
Jens
Hentschel-
Thöricht
Mitglied des Sächsischen Landtags

30. September 2026
Corona-Impffolgen in Sachsen: Staatsregierung kennt Zahl behandelter Patienten nicht
Die Staatsregierung kann nicht sagen, wie viele Menschen in Sachsen wegen Beschwerden behandelt wurden, die ärztlicherseits mit einer COVID-19-Impfung in Zusammenhang gebracht wurden. Das Sozialministerium verfügt über keine eigene Statistik, zieht dafür keine Daten der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen heran und legt auch die erfragte Entwicklung einschlägiger Diagnosecodes nicht vor. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des BSW-Abgeordneten Jens Hentschel-Thöricht hervor (Drs. 8/8242, s. Anhang). „Für Zutrittsregeln nach Impfstatus gab es konkrete Entscheidungen. Fragt man heute nach den Menschen, die wegen möglicher Folgen behandelt wurden, gibt es nicht einmal eine Zahl für Sachsen“, kritisiert Hentschel-Thöricht, Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses. „Diese Lücke muss geschlossen werden.“ Eine weitere Antwort wirft Fragen zur damaligen Entscheidungsgrundlage auf: Die Staatsregierung nahm keine eigene Sicherheitsbewertung der eingesetzten Impfstoffe vor, sondern berücksichtigte Berichte, Daten und Studienergebnisse der zuständigen Bundesbehörden (Drs. 8/8240, s. Anhang). Sicherheitssignale waren ihr bekannt, darunter Hinweise auf bestimmte Gerinnungsstörungen bei Vektorimpfstoffen sowie Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen bei mRNA-Impfstoffen. Auch Unsicherheiten bei der Erfassung möglicher Nebenwirkungen räumt das Ministerium ein. Wie diese Erkenntnisse bei den Zugangsregeln nach Impfstatus berücksichtigt wurden, beantwortet die Staatsregierung nur allgemein: Sie verweist auf die damalige Verhältnismäßigkeitsprüfung. Konkrete Bewertungen zu einzelnen Regeln nennt sie nicht. „Wer damals nach Impfstatus über Zutritt entschied, muss heute erklären können, wie bekannte Risiken und Unsicherheiten abgewogen wurden“, sagt Hentschel-Thöricht. „Und wer möglichen Betroffenen helfen will, muss zunächst wissen, wie viele Menschen medizinisch versorgt werden und welchen Bedarf sie haben.“ Verdachtsmeldungen und ärztlich dokumentierte Beschwerden sind kein Beweis für einen Impfschaden. Gerade deshalb fordert das BSW eine sorgfältige Auswertung geeigneter Daten statt Spekulationen. Die Staatsregierung soll darlegen, wie sie sächsische Behandlungsdaten künftig zur Ermittlung des Versorgungsbedarfs nutzen will. Zudem soll sie die Unterlagen und Abwägungen offenlegen, auf die sie ihre damaligen Zugangsregeln nach Impfstatus stützte.

24. September 2026
Mehr Freiheit versprochen, Kontrolle behalten: BSW fordert Nachbesserung beim Haushaltsbegleitgesetz
Die Staatsregierung will mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2027/2028 die Förderung von Städten und Gemeinden vereinfachen. Doch ihr Entwurf lässt weiter offen, ob Kommunen tatsächlich mehr selbst entscheiden dürfen. Die heutige Anhörung im Sächsischen Landtag bestätigt damit die Kritik der BSW-Fraktion: Eine Kann-Regelung und fortbestehende Zweckbindungen reichen für mehr kommunale Eigenverantwortung nicht aus. Mischa Woitschek, Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, erklärte in der Anhörung, dass sein Verband dem Gesetzesvorhaben in der vorliegenden Form nicht vollumfänglich zustimmen könne. Die Absichtserklärungen des Finanzministers zur künftigen Dynamisierung der Kita-Zuweisungen seien bekannt; der Verband wolle sie jedoch im Gesetz festgeschrieben sehen. „Wenn die Staatsregierung den Kommunen mehr Freiheit zusagt, muss diese Freiheit auch im Gesetz stehen. Städte und Gemeinden brauchen verlässliche Rechte statt wohlklingender Ankündigungen“, erklären Uta Knebel, haushaltspolitische Sprecherin, und Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer der BSW-Fraktion, gemeinsam. Das Haushaltsbegleitgesetz ermöglicht pauschale Zuweisungen an Kommunen. Dadurch könnten einzelne Förderanträge und Verwendungsnachweise entfallen. Der Entwurf macht dieses Verfahren jedoch nicht zum Regelfall. Zudem bleiben Zweckbindungen und fachliche Detailvorgaben möglich. „Das Land kann nicht kommunale Eigenverantwortung auf die Verpackung schreiben und sich im Gesetz die Detailsteuerung offenhalten“, so Knebel und Hentschel-Thöricht. „Wir wollen, dass geeignete Fördermittel grundsätzlich pauschal vergeben werden. Wo eine Zweckbindung nicht nötig ist, muss die Kommune selbst entscheiden können, wie sie das Geld einsetzt.“ Die BSW-Fraktion wird vorgeschlagene Änderungen zu den kommunalen Regelungen des Haushaltsbegleitgesetzes prüfen. Ihr Ziel: ein verbindlicherer Vorrang pauschaler Zuweisungen, weniger Detailvorgaben des Landes und klare gesetzliche Regeln für die Umsetzung.

24. September 2026
Corona-Aufarbeitung in Zwickau: Persönliche Erfahrungen wirken bis heute nach
Auf Einladung des Landtagsabgeordneten Bernd Rudolph fand in seinem Bürgerbüro am Zwickauer Hauptmarkt ein Film- und Gesprächsabend zur Corona-Aufarbeitung statt. Bernd Rudolph konnte leider nicht persönlich teilnehmen. Jens Hentschel-Thöricht, Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses im Sächsischen Landtag, sprach mit den Gästen über die Folgen der Corona-Politik und die Lehren daraus. Gezeigt wurden ausgewählte Ausschnitte aus dem Film „Corona – 5 Jahre Widerstand in Zittau“. Im anschließenden Gespräch berichteten Besucherinnen und Besucher von persönlichen Erlebnissen während der Pandemie und davon, wie sich diese Erfahrungen bis heute auf ihr Leben auswirken. Für viele ist diese Zeit nicht abgeschlossen. Gäste dankten der BSW-Fraktion für ihre Arbeit im Untersuchungsausschuss und in der Enquetekommission. Ihre Berichte zeigen, warum die Aufarbeitung weitergehen muss: Politische Entscheidungen, ihre Grundlagen und ihre Folgen für die Betroffenen müssen offen untersucht werden. Ich danke allen, die an diesem Abend ihre Erfahrungen geteilt haben, und Bernd Rudolph für die Einladung. Aus den Fehlern der Corona-Zeit müssen Konsequenzen folgen, damit sich derart weitreichende Einschränkungen von Grundrechten nicht wiederholen.

23. September 2026
Ungeimpfte mussten draußen bleiben – Sachsen kann konkrete Prüfung der Regeln nicht benennen
Ungeimpfte durften während der Corona-Pandemie vielerorts selbst mit negativem Test nicht ins Restaurant oder zu Veranstaltungen. Geimpfte hatten zunächst auch ohne aktuellen Test Zutritt. Eine Untersuchung, die die Übertragungswahrscheinlichkeit genau dieser beiden Gruppen unmittelbar verglich, lag der Sächsischen Staatsregierung nicht vor. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des BSW-Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht hervor (Drs. 8/8162). Auf eine weitere Anfrage (Drs. 8/8163) erklärt die Staatsregierung, sie habe die Zutrittsregeln „fortwährend“ auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft. Nach konkreten Zeitabständen und Kriterien gefragt, nennt sie jedoch keine. Auch eine ausdrückliche Auflistung der erfragten Vorlagen, Vermerke und Kabinettsunterlagen legt sie nicht vor. „Menschen wurden vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Dann muss nachvollziehbar sein, welche Erkenntnisse die unterschiedliche Behandlung trugen und wie ihre Fortdauer überprüft wurde“, sagt Hentschel-Thöricht, Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses. „Genau diese konkreten Angaben bleibt die Staatsregierung schuldig.“ Dabei war nach ihrer eigenen Antwort bekannt, dass der Schutz einer Impfung vor Infektion mit der Zeit nachließ. Bei Einführung der zusätzlichen Testpflichten für viele Zutrittsbereiche im Januar 2022 war mit Omikron der Schutz vor Ansteckung deutlich reduziert. Zugleich verweist die Staatsregierung auf damalige Studien und Bewertungen des Robert Koch-Instituts, wonach Impfungen das Infektionsrisiko verringerten und weiterhin deutlich vor schweren Krankheitsverläufen schützten. „Im Untersuchungsausschuss müssen wir klären, welche Unterlagen den Entscheidungen zugrunde lagen, wie Alternativen geprüft wurden und wann die Regeln an neue Erkenntnisse angepasst wurden“, so Hentschel-Thöricht.

22. September 2026
Ministeriumsaccount ist kein CDU-Parteikanal
Der sächsische Innenminister Armin Schuster hat über den offiziellen Instagram-Account des Sächsischen Staatsministeriums des Innern den Wahlausgang in Berlin kommentiert und sich gegen eine Regierungsbeteiligung der Linken ausgesprochen. Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag kritisiert die Nutzung eines staatlichen Kanals für diese parteipolitische Botschaft. „Armin Schuster darf sich als CDU-Politiker selbstverständlich zum Berliner Wahlergebnis äußern. Dafür stehen ihm persönliche Accounts und die Kanäle seiner Partei zur Verfügung. Der offizielle Account des Innenministeriums ist jedoch kein CDU-Parteikanal“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag und Mitglied im Innenausschuss. Wenn ein sächsischer Minister das Erscheinungsbild, die Reichweite und die Ressourcen einer staatlichen Behörde nutzt, um den Wahlausgang in einem anderen Bundesland zu bewerten und Einfluss auf die dortige Regierungsbildung zu nehmen, wird die notwendige Grenze zwischen Amt und Partei verwischt. Hentschel-Thöricht weiter: „Dieser Vorgang ist politisch unangemessen und mit Blick auf das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot staatlicher Öffentlichkeitsarbeit zumindest prüfungsbedürftig. Das Innenministerium sollte offenlegen, wer diesen Beitrag veranlasst und freigegeben hat und nach welchen Regeln die offiziellen Social-Media-Kanäle des Ministeriums für politische Stellungnahmen genutzt werden.“ Auch die Formulierung Schusters, der Erfolg der Linken sei ein „Schlag ins Gesicht rechtschaffener Bürger“, weist das BSW zurück. „Clan-Kriminalität, Antisemitismus und gewaltbereiter Extremismus müssen konsequent bekämpft werden – unabhängig davon, aus welchem politischen oder gesellschaftlichen Umfeld sie kommen. Für das BSW gibt es dabei weder Verharmlosung noch parteipolitische Scheuklappen“, betont Hentschel-Thöricht. Es ist jedoch unangemessen, ein demokratisches Wahlergebnis als Schlag ins Gesicht rechtschaffener Bürger zu bezeichnen. Damit würden mittelbar auch Menschen abgewertet, die ihre Stimme anders abgegeben haben. Zudem stellt Schuster einen pauschalen Zusammenhang zwischen der Linken, Clan-Kriminalität, Antisemitismus und Linksextremismus her, ohne diese schwerwiegenden Vorwürfe konkret zu belegen. „Wahlergebnisse müssen in einer Demokratie respektiert werden. Über die Regierungsbildung entscheiden die gewählten Abgeordneten und die beteiligten Parteien in Berlin – nicht der sächsische Innenminister über den Account seines Ministeriums. Von einem Innenminister erwarten wir konkrete Lösungen für mehr Sicherheit und einen handlungsfähigen Rechtsstaat statt parteipolitischer Wahlkampfkommunikation mit staatlichen Mitteln“, so Hentschel-Thöricht abschließend.

21. September 2026
Bevölkerungsschutz braucht Menschen, Material und verlässliches Geld
Beim Besuch des Johanniter-Bevölkerungsschutzzentrums AKKON in Heidenau wurde deutlich, was ehrenamtliche Einsatzkräfte leisten – und wo der Freistaat Sachsen nachbessern muss.
Ich habe mit Denis Papperitz, Regionalvorstand der Johanniter-Unfall-Hilfe Dresden, über Katastrophenschutz und Krisenvorsorge gesprochen. Das Zentrum AKKON in Heidenau bündelt Einsatzkräfte, Fahrzeuge und Ausbildung. Im Krisenfall kann es als Evakuierungs- und Notfallzentrum für bis zu 200 Menschen dienen. Mit dem Erweiterungsbau AKKON II entstehen unter anderem Stellplätze für sechs weitere Einsatzfahrzeuge sowie zusätzliche Räume für Schulungen und Einsatzkräfte. Im Gespräch ging es vor allem um die Menschen, die diese Strukturen tragen. Die psychosoziale Notfallversorgung der Johanniter ist rund um die Uhr an jedem Tag des Jahres verfügbar. Sie unterstützt Betroffene und Einsatzkräfte nach schweren Ereignissen. Nach Einschätzung der Johanniter nimmt dabei auch die Belastung durch Suizide im öffentlichen Raum zu. Zugleich fehlt Geld für die Ausbildung ehrenamtlicher Helfer. Eine weitere Sorge betrifft lang andauernde Einsätze. Bei einem Großbrand gelingt die erste Einsatzphase. Wenn Helfer abgelöst werden müssen, wird die Personaldecke jedoch dünner; eine zweite Ablösung ist nach Einschätzung der Johanniter kaum noch zu leisten. Für größere Krisen reicht es deshalb nicht, Einsatzfahrzeuge bereitzustellen. Wir müssen Helfer gewinnen, ausbilden und halten. Auch die Bevölkerung muss besser darauf vorbereitet sein, sich bei Stromausfällen oder anderen Notlagen zunächst selbst zu helfen. Besonders kritisch ist die Finanzierung der sogenannten weißen Einheiten im Sanitäts- und Betreuungsdienst. Zugesagte Landesmittel erreichen die Träger nach Angaben der Johanniter verzögert. Sie müssen für eine öffentliche Aufgabe in Vorleistung gehen. Werden Mittel in drei Raten ausgezahlt und kommt die letzte Rate erst ein Jahr später, fehlt die nötige Planungssicherheit. Daraus folgt für die Haushaltsberatungen eine klare Forderung: Sachsen muss die Landesmittel für die weißen Einheiten an den tatsächlichen Bedarf anpassen und zugesagte Gelder pünktlich auszahlen. Auch Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes und dem Sachsenfonds müssen für Fahrzeuge, Ausstattung und Infrastruktur dieser Einheiten nutzbar sein. Mein Dank gilt den haupt- und ehrenamtlichen Johannitern für den offenen Einblick in ihre Arbeit. Sie sind zur Stelle, wenn Menschen Hilfe brauchen. Der Freistaat muss ihnen Bedingungen geben, auf die sie sich verlassen können. Sicherheit darf nicht am Geld scheitern.

