermaßnahmen speziell für Kinder mit Entwicklungsrückständen infolge der Corona-Zeit gab. Die Staatsregierung verweist lediglich auf bereits bestehende Förderprogramme. Wenn sich bei Kindern Entwicklungsprobleme zeigen, ist die politische Debatte zweitrangig. Entscheidend ist, dass wir die Ursachen erkennen und den betroffenen Kindern so früh wie möglich helfen. Die Corona-Aufarbeitung muss deshalb auch eine Kinderperspektive bekommen.“

