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Jens

Hentschel-

Thöricht

Mitglied des Sächsischen Landtags

Aktuelles

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Inhalte Kreistagssitzung

17. Juni 2026

Bericht aus dem Kreistag Görlitz vom 17. Juni 2026

BSW/FWZ-Fraktion kämpft für Vernunft, Transparenz und die Interessen der Bürger

In der Sitzung des Kreistages Görlitz am 17. Juni 2026 standen zahlreiche richtungsweisende Entscheidungen für die Zukunft unseres Landkreises auf der Tagesordnung. Die Fraktion BSW/FWZ brachte sich mit eigenen Änderungsanträgen, Redebeiträgen und klaren Positionen aktiv in die Debatten ein. Unser Maßstab bleibt dabei unverändert: vernünftige Entscheidungen, ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeld und Politik im Interesse der Bürger statt ideologischer Symbolpolitik. Sachsenfonds: Fördermittel sichern, aber Kosten kritisch hinterfragen Der Kreistag befasste sich mit den geplanten Maßnahmen des Landkreises im Rahmen des Sachsenfonds. Die BSW/FWZ-Fraktion unterstützte die Anmeldung wichtiger Investitionsvorhaben, machte jedoch deutlich, dass bei mehreren Projekten erheblicher Klärungsbedarf besteht. Kritisch hinterfragt wurden insbesondere die hohen Kosten für das geplante Bürgerbüro in Niesky, der Neubau des Wohnheims am Berufsschulzentrum Löbau sowie die Planungen für den Schulcampus Weißwasser mit einem Investitionsvolumen von rund 36,5 Millionen Euro. Wir haben belastbare Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, transparente Kostenkalkulationen und eine nachvollziehbare Prüfung möglicher Alternativen eingefordert. Dennoch stimmten wir der Vorlage zu, um die fristgerechte Anmeldung der Maßnahmen und damit den Zugang zu Fördermitteln für den Landkreis Görlitz nicht zu gefährden. Wer Fördermittel sichern will, darf notwendige Projekte nicht blockieren. Wer mit Steuergeld verantwortungsvoll umgehen will, muss aber gleichzeitig genau hinschauen. Bürgerfreundliche Taxiregelung durchgesetzt Ein konkreter Erfolg der BSW/FWZ-Fraktion war die Änderung der Taxitarifordnung. Während die Verwaltung die Wartezeit weiterhin mit einem Stundensatz von 45 Euro ausweisen wollte, setzten wir eine verständlichere und transparentere Regelung durch. Künftig werden Wartezeiten mit 0,75 Euro pro Minute ausgewiesen. Damit entspricht die Darstellung der tatsächlichen minutengenauen Abrechnung über das Taxameter. Fahrgäste können die entstehenden Kosten nun deutlich einfacher nachvollziehen. Für uns zeigt dieses Beispiel: Bürgerfreundlichkeit beginnt oft bei scheinbar kleinen Dingen. Verwaltung und Politik müssen verständlich und nachvollziehbar handeln. Strukturwandel im Norden: Ohne Infrastruktur wird es keine Entwicklung geben Zum Antrag der CDU zur industriellen Entwicklung im Norden des Landkreises brachte die BSW/FWZ-Fraktion einen eigenen Änderungsantrag ein. Wir forderten, die notwendige Infrastruktur nicht erst nach Ansiedlungen zu planen, sondern parallel zur Flächenentwicklung. Konkret ging es um den Ausbau und die Sanierung von Kreisstraßen, die Verbesserung der Radwegeinfrastruktur sowie leistungsfähige ÖPNV-Anbindungen insbesondere in den Bereichen Kringelsdorf, Nochten sowie zwischen Boxberg und Weißwasser. Darüber hinaus sollte die Flächenentwicklungsgesellschaft des Landkreises aktiv in die Planung einbezogen werden. Beide Forderungen wurden durch die Stellungnahme der Gemeinde Boxberg ausdrücklich unterstützt. Trotz der offensichtlichen Notwendigkeit lehnte die Mehrheit des Kreistages unseren Änderungsantrag ab. Das ist bedauerlich. Denn neue Industriearbeitsplätze entstehen nicht allein durch das Ausweisen von Flächen, sondern nur dort, wo auch die notwendige Infrastruktur vorhanden ist. Windkraft: Vernunft statt Flächenideologie Besonders kontrovers wurde über die Windenergie diskutiert. Die BSW/FWZ-Fraktion unterstützte die Kritik an den starren Flächenvorgaben des Bundes, ging aber deutlich weiter. Wir forderten, die bisherigen flächenbezogenen Ausbauziele durch leistungs- und ertragsbezogene Ziele zu ersetzen. Entscheidend muss sein, wie viel Energie tatsächlich erzeugt wird – nicht wie viele Hektar Landschaft geopfert werden. Außerdem haben wir gefordert: - Repowering bestehender Anlagen vor der Ausweisung neuer Flächen, - größere Abstände zur Wohnbebauung, - eine stärkere finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürgern, - eine vollständige Absicherung der Rückbaukosten durch die Betreiber, - den Erhalt kommunaler Mitspracherechte. Für uns ist klar: Die Menschen im Landkreis dürfen nicht die Lasten tragen, während andere die Gewinne einstreichen. Am Ende scheiterten sowohl der AfD-Antrag als auch der Alternativvorschlag der Verwaltung. Für uns zeigt sich hier erneut ein grundlegendes Problem: Zu oft werden Anträge danach bewertet, von wem sie kommen, statt danach, ob sie inhaltlich sinnvoll sind. Wir bewerten Vorlagen nach ihrem Inhalt und nicht nach Parteibuch oder Brandmauerlogik. Deshalb konnten wir sowohl dem Antrag der AfD als auch dem Alternativvorschlag des Landrates zustimmen. Mobilitätsbeirat: Mehr Transparenz und demokratische Kontrolle Die BSW/FWZ-Fraktion unterstützte die Fortführung des Mobilitätsbeirates. Gleichzeitig haben wir darauf gedrängt, dass dessen Arbeit transparent, kontrollierbar und nachvollziehbar bleibt. Unsere drei Änderungsanträge sahen vor: - Empfehlungen des Mobilitätsbeirates müssen dem zuständigen Ausschuss vorgelegt werden. - Die Arbeit des Beirates wird nach zwei Jahren evaluiert. - Ergebnisse, Empfehlungen und Protokolle werden allen Kreistagsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Alle drei Änderungsanträge wurden vom Antragsteller übernommen. Damit konnten wir wichtige Verbesserungen für Transparenz und demokratische Kontrolle durchsetzen. Umso unverständlicher war für uns, dass der Mobilitätsbeirat am Ende dennoch keine Mehrheit im Kreistag erhielt. Wer Verbesserungen im Bereich Mobilität fordert, sollte auch bereit sein, entsprechende Beteiligungsformate zu unterstützen. Digitale Souveränität stärken Auch beim Thema digitale Souveränität setzte die BSW/FWZ-Fraktion eigene Akzente. Wir unterstützen das Ziel, die digitale Handlungsfähigkeit der kommunalen Verwaltung zu stärken. Gleichzeitig haben wir darauf hingewiesen, dass digitale Souveränität weit mehr bedeutet als die Auswahl bestimmter Softwareprodukte. Cyberangriffe auf Kommunen, Abhängigkeiten von internationalen Cloud-Anbietern, der Schutz sensibler Daten und die Ausfallsicherheit kritischer Verwaltungsstrukturen müssen von Anfang an mitgedacht werden. Darüber hinaus haben wir gefordert, dass Kosten, Personalbedarf und Umsetzungsrisiken realistisch bewertet werden. Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein. Sie muss sicher, wirtschaftlich und praxistauglich sein. Ehrenamt stärken – Feuerwehr verdient Rückhalt Der Kreistag beschloss die Abberufung des ehrenamtlichen Stellvertreters des Kreisbrandmeisters im Inspektionsbereich Zittau. Die BSW/FWZ-Fraktion dankt ausdrücklich für die geleistete Arbeit. Gerade im Brand- und Katastrophenschutz übernehmen viele Kameradinnen und Kameraden Verantwortung weit über das normale Maß hinaus. Ohne dieses ehrenamtliche Engagement wäre die Sicherheit im Landkreis Görlitz nicht gewährleistet. Internationale Zusammenarbeit mit Augenmaß Der Kreistag stimmte außerdem dem Memorandum zur Partnerschaft mit der Stadt Taichung zu. Wir unterstützen internationale Kooperationen dort, wo sie konkrete Vorteile für Wirtschaft, Bildung, Kultur und die Menschen vor Ort bringen. Internationale Beziehungen dürfen jedoch kein Selbstzweck sein. Entscheidend ist der tatsächliche Nutzen für den Landkreis Görlitz und seine Bürger. Unser Fazit Die Kreistagssitzung hat erneut gezeigt, dass die BSW/FWZ-Fraktion Politik mit gesundem Menschenverstand macht. Wir orientieren uns nicht an Ideologien, Brandmauern oder parteipolitischen Reflexen. Wir prüfen jede Vorlage nach ihrem Inhalt und danach, ob sie den Menschen im Landkreis nutzt. Ob bei Infrastrukturprojekten, dem Strukturwandel im Norden, der Windenergie, der Digitalisierung der Verwaltung, dem öffentlichen Nahverkehr oder der Transparenz kommunaler Entscheidungen – für uns gilt immer derselbe Maßstab: Vernunft vor Ideologie. Bürgerinteressen vor Parteitaktik. Verantwortung vor Symbolpolitik. Dafür wird sich die Fraktion BSW/FWZ auch künftig mit Nachdruck im Kreistag Görlitz einsetzen.

Schule mt Spielplatz gegenüber Spielhalle

15. Juni 2026

BSW will Kinder und Jugendliche besser vor Glücksspielsucht schützen

Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag hat einen Gesetzentwurf (Drs. 8/7272) zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag eingebracht. Ziel ist es, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene besser vor den Gefahren der Glücksspielsucht zu schützen. Künftig soll der bereits bestehende Mindestabstand von 250 Metern zwischen Spielhallen nicht nur für allgemeinbildende Schulen gelten, sondern auch für berufsbildende Schulen, Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Einrichtungen der stationären Jugendhilfe sowie öffentliche Spiel- und Sportplätze. Dazu erklärt Janina Pfau, sozialpolitische Sprecherin der BSW-Fraktion und Mitglied des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt: „Glücksspielsucht ist keine Randerscheinung. Sie kann Menschen in finanzielle Not bringen, Familien belasten und ganze Lebenswege zerstören. Umso wichtiger ist es, Kinder und Jugendliche frühzeitig vor den Risiken des Glücksspiels zu schützen. Wer es mit Prävention ernst meint, darf nicht zulassen, dass Spielhallen unmittelbar an Orten präsent sind, an denen sich junge Menschen täglich aufhalten.“ Der Parlamentarische Geschäftsführer der BSW-Fraktion und Mitglied des Innenausschusses, Jens Hentschel-Thöricht, ergänzt: „Kinder und Jugendliche sollen auf dem Weg zur Schule, zum Sportplatz oder zum Jugendtreff nicht ständig mit Glücksspielangeboten konfrontiert werden. Glücksspiel darf nicht als selbstverständlicher Bestandteil des Alltags wahrgenommen werden. Mit unserem Gesetzentwurf schließen wir eine Schutzlücke im sächsischen Recht und stärken die Prävention, bevor aus riskantem Spielverhalten eine Sucht entsteht.“ Der Gesetzentwurf orientiert sich an vergleichbaren Regelungen anderer Bundesländer. Der bestehende Mindestabstand von 250 Metern bleibt unverändert. Neu ist lediglich, dass dieser Schutz künftig auch für weitere Einrichtungen gilt, in denen sich regelmäßig Kinder und Jugendliche aufhalten. Für bestehende Spielhallen ist eine Übergangsfrist bis Ende 2028 vorgesehen. Janina Pfau weiter: „Wer junge Menschen wirksam schützen will, muss dort ansetzen, wo ihr Alltag stattfindet. Deshalb beziehen wir künftig auch Jugendzentren, Kinder- und Jugendheime sowie Spiel- und Sportplätze in die Abstandsregelung ein. Das ist ein wichtiger Beitrag für einen wirksamen Jugend- und Spielerschutz in Sachsen.“ Hentschel-Thöricht abschließend: „Prävention ist immer besser und günstiger als die späteren sozialen und gesundheitlichen Folgekosten einer Suchterkrankung. Unser Gesetzentwurf schafft einen vernünftigen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen bestehender Betreiber und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Für das BSW gilt: Der Schutz junger Menschen hat Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen der Glücksspielindustrie.“

Palantir-Software

11. Juni 2026

BSW schafft Verbindlichkeit: Innenausschuss beschließt Verzicht auf Palantir-Software

Der Innenausschuss des Sächsischen Landtags hat heute dem Antrag der BSW-Fraktion „Grundrechte schützen – Kein Einsatz von Palantir-Software bei der Sächsischen Polizei“ (Drs. 8/7147) zugestimmt. Damit wird der Verzicht auf die umstrittene Analyse-Software des US-Unternehmens Palantir erstmals parlamentarisch abgesichert und verbindlich unterstrichen. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der BSW-Fraktion, Bernd Rudolph: „Die Regierungskoalition hatte bereits angekündigt, auf Palantir verzichten zu wollen. Mit unserem Antrag haben wir dafür gesorgt, dass daraus mehr wird als eine politische Absichtserklärung. Der Beschluss des Innenausschusses schafft Klarheit: Sachsen setzt auf moderne Polizeiarbeit, ohne dabei Grundrechte, Datenschutz und Transparenz aufs Spiel zu setzen.“ Der Parlamentarische Geschäftsführer der BSW-Fraktion und Mitglied des Innenausschusses, Jens Hentschel-Thöricht, ergänzt: „Wir brauchen eine leistungsfähige Polizei, die schwere Straftaten wirksam bekämpfen kann. Gleichzeitig müssen die Bürger darauf vertrauen können, dass staatliches Handeln nachvollziehbar und kontrollierbar bleibt. Genau dafür steht dieser Beschluss. Sicherheit und Freiheit gehören zusammen.“ Der Antrag der BSW-Fraktion fordert die Staatsregierung auf, auf die Anschaffung und den Einsatz von Produkten des Unternehmens Palantir Technologies für polizeiliche Analysezwecke zu verzichten. Zudem sollen keine Machbarkeitsstudien oder Marktanalysen mit dem Ziel einer späteren Einführung entsprechender Systeme durchgeführt werden. „Moderne Technik kann Polizeiarbeit unterstützen. Sie darf aber nicht dazu führen, dass demokratische Kontrolle, Transparenz und digitale Souveränität verloren gehen. Der Rechtsstaat muss jederzeit Herr seiner eigenen Systeme bleiben“, so Rudolph und Hentschel-Thöricht abschließend. Hintergrund: Palantir Technologies entwickelt Software zur Zusammenführung und Analyse großer Datenmengen. Der Einsatz entsprechender Systeme wird bundesweit kontrovers diskutiert. Kritiker verweisen insbesondere auf Fragen des Datenschutzes, der Nachvollziehbarkeit automatisierter Analysen sowie auf die Abhängigkeit von einem einzelnen US-Technologiekonzern. Mit dem Beschluss des Innenausschusses wird die Position des Freistaates Sachsen gegen einen Einsatz von Palantir nun auch parlamentarisch bekräftigt.

Detailaufnahme Feuerwehrmann

10. Juni 2026

Freispruch für Feuerwehrmann aus Taucha: Ehrenamtliche Einsatzkräfte verdienen Rückhalt statt Misstrauen

Der Freispruch für den Tauchaer Feuerwehrmann Ray Lange durch das Amtsgericht Eilenburg ist eine gute Nachricht für die Feuerwehren in Sachsen. Das Gericht stellte fest, dass die zugrundeliegende Geschwindigkeitsbegrenzung rechtlich fehlerhaft angeordnet war und der Feuerwehrmann im Rahmen einer Einsatzfahrt berechtigt Sonderrechte in Anspruch genommen hatte. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Sprecher für Brandschutz, Rettungsdienst sowie Bevölkerungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Der Fall zeigt, wie schnell ehrenamtliche Einsatzkräfte zwischen ihren gesetzlichen Pflichten und bürokratischen Hürden aufgerieben werden können. Wer mitten in der Nacht oder während der Arbeit alles stehen und liegen lässt, um anderen Menschen zu helfen, verdient den Rückhalt von Behörden und Politik – nicht unsägliche Rechtsstreitigkeiten.“ Besonders problematisch ist aus Sicht des BSW, dass ein ehrenamtlicher Feuerwehrmann nach mehr als drei Jahrzehnten Dienst für die Allgemeinheit überhaupt gezwungen war, vor Gericht um sein Recht zu kämpfen. Der Fall hatte weit über Taucha hinaus für Verunsicherung innerhalb der Feuerwehren gesorgt. Mehrere Kameraden hatten aus Protest ihren Dienst beendet. „Natürlich gelten auch für Einsatzkräfte die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Verkehrssicherheit. Gleichzeitig müssen Behörden die besonderen Bedingungen von Einsatzfahrten berücksichtigen. Wenn Feuerwehrleute bei jeder Alarmfahrt befürchten müssen, später persönlich belangt zu werden, gefährdet das langfristig die Einsatzbereitschaft des Ehrenamtes“, so Hentschel-Thöricht. Das BSW fordert deshalb eine Überprüfung der bestehenden Verwaltungs- und Bußgeldpraxis gegenüber Einsatzkräften. Ziel muss es sein, Rechtssicherheit für Feuerwehrangehörige zu schaffen und unnötige Verfahren zu vermeiden. „Sachsen ist auf mehr als 50.000 ehrenamtliche Feuerwehrangehörige angewiesen. Dieses Engagement darf nicht durch Misstrauen, überzogene Bürokratie oder fragwürdige Verwaltungsentscheidungen untergraben werden. Sicherheit darf nicht am Geld scheitern – und auch nicht an Behördenfehlern“, so Hentschel-Thöricht.

Polizeibeamte und Polizeiwagen

04. Juni 2026

BSW prägt Polizeigesetz entscheidend mit:

keine US-Überwachungssoftware, klare KI-Grenzen, mehr Rechtsstaatlichkeit, keine Taser auf Streife

Die Gespräche zwischen BSW, CDU und SPD über eine Neufassung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes (PVDG) sind zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen. In allen strittigen Punkten konnte eine Einigung erzielt werden. Unter der Voraussetzung, dass den daraus resultierenden Änderungsanträgen des BSW wie vereinbart in der kommenden Sitzung des Innenausschusses sowie bei der nächsten Plenarsitzung seitens der Minderheitskoalition zugestimmt wird, wird das BSW dem neuen PVDG zu einer Mehrheit verhelfen. Zu den zentralen Forderungen des BSW zum Schutz der Bürgerrechte gehören: - kein Einsatz der US-Analysesoftware Palantir aufgrund hochproblematischer Rahmenbedingungen - datenschutzsichere Kontrolle über das Training von KI-Anwendungen - Verzicht auf den Einsatz von Tasern, da diese neue Probleme in der Anwendung mit sich bringen - Ermöglichen eines frühes Eingreifens bei tatsächlichen Gefahren, ohne Menschen aufgrund unklarer Verdachtslagen unter Generalverdacht zu stellen („Vorfeldstraftaten“) – statt unbestimmter Vorfeldbegriffe wird auf konkrete Tatsachen und nachvollziehbare Gefahrenprognosen gesetzt - Grundrechtsschutz bei Einsätzen in Wohnungen durch begrenzte Nutzung der Bodycam Die erzielten Einigungen schaffen ein PVDG, das auf der einen Seite bestmögliche Sicherheit der Bürger garantiert und auf der anderen Seite der Polizei mehr Handlungsfähigkeit in kritischen Situationen ermöglicht. „Ohne das BSW wäre das Polizeigesetz ein Überwachungsgesetz geworden – mit uns ist es ein rechtsstaatliches Sicherheitsgesetz“, so Ronny Kupke, Vorsitzender der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag. Zu den wesentlichen Änderungen erklären der innenpolitische Sprecher der BSW-Fraktion, Bernd Rudolph, und der Parlamentarische Geschäftsführer sowie Innenpolitiker Jens Hentschel-Thöricht: „Die BSW-Fraktion ist mit dem Anspruch in die Verhandlungen gegangen, Sicherheit und Freiheit gleichermaßen zu schützen. An entscheidenden Stellen ist es gelungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf deutlich zu verbessern und rechtsstaatlich ausgewogener auszugestalten“, erklärt Bernd Rudolph. Zu den wichtigsten Ergebnissen zählt der Verzicht auf den Einsatz der umstrittenen Analyse- und Überwachungssoftware des US-Unternehmens Palantir. „Polizeiarbeit muss nachvollziehbar, kontrollierbar und rechtsstaatlich bleiben. Deshalb wird es in Sachsen keine Abhängigkeit von einem privaten US-Unternehmen geben. Wer Daten auswertet und Entscheidungen vorbereitet, muss für Bürger, Gerichte und Parlamente nachvollziehbar bleiben. Sachsen geht nicht den Palantir-Weg“, so Rudolph. Auch beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz hat die BSW-Fraktion klare Grenzen durchgesetzt. Jens Hentschel-Thöricht erklärt: „Durch den intensiven und sachlichen Austausch mit den Regierungsfraktionen ist es gelungen, eine Lösung zu finden, die sowohl die operative Leistungsfähigkeit der Polizei stärkt als auch die verfassungsrechtlichen Leitplanken unseres Rechtsstaates wahrt. Moderne Polizeiarbeit braucht zeitgemäße Instrumente, aber keine Technik ohne wirksame Kontrolle“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht. Rudolph ergänzt: „Mit diesem Kompromiss stellen wir sicher, dass die sächsische Polizei moderne Technik nutzen kann, ohne dass die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig eingeschränkt wird. Neue Technologien können Ermittlungen unterstützen, dürfen aber niemals unkontrolliert über Menschen entscheiden. Sachsen bleibt damit sicher und frei zugleich.“ Die BSW-Fraktion konnte außerdem erreichen, dass rechtlich problematische Regelungen zu sogenannten Vorfeldstraftaten überarbeitet werden. „Sicherheit braucht klare Regeln. Bürger müssen wissen, wann der Staat eingreifen darf und wann nicht. Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, Eingriffsvoraussetzungen klarer, verständlicher und rechtssicherer auszugestalten. Die Polizei soll früh handeln können, wenn sich Gefahren konkret abzeichnen – aber auf der Grundlage nachvollziehbarer Tatsachen und nicht aufgrund unbestimmter Rechtsbegriffe“, erklärt Rudolph. Ein weiterer Erfolg betrifft den geplanten Einsatz von Tasern. „Der Taser wird in Sachsen nicht zur Standardausrüstung im Streifendienst. Sein Einsatz bleibt auf Spezialeinheiten beschränkt. Damit tragen wir auch den Bedenken vieler Polizeibeschäftigter Rechnung, die den zusätzlichen Nutzen im Alltag kritisch bewerten. Wir setzen weiterhin auf eine bestmöglich ausgestattete Polizei, wollen dabei aber bewährte Einsatzmittel und verhältnismäßige Konzepte stärken, statt auf eine unkontrollierte Aufrüstung zu setzen. Gleichzeitig fehlt es vielerorts noch immer an Personal, Fahrzeugen, moderner Technik und notwendiger Schutzausrüstung. Bevor neue Waffensysteme angeschafft werden, müssen bestehende Ausstattungsdefizite beseitigt werden“, so Hentschel-Thöricht. Die BSW-Fraktion betont, dass sie das Gesetz weder grundsätzlich blockiert noch einfach durchgewunken habe. „Wir haben jede einzelne Regelung danach bewertet, ob sie notwendig, verhältnismäßig und rechtsstaatlich vertretbar ist. Dort, wo Verbesserungen nötig waren, haben wir diese durchgesetzt. Das Gesetz trägt damit an entscheidenden Stellen die deutlich erkennbare Handschrift der BSW-Fraktion“, erklären Rudolph und Hentschel-Thöricht. Das Ergebnis ist aus Sicht der BSW-Fraktion eindeutig: „Das Ergebnis kann sich sehen lassen: keine Palantir-Software, klare Grenzen für Künstliche Intelligenz, mehr Rechtssicherheit und kein Taser im regulären Streifendienst. Die BSW-Fraktion hat damit entscheidende Verbesserungen für Bürgerrechte, Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit durchgesetzt. Unser Ziel bleibt eine Polizei, die stark genug ist, um Kriminalität wirksam zu bekämpfen, und zugleich ein Staat, der die Freiheit seiner Bürger achtet. Sicherheit und Freiheit gehören zusammen – und genau das spiegelt dieses Gesetz nun deutlich besser wider.“ Zum weiteren politischen Verfahren: - Sitzung des Innenausschusses am 11.6. Dort wird ein gemeinsamer Änderungsantrag von CDU, SPD und BSW zum PVDG eingebracht. Anschließend wird ein Änderungsantrag zum PVDG durch das BSW zur Verhinderung der Nutzung von Palantir eingebracht. Plenarsitzung 24./25.6. Dort wird in der Behandlung des PVDG ein letzter Änderungsantrag des BSW zur Verhinderung des Einsatzes von Tasern behandelt. Dieser wird derzeit noch rechtssicher erarbeitet. Über die kontroverse Palantir-Software: Palantir ist ein US-amerikanisches Softwareunternehmen für Big-Data-Analysen. Dessen Programme werden weltweit von Geheimdiensten, Militärs und Polizei eingesetzt (und auch in einigen deutschen Bundesländern), um große Datenbestände auszuwerten und dadurch in Echtzeit Verhaltensmuster und Gefährder zu identifizieren. Palantir-Software steht in der Kritik, weil dadurch lückenlose Persönlichkeitsprofile entstehen können, die Algorithmen aufgrund von Geheimhaltung seitens des Unternehmens nicht kontrolliert werden können und Entscheidungen daher intransparent sind und zuletzt Daten deutscher Staatsbürger in die USA abfließen.

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