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Jens

Hentschel-

Thöricht

Mitglied des Sächsischen Landtags

Aktuelles

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Katastrophenschutz

31. August 2026

Sirenen, Feuerwehrschule, Katastrophenschutz:

Sachsens Haushalt braucht andere Prioritäten

Sachsen hat nicht für alles Geld. Gerade deshalb muss der Freistaat endlich wieder das Wichtige zuerst finanzieren. Feuerwehr, Katastrophenschutz und die Sicherheit der Bevölkerung gehören für mich dazu – grün-linke Prestige- und Lieblingsprojekte nicht. Ich habe mich in Dresden mit dem Präsidenten des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen, Herrn Ullmann, über den Entwurf des Doppelhaushaltes 2027/2028 ausgetauscht. Mir sind solche Gespräche wichtig. Bevor wir im Landtag über Milliarden entscheiden, müssen wir mit den Menschen sprechen, die jeden Tag erleben, was politische Haushaltsentscheidungen in der Praxis bedeuten. Und beim Brand- und Katastrophenschutz zeigt sich: Es gibt erheblichen Nachbesserungsbedarf. Wer mehr Sicherheit will, muss sie auch finanzieren Der Landesfeuerwehrverband soll nach dem Haushaltsentwurf rund 750.000 Euro erhalten. Gleichzeitig sind seine Aufgaben und Kosten deutlich gewachsen. Nach Angaben des Verbandes haben sich die Mitgliederzahlen in den Jugendfeuerwehren etwa verdoppelt. Personal, Miete und Energie sind teurer geworden. Sächsische Waldbrandexperten werden inzwischen deutschlandweit für Schulungen und fachliche Unterstützung angefragt – die Fahrtkosten trägt der Verband selbst. Noch unverständlicher: Die Sirenenförderung ist nach den vorliegenden Haushaltszahlen auf null gesetzt. Wir reden überall über einen stärkeren Zivil- und Bevölkerungsschutz. Gleichzeitig soll ausgerechnet bei einem grundlegenden Warnmittel kein Geld mehr bereitstehen. Das passt nicht zusammen. Auch bei zusätzlichen Fahrzeugen muss gelten: Wer Fahrzeuge anschafft, muss ihren Betrieb bezahlen. Nach den Informationen aus dem Gespräch sollen bislang nur rund 50 Prozent des notwendigen Bedarfs berücksichtigt sein. Gleichzeitig muss geklärt werden, wofür die vorgesehenen sechs Millionen Euro für Katastrophenschutztechnik konkret eingesetzt werden sollen. Acht bis zehn Jahre für eine Feuerwehrschule sind nicht akzeptabel Besonders kritisch sehe ich die Situation bei der Feuerwehrschule. Im Gespräch wurde von einer möglichen Planungs- und Realisierungsdauer von acht bis zehn Jahren gesprochen. Das kann nicht unser Anspruch sein. Unsere Feuerwehren brauchen Ausbildungskapazitäten jetzt und nicht irgendwann in den 2030er-Jahren. Deshalb müssen die ausgelagerten B1-Lehrgänge in Dresden und Leipzig weitergeführt werden, solange die notwendigen Kapazitäten fehlen. Gleichzeitig muss geprüft werden, wie Planung und Bau der Feuerwehrschule deutlich beschleunigt werden können. Auch beim Waldbrandschutz dürfen wir nicht hinterherlaufen. Der Stand eines Waldbrandschutzgesetzes muss geklärt, das Waldbrandkonzept fortgeschrieben und moderne Spezialtechnik geprüft werden. Dazu können ferngesteuerte Löschsysteme oder Schwerlastdrohnen gehören, wenn sie im Einsatz einen echten Mehrwert bringen. Es fehlt nicht nur Geld – es fehlen die richtigen Prioritäten Die entscheidende Frage beim Doppelhaushalt lautet deshalb nicht: Wo können wir noch irgendwo ein paar Euro drauflegen? Die entscheidende Frage lautet: Wofür gibt Sachsen sein Geld aus? Wenn für Sirenen, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Ausbildung oder die Betriebskosten notwendiger Fahrzeuge angeblich das Geld fehlt, gleichzeitig aber weiterhin Millionen für ideologisch motivierte Förderprogramme und grün-linke Lieblingsprojekte ausgegeben werden, läuft politisch etwas grundsätzlich falsch. Wir werden deshalb den Doppelhaushalt genau danach durchforsten. Pflichtaufgaben vor Prestigeprojekten. Sicherheit vor Ideologie. Feuerwehr und Bevölkerungsschutz vor grün-linken Lieblingsprojekten. Das bedeutet auch, unbequeme Entscheidungen zu treffen. Nicht jedes Förderprogramm muss weiterlaufen. Nicht jede politische Wunschvorstellung muss mit Steuergeld finanziert werden. Und nicht jede Struktur, die irgendwann geschaffen wurde, hat automatisch Anspruch auf dauerhafte Finanzierung. Das eingesparte Geld brauchen wir dort, wo der Staat funktionieren muss: bei Sicherheit und Katastrophenschutz, bei Bildung, Infrastruktur und kommunaler Daseinsvorsorge. Dafür sind Gespräche mit den Praktikern vor Ort unverzichtbar. Wir wollen nicht vom Schreibtisch aus entscheiden, was Feuerwehren angeblich brauchen. Wir wollen zuhören, Zahlen prüfen und daraus konkrete Änderungen am Doppelhaushalt entwickeln. Sachsen muss wieder lernen, zuerst das Notwendige zu finanzieren – und sich das Überflüssige zu sparen.

Geld und Corona-Viren

31. August 2026

Vertrauen statt nachträglicher Regeländerungen:

BSW fordert Rechtssicherheit bei Corona-Hilfen

Drei Jahre nach dem Ende der Corona-Pandemie drohen die damaligen staatlichen Hilfen für viele sächsische Unternehmen, Selbständige und Freiberufler zur neuen Belastung zu werden. Die BSW-Fraktion fordert deshalb mit einem Antrag im Sächsischen Landtag (s. Anhang): Vertrauensschutz gewährleisten, Rechtssicherheit schaffen und unbillige Härten vermeiden. Während der Corona-Pandemie wurden Unternehmen durch staatlich angeordnete Betriebsschließungen, Kontaktbeschränkungen und weitere Maßnahmen teilweise in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Die Corona-Hilfen sollten diese Folgen abfedern und Insolvenzen verhindern. Viele Betroffene beantragten die Hilfen im Vertrauen auf die damals erkennbaren Förderbedingungen und trafen auf dieser Grundlage wirtschaftliche Entscheidungen. Förderbedingungen wurden jedoch im weiteren Verlauf geändert oder konkretisiert. Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer der BSW-Fraktion und Mitglied im Corona-Untersuchungsausschuss, erklärt: „Wer in einer staatlich verursachten Ausnahmesituation Hilfe verspricht, muss sich später auch an die damals geltenden und für die Betroffenen erkennbaren Bedingungen halten. Es kann nicht sein, dass Jahre später neue Auslegungen oder eine veränderte Verwaltungspraxis zulasten derjenigen angewendet werden, die damals auf die Zusagen des Staates vertraut haben. Vertrauen in staatliches Handeln gibt es nur, wenn Politik und Verwaltung verlässlich handeln.“ Mit ihrem Antrag fordert die BSW-Fraktion deshalb unter anderem, dass Endabrechnungen und Rückforderungsentscheidungen nach den im jeweiligen Bewilligungsbescheid hinreichend bestimmt festgelegten Förderbedingungen erfolgen. Nachträgliche Änderungen der Verwaltungspraxis oder neue Auslegungen dürfen nicht zulasten der Antragsteller angewendet werden. Zudem sollen die tatsächlich angefallenen förderfähigen Ausgaben berücksichtigt werden. Dabei verweist die BSW-Fraktion auch auf die neuere Rechtsprechung. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einem rechtskräftigen Urteil wesentliche Maßstäbe für die Rückforderung von Corona-Soforthilfen formuliert. Danach kommt es entscheidend auf den konkreten Bewilligungsbescheid und die darin wirksam einbezogenen Regelungen an. Eine erst nachträglich entwickelte Verwaltungspraxis kann einen unklaren Bewilligungsbescheid nicht zulasten der Empfänger korrigieren. Ines Biebrach, Obfrau der BSW-Fraktion im Corona-Untersuchungsausschuss, erklärt: „Aufarbeitung bedeutet für uns nicht nur zurückzuschauen. Wo sich heute zeigt, dass Menschen und Unternehmen unter unklaren Regeln oder nachträglich veränderten Maßstäben leiden, muss Politik handeln. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich auch die Petition ‚Rückforderung der Corona-Soforthilfen 2020 – Vertrauensschutz für Selbstständige‘. Der Staat muss Verantwortung für sein damaliges Handeln übernehmen.“ Die BSW-Fraktion fordert außerdem eine Überprüfung bereits bestandskräftiger Rückzahlungsbescheide, einen vorläufigen Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen bei noch nicht bestandskräftigen Bescheiden sowie eine Evaluation und Verbesserung der bestehenden Härtefallregelungen. Hentschel-Thöricht: „Wir fordern keinen Freibrief. Wer vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder Hilfen zu Unrecht erhalten hat, muss selbstverständlich zur Verantwortung gezogen werden. Aber wer sich an die damals erkennbaren Regeln gehalten und auf staatliche Zusagen vertraut hat, darf Jahre später nicht durch nachträglich veränderte Maßstäbe wirtschaftlich in die Knie gezwungen werden. Corona-Hilfen sollten Insolvenzen verhindern – sie dürfen nicht Jahre später selbst zum Insolvenzrisiko werden.“ Gerade angesichts gestiegener Kosten und einer angespannten wirtschaftlichen Lage können hohe Rückforderungen für kleine Unternehmen und Selbstständige existenzbedrohend sein. Für die BSW-Fraktion gilt deshalb: berechtigte Rückforderungen ja – nachträgliche Regeländerungen zulasten der Betroffenen nein. Die öffentliche Anhörung zur Petition ‚Rückforderung der Corona-Soforthilfen 2020 – Vertrauensschutz für Selbstständige‘ findet am 1. September 2026 um 14:00 Uhr im Plenarsaal des Sächsischen Landtags statt.

Quarantäne im Krankenhaus

27. August 2026

Corona-Untersuchungsausschuss:

BSW legt bislang nicht öffentlich bekanntes Dokument zur Zwangsunterbringung vor

In der öffentlichen Sitzung des Corona-Untersuchungsausschusses des Sächsischen Landtags am 27. August 2026 haben die BSW-Ausschussmitglieder Ines Biebrach und Jens Hentschel-Thöricht ein bislang nicht öffentlich bekanntes Dokument zur zwangsweisen Unterbringung von Menschen während der Corona-Zeit zum Gegenstand der Befragung gemacht. Aus dem Dokument geht hervor, dass für die zwangsweise Unterbringung von Personen im Zusammenhang mit Quarantäne- beziehungsweise Absonderungsanordnungen nicht nur das Fachkrankenhaus Arnsdorf, sondern insgesamt vier Krankenhäuser mit zusammen 22 Plätzen vorgesehen waren. Ines Biebrach, Obfrau der BSW-Fraktion im Corona-Untersuchungsausschuss, erklärt: „Unsere Aufgabe im Untersuchungsausschuss ist es, die damaligen Abläufe und Entscheidungen so vollständig wie möglich aufzuklären. Dazu gehört, Dokumente auszuwerten, Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege nachzuvollziehen und bislang nicht öffentlich bekannte Sachverhalte transparent zu machen. Genau dafür wurde ein Untersuchungsausschuss eingesetzt.“ Jens Hentschel-Thöricht, Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses, ergänzt: „Uns geht es ausdrücklich nicht darum, vor Abschluss der Aufklärung Bewertungen vorwegzunehmen. Wir wollen wissen, was geplant und entschieden wurde, wer daran beteiligt war und wie die damaligen Entscheidungen zustande kamen. Das bislang nicht öffentlich bekannte Dokument ist deshalb ein weiterer Baustein für die Arbeit des Untersuchungsausschusses.“ Biebrach und Hentschel-Thöricht verbinden damit zugleich einen grundsätzlichen Anspruch an politische Aufarbeitung: „Wir wollen einen Politikstil, der Transparenz nicht nur verspricht, sondern herstellt. Dazu gehört auch, Entscheidungen aus der Vergangenheit offenzulegen und nachvollziehbar zu machen. Politik muss bereit sein, Verantwortung für ihr Handeln und ihre Entscheidungen zu übernehmen. Ein Untersuchungsausschuss darf deshalb weder der nachträglichen Rechtfertigung noch der Vorverurteilung dienen. Seine Aufgabe ist Aufklärung.“

Kupke & Hentschel-Thöricht BSW-Fraktion

24. August 2026

BSW-Fraktion unterstützt Wahlkampf in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern

Mitglieder der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag unterstützen in den kommenden Tagen den Wahlkampf ihrer Parteifreunde in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Fraktionsvorsitzender Ronny Kupke engagiert sich im Wahlkampf in Halle. Der Parlamentarische Geschäftsführer Jens Hentschel-Thöricht wird sowohl in Sachsen-Anhalt als auch in Mecklenburg-Vorpommern vor Ort sein. Unterstützt werden sie dabei von weiteren Mitgliedern der Landtagsfraktion sowie von zahlreichen Mitgliedern und Unterstützern des BSW aus ganz Sachsen. Gemeinsam werden sie Informationsmaterial verteilen, Gespräche mit Bürgern führen und an öffentlichen Veranstaltungen mitwirken. Ziel ist es, die BSW-Kandidaten vor Ort tatkräftig zu unterstützen und deutlich zu machen, wofür das BSW steht: für einen echten politischen Neuanfang. Ronny Kupke, Vorsitzender der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt: „Die Menschen im Osten erwarten zu Recht, dass ihre Interessen endlich ernst genommen werden. Sie wollen bezahlbare Energie, sichere Arbeitsplätze, eine verlässliche Gesundheitsversorgung, funktionierende Schulen und Kommunen, die ihre Aufgaben erfüllen können. Dafür braucht es eine starke politische Kraft, die nicht nur vor Wahlen zuhört, sondern die Probleme offen benennt und konsequent handelt. Deshalb unterstütze ich unsere Mitstreiter in Halle aus voller Überzeugung.“ Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer der BSW-Fraktion, ergänzt: „Wahlkampf bedeutet für mich, direkt mit den Menschen ins Gespräch zu kommen: auf der Straße, am Infostand und bei Veranstaltungen. Wir wollen zuhören, Fragen beantworten und zeigen, dass ein Politikwechsel möglich ist. Dabei freut mich besonders, dass sich weitere Fraktionsmitglieder sowie Mitglieder und Unterstützer aus ganz Sachsen beteiligen. Das zeigt: Wir stehen zusammen und packen gemeinsam an.“ Viele Herausforderungen ähneln sich in den ostdeutschen Bundesländern: steigende Lebenshaltungskosten, der Verlust wirtschaftlicher Perspektiven, eine zunehmend schlechtere öffentliche Daseinsvorsorge und eine Politik, die Milliarden für Aufrüstung bereitstellt, während bei Krankenhäusern, Schulen, Pflege, Feuerwehr und kommunaler Infrastruktur das Geld fehlt. „Während die etablierten Parteien seit Jahren vieles versprechen und anschließend weitermachen wie bisher, sprechen wir aus, was schiefläuft – klar, direkt und ohne Ausflüchte. Eben gefährlich ehrlich. Unser Ziel ist ein starkes BSW und ein Politikwechsel, der Frieden, soziale Sicherheit und wirtschaftliche Vernunft wieder in den Mittelpunkt stellt“, so Kupke und Hentschel-Thöricht abschließend.

Jens Hentschel-Thöricht im Dachstuhl Bahnhof Seifhennersdorf

20. August 2026

Richtfest am Bahnhof Seifhennersdorf: Gemeinsam anpacken und Zukunft gestalten

Ich war beim Richtfest am Bahnhof Seifhennersdorf zu Gast. Dabei nutzte ich die Gelegenheit, mir vor Ort ein Bild von der bisherigen Arbeit und dem großen Engagement des Bahnhofsvereins zu machen. Was hier geleistet wird, verdient Anerkennung. Mit viel Zeit, Tatkraft und Ausdauer setzen sich die Mitglieder des Vereins dafür ein, den Bahnhof zu erhalten und mit neuem Leben zu füllen. Das Projekt zeigt eindrucksvoll, was entstehen kann, wenn Menschen Verantwortung übernehmen, gemeinsam anpacken und ihre Ideen konsequent umsetzen. Das Richtfest war nicht nur ein wichtiger Meilenstein für die weitere Entwicklung des Bahnhofs, sondern auch eine gute Gelegenheit für persönliche Gespräche. Mit den anwesenden Stadträten habe ich mich über die aktuelle Situation in Seifhennersdorf, bestehende Herausforderungen und die weitere Entwicklung der Stadt ausgetauscht. Solche Initiativen stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt und schaffen neue Perspektiven für die Region. Mein Dank gilt deshalb allen Beteiligten, den ehrenamtlichen Helfern, den Unterstützern und den Verantwortlichen des Bahnhofsvereins. Ich wünsche dem Projekt weiterhin viel Erfolg, tatkräftige Unterstützung und gutes Gelingen bei den nächsten Schritten.

Jens Hentschel-Thöricht - Parlamentarischer Geschäftsführer BSW-Fraktion

16. August 2026

„SO NICHT!“ – BSW-Görlitz warnt vor dem Abbau sozialer Sicherheit

Mit Großflächenplakaten macht die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag derzeit im gesamten Freistaat auf die Folgen der geplanten Sozialreformen der Bundesregierung aufmerksam. Unter dem Motto „SO NICHT!“ verbindet die Fraktion öffentlichen Protest mit konkreten parlamentarischen Initiativen. Jens Hentschel-Thöricht, Landtagsabgeordneter und Vorsitzender der Fraktion BSW/FWZ im Kreistag Görlitz unterstützt die Kampagne und erklärt: „Die Menschen sollen immer mehr bezahlen, während sich der Staat bei Pflege, Gesundheit, Bildung und öffentlicher Infrastruktur zurückzieht. Deshalb sagen wir „SO NICHT!“, denn dies ist der falsche Weg. Reformen sind notwendig – aber sie dürfen nicht zulasten von Familien, Pflegebedürftigen, Beschäftigten und Menschen mit kleinen oder mittleren Einkommen gehen. Wer Milliarden für Aufrüstung ausgibt, darf anschließend nicht behaupten, für soziale Sicherheit und funktionierende Kommunen sei kein Geld mehr da.“ Besonders deutlich zeigen sich die Folgen bei der Finanzlage des Landkreises Görlitz und seiner Kommunen. Im Kreishaushalt 2026 klafft ein Defizit von rund 135 Millionen Euro. Gleichzeitig steigen die Ausgaben für Jugendhilfe, Soziales, Pflege, Unterbringung und weitere gesetzliche Pflichtaufgaben. Um zahlungsfähig zu bleiben, ist der Landkreis inzwischen in erheblichem Umfang auf Kassenkredite angewiesen. Auch die Kreisumlage belastet Städte und Gemeinden, deren eigene Haushalte bereits unter starkem Druck stehen. Dazu erklärt Hentschel-Thöricht: „Der Landkreis Görlitz befindet sich nicht deshalb in finanzieller Not, weil hier über die Verhältnisse gelebt wurde. Bund und Freistaat beschließen Leistungen und Standards, lassen die Kommunen aber mit einem wachsenden Teil der Kosten allein. Am Ende fehlt das Geld für Schulen, Straßen, den öffentlichen Nahverkehr, soziale Angebote und den Bevölkerungsschutz.“ Die zunehmende Verschuldung löst die strukturellen Probleme nicht, sondern verschiebt sie lediglich in die Zukunft. Gleichzeitig verschärft eine steigende Kreisumlage die Finanznot der Städte und Gemeinden. „Es darf keinen finanziellen Dominoeffekt geben, bei dem der Landkreis seine Haushaltsprobleme über die Kreisumlage an die Kommunen weiterreicht und diese anschließend Schwimmbäder, Jugendangebote, Kultur oder Vereinsförderung streichen müssen. Bund und Freistaat müssen endlich vollständig für die Aufgaben bezahlen, die sie den Landkreisen und Gemeinden übertragen. Sachsen braucht eine dauerhafte und bedarfsgerechte Kommunalfinanzierung statt immer neuer Förderprogramme und kurzfristiger Nothilfen.“ Auch bei der wohnortnahen Gesundheitsversorgung zeigen sich die Folgen einer Politik, die den ländlichen Raum zunehmend unter Kostenvorbehalt stellt. Lange Wege zu Haus- und Fachärzten, fehlende Praxisnachfolger, steigende Pflegekosten und die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Krankenhäuser treffen im Landkreis Görlitz besonders viele ältere Menschen und Familien. Hentschel-Thöricht erklärt: „Soziale Sicherheit entscheidet sich nicht auf dem Papier, sondern im Alltag: Gibt es noch einen Hausarzt in erreichbarer Nähe? Bleiben unsere Krankenhausstandorte erhalten? Ist ein Pflegeplatz bezahlbar? Können Eltern auf eine wohnortnahe Kita und Schule zählen? Der Landkreis Görlitz darf nicht zum Versorgungsgebiet zweiter Klasse werden.“ Die BSW-Fraktion hat bereits erste Anträge in den Sächsischen Landtag eingebracht, weitere parlamentarische Initiativen werden folgen. Ziel ist es, soziale Sicherheit zu stärken, die öffentliche Daseinsvorsorge zu erhalten und weitere Belastungen für Bürger, Familien und Kommunen zu verhindern. Mit Blick auf den Doppelhaushalt 2027/2028 fordert das BSW von der Sächsischen Staatsregierung eine klare soziale und kommunale Prioritätensetzung. Sachsen ist aufgrund seiner Altersstruktur und seiner vielen ländlichen Regionen von Einschnitten bei Pflege, Gesundheit und öffentlicher Infrastruktur besonders stark betroffen. Das BSW fordert daher konkret: - Pflege bezahlbar halten: Eigenanteile in Pflegeheimen deutlich und dauerhaft begrenzen, pflegende Angehörige besser unterstützen und wohnortnahe Pflegeangebote stärken. - Gesundheitsversorgung sichern: Hausarztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser insbesondere im ländlichen Raum erhalten sowie die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen ausbauen. - Kitas und Schulen erhalten: Kleine Einrichtungen durch flexible Lösungen sichern, dem Lehrer- und Fachkräftemangel wirksam begegnen sowie Schulsozialarbeit und multiprofessionelle Teams stärken. - Familien entlasten: Familien und Alleinerziehende gezielt unterstützen, notwendige Hilfen für Kinder und Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf sichern und die beitragsfreie Familienversicherung erhalten. - Kommunen handlungsfähig machen: Städte, Gemeinden und Landkreise finanziell so ausstatten, dass sie ihre Aufgaben erfüllen und soziale, kulturelle sowie öffentliche Angebote erhalten können. - Sozialen Zusammenhalt stärken: Barrierefreie und konsumfreie Begegnungsorte sichern und vor allem in ländlichen Regionen ausbauen. Hentschel-Thöricht abschließend: „Wir sagen klar: SO NICHT! Wir werden uns im Sächsischen Landtag gegen einen erneuten Kürzungshaushalt auf Kosten der Menschen stellen. CDU und SPD müssen erklären, welche Prioritäten sie setzen wollen. Wer Milliarden für andere politische Projekte mobilisieren kann, darf den Bürgern nicht gleichzeitig erzählen, bei Pflege, Gesundheit, Familien oder Kommunen sei kein Geld mehr da. So nicht!“ Weitere Informationen zur Kampagne und zu den parlamentarischen Initiativen der BSW-Fraktion finden Sie unter: https://bsw-fraktion-sachsen.de/fuer-die-menschen/

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