
Jens
Hentschel-
Thöricht
Mitglied des Sächsischen Landtags

05. August 2026
Kommunen brauchen Verlässlichkeit statt Förderdschungel
Bei meinem Gespräch mit dem Oderwitzer Bürgermeister Cornelius Stempel standen die angespannte Finanzlage der Gemeinde, die Zukunft von Kitas und Schulen sowie Feuerwehr und Bevölkerungsschutz im Mittelpunkt. Das offene und aufschlussreiche Gespräch hat erneut gezeigt: Auch verantwortungsvoll wirtschaftende Kommunen stoßen inzwischen an ihre Grenzen. Oderwitz hat rund 4.300 Einwohner. In der Gemeindeverwaltung arbeiten lediglich 15 Mitarbeiter. Die Gemeinde ist bislang schuldenfrei und hat in den vergangenen Jahren konsequent gespart. Trotzdem sind inzwischen sämtliche Reserven aufgebraucht. Ein ausgeglichener Haushalt ist nicht mehr möglich. Künftig wird deshalb voraussichtlich auch Oderwitz nicht ohne neue Schulden auskommen. Das Problem liegt nicht in einer verschwenderischen Kommunalpolitik. Die freiwilligen Leistungen sind bereits auf ein Minimum reduziert. Neben 5.000 Euro für die Vereinsarbeit ist das Volksbad die letzte größere freiwillige Aufgabe der Gemeinde. Mehr Einsparpotenzial gibt es praktisch nicht, ohne das gesellschaftliche Leben und die Lebensqualität im Ort weiter zu beschädigen. Mehr eigene Entscheidungsspielräume für die Kommunen Bürgermeister Stempel machte deutlich, was Oderwitz vom Freistaat erwartet: höhere allgemeine Schlüsselzuweisungen statt immer neuer, kleinteiliger Förderprogramme. Die Gemeinden wissen selbst am besten, wo vor Ort investiert werden muss. Zweckgebundene Programme mit komplizierten Anträgen, langen Bearbeitungszeiten und hohen Eigenanteilen binden dagegen Personal und verhindern häufig eine sinnvolle Verwendung der Mittel. Auch bei der Unterhaltung der Gewässer braucht es eine verlässliche Lösung. Oderwitz fordert einen Gewässerlastenausgleich, der 50 Prozent der entstehenden Kosten übernimmt. Gerade langgestreckte ländliche Gemeinden dürfen mit den dauerhaft anfallenden Aufgaben nicht allein gelassen werden. Für mich ist klar: Kommunale Selbstverwaltung funktioniert nur, wenn Städte und Gemeinden über eine ausreichende Grundfinanzierung und echte Entscheidungsspielräume verfügen. Wer den Kommunen immer neue Aufgaben überträgt, muss auch für deren vollständige Finanzierung sorgen. Freistaat muss sein Versprechen bei den Kitas einhalten Ein Dauerthema bleibt die Finanzierung der Kindertagesstätten. Der Freistaat hatte zugesagt, dauerhaft ein Drittel der Gesamtkosten zu tragen. Dieses Versprechen muss endlich verlässlich eingelöst werden. Steigende Personal-, Betriebs- und Sachkosten dürfen nicht immer weiter auf Gemeinden und Eltern abgewälzt werden. Diskutiert wurde auch die Idee, das Hortpersonal in den Staatsdienst zu übernehmen. Dadurch könnten Horterzieher flexibler an den Schulen eingesetzt werden und dort unterstützen, wo Personal fehlt. Besonders an der Oberschule ist der Lehrermangel deutlich spürbar. Eine bessere Verzahnung von Schule und Hort könnte das Problem zwar nicht lösen, aber den Schulalltag spürbar entlasten. Die Feuerwehr ist das Prunkstück der Gemeinde Besonders positiv ist die Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr. Bürgermeister Stempel bezeichnete sie zu Recht als „Prunkstück“ der Gemeinde. Oderwitz verfügt über ein neues, modernes Feuerwehrgerätehaus und zeitgemäße Einsatzfahrzeuge. Hinzu kommen eine aktive Jugendfeuerwehr und eine Kinderfeuerwehr. Damit wird frühzeitig und erfolgreich für den eigenen Nachwuchs gesorgt. Großen Handlungsbedarf gibt es dagegen bei der Löschwasserversorgung. Aufgrund der langgestreckten Ortslage muss die Gemeinde in den kommenden Jahren erheblich nachbessern. Denkbar wären gemeinsame Beschaffungen mehrerer Kommunen, beispielsweise von Löschwassertanks, Zisternen oder flexiblen Löschwasserkissen. Durch Sammelbeschaffungen könnten einheitliche Lösungen geschaffen und die Kosten deutlich gesenkt werden. Dieses Thema werde ich in meine parlamentarische Arbeit mitnehmen. Rathaus bei einem Stromausfall nicht handlungsfähig Eine weitere Schwachstelle zeigte sich beim Blackout-Schutz: Bei einem länger andauernden Stromausfall wäre auch das Rathaus ohne Energieversorgung. Eine autarke Notstromversorgung gibt es bislang nicht. Kommunen brauchen deshalb gezielte Unterstützung, um Rathäuser, Feuerwehrstandorte und mögliche Notfalltreffpunkte mit einer verlässlichen Notstromversorgung auszustatten. Bevölkerungsschutz darf nicht erst dann beginnen, wenn der Strom bereits ausgefallen ist. Das Gespräch mit Bürgermeister Cornelius Stempel war offen, konkret und für meine weitere politische Arbeit sehr wertvoll. Es hat gezeigt, wo der Freistaat handeln muss: bei einer auskömmlichen kommunalen Grundfinanzierung, einer verlässlichen Kita-Finanzierung, der Löschwasserversorgung und einem krisenfesten Bevölkerungsschutz. Vielen Dank an Bürgermeister Stempel für den konstruktiven Austausch und die klaren Einblicke in die Situation der Gemeinde Oderwitz.

05. August 2026
Gemeinsame Beschaffung ohne gemeinsame Planung:
Staatsregierung übergeht Kommunen und Feuerwehren
Die sächsische Staatsregierung hat vor ihrem Beitritt zur länderübergreifenden Verwaltungsvereinbarung über gemeinsame Beschaffungen im Brand- und Katastrophenschutz weder die kommunalen Spitzenverbände noch die Feuerwehren und deren Führungskräfte förmlich beteiligt. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des BSW-Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht hervor (Drs. 8/7474). Die Vereinbarung zwischen Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen soll gemeinsame Beschaffungen von Feuerwehr- und Katastrophenschutzfahrzeugen, Einsatztechnik sowie weiteren Leistungen ermöglichen. Durch größere Stückzahlen sollen unter anderem günstigere Preise erreicht werden. Sachsens Städte und Gemeinden können im Einzelfall entscheiden, ob sie sich an einer gemeinsamen Vergabe beteiligen. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Brand-, Rettungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion: „Gemeinsame Beschaffungen sind grundsätzlich sinnvoll. Größere Stückzahlen können Preise senken, Vergabeverfahren vereinfachen und Lieferzeiten verkürzen. Es ist aber nicht nachvollziehbar, dass die Staatsregierung eine solche Vereinbarung abschließt, ohne vorher die kommunalen Spitzenverbände, Feuerwehren, Kreisbrandmeister und Stadtwehrleiter förmlich einzubeziehen. Wer später mit der Technik arbeiten und sie bezahlen soll, muss bereits bei der Planung mit am Tisch sitzen.“ Das Innenministerium begründet das Vorgehen damit, dass Sachsen nur kurzfristig die Möglichkeit erhalten habe, der Vereinbarung beizutreten. Vor der Unterzeichnung seien Städte und Gemeinden lediglich zu einer möglichen Beteiligung an einer gemeinsamen Drehleiterbeschaffung abgefragt worden. Stellungnahmen von Kommunen und Feuerwehren zur Verwaltungsvereinbarung selbst liegen der Staatsregierung dagegen nicht vor. Hentschel-Thöricht: „Zeitdruck ist kein Freibrief, die Praktiker zu übergehen. Eine Abfrage zum Interesse an Drehleitern ersetzt weder eine fachliche Anhörung noch eine Beteiligung an der Ausgestaltung der Zusammenarbeit. Gerade bei Feuerwehrtechnik entscheiden Details darüber, ob ein Fahrzeug zu den örtlichen Anforderungen, zur vorhandenen Infrastruktur und zum Einsatzkonzept passt.“ Für künftige Beschaffungen unter Federführung Sachsens kündigt das Innenministerium nun Abstimmungen mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag, dem Sächsischen Landkreistag und dem Landesfeuerwehrverband an. Wie Kommunen und örtliche Einsatzkräfte konkret auf gemeinsame Standards Einfluss nehmen können, bleibt jedoch offen. „Die angekündigten Abstimmungen sind ein überfälliger Schritt. Daraus muss ein verbindliches Beteiligungsverfahren werden – nicht nur bei Vergaben unter sächsischer Federführung, sondern bei jeder gemeinsamen Beschaffung, an der sich sächsische Kommunen beteiligen sollen. Anforderungen, Standards und Folgekosten müssen frühzeitig und transparent mit den kommunalen Trägern sowie den Praktikern abgestimmt werden. Gemeinsame Beschaffung darf nicht heißen: zentral entscheiden und vor Ort bezahlen lassen“, so Hentschel-Thöricht abschließend.

04. August 2026
Staatsregierung bestätigt zunehmende Probleme bei der Einsatzbereitschaft: Sachsens Katastrophenschutz fehlen 126 moderne Einsatzfahrzeuge
Sachsens Katastrophenschutz ist deutlich schlechter ausgestattet als vorgesehen. Von 283 benötigten Bundesfahrzeugen entsprechen nur 157 den aktuellen Anforderungen. 70 Fahrzeuge fehlen vollständig, weitere 56 stammen aus den Jahren 1994 bis 2000. Das geht aus der Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage des BSW-Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht hervor (Drs. 8/7473). Das Innenministerium warnt selbst vor den Folgen: Die Fehlstellen führten „zunehmend zu Problemen bei der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der sächsischen Katastrophenschutzeinheiten“. Betroffen ist auch die tägliche Gefahrenabwehr, weil die Fahrzeuge ebenfalls bei regulären Einsätzen genutzt werden. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Brand-, Rettungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion: „Die Staatsregierung bestätigt schwarz auf weiß: Sachsens Katastrophenschutz hat ein massives Ausrüstungsproblem. 70 Fahrzeuge fehlen, 56 weitere sind bis zu 32 Jahre alt. Damit ist fast jedes zweite vorgesehene Fahrzeug entweder nicht vorhanden oder technisch überholt. Im Ernstfall kann das wertvolle Zeit kosten und die Sicherheit der Einsatzkräfte gefährden. Hier muss die Staatregierung stärker darauf drängen, dass der Bund seinen Lieferverpflichtungen nachkommt.“ Auch beim Waldbrandschutz bestehen weiterhin Lücken. Noch nicht beschafft wurden unter anderem Hochleistungssysteme zur Löschwasserförderung, Logistikkomponenten für Strom und Beleuchtung, Spezialtechnik für munitionsbelastete Gebiete sowie Ausrüstung für Flughelfergruppen. Die weitere Umsetzung macht die Staatsregierung vom Doppelhaushalt 2027/2028 abhängig. Hentschel-Thöricht: „Der Bund muss seine Fahrzeuge schneller bereitstellen. Aber auch die Staatsregierung darf sich nicht wegducken. Sachsen braucht einen verbindlichen Beschaffungsplan mit klaren Zuständigkeiten, festen Terminen und einer gesicherten Finanzierung. Sicherheit darf nicht am Geld scheitern.“ Wie Sachsen die aktuellen Empfehlungen des Deutschen Feuerwehrverbandes umsetzen will, lässt das Innenministerium weitgehend offen. Es verweist auf laufende interne Abstimmungen und beantwortet wesentliche Fragen nicht. „Ständig über neue Bedrohungslagen und Zivilschutz zu reden, reicht nicht. Wer von den Feuerwehren und Hilfsorganisationen mehr erwartet, muss ihnen moderne Technik, ausreichend Personal und eine verlässliche Finanzierung geben“, so Hentschel-Thöricht abschließend.

30. Juli 2026
Bankrotterklärung:
Staatsregierung kennt Einsatzfähigkeit der Feuerwehren nicht
Die sächsische Staatsregierung verfügt nach eigener Aussage über keine Erkenntnisse zur Einsatzfähigkeit der örtlichen Feuerwehren. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des BSW-Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht hervor (Drs. 8/7476). Das Innenministerium verweist lediglich darauf, dass der Brandschutz eine kommunale Pflichtaufgabe sei. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Brandschutz, Rettungsdienst sowie Bevölkerungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Das ist eine Bankrotterklärung der Staatsregierung in Sachen Brandschutz. Der Freistaat setzt die gesetzlichen Rahmenbedingungen, fördert Fahrzeuge und Feuerwehrhäuser und entscheidet über die finanzielle Unterstützung der Kommunen. Trotzdem will er nicht wissen, wie es um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren vor Ort steht. Wer die tatsächliche Lage nicht kennt, kann weder den Investitionsbedarf seriös bewerten noch eine verlässliche Gefahrenabwehr gewährleisten. Großfeuerereignisse in Sachsen zeigen dabei immer wieder, dass die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren eine Frage von landesweiter Bedeutung ist.“ Dabei bestätigt die Staatsregierung zugleich erhebliche Vorteile gemeinsamer Beschaffungen mit Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Sie rechnet mit Einsparungen von mindestens zehn Prozent gegenüber Einzelbeschaffungen. Zusätzlich könnten den kommunalen Verwaltungen je nach Vorhaben mehrere Personenmonate Arbeit oder Kosten für externe Dienstleistungen erspart bleiben. Noch 2026 sollen gemeinsame Beschaffungen von Drehleitern, Lösch- und Hilfeleistungsgruppenfahrzeugen sowie Einsatzleitwagen eingeleitet werden. Für 2027 ist unter sächsischer Federführung die Beschaffung von Tragkraftspritzenfahrzeugen mit Wasser vorgesehen. Schneller sollen die Verfahren nach Auskunft des Innenministeriums jedoch nicht werden. Hentschel-Thöricht: „Gemeinsame Beschaffungen sind richtig, wenn sie die Kommunen tatsächlich entlasten. Die erwarteten Einsparungen müssen vollständig im Brand- und Katastrophenschutz verbleiben. Sie dürfen nicht genutzt werden, um an anderer Stelle weitere Mittel zu streichen. Gerade angesichts der im Haushaltsentwurf vorgesehenen Lücken bei Fahrzeugen, Technik und kommunaler Investitionsförderung wäre das das völlig falsche Signal.“ Auch standardisierte Musterfeuerwehrhäuser können nach Auffassung des BSW Kosten und Planungsaufwand reduzieren. Ihre Nutzung soll freiwillig bleiben, während die Kommunen die Bauleistungen selbst ausschreiben. „Musterfeuerwehrhäuser können besonders kleineren Gemeinden helfen. Sie müssen aber an die Bedingungen vor Ort anpassbar sein. Zudem müssen regionale Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen bei den Ausschreibungen faire Chancen erhalten“, so Hentschel-Thöricht abschließend.

29. Juli 2026
BSW zum Haushaltsentwurf:
Sachsen darf beim Brandschutz nicht sparen
Der Entwurf des sächsischen Doppelhaushalts 2027/2028 lässt aus Sicht der BSW-Fraktion gefährliche Lücken beim Brand- und Waldbrandschutz erkennen. Für neue Waldbrandfahrzeuge sowie Geräte und Ausrüstung sind in beiden Haushaltsjahren keine Mittel vorgesehen. Zugleich reicht die geplante Investitionsförderung für die kommunalen Feuerwehren nicht aus. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Brandschutz, Rettungsdienst sowie Bevölkerungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Die Staatsregierung hat aus den verheerenden Waldbränden der vergangenen Jahre offenbar nicht die notwendigen Konsequenzen gezogen. 2025 standen noch mehr als sieben Millionen Euro für Waldbrandfahrzeuge und rund 1,2 Millionen Euro für Geräte und Ausrüstung bereit. Für 2027 und 2028 sind in diesen beiden Titeln jeweils null Euro eingeplant. Das ist angesichts zunehmender Waldbrandgefahren und kampfmittelbelasteter Flächen fahrlässig.“ Der Waldbrand in der Gohrischheide erfasste 2025 mehr als 2.000 Hektar. Hunderte Einsatzkräfte kämpften tagelang gegen die Flammen. Gerade auf kampfmittelbelasteten Flächen sind geschützte Spezialfahrzeuge, geeignete Technik und verlässliche Schutzausrüstung unverzichtbar. „Auch die Förderung der kommunalen Feuerwehren muss deutlich steigen. Zwar sind für Investitionen 2027 rund 30,8 Millionen Euro und 2028 rund 32,8 Millionen Euro vorgesehen. Davon sind jedoch bereits 26 beziehungsweise 22 Millionen Euro verplant. Der verbleibende Spielraum wird den steigenden Fahrzeugpreisen, langen Lieferzeiten und dem Investitionsstau in vielen Kommunen nicht gerecht. Wir fordern eine verlässliche mehrjährige Finanzierung für Waldbrandfahrzeuge, Spezialtechnik und persönliche Schutzausrüstung sowie eine spürbar höhere Investitionsförderung für die kommunalen Feuerwehren. Die Feuerschutzsteuer muss vollständig beim Brandschutz ankommen. Zusätzlich muss der Freistaat eigene Haushaltsmittel bereitstellen und die Förderquote für die Kommunen erhöhen. Sicherheit darf nicht am Geld scheitern.“

23. Juli 2026
Im Gespräch vor Ort:
Pflege, Wirtschaft und bezahlbare Ferienangebote in Seifhennersdorf
Ich war in Seifhennersdorf unterwegs, um mit Verantwortlichen aus Pflege, Verwaltung und Kinder- und Jugenderholung über ihre aktuellen Herausforderungen zu sprechen. Die Gespräche machten deutlich: Hohe Kosten, schleppende Erstattungen und ausufernde Bürokratie belasten soziale Einrichtungen und Unternehmen zunehmend. Meine erste Station war das PEGASUS-PflegeTeam. Im Gespräch mit Geschäftsführer Herrn Hönicke ging es um die angespannte Situation in der Pflege. Eine zentrale Belastung sind die hohen Eigenanteile, die Pflegebedürftige selbst aufbringen müssen. Immer mehr Menschen entscheiden sich deshalb gegen eine Unterbringung in einem Seniorenheim und für eine ambulante Versorgung – nicht nur aus persönlichem Wunsch, sondern zunehmend aus finanzieller Notwendigkeit. Kritisch sind auch die Abrechnungsmodalitäten mit den Pflegekassen und dem Sozialamt des Landkreises. Wenn die Erstattung bereits erbrachter Leistungen zu lange dauert, müssen Pflegedienste die Löhne ihrer Beschäftigten über Wochen oder Monate vorfinanzieren. Das bindet Liquidität und bringt insbesondere kleinere Anbieter unter erheblichen wirtschaftlichen Druck. Wer eine verlässliche Pflegeversorgung will, muss deshalb auch für pünktliche Zahlungen und weniger bürokratischen Aufwand sorgen. Anschließend besuchte ich die Stadtverwaltung Seifhennersdorf. Mit dem Hauptamtsleiter sprach ich über die Zukunftsperspektiven der Stadt, die Entwicklung bedeutender Unternehmen wie C. Bechstein und die Frage, wie Seifhennersdorf als Wirtschafts- und Wohnstandort gestärkt werden kann. Ein weiterer Schwerpunkt war die Zukunft der drei Kindertagesstätten. Sinkende Kinderzahlen stellen Stadt und Träger vor schwierige Entscheidungen. Dabei müssen eine bedarfsgerechte Betreuung, kurze Wege und der verantwortungsvolle Umgang mit öffentlichen Mitteln miteinander verbunden werden. Meine letzte Station war das KiEZ Querxenland. Positiv ist, dass der mit Mitteln aus dem Strukturwandel finanzierte Mehrzweckbau im Zeitplan liegt. Nach derzeitigem Stand soll das Gebäude Mitte Oktober fertiggestellt werden. Diese Investition stärkt das KiEZ und erweitert seine ganzjährigen Angebote für Kinder und Jugendliche. Gleichzeitig zeigt das Projekt, wie sehr Bürokratie sinnvolle Investitionen erschwert. Wegen notwendiger Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Antrag mussten 134 Seiten Änderungsunterlagen eingereicht werden. Dieser Aufwand kostet Zeit und Geld, ohne dass dadurch ein zusätzlicher Nutzen für die Kinder entsteht. Besonders dramatisch ist die Entwicklung der Energiekosten. Während das KiEZ im Jahr 2021 noch rund 55.000 Euro für Strom und Energie zahlte, waren es 2026 bereits etwa 220.000 Euro – bei vergleichbarem Verbrauch. Das entspricht einer Vervierfachung. Hinzu kommen deutlich gestiegene Personalkosten: Der gesetzliche Mindestlohn ist innerhalb von sechs Jahren um rund 43 Prozent gestiegen. Diese Kosten müssen sich zwangsläufig in den Preisen für Ferienlager und Klassenfahrten niederschlagen. Immer weniger Familien können sich sieben Übernachtungen für ihre Kinder leisten. Damit wird aus der Kostenfrage eine Frage der sozialen Teilhabe. Mein Fazit aus den Gesprächen ist eindeutig: Pflege, Kommunen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen. Erbrachte Leistungen müssen zügig bezahlt, Energie wieder bezahlbar und Förderverfahren deutlich vereinfacht werden. Gute Pflege und erholsame Ferien für Kinder dürfen nicht vom Geldbeutel abhängen.

