
Jens
Hentschel-
Thöricht
Mitglied des Sächsischen Landtags

20. Februar 2026
Notfallversorgung im Oberland: Neue Rettungsdienst-Stellungnahmen widersprechen öffentlicher Darstellung – BSW/FWZ fordert unabhängige Aufklärung und Gutachten
Die Kreistagsfraktion BSW/FWZ sieht nach neuen, schriftlichen Hinweisen aus „gut informierten vertrauenswürdigen Quellen“ erheblichen Aufklärungsbedarf zum Einsatz 20714 vom 10. Februar 2026 und zur generellen Stabilität der Notfallversorgung im südlichen Landkreis Görlitz. Aus einer, auch dem Landratsamt vorliegenden Stellungnahme, geht hervor, dass bei der telefonischen Voranmeldung einer reanimationspflichtigen Patientin aus Neugersdorf am Klinikum Oberlausitzer Bergland, Standort Ebersbach, sinngemäß die Aufforderung erfolgt sei, „woanders hinzufahren“. Diese Darstellung steht im klaren Widerspruch zur bisherigen öffentlichen Einordnung, wonach es sich lediglich um eine „Kapazitätsmeldung“ gehandelt habe. Die Aufnahme sei letztlich nur über eine direkte Kontaktaufnahme zur Intensivstation und eine Umgehung der Notaufnahme sichergestellt worden. Deutlich wird klargestellt, dass von einer „Ablehnung“ gesprochen wurde! Kritisch sieht Hentschel-Thöricht, dass bereits öffentlich kommuniziert worden sei, bevor alle unmittelbar Beteiligten angehört und deren Stellungnahmen ausgewertet wurden. „Wenn berichtet wird, es wurde eine reanimationspflichtige Patientin am Telefon faktisch abgewiesen, dann ist das kein Kommunikationsproblem, sondern eine Frage der Patientensicherheit. Der Landkreis darf hier nichts schönreden – wir brauchen belastbare Fakten und klare Konsequenzen“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Fraktionsvorsitzender der BSW/FWZ-Kreistagsfraktion. Zusätzlich liegen der Fraktion Hinweise, wonach die Notaufnahme am Standort Ebersbach wiederholt „abgemeldet“ werde und dies regelmäßig zu verlängerten Transportwegen führe. In einer weiteren Zuschrift wird betont, dass die unmittelbare Nähe und die derzeit noch vorhandenen Strukturen am Standort Ebersbach bei zeitkritischen Notfällen – insbesondere bei Reanimationen und kardiologischen Notfällen – nachweislich lebensentscheidend sein können. Gleichzeitig werden geplante Leistungseinschränkungen (u. a. Herzkatheterlabor, internistische Stationen, perspektivisch Intensivkapazitäten) als erhebliches Risiko für die Versorgung im Oberland beschrieben. Die BSW/FWZ-Fraktion fordert daher: 1. Sofortige vollständige Akten- und Transparenzlage: Vorlage sämtlicher vorliegenden Stellungnahmen der unmittelbar Beteiligten (Rettungsdienst, Notarzt, Klinik) sowie der internen Dokumentation und Statusdaten (u. a. Leitstelle/IVENA/Abmeldeprotokolle, Telefonmitschnitte) – datenschutzgerecht geschwärzt, aber inhaltlich vollständig. 2. Klare Klärung der Begriffe und Verfahren: Verbindliche Regeln, wann eine Notaufnahme „abgemeldet“ ist, was eine „Kapazitätsmeldung“ bedeutet und ab wann faktisch eine unzulässige Ablehnung vorliegt – inklusive Dokumentationspflichten und Eskalationswegen. 3. Unabhängiges Gutachten zur dauerhaften Sicherstellung der Notfallversorgung im südlichen Landkreis: inklusive Transportzeiten, Leistungsfähigkeit der Standorte, Häufigkeit von Abmeldungen, Intensiv- und Akutkapazitäten sowie Auswirkungen geplanter Strukturveränderungen. „Es geht ausdrücklich nicht um Schuldzuweisungen gegen einzelne Beschäftigte. Es geht um Strukturen, Abläufe und Verantwortung. Wenn Notfälle nur noch durch Improvisation funktionieren, ist das ein Alarmzeichen. Der Kreistag muss jetzt klären lassen, ob die Notfallversorgung im südlichen Landkreis langfristig gesichert ist – und welche Maßnahmen sofort nötig sind“, so Hentschel-Thöricht.

17. Februar 2026
Unterschiedliche Darstellungen zur Notfallversorgung in Ebersbach: BSW/FWZ fordert umfassende Aufklärung
Im Zusammenhang mit dem Vorfall vom 10. Februar 2026 im Klinikum Oberlausitzer Bergland, Standort Ebersbach, gibt es weiterhin widersprüchliche Darstellungen zur tatsächlichen Ablaufsituation in der Notaufnahme. Die Kreistagsfraktion BSW/FWZ fordert deshalb eine umfassende, transparente und unabhängige Aufklärung. Nach Angaben der Klinik und des Landratsamtes handelte es sich um eine reine Kapazitätsmeldung, da Schockraum und Behandlungsräume belegt gewesen seien. Die medizinische Versorgung sei anschließend über eine direkte Zuweisung auf die Intensivstation sichergestellt worden. Demgegenüber berichten Mitarbeitende von seit längerem bestehenden strukturellen Problemen am Standort Ebersbach. Demnach soll es seit über einem Jahr wiederholt zu Situationen kommen, in denen Patientinnen und Patienten zunächst nicht angenommen oder nur verzögert versorgt wurden. Insbesondere wird geschildert, dass: - es wiederholt zu Konflikten bei der Patientenaufnahme gekommen sei, - bereits Beschwerden beim ärztlichen Leiter eingegangen seien, ohne nachhaltige Verbesserung, - die Notaufnahme am Standort Ebersbach insbesondere an Wochenenden zwischen 21 Uhr und 6 Uhr regelmäßig „abgemeldet“ werde, dies zu erheblichen Problemen für den Rettungsdienst und längeren Transportwegen führe. „Wenn sich bestätigt, dass es hier seit Monaten strukturelle Schwierigkeiten gibt, dann reicht eine Einzelfallbetrachtung nicht aus. Dann reden wir über ein systemisches Problem in der regionalen Notfallversorgung“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Fraktionsvorsitzender der BSW/FWZ im Kreistag Görlitz. Aus Sicht der Fraktion geht es nicht um Schuldzuweisungen, sondern um belastbare Fakten und klare Zuständigkeiten. Entscheidend sei, dass reanimationspflichtige und kritisch erkrankte Patientinnen und Patienten jederzeit unverzüglich aufgenommen und versorgt werden können. Die BSW/FWZ-Fraktion fordert daher: - eine vollständige Auswertung aller relevanten Vorfälle der vergangenen Monate, - eine transparente Darstellung der Abmeldezeiten der Notaufnahme, - eine Überprüfung der internen Abläufe und Kommunikationswege, - sowie konkrete Maßnahmen zur Stabilisierung der Notfallversorgung am Standort Ebersbach. „Unterschiedliche Wahrnehmungen zwischen Klinik, Verwaltung und Rettungsdienst dürfen nicht dauerhaft nebeneinanderstehen. Die Bevölkerung hat Anspruch auf Klarheit, Verlässlichkeit und Sicherheit im Notfall“, so Hentschel-Thöricht weiter. Die Fraktion wird die Antworten des Landratsamtes und der Klinik sorgfältig auswerten und daraus weitere politische Schritte ableiten.

16. Februar 2026
Corona-Aufarbeitung jetzt: BSW-Umfrage bekräftigt Vertrauenskrise in Sachsen
Eine aktuelle Auswertung von mehr als 180 anonym ausgefüllten Fragebögen der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag zur Corona-Pandemie zeigt: Viele Bürgerinnen und Bürger fühlen sich bis heute gesundheitlich, psychisch und gesellschaftlich belastet – und politisch unzureichend unterstützt. Die Auswertung versteht sich ausdrücklich als Zwischenfazit eines laufenden Beteiligungsprozesses. Die Rückmeldungen aus unterschiedlichen sächsischen Regionen und Berufsgruppen weisen aus Sicht der BSW-Landtagsabgeordneten Ines Biebrach und Jens Hentschel-Thöricht auf erhebliche Defizite im staatlichen Krisenmanagement, in der politischen Kommunikation sowie bei der sozialen und medizinischen Absicherung hin. „Die Rückmeldungen bekräftigen die Notwendigkeit einer konsequenten, sachorientierten Aufarbeitung der Corona-Zeit im Untersuchungsausschuss. Die Vertrauenskrise basiert auf wirtschaftlichen Verlusten, psychischen Belastungen und gesundheitlichen Langzeitfolgen. An diesen realen Folgen muss sich politische Verantwortung messen lassen“, erklärt Ines Biebrach, Obfrau der BSW-Fraktion im Corona-Untersuchungsausschuss. Besonders häufig berichten die Befragten über psychische Belastungen durch Isolation und sozialen Druck, wirtschaftliche Einbußen infolge von Lockdowns und Zugangsbeschränkungen, eine unzureichende Versorgung bei Long Covid und vermuteten Impfschäden, erhebliche Probleme für Kinder durch Schulschließungen sowie über gesellschaftliche Spaltung und Ausgrenzung. Eine deutliche Mehrheit der Teilnehmenden bewertet die damaligen Maßnahmen als nicht angemessen und spricht sich für eine unabhängige, transparente politische Aufarbeitung aus. Ausgewählte Zitate aus den Fragebögen zur offenen Frage nach der größten persönlichen Belastung während der Pandemie zeigen die Bandbreite der gemachten Negativerfahrungen: „Die Nötigung zur Impfung, hätte sonst in meinem Beruf nicht arbeiten können“, Chemiker, 61 Jahre „Das Vorgehen der Polizei“, Rentnerin, 72 Jahre „Nach Schulanfang 2 Jahre keine Schule oder nur wenig, jetzt Kind (12) für drei Monate in stat. Psychiatrie durch Angststörung“, Rentnerin, 70 Jahre „Arbeitslosigkeit, Streit in der Familie, Zerbrechen von Freundschaften, übergriffige, brutale Polizei, Bußgeldzahlungen wegen Nichttragen von Masken“, med.-techn. Assistentin, 62 Jahre „Unendliches Lügen der Regierungen und der Medien“, Arzt, 55 Jahre „Verlust meines gesamten gesellschaftlichen und sozialen Umfeldes, Verzicht auf sämtliche Aktivitäten, die für mein Leben notwendig waren“, Student, 27 Jahre „Denunziantentum, unrühmliche Rolle der ev. und luth. Kirche“, selbständiger Handwerksmeister, 64 Jahre „Die autoritäre Unmenschlichkeit mit der rigoros gegen Menschen aus unterschiedlichsten Gründen angegangen worden ist“, Tanztrainerin, 43 Jahre „Die Isolation und die Angst zur Zwangsimpfung abgeholt zu werden“, Frau 68 Jahre „Maskenpflicht hatte für mich starke Nebenwirkungen, wie auch für unsere Kinder. Die Verzweiflung die Kinder nicht schützen zu können“, Kostümbildner, 45 Jahre „Ich merke eigentlich erst jetzt, hinterher, wie belastend das alles war. Währenddessen habe ich versucht zu verstehen und mich durchgekämpft, das hat mich allerdings sehr viel Kraft gekostet“, Architektin, 65 Jahre „Psychische Belastung durch Unsicherheit“, Ingenieur, 42 Jahre „Psychischer Druck und Diffamierung, wenn man die Maßnahmen in Frage gestellt hat. Ausgangsverbot (Spielplatz mit Kindern), Spannungen in Freundschaften durch Diffamierung und mediale Einwirkung“, Techniker, 42 Jahre „Die Pandemiepolitik hat tiefe Spuren hinterlassen. Es geht um Ehrlichkeit, Verantwortung und konkrete Konsequenzen. Ohne eine ernsthafte und nachvollziehbare Aufarbeitung wird es kein dauerhaftes Vertrauen in politische Entscheidungen geben“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht, parlamentarischer Geschäftsführer der BSW-Fraktion und Mitglied im Corona-Untersuchungsausschuss. Zugleich weist die BSW-Fraktion den Einwand zurück, die Corona-Zeit sei bereits ausreichend aufgearbeitet worden. „Untersuchungsausschuss und Enquete-Kommission in Sachsen leisten wichtige Arbeit – sie ersetzen aber nicht das direkte Zuhören gegenüber den Betroffenen“, so Hentschel-Thöricht. „Unsere Umfrage zeigt, dass viele Erfahrungen, Sorgen und Schäden bislang politisch nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Aufarbeitung darf kein rein institutioneller Prozess bleiben. Sie muss sich an der Lebensrealität der Menschen orientieren. Genau dafür liefern diese Rückmeldungen eine unverzichtbare Grundlage.“ Die Umfrage läuft weiter. Der Fragebogen ist auf der Internetseite der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag abrufbar (https://bsw-fraktion-sachsen.de/corona-folgen-umfrage/). Bürgerinnen und Bürger sind ausdrücklich eingeladen, sich weiterhin anonym zu beteiligen und ihre Erfahrungen einzubringen. Die Ergebnisse werden fortlaufend ausgewertet und in die parlamentarische Arbeit der Fraktion eingebracht.

13. Februar 2026
Kreistagsfraktion BSW/FWZ fordert Aufklärung zu mutmaßlich abgelehnter Notfallaufnahme in Ebersbach
Jens Hentschel-Thöricht, Fraktionsvorsitzender der BSW/FWZ-Fraktion im Kreistag Görlitz, hat den Landrat offiziell um Aufklärung zu einem mutmaßlichen Vorfall am 10. Februar 2026 im Klinikum Oberlausitzer Bergland gGmbH, Standort Ebersbach, gebeten. In der Öffentlichkeit wird berichtet, dass eine Patientin nach erfolgreicher Reanimation durch den Rettungsdienst zunächst nicht in der Notaufnahme aufgenommen worden sein soll. Angeblich sei die Aufnahme mit dem Hinweis auf fehlende Kapazitäten abgelehnt worden. Erst nach Intervention eines Notarztes sei eine Verlegung auf die Intensivstation erfolgt. Zudem soll entgegen erster Angaben ein Reservebett verfügbar gewesen sein. Vor diesem Hintergrund habe ich eine formelle Anfrage an den Landrat gerichtet, um den Sachverhalt vollständig aufzuklären. „Wenn sich diese Berichte auch nur teilweise bestätigen, wäre das ein äußerst alarmierender Vorgang. Bei reanimationspflichtigen Patienten darf es keine Verzögerungen und kein Zuständigkeitsgerangel geben. Hier geht es um Menschenleben“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht. Die Anfrage soll insbesondere geklärt werden, - ob dem Landratsamt der Vorfall bekannt ist, - ob eine Ablehnung tatsächlich erfolgt ist und aus welchen Gründen, - wie die tatsächliche Belegungssituation vor Ort war, - ob Reservekapazitäten bestanden, - ob bestehende Regelungen eingehalten wurden, - und ob der Vorgang intern aufgearbeitet wurde. Zudem fordert der Fraktionsvorsitzende Auskunft darüber, welche Maßnahmen ergriffen werden, um auch bei hoher Auslastung eine sichere und schnelle Notfallversorgung zu gewährleisten. „Die Menschen im südlichen Landkreis müssen sich darauf verlassen können, im Ernstfall sofort und zuverlässig versorgt zu werden. Transparenz, klare Zuständigkeiten und verlässliche Strukturen sind dafür unverzichtbar“, so Hentschel-Thöricht weiter. Ich erwarte eine vollständige und sachliche Darstellung des Sachverhalts und werde die Ergebnisse sorgfältig auswerten.

12. Februar 2026
Blackout-Vorsorge in Sachsen: Staatsregierung hat keine Gesamtübersicht über kommunale Notfallpläne
Die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage (Drs. 8/5428) des Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht (BSW) zur kommunalen Vorsorge für länger andauernde Stromausfälle zeigt: Das Land verfügt über keine vollständige Übersicht zur Krisenvorsorge in den Städten und Gemeinden. Nach eigenen Angaben hat die Staatsregierung lediglich Kenntnis davon, dass mindestens 31 kreisangehörige Kommunen mit mehr als 5.000 Einwohnern über einen schriftlichen Notfall- oder Krisenplan für einen länger andauernden Stromausfall verfügen. Wie viele Kommunen insgesamt entsprechende Pläne besitzen – und in welcher Qualität –, ist dem Land nicht bekannt. Nur bei 16 der bekannten Pläne wird ein Stromausfall von mehr als 72 Stunden ausdrücklich berücksichtigt. 21 Planungen wurden in den vergangenen zwei Jahren aktualisiert oder überprüft. Zugleich räumt die Staatsregierung ein, dass sie kommunale Notfallpläne weder systematisch erfasst noch bewertet. Hintergrund ist, dass die Gemeinden lediglich der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht des Landes unterliegen. Eine landesweite Qualitätskontrolle findet damit nicht statt. „Ein flächendeckender Stromausfall über mehrere Tage ist kein theoretisches Szenario, sondern ein reales Risiko. Wasser, Heizung, Kommunikation, medizinische Versorgung und Einkaufsmöglichkeiten wären schnell massiv eingeschränkt“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht. „Umso problematischer ist es, dass das Land nicht einmal weiß, wie gut seine Kommunen tatsächlich vorbereitet sind.“ Zwar verfügen die kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden über besondere Alarm- und Einsatzpläne für Stromausfälle, die regelmäßig fortgeschrieben und teilweise erprobt werden. Der Großteil der Bevölkerung lebt jedoch in kreisangehörigen Gemeinden, für deren Vorsorge das Land keine fachliche Steuerung übernimmt. Bereits seit 2016 existieren landesweite Vorgaben und Planungshilfen für den Umgang mit großflächigen Stromausfällen. Dazu gehören unter anderem spezielle Leitfäden, Konzepte zur Treibstoffversorgung von Notstromanlagen sowie die Beschaffung mobiler Netzersatzanlagen. Diese Maßnahmen können die Kommunen unterstützen, ersetzen jedoch keine systematische Überprüfung der örtlichen Krisenvorsorge. „Planungshilfen allein reichen nicht aus, wenn niemand prüft, ob sie vor Ort wirksam umgesetzt werden“, so Hentschel-Thöricht weiter. „Im Ernstfall entscheidet die Qualität der Vorbereitung darüber, ob Menschen geschützt werden oder ob es zu chaotischen Zuständen kommt.“ Aus Sicht des BSW besteht dringender Handlungsbedarf, die kommunale Blackout-Vorsorge landesweit transparenter zu erfassen, Mindeststandards festzulegen und die Kommunen stärker zu unterstützen. „Krisenvorsorge ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie darf nicht vom Zufall oder vom Engagement einzelner Verwaltungen abhängen. Der Freistaat muss hier mehr Verantwortung übernehmen“, betont Hentschel-Thöricht abschließend.

