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Jens

Hentschel-

Thöricht

Mitglied des Sächsischen Landtags

Aktuelles

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Erneute Inhaftierung von sächsischer Ärztin

30. Januar 2026

Erneute Inhaftierung von sächsischer Ärztin Bianca Witzschel widerlegt Aussagen der Bundesgesundheitsministerin

Die Anordnung des erneuten Haftantritts der Ärztin Bianca Witzschel innerhalb der nächsten Tage steht in eklatantem Widerspruch zu den öffentlichen Aussagen der Bundesgesundheitsministerin, wonach es in Deutschland keine Verfolgung von Ärztinnen und Ärzten wegen ihrer Entscheidungen in der Corona-Zeit gegeben habe. Bianca Witzschel wurde zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und saß bereits 476 Tage in Untersuchungshaft. Das Urteil wurde am 19. September 2025 bestätigt. Nun drohen ihr weitere rund 500 Tage Haft – wegen ärztlicher Bescheinigungen zu Maskenpflicht, Impfunfähigkeit und PCR-Tests, die im Rahmen eigenverantwortlicher therapeutischer Entscheidungen ausgestellt wurden. Nach den vorliegenden Informationen gingen diesen Bescheinigungen jeweils körperliche Untersuchungen, ausführliche Anamnesen und eine ärztliche Dokumentation voraus. In vergleichbaren Fällen führten identische Sachverhalte zu Freisprüchen. Dennoch wurde Bianca Witzschel strafrechtlich verfolgt – mit gravierenden Konsequenzen: Verlust von Praxis und Wohnung, Entzug der Approbation, Wegfall von Krankenversicherung und Bankkonto sowie vollständige wirtschaftliche und soziale Existenzvernichtung. Der Zeitpunkt ist politisch brisant. Weniger als zwei Wochen nach der öffentlichen Erklärung der Bundesgesundheitsministerin, es habe keine Verfolgung von Ärztinnen und Ärzten gegeben, muss Bianca Witzschel erneut ins Gefängnis. Diese Realität widerspricht der Darstellung der Bundesregierung eindeutig. „Wer heute noch behauptet, es habe keine Verfolgung von Ärztinnen und Ärzten in der Corona-Zeit gegeben, verschließt die Augen vor der Realität. Der Fall Bianca Witzschel zeigt exemplarisch, dass hier nicht Fehlverhalten sanktioniert, sondern ärztliche Therapiefreiheit kriminalisiert wurde. Das ist rechtsstaatlich hochproblematisch und politisch nicht länger hinnehmbar“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses im Sächsischen Landtag. Der Fall berührt den Kern der verfassungsrechtlich geschützten ärztlichen Therapiefreiheit. Wenn Ärztinnen und Ärzte für individuelle medizinische Entscheidungen kriminalisiert werden, wird nicht nur ihre berufliche Verantwortung untergraben, sondern auch das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in den Rechtsstaat beschädigt. Bianca Witzschel ist kein Einzelfall. Bundesweit sind über 1.000 Ärztinnen und Ärzte sowie tausende Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit ärztlichen Bescheinigungen angezeigt oder verurteilt worden. „Als Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses sehe ich hierin einen zentralen Aufklärungsauftrag: Umfang, Maßstab und Folgen dieser Strafverfolgung müssen transparent aufgearbeitet werden, so Hentschel-Thöricht.. Es braucht eine ehrliche politische Bewertung, eine rechtliche Neubewertung der damaligen Praxis und eine Rehabilitierung der Betroffenen. Der Rechtsstaat beweist seine Stärke nicht durch Härte, sondern durch Gerechtigkeit.

Rückforderung Corona-Soforthilfe

30. Januar 2026

BSW kritisiert massive Rückforderungen bei Corona-Soforthilfen: Späte Korrekturen heilen kein strukturelles Unrecht

Die Antworten der Staatsregierung auf zwei Kleine Anfragen des BSW-Landtagsabgeordneten und Corona-Untersuchungsausschussmitglieds Jens Hentschel-Thöricht (Drs. 8/5165 und 8/5166) bestätigen aus Sicht der Landtagsfraktion Bündnis Sahra Wagenknecht, was bereits im Mai 2025 durch selbige deutlich kritisiert wurde: Die Rückforderungspraxis bei den Corona-Soforthilfen ist und bleibt sozial unausgewogen, politisch fragwürdig und für zehntausende Kleinunternehmer existenzbedrohend. Bis Ende 2025 wurden in Sachsen rund 32.300 Rückforderungsbescheide erlassen – davon über 31.000 allein im Jahr 2025. Bereits mehr als 12.900 Betroffene haben auf Grundlage dieser Bescheide Zahlungen in Höhe von rund 63 Millionen Euro geleistet. Hinzu kommen 6.600 sogenannte freiwillige Rückzahlungen mit einem Volumen von weiteren 45 Millionen Euro. Insgesamt sind damit inzwischen über 100 Millionen Euro von Soloselbständigen und Kleinstunternehmen zurückgefordert oder bereits eingezogen worden. „Diese Zahlen zeigen die ganze Schieflage des Verfahrens“, erklärt Hentschel-Thöricht. „Was als schnelle, unbürokratische Hilfe in einer historischen Ausnahmesituation angekündigt wurde, wird Jahre später mit fiskalischer Härte zurückgeholt – oft von denen, die sich bis heute wirtschaftlich nicht erholt haben.“ Bereits im Mai 2025 hatte die BSW-Fraktion die Praxis der Sächsischen Aufbaubank als bürokratisch, intransparent und realitätsfern kritisiert. Daran hat sich nach Auswertung der aktuellen Antworten nichts Grundsätzliches geändert. Noch immer bleibt unklar, nach welchen Kriterien Rückforderungen im Einzelnen bemessen werden. Noch immer wird der Unternehmerlohn systematisch ignoriert, obwohl gerade Soloselbständige ihre privaten Lebenshaltungskosten während der Pandemie aus den Soforthilfen decken mussten. Und noch immer tragen die Betroffenen faktisch die volle Beweislast – Jahre nach der Krise. Besonders problematisch ist aus Sicht des BSW, dass erst ab Juli 2025, also nach dem massenhaften Versand von Rückforderungsbescheiden, erweiterte Zahlungserleichterungen eingeführt wurden. „Dass die Staatsregierung nun auf Stundungen, Ratenzahlungen und verlängerte Rückzahlungsfristen verweist, ist kein Beleg für soziale Sensibilität, sondern ein Eingeständnis, dass das Verfahren zuvor überzogen war“, so Hentschel-Thöricht. Allein die Tatsache, dass inzwischen über 3.100 Anträge auf Zahlungserleichterungen gestellt wurden, zeige die finanzielle Überforderung vieler Betroffener. Hinzu kommt: Rund 19 Prozent der ursprünglich angeschriebenen 66.000 Hilfeempfänger haben bis Ende 2025 noch gar nicht am Rückmeldeverfahren teilgenommen. „Hier tickt eine Zeitbombe“, warnt der Abgeordnete. „Weitere Bescheide und Vollstreckungen drohen, obwohl die wirtschaftliche Lage vieler Kleinbetriebe weiterhin angespannt ist.“ Für die BSW-Fraktion ist klar: Die Corona-Soforthilfen dürfen im Nachhinein nicht zu Darlehen durch die Hintertür umgedeutet werden. „Wer in der Krise auf staatliche Zusagen vertraut hat, darf dafür nicht Jahre später bestraft werden“, so Hentschel-Thöricht. Das BSW fordert daher: - einen sofortigen Stopp weiterer Rückforderungen und Vollstreckungen, - eine verbindliche, transparente Härtefallregelung, die den Unternehmerlohn anerkennt, - sowie eine politische Neubewertung des gesamten Rückmelde- und Prüfverfahrens. „Die Pandemie war eine Ausnahmesituation. Der Umgang mit ihren wirtschaftlichen Folgen muss dieser Realität gerecht werden“, betont Hentschel-Thöricht. „Alles andere beschädigt nicht nur Existenzen, sondern auch das Vertrauen in staatliches Handeln.“

Rettungsleitstelle Ostsachsen

Rettung braucht Verlässlichkeit –

Besuch in der Integrierten Regionalleitstelle Ostsachsen

Die Integrierte Regionalleitstelle Ostsachsen in Hoyerswerda ist das Rückgrat der Notfallversorgung für die Landkreise Bautzen und Görlitz. Hier laufen alle Notrufe unter der 112 zusammen. Von hier aus werden Feuerwehr, Rettungsdienst, Notärzte und Teile des Katastrophenschutzes koordiniert – für rund 570.000 Menschen auf über 4.500 Quadratkilometern, vielfach im ländlichen Raum. Ich danke dem gesamten Team der Leitstelle ausdrücklich für die Offenheit und den professionellen Einblick. Bereits zum zehnjährigen Bestehen im vergangenen Jahr war ich vor Ort. Dieses Mal konnte ich noch tiefer eintauchen: nicht nur im Austausch mit den Verantwortlichen, sondern mitten im operativen Herz der Leitstelle – live im Leitstand, dort, wo Entscheidungen unter Zeitdruck getroffen werden und Verantwortung konkret wird. Dieser unmittelbare Eindruck schärft den Blick für das, was hier täglich geleistet wird. Dabei wurde erneut deutlich, welche Verantwortung hier getragen wird. Medizinische Notfälle machen den größten Anteil der Einsätze aus: Herzinfarkte, Schlaganfälle, Atemnot, Hilfe in Pflegeeinrichtungen und Privatwohnungen. Diese Arbeit ist selten sichtbar – aber sie entscheidet über Leben und Tod. Die Belastung der Beschäftigten ist hoch. Schichtdienst rund um die Uhr, permanente Konzentration, steigende Einsatzzahlen sowie zusätzlicher Druck durch Notrufmissbrauch und Beratungsanrufe prägen den Alltag. Noch ist die Personalstärke ausreichend, doch der Fachkräftemangel bleibt ein strukturelles Risiko. Ausbildung und Einarbeitung sind zeit- und ressourcenintensiv, Ausfälle lassen sich nicht beliebig kompensieren. Klar ist auch: Technik allein reicht nicht. Moderne Leitstellen brauchen klare Verfahren, schnelle Entscheidungen und politische Verantwortung. Starre Vorgaben dürfen nicht verhindern, dass im Notfall die nächstgelegene Feuerwehr alarmiert wird, wenn dadurch Menschenleben gerettet werden können. Für den Brandschutz in der Fläche braucht es gut ausgestattete Schwerpunktfeuerwehren. Dringender Handlungsbedarf besteht bei den Schnittstellen: • zwischen Rettungsdienst und Krankenhäusern, damit digitale Daten nicht mehrfach ausgedruckt und neu erfasst werden müssen, • beim Zugriff der Notfallsanitäter auf die elektronische Patientenakte im Einsatz, • bei grenzüberschreitenden Lagen, etwa durch die Sichtbarkeit tschechischer Rettungsfahrzeuge, • und bei der Nutzung vorhandener Infrastruktur, etwa Kameras in Autobahntunneln, wo Datenschutz derzeit sinnvolle Hilfe blockiert. Auch strukturell muss das Land liefern: Die sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung ist in Teilen überholt und gehört novelliert. Es fehlt an fachlicher Expertise des Landes für die Leitstellenpraxis. Bei der Luftrettung ist Chemnitz als Standort zwingend mitzudenken – inklusive klarer Klärung von Bau und Finanzierung. Unser Anspruch als BSW ist klar: Bevölkerungsschutz ist Daseinsvorsorge. Wer schnelle Hilfe will, muss moderne Strukturen schaffen, Verantwortung übernehmen und Entscheidungen ermöglichen – nicht verzögern. Die Leitstellen leisten Tag für Tag Enormes. Jetzt ist die Landespolitik in der Pflicht, dafür die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Feuerwehr Weißwasser

Feuerwehr braucht Rückhalt – Besuch bei der Feuerwehr Weißwasser

Im Rahmen eines Vor-Ort-Termins habe ich die Feuerwehr Weißwasser (O.L.) besucht, die aus einer hauptamtlichen und einer ehrenamtlichen Abteilung besteht. Ziel meines Besuchs war ein sachlicher, offener Austausch über die Einsatzrealität, die organisatorischen Rahmenbedingungen und die Herausforderungen, vor denen die Feuerwehr vor Ort steht – jenseits von Schlagzeilen und theoretischen Debatten. Mein Dank gilt den Kameradinnen und Kameraden sowie den Verantwortlichen der Feuerwehr Weißwasser für die Offenheit und die Möglichkeit, einen unmittelbaren Einblick in ihre Arbeit zu erhalten. Der direkte Austausch vor Ort macht deutlich, wo Strukturen tragen, wo sie unter Druck geraten und wo politischer Handlungsbedarf besteht. Einsatzrealität: wachsend, komplex, unverzichtbar Die Feuerwehr Weißwasser bewältigt ein breites Einsatzspektrum: Brände, technische Hilfeleistungen, Unwettereinsätze und Unterstützung bei medizinischen Notlagen. Die Einsatzlagen werden komplexer, dauern länger und binden mehr Personal. Gleichzeitig wächst die Erwartungshaltung in der Bevölkerung, die Feuerwehr immer häufiger auch für Situationen in Anspruch nimmt, die eigentlich durch Prävention, Nachbarschaftshilfe oder andere Strukturen aufgefangen werden müssten. Damit wird deutlich: Feuerwehr ist längst mehr als Brandbekämpfung. Sie ist ein zentraler Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge – rund um die Uhr, unter hoher Verantwortung. Ehrenamt stärken – Bürokratie abbauen Die ehrenamtliche Abteilung ist eine tragende Säule der Feuerwehr Weißwasser. Ohne dieses Engagement wäre der Brandschutz in der Fläche nicht aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig geraten Ehrenamtliche zunehmend unter Druck: durch steigende Einsatzbelastung, wachsende Anforderungen und bürokratische Auflagen, die Engagement unnötig erschweren. Wer Ehrenamt ernst meint, muss Strukturen schaffen, die unterstützen statt ausbremsen. Sicherheitsanforderungen und Verhältnismäßigkeit dürfen kein Widerspruch sein. Nachwuchs, Ausbildung, Ausstattung Besonders wichtig ist die Nachwuchsarbeit. Jugendfeuerwehr und Ausbildung sichern die Einsatzfähigkeit von morgen. Kürzungen oder fehlende Angebote wirken hier unmittelbar und langfristig. Auch die Ausstattung bleibt ein kritischer Punkt. Die Altersstruktur von Fahrzeugen und Technik ist vielerorts problematisch. Kommunen stoßen bei der Finanzierung an ihre Grenzen. Standardisierte Fahrzeugkonzepte und verlässliche Förderstrukturen können helfen, Einsatzfähigkeit zu sichern, ohne Städte und Gemeinden zu überfordern. Zusammenarbeit und Organisation Der Austausch vor Ort hat gezeigt: Die Zusammenarbeit zwischen hauptamtlicher Struktur und Ehrenamt funktioniert, ist aber auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen. Regelmäßige Abstimmungen, klare Zuständigkeiten und planbare Unterstützung durch Verwaltung und Land sind entscheidend, um Belastungsspitzen abzufedern und Motivation zu erhalten. Politischer Anspruch Für mich ist klar: Feuerwehr ist kein Kostenfaktor, sondern elementare Daseinsvorsorge. Wer Sicherheit will, muss Einsatzkräfte entlasten, Ehrenamt stärken und Entscheidungen ermöglichen – statt sie durch Bürokratie und Zuständigkeitsfragen zu verzögern. Der Besuch bei der Feuerwehr Weißwasser hat eindrücklich gezeigt, wie viel Verantwortung hier Tag für Tag übernommen wird. Diese Leistung verdient Respekt, politische Rückendeckung und verlässliche Rahmenbedingungen. Dafür setze ich mich ein – sachlich, praxisnah und im Sinne des BSW.

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23. Januar 2026

Elektronische Patientenakte im Rettungsdienst: Rechtlich erlaubt – praktisch blockiert

Die Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) im sächsischen Rettungsdienst (Drs. 8/5139) offenbart ein gravierendes Umsetzungsdefizit: Obwohl der Zugriff für Notfallsanitäter rechtlich ausdrücklich vorgesehen ist, ist die ePA im Einsatz faktisch nicht nutzbar. Rechtlich dürfen Notfallsanitäter auf zentrale Inhalte der ePA zugreifen, darunter Notfalldaten, Medikationsinformationen und behandlungsrelevante Angaben. Technisch scheitert die Nutzung jedoch daran, dass Rettungsmittel bislang nicht an die notwendige Telematikinfrastruktur angebunden sind. Hinzu kommen fehlende elektronische Heilberufsausweise für das Einsatzpersonal sowie ungeklärte Finanzierungsfragen. Der Sprecher für Brandschutz, Rettungsdienst, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, Jens Hentschel-Thöricht, erklärt: „Hier klaffen Anspruch und Realität weit auseinander. Der Gesetzgeber hat den Zugriff ermöglicht, aber der Freistaat lässt die kommunalen Aufgabenträger mit Technik- und Kostenfragen allein. Das ist sicherheitspolitisch fahrlässig – im Notfall zählt jede Minute und jede Information.“ Besonders kritisch bewerten wir, dass sich die Staatsregierung bei zentralen Fragen einer eigenen Bewertung entzieht – etwa zur medizinischen Relevanz einzelner ePA-Inhalte oder zu datenschutzrechtlichen Fragen eines eng begrenzten Notfallzugriffs. Gleichzeitig verweist sie die Verantwortung pauschal an die Kommunen. Ronny Kupke, gesundheitspolitischer Sprecher der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, ergänzt: „Die ePA kann im Rettungsdienst Leben retten – aber nur, wenn sie im Einsatz auch nutzbar ist. Dafür braucht es jetzt eine klare landesweite Umsetzung: Technik, Zugriffsrechte und Finanzierung müssen gesichert werden. Digitalisierung im Gesundheitswesen darf nicht an fehlender Praxisfähigkeit scheitern." Die BSW-Fraktion fordert die Staatsregierung auf, gemeinsam mit Kommunen und Kostenträgern unverzüglich die Voraussetzungen für eine flächendeckende Nutzung der ePA im Rettungsdienst zu schaffen. Notfallversorgung braucht Praxislösungen – keine Verweise auf Zuständigkeiten.

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