
Jens
Hentschel-
Thöricht
Mitglied des Sächsischen Landtags

24. April 2026
Waldflächen bei Bernsdorf/Hoyerswerda:
Staatsregierung ohne Überblick – Bürger bleiben im Unklaren
Die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht (BSW), Drs. 8/6365, zeigt erhebliche Informationslücken bei einem möglichen großflächigen Zugriff des Bundes auf Waldflächen im Raum Bernsdorf/Hoyerswerda. Kern der Antwort: Ein Verkauf von rund 442 Hektar Staatswald an den Bund hat bislang nicht stattgefunden. Gleichzeitig bestätigt die Staatsregierung jedoch, dass der Bund aktiv Flächen in einer Größenordnung von etwa 443 Hektar für einen Standortübungsplatz erwerben will. Besonders kritisch: Zu konkreten Planungen, zur späteren Nutzung und zu möglichen Auswirkungen auf die Region liegen der Staatsregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Mitglied des Sächsischen Landtages (BSW): „Wir haben hier eine Situation, in der über hunderte Hektar Fläche und potenziell weitreichende Eingriffe in Natur, Infrastruktur und regionale Entwicklung gesprochen wird – und die Staatsregierung kann zentrale Fragen nicht beantworten. Das ist nicht hinnehmbar.“ Nach Angaben der Staatsregierung ist lediglich bekannt, dass im Raum Bernsdorf/Straßgräbchen die Stationierung eines Logistikbataillons vorgesehen ist. Die Auswahlentscheidung wurde bereits 2023 durch das Bundesverteidigungsministerium getroffen – ohne transparente Kriterien und ohne erkennbare Einbindung der Region. Auch zu möglichen Folgen für Infrastruktur und Tourismus herrscht Unklarheit. So verläuft der Krabat-Radweg teilweise über die betroffenen Flächen. Ob Anpassungen notwendig werden und wer die Kosten trägt, kann derzeit niemand beantworten. Kritisch ist zudem der Umgang mit den Kommunen und der Bevölkerung: Eine Beteiligung soll erst im Rahmen formaler Verfahren erfolgen – also dann, wenn wesentliche Entscheidungen faktisch bereits getroffen sind. Kathleen Liebschner, Vorsitzende der BSW-Kreistagsfraktion im Landkreis Bautzen, ergänzt: „Die Menschen vor Ort erfahren durch Gerüchte und widersprüchlichen Informationen, was möglicherweise geplant ist. Gleichzeitig haben selbst die zuständigen Stellen vor Ort keine belastbaren Informationen. So entsteht kein Vertrauen. Die Region hat ein Recht auf Transparenz, frühzeitige Beteiligung und klare Aussagen.“ Für das BSW ist klar: Großflächige Eingriffe in Landschaft, Infrastruktur und regionale Entwicklung dürfen nicht über die Köpfe der Menschen hinweg vorbereitet werden. Hentschel-Thöricht weiter: „Wenn der Bund Flächen dieser Größenordnung in Anspruch nehmen will, braucht es zuerst Klarheit – nicht erst im Nachhinein. Die Staatsregierung muss ihrer Verantwortung gerecht werden und endlich für Transparenz sorgen. Alles andere ist politisches Wegducken und Agieren an den Bürgern vorbei.“ Liebschner benennt die Forderungen des BSW: • vollständige Offenlegung der Planungen des Bundes • frühzeitige und verbindliche Einbindung von Kommunen und Bevölkerung • transparente Darstellung möglicher Auswirkungen auf Natur, Infrastruktur und Tourismus • klare Regelungen zur Kostenübernahme bei Eingriffen in bestehende Infrastruktur Sicherheit und Entwicklung der Region dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden – beides muss zusammen gedacht und geplant werden.

22. April 2026
Bevölkerungsschutz an Schulen:
Praxis statt Symbolpolitik – klare Absage an vormilitärische Inhalte
Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag spricht sich für eine stärkere Verankerung des zivilen Bevölkerungsschutzes im Schulunterricht aus – stellt dabei aber klare Bedingungen: Der Fokus muss auf praktischen Fähigkeiten liegen, nicht auf zusätzlicher Theorie oder politischen Ankündigungen ohne Wirkung. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer der BSW-Fraktion: „Die Stärkung des Bevölkerungsschutzes ist richtig und überfällig. Entscheidend ist aber, dass Menschen im Ernstfall tatsächlich wissen, was zu tun ist. Schule ist dafür ein sinnvoller Ort – wenn Inhalte praxisnah, verständlich und alltagstauglich vermittelt werden.“ Praxisorientierung im Mittelpunkt Lars Wurzler, bildungspolitischer Sprecher der BSW-Fraktion: „Schüler müssen konkrete Handlungskompetenzen im zivilen Bevölkerungsschutz erwerben. Dazu zählen insbesondere: - Verhalten bei Stromausfall, Unwetter, Brand oder Evakuierung - Grundlagen der Ersten Hilfe und des Selbstschutzes - Umgang mit Warnsystemen wie Sirenen und Warn-Apps - Orientierung bei Ausfall digitaler Infrastruktur - Zudem braucht es realistische Übungen und Planspiele.“ „Wer einmal durchgespielt hat, was bei einem Blackout passiert, handelt im Ernstfall sicherer“, so beide Landtagsabgeordnete. Erfahrung aus der Praxis einbinden „Ein zentraler Baustein ist die enge Zusammenarbeit mit Feuerwehr, Rettungsdienst und Technischem Hilfswerk. Die Kompetenz liegt vor Ort – nicht in Ministerialpapieren. Diese Erfahrung muss direkt in die Schulen getragen werden“, so der Sprecher für Brandschutz, Rettungsdienst, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz Jens Hentschel-Thöricht. Lars Wurzler ergänzt: Die Vermittlung soll altersgerecht erfolgen: „In der Grundschule geht es um grundlegendes Gefahrenbewusstsein und einfache Verhaltensregeln, in weiterführenden Schulen um konkrete Handlungssicherheit und ein vertieftes Krisenverständnis.“ Klare Grenze: kein Platz für vormilitärische Ausbildung Deutlich positioniert sich die BSW-Fraktion gegen jede Form vormilitärischer Inhalte im Unterricht: „Eine stärkere Verankerung von Bevölkerungsschutz darf ausdrücklich keine vormilitärische Ausbildung beinhalten – wie sie etwa im Nachbarland Polen praktiziert wird. Schule ist kein Ort für militärische Vorbereitung. Es geht um Schutz, Hilfe und Verantwortung im zivilen Raum“, so Hentschel-Thöricht und Wurzler. Kritik an aktuellen Vorstößen Vorstöße wie die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sowie Beschlüsse der Innenministerkonferenz greifen aus Sicht der BSW-Fraktion zu kurz: „Ankündigungen allein reichen nicht. Solange es Defizite bei Ausstattung, Ausbildung und Strukturen im Bevölkerungsschutz gibt, bleibt jede schulische Maßnahme Stückwerk“, so die beiden Abgeordneten. Die BSW-Fraktion fordert daher einen umfassenden Ansatz: - Stärkung der kommunalen Krisenfähigkeit - Verlässliche Ausstattung und Ausbildung im Bevölkerungsschutz - Ehrliche Bestandsaufnahme statt punktueller Einzelmaßnahmen Abschließend erklären Jens Hentschel-Thöricht und Lars Wurzler: Mehr ziviler Bevölkerungsschutz in der Schule ist richtig – aber nur dann sinnvoll, wenn er praktisch, verbindlich und Teil eines funktionierenden Gesamtsystems ist. Alles andere wäre gut gemeint, aber wirkungslos.

21. April 2026
150 Bürger diskutieren Zukunft der Notfallversorgung – Klare Warnung vor Einschnitten am Klinikstandort Ebersbach-Neugersdorf
Rund 150 Bürgerinnen und Bürger haben am 21. April an der öffentlichen Veranstaltung „Gesundheit sichern statt Standorte gefährden“ auf Einladung der Kreistagsfraktion BSW/FWZ teilgenommen. Die hohe Beteiligung zeigt deutlich: Die Sorge um die medizinische Versorgung im südlichen Landkreis Görlitz ist groß – und sie ist berechtigt. Bürgermeister Steffen Ain wie auch der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Sächsischen Landtag Ronny Kupke (BSW) trugen zum Gelingen der Veranstaltung bei. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Zukunft des Klinikstandorts Ebersbach, die Stabilität der Notfallversorgung und die konkreten Folgen möglicher Strukturveränderungen. Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung waren klar und unmissverständlich: „Warum muss es immer ums Geld gehen?“ und „Gesundheit ist keine Ware“ – diese Aussagen spiegeln die Stimmung vor Ort wider. Die Diskussion hat eines deutlich gemacht: Es geht nicht um Detailfragen, sondern um ein Grundbedürfnis der Menschen vor Ort. Die Bevölkerung erwartet eine verlässliche Anlaufstelle im Notfall – wohnortnah, erreichbar und dauerhaft abgesichert. Im Mittelpunkt steht damit eine klare Kernforderung: Die medizinische Grundversorgung muss gewährleistet sein. Die Menschen wollen sich darauf verlassen können, dass im Ernstfall Hilfe nicht erst organisiert werden muss, sondern unmittelbar verfügbar ist – unabhängig von Wetter, Tageszeit oder Auslastung. Diese Erwartung ist legitim. Und sie muss Maßstab für jede weitere Entscheidung sein. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Vorsitzender der Kreistagsfraktion BSW/FWZ: Die gestrige Veranstaltung war kein Stimmungsbild – sie war ein deutliches Signal. Die Menschen im Oberland wollen keine Experimente mit ihrer Gesundheitsversorgung. Sie wollen Sicherheit. Und sie erwarten Antworten. Besonders kritisch ist die Frage der Erreichbarkeit. Eine vorliegende Simulation zeigt, dass sich die durchschnittliche Fahrzeit zum nächsten Krankenhaus bei einer Schließung des Standorts Ebersbach deutlich erhöhen würde – von aktuell rund 19 Minuten auf über 28 Minuten. Für mehr als 30.000 Menschen würde sich der Weg zur Grundversorgung auf über 30 Minuten verlängern . „Das sind keine abstrakten Zahlen. Das sind konkrete Risiken für die Menschen im Oberland“, so Hentschel-Thöricht weiter. Die Veranstaltung hat zudem bestätigt, dass es weiterhin widersprüchliche Einschätzungen zur tatsächlichen Leistungsfähigkeit des Standorts gibt. Während offiziell von einer gesicherten Versorgung gesprochen wird, berichten Bürger, Beschäftigte und Akteure aus dem Rettungsdienst von Unsicherheiten und zunehmender Belastung. Für die BSW/FWZ-Fraktion ist deshalb klar: Die Grund- und Notfallversorgung im Oberland muss dauerhaft und verlässlich gewährleistet sein. Entscheidungen über Strukturveränderungen dürfen nicht unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen werden. Es braucht vollständige Transparenz über Abmeldungen, Auslastung und tatsächliche Einsatzrealitäten. „Sicherheit darf nicht am Geld scheitern. Wer Strukturen verändert, trägt Verantwortung für die Folgen – und diese müssen ehrlich benannt werden. Die Menschen erwarten zu Recht, dass im Notfall Hilfe da ist. Verlässlich, schnell und unabhängig vom Wetter oder der Tageszeit.“ Die Ergebnisse und offenen Fragen aus der Veranstaltung werden in die weitere parlamentarische Arbeit eingebracht. Auf Initiative der Fraktion BSW/FWZ wird sich mit diesem Sachverhalt ein Sonderkreistag am 29. April ab 17 Uhr in Görlitz beschäftigen.

Besuch in der JVA Chemnitz:
Fall Witzschel wirft weitergehende Fragen zur Corona-Aufarbeitung auf
Im Rahmen meiner parlamentarischen Arbeit habe ich die Justizvollzugsanstalt Chemnitz besucht und dort ein persönliches Gespräch mit der inhaftierten Ärztin Dr. med. Bianca Witzschel geführt. Ziel war es, mir ein eigenes Bild zu machen – nicht auf Grundlage von Berichten, sondern im direkten Austausch vor Ort. Klare Fakten – und eine offene zweite Ebene Der Fall ist juristisch entschieden: Dr. Witzschel wurde im Juni 2024 vom Landgericht Dresden zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Hintergrund war die Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse in großem Umfang. Hinzu kommen ein Berufsverbot sowie erhebliche finanzielle Einziehungen. Diese Fakten sind eindeutig. Sie stehen nicht zur Debatte. Gleichzeitig zeigt sich jedoch eine zweite Ebene, die politisch relevant ist – und genau hier beginnt die notwendige Aufarbeitung. Neue Verteidigung: Kritik am bisherigen Verfahren Mit dem neuen Verteidiger, Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, wird der Fall weiter diskutiert werden. Nach Darstellung der Verteidigung sollen im bisherigen Verfahren: - entlastende Gesichtspunkte nicht ausreichend berücksichtigt worden sein, - rechtfertigende und entschuldigende Aspekte nicht vollständig eingeführt worden sein, - sowie grundlegende Bewertungen neu geprüft werden müssen. Ziel des anstehenden weiteren Verfahrens ist es ausdrücklich, diese Punkte erstmals umfassend in die juristische Bewertung einzubringen. Das ist ein zentraler Punkt: Nicht die Existenz eines Urteils ist entscheidend – sondern ob alle relevanten Aspekte tatsächlich berücksichtigt wurden. Der eigentliche politische Kern Der Fall Witzschel steht exemplarisch für eine größere Problemlage: - Bundesweit gibt es über 1.000 Verfahren im Zusammenhang mit Corona-Attesten - Eine einheitliche Bewertung und Strafpraxis ist nicht erkennbar - Es bestehen Zweifel an Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung - Und es gibt Hinweise auf offene Fragen bei Verfahrensabläufen und Bewertungskriterien Eindruck aus dem Gespräch Der Besuch hat gezeigt: Hinter dem Verfahren stehen nicht nur juristische Fragen, sondern auch tiefgreifende persönliche und berufliche Konsequenzen. Umso wichtiger ist eine saubere Trennung: zwischen gesicherten Fakten und offenen, bislang nicht abschließend geklärten Punkten Nur so lässt sich eine seriöse politische Bewertung vornehmen. Konsequenzen für die parlamentarische Arbeit Der Fall ist kein Einzelfall. Er ist Teil der notwendigen Aufarbeitung der Corona-Jahre. Für mich ergeben sich daraus klare Prüfaufträge: Ist die Verhältnismäßigkeit der Sanktionen gewährleistet? Wurden alle entlastenden Aspekte tatsächlich berücksichtigt? Funktionieren die rechtsstaatlichen Standards in der Praxis durchgehend? Diese Fragen gehören nicht in den Kommentarbereich – sondern in die parlamentarische Aufarbeitung. Fazit Die Corona-Zeit hat tiefe Spuren hinterlassen – auch im Rechtssystem. Aufarbeitung bedeutet nicht Relativierung. Aber sie bedeutet, genau hinzusehen. Klar ist: Transparenz, Verhältnismäßigkeit und Rechtsstaatlichkeit sind keine Verhandlungsmasse.

20. April 2026
Corona-Politik in Sachsen: Milliarden ausgegeben, Kontrolle unzureichend – Staatsregierung hat Transparenzproblem
Die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage (Drs. 8/6300) des Landtagsabgeordneten und Mitglied im Corona-Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtags Jens Hentschel-Thöricht (BSW) offenbart erhebliche Defizite bei Transparenz, Steuerung und parlamentarischer Kontrolle der Corona-Politik im Freistaat. Bereits die Dimension der Ausgaben ist erheblich: Allein über den Corona-Bewältigungsfonds wurden im Jahr 2020 rund 1,47 Milliarden Euro eingesetzt, hinzu kommen 153 Millionen Euro im Jahr 2021 und rund 120 Millionen Euro im Jahr 2022. Die Staatsregierung bestätigt weiterhin, dass zentrale Daten zu Programmen, Maßnahmen und Ausgaben nicht gebündelt vorliegen und nur durch aufwändige händische Auswertung tausender Dokumente ermittelt werden könnten. Für einzelne Auswertungen wird ein Aufwand von mindestens 140 Arbeitsstunden angesetzt. Eine vollständige Beantwortung der Anfrage wurde deshalb in wesentlichen Teilen verweigert – mit dem Hinweis, dies würde die Funktionsfähigkeit der Verwaltung gefährden. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht: „Wenn eine Regierung nicht in der Lage ist, den Einsatz von Milliarden an Steuergeld transparent darzustellen, dann liegt kein Einzelfehler vor, sondern ein strukturelles Problem.“ Besonders kritisch ist, dass die Staatsregierung selbst eine teilweise Beantwortung ablehnt – obwohl es um die Kontrolle von staatlichem Handeln geht. Damit wird das parlamentarische Fragerecht faktisch eingeschränkt. Gleichzeitig zeigt die Antwort, dass zentrale Ausgabenbereiche – etwa im Polizeibereich –gar nicht offengelegt werden. Detaillierte Informationen zu Empfängern, insbesondere im Gesundheitsbereich, werden unter Verweis auf Geschäftsgeheimnisse vollständig verweigert. „Das bedeutet im Klartext: Wichtige Teile der Corona-Finanzströme bleiben eine Blackbox – selbst für das Parlament“, so Hentschel-Thöricht. Eine andere Kleine Anfrage (Drs. 8/6299) hatte zuvor aufgezeigt, dass ein grundlegendes Organisationsproblem bestand: Statt klarer, vorbereiteter Strukturen entstand in der Krise ein Nebeneinander zahlreicher Arbeitsgruppen, Krisenstäbe und Task Forces, die immer wieder neu gebildet und angepasst wurden. Dieses Vorgehen deutet auf fehlende Vorbereitung und mangelnde strategische Steuerung hin. Zugleich verlagerte sich die politische Entscheidungsfindung weitgehend in die Exekutive: Maßnahmen wurden überwiegend per Verordnung umgesetzt, während der Landtag kaum eingebunden war. „In einer der größten Krisen der letzten Jahrzehnte wurde das Parlament nicht als gestaltendes Organ eingebunden. Das ist ein massives Demokratiedefizit“, so Hentschel-Thöricht. Ein weiteres zentrales Problem: Eine systematische Bewertung der Wirksamkeit der Corona-Maßnahmen ist nicht erkennbar. In vielen Fällen fehlen belastbare Angaben dazu, ob eingesetzte Mittel ihre Ziele erreicht haben oder nicht. Statt nachvollziehbarer Gesamtbewertungen finden sich vor allem fragmentierte Einzelaufstellungen. Fazit: Sachsen hat Milliarden ohne ausreichende Kontrolle ausgegeben, zentrale Daten sind nicht verfügbar, die parlamentarische Kontrolle wird eingeschränkt und eine echte Evaluierung fehlt – die Staatsregierung hat ein Transparenzproblem. „Das ist kein tragfähiger Umgang mit Steuergeld. Sachsen braucht endlich eine vollständige, transparente und unabhängige Aufarbeitung der Corona-Politik. Nur so lässt sich verlorenes Vertrauen zurückgewinnen“, so Hentschel-Thöricht abschließend.

Besuch im Brand- und Katastrophenschutzzentrum Vogtland (FloBIZ)
Gemeinsam mit meinem Fraktionskollegen Ulf Lange habe ich das Brand- und Katastrophenschutzzentrum Vogtland in Treuen-Eich besucht. Empfangen wurden wir vom Kreisbrandmeister des Vogtlandkreises, Gerd Pürzel, sowie vom Sachbearbeiter Katastrophenschutz, Thomas Schlosser. In einem intensiven Fachgespräch erhielten wir zunächst einen fundierten Überblick über Aufgaben, Struktur und aktuelle Herausforderungen der Einrichtung. Deutlich wurde dabei: Das Zentrum arbeitet auf einem hohen fachlichen Niveau, steht aber – wie viele Bereiche des Brand- und Katastrophenschutzes – unter erheblichem finanziellen Druck. Positiv hervorzuheben ist die enge und funktionierende Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Kreisfeuerwehrverband, die sich im gesamten Ablauf spürbar widerspiegelt. Im anschließenden Rundgang wurde der hohe Standard der technischen Ausstattung sowie die funktionale Organisation der Abläufe sichtbar. Das Zentrum ist modern aufgestellt und bietet gute Voraussetzungen für Ausbildung, Einsatzvorbereitung und Koordination im Ernstfall. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem integrierten Florianbildungszentrum (FloBIZ). Diese Einrichtung richtet sich gezielt an Kinder und Jugendliche und setzt früh an: Brandschutz- und Sicherheitserziehung werden hier praxisnah, altersgerecht und interaktiv vermittelt. Besuchergruppen – insbesondere aus Kitas und Schulen – lernen spielerisch, wie Feuer entsteht, wann es nützt und wann es gefährlich wird, wie Brände verhindert werden können und wie Einsatzkräfte arbeiten. Das FloBIZ ist damit mehr als ein pädagogisches Angebot – es ist ein strategisches Instrument zur Nachwuchsgewinnung. Gerade im Brand- und Katastrophenschutz, der auf ehrenamtliches Engagement angewiesen ist, entscheidet frühzeitige Ansprache über die Zukunftsfähigkeit der Strukturen. Der Vogtlandkreis geht hier konsequent den richtigen Weg. Besonders sinnvoll ist zudem die Öffnung für Klassenfahrten und organisierte Gruppenbesuche, wodurch eine breite Wirkung erzielt werden kann. Gleichzeitig wurde im Gespräch auch klar benannt, wo konkreter Unterstützungsbedarf besteht. Für Ausbildungs- und Übungszwecke werden beispielsweise dringend geeignete Übungsobjekte wie Kesselwagen, Personenwagen oder auch Straßenbahnwagen gesucht. Hinweise oder Unterstützung aus der Praxis gern per Mail an mich. Fazit: Ein starker Termin mit hohem Erkenntnisgewinn. Moderne Infrastruktur, engagierte Verantwortliche und ein klarer Fokus auf Nachwuchsarbeit – aber auch strukturelle Herausforderungen, insbesondere bei der finanziellen Ausstattung. Wer den Brand- und Katastrophenschutz ernst nimmt, muss genau hier ansetzen: investieren, stärken und langfristig absichern.

