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Jens

Hentschel-

Thöricht

Mitglied des Sächsischen Landtags

Aktuelles

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Palantir-Software

11. Juni 2026

BSW schafft Verbindlichkeit: Innenausschuss beschließt Verzicht auf Palantir-Software

Der Innenausschuss des Sächsischen Landtags hat heute dem Antrag der BSW-Fraktion „Grundrechte schützen – Kein Einsatz von Palantir-Software bei der Sächsischen Polizei“ (Drs. 8/7147) zugestimmt. Damit wird der Verzicht auf die umstrittene Analyse-Software des US-Unternehmens Palantir erstmals parlamentarisch abgesichert und verbindlich unterstrichen. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der BSW-Fraktion, Bernd Rudolph: „Die Regierungskoalition hatte bereits angekündigt, auf Palantir verzichten zu wollen. Mit unserem Antrag haben wir dafür gesorgt, dass daraus mehr wird als eine politische Absichtserklärung. Der Beschluss des Innenausschusses schafft Klarheit: Sachsen setzt auf moderne Polizeiarbeit, ohne dabei Grundrechte, Datenschutz und Transparenz aufs Spiel zu setzen.“ Der Parlamentarische Geschäftsführer der BSW-Fraktion und Mitglied des Innenausschusses, Jens Hentschel-Thöricht, ergänzt: „Wir brauchen eine leistungsfähige Polizei, die schwere Straftaten wirksam bekämpfen kann. Gleichzeitig müssen die Bürger darauf vertrauen können, dass staatliches Handeln nachvollziehbar und kontrollierbar bleibt. Genau dafür steht dieser Beschluss. Sicherheit und Freiheit gehören zusammen.“ Der Antrag der BSW-Fraktion fordert die Staatsregierung auf, auf die Anschaffung und den Einsatz von Produkten des Unternehmens Palantir Technologies für polizeiliche Analysezwecke zu verzichten. Zudem sollen keine Machbarkeitsstudien oder Marktanalysen mit dem Ziel einer späteren Einführung entsprechender Systeme durchgeführt werden. „Moderne Technik kann Polizeiarbeit unterstützen. Sie darf aber nicht dazu führen, dass demokratische Kontrolle, Transparenz und digitale Souveränität verloren gehen. Der Rechtsstaat muss jederzeit Herr seiner eigenen Systeme bleiben“, so Rudolph und Hentschel-Thöricht abschließend. Hintergrund: Palantir Technologies entwickelt Software zur Zusammenführung und Analyse großer Datenmengen. Der Einsatz entsprechender Systeme wird bundesweit kontrovers diskutiert. Kritiker verweisen insbesondere auf Fragen des Datenschutzes, der Nachvollziehbarkeit automatisierter Analysen sowie auf die Abhängigkeit von einem einzelnen US-Technologiekonzern. Mit dem Beschluss des Innenausschusses wird die Position des Freistaates Sachsen gegen einen Einsatz von Palantir nun auch parlamentarisch bekräftigt.

Detailaufnahme Feuerwehrmann

10. Juni 2026

Freispruch für Feuerwehrmann aus Taucha: Ehrenamtliche Einsatzkräfte verdienen Rückhalt statt Misstrauen

Der Freispruch für den Tauchaer Feuerwehrmann Ray Lange durch das Amtsgericht Eilenburg ist eine gute Nachricht für die Feuerwehren in Sachsen. Das Gericht stellte fest, dass die zugrundeliegende Geschwindigkeitsbegrenzung rechtlich fehlerhaft angeordnet war und der Feuerwehrmann im Rahmen einer Einsatzfahrt berechtigt Sonderrechte in Anspruch genommen hatte. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Sprecher für Brandschutz, Rettungsdienst sowie Bevölkerungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Der Fall zeigt, wie schnell ehrenamtliche Einsatzkräfte zwischen ihren gesetzlichen Pflichten und bürokratischen Hürden aufgerieben werden können. Wer mitten in der Nacht oder während der Arbeit alles stehen und liegen lässt, um anderen Menschen zu helfen, verdient den Rückhalt von Behörden und Politik – nicht unsägliche Rechtsstreitigkeiten.“ Besonders problematisch ist aus Sicht des BSW, dass ein ehrenamtlicher Feuerwehrmann nach mehr als drei Jahrzehnten Dienst für die Allgemeinheit überhaupt gezwungen war, vor Gericht um sein Recht zu kämpfen. Der Fall hatte weit über Taucha hinaus für Verunsicherung innerhalb der Feuerwehren gesorgt. Mehrere Kameraden hatten aus Protest ihren Dienst beendet. „Natürlich gelten auch für Einsatzkräfte die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Verkehrssicherheit. Gleichzeitig müssen Behörden die besonderen Bedingungen von Einsatzfahrten berücksichtigen. Wenn Feuerwehrleute bei jeder Alarmfahrt befürchten müssen, später persönlich belangt zu werden, gefährdet das langfristig die Einsatzbereitschaft des Ehrenamtes“, so Hentschel-Thöricht. Das BSW fordert deshalb eine Überprüfung der bestehenden Verwaltungs- und Bußgeldpraxis gegenüber Einsatzkräften. Ziel muss es sein, Rechtssicherheit für Feuerwehrangehörige zu schaffen und unnötige Verfahren zu vermeiden. „Sachsen ist auf mehr als 50.000 ehrenamtliche Feuerwehrangehörige angewiesen. Dieses Engagement darf nicht durch Misstrauen, überzogene Bürokratie oder fragwürdige Verwaltungsentscheidungen untergraben werden. Sicherheit darf nicht am Geld scheitern – und auch nicht an Behördenfehlern“, so Hentschel-Thöricht.

Polizeibeamte und Polizeiwagen

04. Juni 2026

BSW prägt Polizeigesetz entscheidend mit:

keine US-Überwachungssoftware, klare KI-Grenzen, mehr Rechtsstaatlichkeit, keine Taser auf Streife

Die Gespräche zwischen BSW, CDU und SPD über eine Neufassung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes (PVDG) sind zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen. In allen strittigen Punkten konnte eine Einigung erzielt werden. Unter der Voraussetzung, dass den daraus resultierenden Änderungsanträgen des BSW wie vereinbart in der kommenden Sitzung des Innenausschusses sowie bei der nächsten Plenarsitzung seitens der Minderheitskoalition zugestimmt wird, wird das BSW dem neuen PVDG zu einer Mehrheit verhelfen. Zu den zentralen Forderungen des BSW zum Schutz der Bürgerrechte gehören: - kein Einsatz der US-Analysesoftware Palantir aufgrund hochproblematischer Rahmenbedingungen - datenschutzsichere Kontrolle über das Training von KI-Anwendungen - Verzicht auf den Einsatz von Tasern, da diese neue Probleme in der Anwendung mit sich bringen - Ermöglichen eines frühes Eingreifens bei tatsächlichen Gefahren, ohne Menschen aufgrund unklarer Verdachtslagen unter Generalverdacht zu stellen („Vorfeldstraftaten“) – statt unbestimmter Vorfeldbegriffe wird auf konkrete Tatsachen und nachvollziehbare Gefahrenprognosen gesetzt - Grundrechtsschutz bei Einsätzen in Wohnungen durch begrenzte Nutzung der Bodycam Die erzielten Einigungen schaffen ein PVDG, das auf der einen Seite bestmögliche Sicherheit der Bürger garantiert und auf der anderen Seite der Polizei mehr Handlungsfähigkeit in kritischen Situationen ermöglicht. „Ohne das BSW wäre das Polizeigesetz ein Überwachungsgesetz geworden – mit uns ist es ein rechtsstaatliches Sicherheitsgesetz“, so Ronny Kupke, Vorsitzender der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag. Zu den wesentlichen Änderungen erklären der innenpolitische Sprecher der BSW-Fraktion, Bernd Rudolph, und der Parlamentarische Geschäftsführer sowie Innenpolitiker Jens Hentschel-Thöricht: „Die BSW-Fraktion ist mit dem Anspruch in die Verhandlungen gegangen, Sicherheit und Freiheit gleichermaßen zu schützen. An entscheidenden Stellen ist es gelungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf deutlich zu verbessern und rechtsstaatlich ausgewogener auszugestalten“, erklärt Bernd Rudolph. Zu den wichtigsten Ergebnissen zählt der Verzicht auf den Einsatz der umstrittenen Analyse- und Überwachungssoftware des US-Unternehmens Palantir. „Polizeiarbeit muss nachvollziehbar, kontrollierbar und rechtsstaatlich bleiben. Deshalb wird es in Sachsen keine Abhängigkeit von einem privaten US-Unternehmen geben. Wer Daten auswertet und Entscheidungen vorbereitet, muss für Bürger, Gerichte und Parlamente nachvollziehbar bleiben. Sachsen geht nicht den Palantir-Weg“, so Rudolph. Auch beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz hat die BSW-Fraktion klare Grenzen durchgesetzt. Jens Hentschel-Thöricht erklärt: „Durch den intensiven und sachlichen Austausch mit den Regierungsfraktionen ist es gelungen, eine Lösung zu finden, die sowohl die operative Leistungsfähigkeit der Polizei stärkt als auch die verfassungsrechtlichen Leitplanken unseres Rechtsstaates wahrt. Moderne Polizeiarbeit braucht zeitgemäße Instrumente, aber keine Technik ohne wirksame Kontrolle“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht. Rudolph ergänzt: „Mit diesem Kompromiss stellen wir sicher, dass die sächsische Polizei moderne Technik nutzen kann, ohne dass die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig eingeschränkt wird. Neue Technologien können Ermittlungen unterstützen, dürfen aber niemals unkontrolliert über Menschen entscheiden. Sachsen bleibt damit sicher und frei zugleich.“ Die BSW-Fraktion konnte außerdem erreichen, dass rechtlich problematische Regelungen zu sogenannten Vorfeldstraftaten überarbeitet werden. „Sicherheit braucht klare Regeln. Bürger müssen wissen, wann der Staat eingreifen darf und wann nicht. Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, Eingriffsvoraussetzungen klarer, verständlicher und rechtssicherer auszugestalten. Die Polizei soll früh handeln können, wenn sich Gefahren konkret abzeichnen – aber auf der Grundlage nachvollziehbarer Tatsachen und nicht aufgrund unbestimmter Rechtsbegriffe“, erklärt Rudolph. Ein weiterer Erfolg betrifft den geplanten Einsatz von Tasern. „Der Taser wird in Sachsen nicht zur Standardausrüstung im Streifendienst. Sein Einsatz bleibt auf Spezialeinheiten beschränkt. Damit tragen wir auch den Bedenken vieler Polizeibeschäftigter Rechnung, die den zusätzlichen Nutzen im Alltag kritisch bewerten. Wir setzen weiterhin auf eine bestmöglich ausgestattete Polizei, wollen dabei aber bewährte Einsatzmittel und verhältnismäßige Konzepte stärken, statt auf eine unkontrollierte Aufrüstung zu setzen. Gleichzeitig fehlt es vielerorts noch immer an Personal, Fahrzeugen, moderner Technik und notwendiger Schutzausrüstung. Bevor neue Waffensysteme angeschafft werden, müssen bestehende Ausstattungsdefizite beseitigt werden“, so Hentschel-Thöricht. Die BSW-Fraktion betont, dass sie das Gesetz weder grundsätzlich blockiert noch einfach durchgewunken habe. „Wir haben jede einzelne Regelung danach bewertet, ob sie notwendig, verhältnismäßig und rechtsstaatlich vertretbar ist. Dort, wo Verbesserungen nötig waren, haben wir diese durchgesetzt. Das Gesetz trägt damit an entscheidenden Stellen die deutlich erkennbare Handschrift der BSW-Fraktion“, erklären Rudolph und Hentschel-Thöricht. Das Ergebnis ist aus Sicht der BSW-Fraktion eindeutig: „Das Ergebnis kann sich sehen lassen: keine Palantir-Software, klare Grenzen für Künstliche Intelligenz, mehr Rechtssicherheit und kein Taser im regulären Streifendienst. Die BSW-Fraktion hat damit entscheidende Verbesserungen für Bürgerrechte, Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit durchgesetzt. Unser Ziel bleibt eine Polizei, die stark genug ist, um Kriminalität wirksam zu bekämpfen, und zugleich ein Staat, der die Freiheit seiner Bürger achtet. Sicherheit und Freiheit gehören zusammen – und genau das spiegelt dieses Gesetz nun deutlich besser wider.“ Zum weiteren politischen Verfahren: - Sitzung des Innenausschusses am 11.6. Dort wird ein gemeinsamer Änderungsantrag von CDU, SPD und BSW zum PVDG eingebracht. Anschließend wird ein Änderungsantrag zum PVDG durch das BSW zur Verhinderung der Nutzung von Palantir eingebracht. Plenarsitzung 24./25.6. Dort wird in der Behandlung des PVDG ein letzter Änderungsantrag des BSW zur Verhinderung des Einsatzes von Tasern behandelt. Dieser wird derzeit noch rechtssicher erarbeitet. Über die kontroverse Palantir-Software: Palantir ist ein US-amerikanisches Softwareunternehmen für Big-Data-Analysen. Dessen Programme werden weltweit von Geheimdiensten, Militärs und Polizei eingesetzt (und auch in einigen deutschen Bundesländern), um große Datenbestände auszuwerten und dadurch in Echtzeit Verhaltensmuster und Gefährder zu identifizieren. Palantir-Software steht in der Kritik, weil dadurch lückenlose Persönlichkeitsprofile entstehen können, die Algorithmen aufgrund von Geheimhaltung seitens des Unternehmens nicht kontrolliert werden können und Entscheidungen daher intransparent sind und zuletzt Daten deutscher Staatsbürger in die USA abfließen.

Ausschusssitzung sächsischer Landtag

04. Juni 2026

Aufarbeitung der Corona-Politik:

Ausschuss befragt ehemaligen Leiter der Stabsstelle Corona zu Entscheidungsabläufen

Der Corona-Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtags hat heute den ehemaligen Leiter der Stabsstelle Corona, Frank-Peter Wieth, als Zeugen vernommen. Gegenstand der Befragung waren insbesondere die organisatorischen Abläufe innerhalb der Staatsregierung während der Corona-Pandemie, die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Beratern sowie die Datengrundlage für politische Entscheidungen. Im Verlauf der Vernehmung führte der Zeuge aus, dass der Staatsregierung verschiedene Daten und Informationen zur Bewertung der Lage vorlagen. Welche konkreten Kennzahlen oder Datensätze für einzelne Entscheidungen maßgeblich waren, konnte im Ausschuss jedoch nicht im Detail benannt werden. Zudem wurde thematisiert, welche zusätzlichen Informationen und Datengrundlagen während der Pandemie angefordert oder ausgewertet wurden. Der Zeuge erläuterte die damaligen Arbeitsabläufe sowie die Einbindung wissenschaftlicher Expertise in die Entscheidungsfindung. Auch die Zusammenarbeit mit externen Fachleuten und wissenschaftlichen Beratern war Gegenstand der Befragung. Dabei wurde die Rolle verschiedener Expertenkreise innerhalb der Pandemiebewältigung erörtert. Ines Biebrach und Jens Hentschel-Thöricht, Mitglieder des Corona-Untersuchungsausschusses für die BSW-Fraktion, erklären dazu: „Der Untersuchungsausschuss hat den Auftrag, die Entscheidungsabläufe während der Corona-Pandemie nachvollziehbar aufzuarbeiten. Dazu gehört insbesondere die Frage, welche Daten, Einschätzungen und wissenschaftlichen Empfehlungen den politischen Entscheidungen zugrunde lagen. Die heutige Zeugenvernehmung hat aufgrund der mangelnden Erinnerung des Zeugen wenig Informationen zu den damaligen Abläufen erbracht. Damit bleiben zahlreiche Fragen Gegenstand der weiteren Ausschussarbeit.“

Beispiel Palantir-Software

01. Juni 2026

Grundrechte schützen –

BSW-Fraktion fordert Verzicht auf Palantir-Software bei der Polizei

Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag hat einen Antrag eingebracht, mit dem die Staatsregierung aufgefordert wird, auf die Anschaffung und den Einsatz von Produkten des US-Unternehmens Palantir Technologies für polizeiliche Analysezwecke zu verzichten. Darüber hinaus soll auch auf vorbereitende Machbarkeitsstudien, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen oder Marktanalysen verzichtet werden, die auf einen Einsatz der Palantir-Software ausgerichtet sind. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der BSW-Fraktion, Bernd Rudolph: „Die Polizei braucht leistungsfähige Analyseinstrumente, um schwere und schwerste Straftaten wirksam bekämpfen zu können. Moderne Technik darf aber nicht dazu führen, dass Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Grundrechtsschutz auf der Strecke bleiben. Gerade bei hochkomplexen Analyse- und KI-Systemen müssen wir sicherstellen, dass staatliches Handeln jederzeit kontrollierbar und überprüfbar bleibt. Wo dies strukturell nicht gewährleistet werden kann, ist ein Einsatz aus unserer Sicht nicht vertretbar.“ Rudolph verweist darauf, dass beim Einsatz von Analyseplattformen nicht nur Fragen der Kriminalitätsbekämpfung, sondern auch Fragen der digitalen Souveränität berührt werden: „Sicherheitsbehörden dürfen sich nicht in eine dauerhafte technische Abhängigkeit von einzelnen außereuropäischen Anbietern begeben. Wer staatliche Kernaufgaben wahrnimmt, muss die eingesetzten Systeme verstehen, kontrollieren und notfalls auch weiterentwickeln können. Gerade im Bereich der inneren Sicherheit sind Transparenz und digitale Souveränität keine Nebensache, sondern eine Grundvoraussetzung. Polizeiliche Daten dürfen zudem nicht in die Hände von Unternehmen geraten, die aus unserer Sicht eine zweifelhafte politische Agenda verfolgen.“ Der Parlamentarische Geschäftsführer der BSW-Fraktion und Mitglied des Innenausschusses, Jens Hentschel-Thöricht, ergänzt: „Unser Antrag richtet sich ausdrücklich nicht gegen moderne Technik oder digitale Unterstützung der Polizeiarbeit. Im Gegenteil: Sicherheit darf nicht am technischen Rückstand scheitern. Aber moderne Polizeiarbeit braucht rechtsstaatliche Leitplanken. Gerade bei KI-gestützten Analyseplattformen dürfen Grundrechtsschutz, Transparenz und parlamentarische Kontrolle nicht hinter wirtschaftlichen oder technischen Interessen zurückstehen.“ Hentschel-Thöricht weiter: „Die aktuellen Beratungen zum Polizeivollzugsdienstgesetz zeigen deutlich, wie sensibel der Einsatz moderner Analysesoftware ist. Deshalb braucht es klare Grenzen und nachvollziehbare Standards. Der Staat darf sich bei der inneren Sicherheit nicht von Blackbox-Systemen abhängig machen.“ Die BSW-Fraktion betont, dass leistungsfähige Analysefähigkeiten für die Polizeiarbeit weiterhin notwendig sind. Ziel müsse jedoch sein, Lösungen einzusetzen und weiterzuentwickeln, die sowohl den sicherheitspolitischen Anforderungen als auch den Anforderungen des Grundrechtsschutzes, der demokratischen Kontrolle und der digitalen Souveränität gerecht werden.

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