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Jens

Hentschel-

Thöricht

Mitglied des Sächsischen Landtags

Aktuelles

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Krankenhaus Ebersbach

23. Juni 2026

Landrat bestätigt die Richtigkeit unserer Forderungen zur medizinischen Versorgung in Ebersbach

Die BSW/FWZ-Fraktion im Kreistag Görlitz sieht sich durch die aktuelle Antwort von Landrat Dr. Stephan Meyer auf eine Anfrage zur ambulanten Notfallversorgung und zur kassenärztlichen Bereitschaftspraxis am Standort Ebersbach in ihrer Position bestätigt. Besonders bemerkenswert ist dabei: Genau die Forderungen, die die BSW/FWZ-Fraktion bereits im Sonderkreistag zur Zukunft des Klinikstandortes Ebersbach gestellt hatte, wurden damals von CDU, SPD und Grünen abgelehnt oder als unnötig dargestellt. Nun bestätigt die Landkreisverwaltung selbst deren Notwendigkeit und verfolgt diese Ziele aktiv weiter. Dazu erklärt der Vorsitzende der BSW/FWZ-Kreistagsfraktion Jens Hentschel-Thöricht: „Die Antwort des Landrates zeigt schwarz auf weiß, dass unsere Forderungen richtig waren. Wer die medizinische Versorgung im südlichen Landkreis sichern will, braucht eine ambulante Notfallversorgung und eine kassenärztliche Bereitschaftspraxis in Ebersbach. Genau das haben wir im Sonderkreistag eingefordert. CDU, SPD und Grüne wollten davon damals nichts wissen. Heute bestätigt die Verwaltung, dass genau an diesen Lösungen gearbeitet wird.“ In seiner Antwort stellt der Landrat ausdrücklich fest, dass die weitere Entwicklung einer ambulanten Notfallversorgung am Standort Ebersbach sinnvoll und notwendig ist. Gleichzeitig verweist er auf den Aufbau eines sektorenübergreifenden Versorgungszentrums mit ambulantem notfallmedizinischem Versorgungsauftrag sowie auf die fortlaufenden Bemühungen zur Ansiedlung weiterer Arztpraxen. Ebenso bestätigt die Landkreisverwaltung, dass weiterhin die Einrichtung einer kassenärztlichen Bereitschaftspraxis am Standort Ebersbach angestrebt wird und hierzu bereits mehrfach Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und weiteren Beteiligten geführt wurden. Für die BSW/FWZ-Fraktion zeigt sich damit erneut ein grundlegendes Problem in der Kreispolitik. „Viel zu oft werden Vorschläge nicht nach ihrem Inhalt bewertet, sondern danach, von welcher Fraktion sie kommen. Unsere Forderungen wurden im Sonderkreistag abgelehnt. Wenige Wochen später stellt sich heraus, dass die Verwaltung genau diese Punkte verfolgt und für notwendig hält. Das bestätigt unseren Kurs und wirft gleichzeitig Fragen zum Abstimmungsverhalten anderer Fraktionen auf“, so Hentschel-Thöricht weiter. Die BSW/FWZ-Fraktion begrüßt ausdrücklich die inzwischen eröffnete Hautarztpraxis am Standort Ebersbach sowie die Zusammenarbeit zwischen Landkreis Görlitz, der Technischen Universität Dresden und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen. Die hohe Nachfrage nach den angebotenen Terminen zeigt nach Auffassung der Fraktion deutlich, wie groß der Bedarf an wohnortnaher medizinischer Versorgung im südlichen Landkreis ist. Für die BSW/FWZ-Fraktion bleibt deshalb klar: Der Erhalt einer leistungsfähigen Gesundheitsversorgung im südlichen Landkreis Görlitz darf nicht an parteipolitischen Reflexen scheitern. Die Menschen erwarten Lösungen und keine Symbolpolitik. Die Antwort des Landrates zeigt, dass die von der BSW/FWZ-Fraktion vorgeschlagenen Maßnahmen nicht nur sinnvoll, sondern für die Zukunft der Gesundheitsversorgung in der Region unverzichtbar sind.

wartende Menschen

23. Juni 2026

BSW kritisiert Umgang mit Impfgeschädigten in Sachsen:

Betroffene werden allein gelassen

Die Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage des BSW-Abgeordneten Jens Hentschel-Thöricht zum Umgang mit Impfgeschädigten in Sachsen (Drs. 8/7081) zeichnet ein ernüchterndes Bild. Menschen, die nach einer Corona-Impfung gesundheitliche Schäden erlitten haben, müssen oft monatelang auf Entscheidungen warten und erhalten kaum gezielte Unterstützung. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Wer gesundheitliche Schäden erlitten hat und um Anerkennung sowie Unterstützung kämpft, darf vom Staat nicht allein gelassen werden. Genau das geschieht aber derzeit. Die Staatsregierung räumt ein, dass es in Sachsen keine speziellen Beratungs- oder Unterstützungsangebote für Menschen mit Verdacht auf einen Impfschaden gibt. Als Antwort bleibt den Betroffenen lediglich der Hinweis, sich an ihren Hausarzt zu wenden. Das ist zu wenig.“ Nach Angaben der Staatsregierung wurden bis Ende Mai 2026 in Sachsen 33 Leistungsansprüche wegen anerkannter Schäden nach einer Corona-Impfung festgestellt. Gleichzeitig dauert ein Anerkennungsverfahren im Durchschnitt 241 Tage. Viele Betroffene befinden sich in dieser Zeit in gesundheitlicher, beruflicher und finanzieller Unsicherheit. „Wer sich impfen ließ, handelte auf Grundlage staatlicher Empfehlungen und gesellschaftlicher Verantwortung. Wenn dabei gesundheitliche Schäden entstehen, hat der Staat eine besondere Verpflichtung gegenüber den Betroffenen. Dazu gehören schnelle Verfahren, medizinische Begleitung und verlässliche Ansprechpartner“, so Hentschel-Thöricht. Besonders kritisch bewertet das BSW die Aussage der Staatsregierung, wonach keine weiterführenden Erkenntnisse über spezielle Unterstützungsangebote vorliegen. Während für zahlreiche andere Gesundheitsbereiche spezialisierte Beratungsstrukturen geschaffen wurden, fehlt für Impfgeschädigte bis heute ein entsprechendes Angebot. Das BSW fordert deshalb: • den Aufbau einer unabhängigen Beratungs- und Anlaufstelle für Betroffene in Sachsen • eine deutliche Beschleunigung der Anerkennungsverfahren • eine bessere medizinische Versorgung und wissenschaftliche Begleitung von Menschen mit Verdacht auf Impfschäden • mehr Transparenz bei der Erfassung und Bewertung möglicher Impfnebenwirkungen. „Die Aufarbeitung der Corona-Zeit darf nicht bei politischen Debatten enden. Sie muss dort beginnen, wo Menschen bis heute unter den Folgen leiden. Wer Vertrauen in staatliches Handeln zurückgewinnen will, muss auch denjenigen gerecht werden, die einen hohen persönlichen Preis gezahlt haben.“

Inhalte Kreistagssitzung

17. Juni 2026

Bericht aus dem Kreistag Görlitz vom 17. Juni 2026

BSW/FWZ-Fraktion kämpft für Vernunft, Transparenz und die Interessen der Bürger

In der Sitzung des Kreistages Görlitz am 17. Juni 2026 standen zahlreiche richtungsweisende Entscheidungen für die Zukunft unseres Landkreises auf der Tagesordnung. Die Fraktion BSW/FWZ brachte sich mit eigenen Änderungsanträgen, Redebeiträgen und klaren Positionen aktiv in die Debatten ein. Unser Maßstab bleibt dabei unverändert: vernünftige Entscheidungen, ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeld und Politik im Interesse der Bürger statt ideologischer Symbolpolitik. Sachsenfonds: Fördermittel sichern, aber Kosten kritisch hinterfragen Der Kreistag befasste sich mit den geplanten Maßnahmen des Landkreises im Rahmen des Sachsenfonds. Die BSW/FWZ-Fraktion unterstützte die Anmeldung wichtiger Investitionsvorhaben, machte jedoch deutlich, dass bei mehreren Projekten erheblicher Klärungsbedarf besteht. Kritisch hinterfragt wurden insbesondere die hohen Kosten für das geplante Bürgerbüro in Niesky, der Neubau des Wohnheims am Berufsschulzentrum Löbau sowie die Planungen für den Schulcampus Weißwasser mit einem Investitionsvolumen von rund 36,5 Millionen Euro. Wir haben belastbare Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, transparente Kostenkalkulationen und eine nachvollziehbare Prüfung möglicher Alternativen eingefordert. Dennoch stimmten wir der Vorlage zu, um die fristgerechte Anmeldung der Maßnahmen und damit den Zugang zu Fördermitteln für den Landkreis Görlitz nicht zu gefährden. Wer Fördermittel sichern will, darf notwendige Projekte nicht blockieren. Wer mit Steuergeld verantwortungsvoll umgehen will, muss aber gleichzeitig genau hinschauen. Bürgerfreundliche Taxiregelung durchgesetzt Ein konkreter Erfolg der BSW/FWZ-Fraktion war die Änderung der Taxitarifordnung. Während die Verwaltung die Wartezeit weiterhin mit einem Stundensatz von 45 Euro ausweisen wollte, setzten wir eine verständlichere und transparentere Regelung durch. Künftig werden Wartezeiten mit 0,75 Euro pro Minute ausgewiesen. Damit entspricht die Darstellung der tatsächlichen minutengenauen Abrechnung über das Taxameter. Fahrgäste können die entstehenden Kosten nun deutlich einfacher nachvollziehen. Für uns zeigt dieses Beispiel: Bürgerfreundlichkeit beginnt oft bei scheinbar kleinen Dingen. Verwaltung und Politik müssen verständlich und nachvollziehbar handeln. Strukturwandel im Norden: Ohne Infrastruktur wird es keine Entwicklung geben Zum Antrag der CDU zur industriellen Entwicklung im Norden des Landkreises brachte die BSW/FWZ-Fraktion einen eigenen Änderungsantrag ein. Wir forderten, die notwendige Infrastruktur nicht erst nach Ansiedlungen zu planen, sondern parallel zur Flächenentwicklung. Konkret ging es um den Ausbau und die Sanierung von Kreisstraßen, die Verbesserung der Radwegeinfrastruktur sowie leistungsfähige ÖPNV-Anbindungen insbesondere in den Bereichen Kringelsdorf, Nochten sowie zwischen Boxberg und Weißwasser. Darüber hinaus sollte die Flächenentwicklungsgesellschaft des Landkreises aktiv in die Planung einbezogen werden. Beide Forderungen wurden durch die Stellungnahme der Gemeinde Boxberg ausdrücklich unterstützt. Trotz der offensichtlichen Notwendigkeit lehnte die Mehrheit des Kreistages unseren Änderungsantrag ab. Das ist bedauerlich. Denn neue Industriearbeitsplätze entstehen nicht allein durch das Ausweisen von Flächen, sondern nur dort, wo auch die notwendige Infrastruktur vorhanden ist. Windkraft: Vernunft statt Flächenideologie Besonders kontrovers wurde über die Windenergie diskutiert. Die BSW/FWZ-Fraktion unterstützte die Kritik an den starren Flächenvorgaben des Bundes, ging aber deutlich weiter. Wir forderten, die bisherigen flächenbezogenen Ausbauziele durch leistungs- und ertragsbezogene Ziele zu ersetzen. Entscheidend muss sein, wie viel Energie tatsächlich erzeugt wird – nicht wie viele Hektar Landschaft geopfert werden. Außerdem haben wir gefordert: - Repowering bestehender Anlagen vor der Ausweisung neuer Flächen, - größere Abstände zur Wohnbebauung, - eine stärkere finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürgern, - eine vollständige Absicherung der Rückbaukosten durch die Betreiber, - den Erhalt kommunaler Mitspracherechte. Für uns ist klar: Die Menschen im Landkreis dürfen nicht die Lasten tragen, während andere die Gewinne einstreichen. Am Ende scheiterten sowohl der AfD-Antrag als auch der Alternativvorschlag der Verwaltung. Für uns zeigt sich hier erneut ein grundlegendes Problem: Zu oft werden Anträge danach bewertet, von wem sie kommen, statt danach, ob sie inhaltlich sinnvoll sind. Wir bewerten Vorlagen nach ihrem Inhalt und nicht nach Parteibuch oder Brandmauerlogik. Deshalb konnten wir sowohl dem Antrag der AfD als auch dem Alternativvorschlag des Landrates zustimmen. Mobilitätsbeirat: Mehr Transparenz und demokratische Kontrolle Die BSW/FWZ-Fraktion unterstützte die Fortführung des Mobilitätsbeirates. Gleichzeitig haben wir darauf gedrängt, dass dessen Arbeit transparent, kontrollierbar und nachvollziehbar bleibt. Unsere drei Änderungsanträge sahen vor: - Empfehlungen des Mobilitätsbeirates müssen dem zuständigen Ausschuss vorgelegt werden. - Die Arbeit des Beirates wird nach zwei Jahren evaluiert. - Ergebnisse, Empfehlungen und Protokolle werden allen Kreistagsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Alle drei Änderungsanträge wurden vom Antragsteller übernommen. Damit konnten wir wichtige Verbesserungen für Transparenz und demokratische Kontrolle durchsetzen. Umso unverständlicher war für uns, dass der Mobilitätsbeirat am Ende dennoch keine Mehrheit im Kreistag erhielt. Wer Verbesserungen im Bereich Mobilität fordert, sollte auch bereit sein, entsprechende Beteiligungsformate zu unterstützen. Digitale Souveränität stärken Auch beim Thema digitale Souveränität setzte die BSW/FWZ-Fraktion eigene Akzente. Wir unterstützen das Ziel, die digitale Handlungsfähigkeit der kommunalen Verwaltung zu stärken. Gleichzeitig haben wir darauf hingewiesen, dass digitale Souveränität weit mehr bedeutet als die Auswahl bestimmter Softwareprodukte. Cyberangriffe auf Kommunen, Abhängigkeiten von internationalen Cloud-Anbietern, der Schutz sensibler Daten und die Ausfallsicherheit kritischer Verwaltungsstrukturen müssen von Anfang an mitgedacht werden. Darüber hinaus haben wir gefordert, dass Kosten, Personalbedarf und Umsetzungsrisiken realistisch bewertet werden. Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein. Sie muss sicher, wirtschaftlich und praxistauglich sein. Ehrenamt stärken – Feuerwehr verdient Rückhalt Der Kreistag beschloss die Abberufung des ehrenamtlichen Stellvertreters des Kreisbrandmeisters im Inspektionsbereich Zittau. Die BSW/FWZ-Fraktion dankt ausdrücklich für die geleistete Arbeit. Gerade im Brand- und Katastrophenschutz übernehmen viele Kameradinnen und Kameraden Verantwortung weit über das normale Maß hinaus. Ohne dieses ehrenamtliche Engagement wäre die Sicherheit im Landkreis Görlitz nicht gewährleistet. Internationale Zusammenarbeit mit Augenmaß Der Kreistag stimmte außerdem dem Memorandum zur Partnerschaft mit der Stadt Taichung zu. Wir unterstützen internationale Kooperationen dort, wo sie konkrete Vorteile für Wirtschaft, Bildung, Kultur und die Menschen vor Ort bringen. Internationale Beziehungen dürfen jedoch kein Selbstzweck sein. Entscheidend ist der tatsächliche Nutzen für den Landkreis Görlitz und seine Bürger. Unser Fazit Die Kreistagssitzung hat erneut gezeigt, dass die BSW/FWZ-Fraktion Politik mit gesundem Menschenverstand macht. Wir orientieren uns nicht an Ideologien, Brandmauern oder parteipolitischen Reflexen. Wir prüfen jede Vorlage nach ihrem Inhalt und danach, ob sie den Menschen im Landkreis nutzt. Ob bei Infrastrukturprojekten, dem Strukturwandel im Norden, der Windenergie, der Digitalisierung der Verwaltung, dem öffentlichen Nahverkehr oder der Transparenz kommunaler Entscheidungen – für uns gilt immer derselbe Maßstab: Vernunft vor Ideologie. Bürgerinteressen vor Parteitaktik. Verantwortung vor Symbolpolitik. Dafür wird sich die Fraktion BSW/FWZ auch künftig mit Nachdruck im Kreistag Görlitz einsetzen.

Schule mt Spielplatz gegenüber Spielhalle

15. Juni 2026

BSW will Kinder und Jugendliche besser vor Glücksspielsucht schützen

Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag hat einen Gesetzentwurf (Drs. 8/7272) zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag eingebracht. Ziel ist es, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene besser vor den Gefahren der Glücksspielsucht zu schützen. Künftig soll der bereits bestehende Mindestabstand von 250 Metern zwischen Spielhallen nicht nur für allgemeinbildende Schulen gelten, sondern auch für berufsbildende Schulen, Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Einrichtungen der stationären Jugendhilfe sowie öffentliche Spiel- und Sportplätze. Dazu erklärt Janina Pfau, sozialpolitische Sprecherin der BSW-Fraktion und Mitglied des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt: „Glücksspielsucht ist keine Randerscheinung. Sie kann Menschen in finanzielle Not bringen, Familien belasten und ganze Lebenswege zerstören. Umso wichtiger ist es, Kinder und Jugendliche frühzeitig vor den Risiken des Glücksspiels zu schützen. Wer es mit Prävention ernst meint, darf nicht zulassen, dass Spielhallen unmittelbar an Orten präsent sind, an denen sich junge Menschen täglich aufhalten.“ Der Parlamentarische Geschäftsführer der BSW-Fraktion und Mitglied des Innenausschusses, Jens Hentschel-Thöricht, ergänzt: „Kinder und Jugendliche sollen auf dem Weg zur Schule, zum Sportplatz oder zum Jugendtreff nicht ständig mit Glücksspielangeboten konfrontiert werden. Glücksspiel darf nicht als selbstverständlicher Bestandteil des Alltags wahrgenommen werden. Mit unserem Gesetzentwurf schließen wir eine Schutzlücke im sächsischen Recht und stärken die Prävention, bevor aus riskantem Spielverhalten eine Sucht entsteht.“ Der Gesetzentwurf orientiert sich an vergleichbaren Regelungen anderer Bundesländer. Der bestehende Mindestabstand von 250 Metern bleibt unverändert. Neu ist lediglich, dass dieser Schutz künftig auch für weitere Einrichtungen gilt, in denen sich regelmäßig Kinder und Jugendliche aufhalten. Für bestehende Spielhallen ist eine Übergangsfrist bis Ende 2028 vorgesehen. Janina Pfau weiter: „Wer junge Menschen wirksam schützen will, muss dort ansetzen, wo ihr Alltag stattfindet. Deshalb beziehen wir künftig auch Jugendzentren, Kinder- und Jugendheime sowie Spiel- und Sportplätze in die Abstandsregelung ein. Das ist ein wichtiger Beitrag für einen wirksamen Jugend- und Spielerschutz in Sachsen.“ Hentschel-Thöricht abschließend: „Prävention ist immer besser und günstiger als die späteren sozialen und gesundheitlichen Folgekosten einer Suchterkrankung. Unser Gesetzentwurf schafft einen vernünftigen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen bestehender Betreiber und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Für das BSW gilt: Der Schutz junger Menschen hat Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen der Glücksspielindustrie.“

Palantir-Software

11. Juni 2026

BSW schafft Verbindlichkeit: Innenausschuss beschließt Verzicht auf Palantir-Software

Der Innenausschuss des Sächsischen Landtags hat heute dem Antrag der BSW-Fraktion „Grundrechte schützen – Kein Einsatz von Palantir-Software bei der Sächsischen Polizei“ (Drs. 8/7147) zugestimmt. Damit wird der Verzicht auf die umstrittene Analyse-Software des US-Unternehmens Palantir erstmals parlamentarisch abgesichert und verbindlich unterstrichen. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der BSW-Fraktion, Bernd Rudolph: „Die Regierungskoalition hatte bereits angekündigt, auf Palantir verzichten zu wollen. Mit unserem Antrag haben wir dafür gesorgt, dass daraus mehr wird als eine politische Absichtserklärung. Der Beschluss des Innenausschusses schafft Klarheit: Sachsen setzt auf moderne Polizeiarbeit, ohne dabei Grundrechte, Datenschutz und Transparenz aufs Spiel zu setzen.“ Der Parlamentarische Geschäftsführer der BSW-Fraktion und Mitglied des Innenausschusses, Jens Hentschel-Thöricht, ergänzt: „Wir brauchen eine leistungsfähige Polizei, die schwere Straftaten wirksam bekämpfen kann. Gleichzeitig müssen die Bürger darauf vertrauen können, dass staatliches Handeln nachvollziehbar und kontrollierbar bleibt. Genau dafür steht dieser Beschluss. Sicherheit und Freiheit gehören zusammen.“ Der Antrag der BSW-Fraktion fordert die Staatsregierung auf, auf die Anschaffung und den Einsatz von Produkten des Unternehmens Palantir Technologies für polizeiliche Analysezwecke zu verzichten. Zudem sollen keine Machbarkeitsstudien oder Marktanalysen mit dem Ziel einer späteren Einführung entsprechender Systeme durchgeführt werden. „Moderne Technik kann Polizeiarbeit unterstützen. Sie darf aber nicht dazu führen, dass demokratische Kontrolle, Transparenz und digitale Souveränität verloren gehen. Der Rechtsstaat muss jederzeit Herr seiner eigenen Systeme bleiben“, so Rudolph und Hentschel-Thöricht abschließend. Hintergrund: Palantir Technologies entwickelt Software zur Zusammenführung und Analyse großer Datenmengen. Der Einsatz entsprechender Systeme wird bundesweit kontrovers diskutiert. Kritiker verweisen insbesondere auf Fragen des Datenschutzes, der Nachvollziehbarkeit automatisierter Analysen sowie auf die Abhängigkeit von einem einzelnen US-Technologiekonzern. Mit dem Beschluss des Innenausschusses wird die Position des Freistaates Sachsen gegen einen Einsatz von Palantir nun auch parlamentarisch bekräftigt.

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