
Jens
Hentschel-
Thöricht
Mitglied des Sächsischen Landtags

05. Mai 2026
Brand trifft Blindgänger:
Unser Plan für sichere Einsätze in Sachsens Wäldern
Der Sächsische Landtag berät in der Mai-Sitzung einen fraktionsübergreifenden Antrag (Drs. 8/6793) zum Umgang mit kampfmittelbelasteten Waldflächen. Ausgangspunkt war ein Antrag der BSW-Fraktion, der bestehende Sicherheitsdefizite klar benannt und konkrete Maßnahmen eingefordert hat. Nach Anhörung im Innenausschuss und intensiven Verhandlungen mit CDU und SPD liegt nun ein gemeinsames Maßnahmenpaket vor. Die Anhörung im Innenausschuss hat deutlich gemacht: Eine vollständige Kampfmittelberäumung ist weder technisch realistisch noch ökologisch sinnvoll. Entscheidend sind ein risikobasiertes Vorgehen und die tatsächliche Einsatzfähigkeit der Feuerwehren im Ernstfall. Ronny Kupke, Fraktionsvorsitzender der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Wir haben es hier mit einer Realität zu tun, die wir nicht länger ignorieren können: Brände auf munitionsbelasteten Flächen sind Hochrisiko-Einsätze für unsere Feuerwehren. Entscheidend ist deshalb nicht die Illusion vollständiger Sicherheit, sondern die konkrete Handlungsfähigkeit im Ernstfall. Dieser gemeinsame Antrag steht für einen klaren politischen Kurswechsel: Wir organisieren Sicherheit praktisch – mit besserer Ausstattung, klaren Strukturen und einem realistischen Umgang mit den vorhandenen Risiken.“ Jens Hentschel-Thöricht, Sprecher für Brandschutz, Rettungsdienst, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, ordnet den Antrag fachpolitisch ein: „Wir haben von Anfang an klar gemacht, wo das Problem liegt: Einsatzkräfte stehen im Ernstfall vor realen Gefahren, ohne ausreichend geschützt zu sein. Die Anhörung hat das bestätigt. Jetzt liegt ein Antrag vor, der diese Realität anerkennt und konkrete Schritte einleitet.“ Was sich konkret verbessert: 1. Gezielte Stärkung der Einsatzfähigkeit vor Ort (→ bessere Unterstützung der Brandschutzbehörden, Förderung geschützter Einsatztechnik) 2. Besseres Lagebild für Einsätze (→ Weiterentwicklung des Kampfmittelkatasters zu einem praxisnahen Einsatzinstrument) 3. Risikobasiertes Vorgehen wird verbindlich (→ landesweites Maßnahmenkonzept auf Basis bestehender Risikoanalysen) 4. Stärkung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (→ schnellere und fachgerechte Beseitigung von Kampfmittelfunden) 5. Verlässliche Finanzierung (→ Prüfung einer unabhängigen Finanzierung der Räummaßnahmen) 6. Bessere Abstimmung der Behörden (→ neue ressortübergreifende Koordinierungsstruktur) Auch für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet der Antrag mehr Sicherheit im Ernstfall. Brände können schneller eingegrenzt, Gefahren besser bewertet und Schäden reduziert werden – insbesondere in stark betroffenen Regionen. Jens Hentschel-Thöricht: „Entscheidend ist, dass wir wegkommen von der Illusion vollständiger Sicherheit hin zu realer Handlungsfähigkeit. Dieser Antrag sorgt dafür, dass Risiken besser eingeschätzt werden und Einsatzkräfte im Ernstfall nicht alleine gelassen werden.“

04. Mai 2026
Vor-Ort-Termin bei der Polizeidirektion Görlitz:
Moderne Ausstattung sichern, Einsatzkräfte stärken
In der Polizeidirektion Görlitz fand ein Austausch statt. Im Mittelpunkt standen die Arbeitsbedingungen der Polizei, aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen sowie die Herausforderungen durch neue Technologien. Der BSW-Landtagsabgeordnete Jens Hentschel-Thöricht tauschte sich mit Polizeipräsident Manfred Weißbach, dem Pressesprecher der Polizeidirektion sowie einen weiteren Vertreter der Polizei intensiv dazu aus. Klare Linie bei Bodycams, Taser und KI Beim Polizeivollzugsdienstgesetz wurde deutlich: Moderne Einsatzmittel sind notwendig – müssen aber sinnvoll und praxistauglich eingesetzt werden. Der Einsatz von Bodycams in Wohnungen wird von der Polizei als sinnvoll bewertet. Gerade bei Einsätzen in sensiblen Lagen leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Beweissicherung und zum Schutz der Einsatzkräfte. Auch der Taser wird als geeignetes Mittel eingeordnet, um gefährliche Situationen zu entschärfen. Entscheidend ist dabei jedoch eine umfassende Ausbildung, damit der Einsatz rechtssicher und verhältnismäßig erfolgt. Ein weiteres zentrales Thema war der Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Die Einschätzung vor Ort ist eindeutig: Kriminelle nutzen KI bereits heute – insbesondere bei immer raffinierteren Betrugsmaschen. Daraus folgt ein klarer Auftrag an den Staat: Die Polizei muss technologisch auf Augenhöhe arbeiten können. Sparpolitik bremst die Einsatzfähigkeit Als kritisch wurde die Situation bei der Ersatzbeschaffung von Technik und Ausrüstung eigeschätzt. Selbst grundlegende Dinge wie Akkus oder Einsatzmittel stehen nicht immer in ausreichendem Maße zur Verfügung. Das führt dazu, dass Prioritäten gesetzt werden müssen – mit direkten Auswirkungen auf die Einsatzfähigkeit. Hier wird das zentrale Problem sichtbar: Sicherheit darf nicht am Geld scheitern. Wenn Ausstattung fehlt, wird perspektivisch Einsatzfähigkeit zum Risiko – für Beamte und für die Bevölkerung. Einsatzkräfte verdienen bessere Bedingungen Bei den Rahmenbedingungen ergibt sich ein gemischtes Bild. Die Liegenschaften der Polizei wurden insgesamt als in Ordnung bewertet. Kritisch gesehen wird jedoch die finanzielle Anerkennung der Einsatzkräfte. Die aktuelle Gefahrenzulage von 150 Euro pro Monat wird als deutlich zu niedrig eingeschätzt. Auch hier gilt: Sicherheit darf nicht am Geld scheitern. Wer täglich Risiken eingeht, braucht eine angemessene finanzielle Wertschätzung. Ebenso wichtig ist der Erhalt der freien Heilfürsorge. Sie ist ein zentraler Bestandteil der Absicherung für Polizeibeamtinnen und -beamte und darf nicht zur Disposition stehen. Fazit: Handeln statt verwalten Der Termin macht deutlich: - Moderne Einsatzmittel wie Bodycams und Taser sind sinnvoll, brauchen aber klare Regeln und gute Ausbildung. - Die technologische Entwicklung – insbesondere durch KI – erhöht den Druck auf die Sicherheitsbehörden massiv. - Das größte Problem bleibt jedoch die unzureichende Ausstattung und fehlende finanzielle Wertschätzung. Sicherheit darf nicht am Geld scheitern. Dieser Grundsatz muss sich in konkreten Entscheidungen widerspiegeln – bei Ausstattung, Personal und Rahmenbedingungen. Nur so kann die Polizei ihre Aufgabe zuverlässig erfüllen.

30. April 2026
Hochwasserschutz im Landkreis Görlitz:
Geplante Maßnahmen gestoppt – Sicherheitslücken drohen
Die Sondersitzung des Kreistages zur Zukunft des Klinikstandorts Ebersbach endete ohne greifbares Ergebnis für die Bürger im Oberland. Der Antrag der Fraktion BSW/FWZ, die Umstrukturierungen bis zur Klärung der tatsächlichen Auswirkungen zu pausieren, wurde als rechtswidrig eingestuft und nicht zur Abstimmung gestellt. „Diese Entscheidung mag formal begründet sein – inhaltlich hilft sie niemandem. Die Risiken für die Versorgung verschwinden dadurch nicht.“ Der Antrag auf Transparenz und eine belastbare Bewertung der Notfallversorgung wurde nach intensiver Beratung zurückgezogen, nachdem Landrat Dr. Meyer (CDU) zusicherte, die Inhalte umzusetzen und bereits daran zu arbeiten. Konkret war vorgesehen: - die vorliegenden Analysen zur Erreichbarkeit und zur Struktur der Leistungsgruppen dem Kreistag zugänglich zu machen und fachlich zu erläutern, - sowie sich auf Landesebene dafür einzusetzen, dass die Staatsregierung die Bevölkerung verständlich über die Auswirkungen der Krankenhausreform des Bundes informiert. Ein weiterer Antrag zielte darauf ab, - die Etablierung einer ambulanten Notfallversorgung in Ebersbach voranzutreiben und - die Einrichtung einer kassenärztlichen Bereitschaftspraxis weiter zu prüfen. Auch dieser Antrag fand keine Mehrheit. CDU, SPD, Freie Wähler, Grüne und Linke lehnten ihn ab – trotz klarer Unterstützung durch Fachexperten aus Verwaltung und Rettungsdienst. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Vorsitzender der Fraktion BSW/FWZ im Kreistag Görlitz: „Ein ernüchternder Tag für die Bürger im Oberland. Selbst minimale Schritte zur Absicherung der Notfallversorgung wurden abgelehnt.“ Die Einschätzung aus dem Gesundheitswesen bringt die Situation auf den Punkt: „Das war ein Trauerspiel. Die Entwicklungen der letzten Tage gipfelten heute in den Redebeiträgen. Alles wurde schöngeredet – zulasten der Patienten im Südkreis.“

29. April 2026
Hochwasserschutz im Landkreis Görlitz: Geplante Maßnahmen gestoppt – Sicherheitslücken drohen
Die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf meine Anfrage zum Hochwasserschutz offenbart eine klare Fehlentscheidung zulasten des Landkreises Görlitz: Wichtige Schutzmaßnahmen werden auf unbestimmte Zeit zurückgestellt – trotz bestehender Risiken für Bevölkerung und Infrastruktur. Konkret betroffen sind im Landkreis Görlitz unter anderem zwei zentrale Vorhaben entlang der Lausitzer Neiße: - Görlitz, Ortsteil Hagenwerder: Neubau des bestehenden Deiches (Investitionsvolumen rund 1,9 Millionen Euro) - Zittau: Aufhöhung des Deiches und Anpassung an das Gelände (rund 544.000 Euro) Beide Maßnahmen sind keine Luxusprojekte, sondern dienen dem elementaren Schutz vor Hochwasser. Ihre Verschiebung bedeutet faktisch: bekannte Risiken bleiben bestehen. Hintergrund ist eine landesweite Entscheidung, insgesamt 81 Hochwasserschutzprojekte mit einem Volumen von rund 411 Millionen Euro zu stoppen. Stattdessen setzt die Staatsregierung künftig auf den Erhalt bestehender Anlagen – Neubauten werden zurückgestellt. Diese Prioritätensetzung ist aus meiner Sicht falsch. Dazu erkläre ich: „Wer beim Hochwasserschutz spart, spart an der falschen Stelle. Die jetzt gestoppten Maßnahmen im Landkreis Görlitz betreffen konkret den Schutz von Menschen, Wohngebieten und wirtschaftlicher Infrastruktur. Das Risiko ist bekannt – gehandelt wird trotzdem nicht.“ Besonders kritisch ist die Begründung der Staatsregierung: Die Zurückstellung erfolgt auch, um zukünftigen Personalbedarf bei der Landestalsperrenverwaltung zu vermeiden. Das bedeutet im Klartext: Notwendige Schutzmaßnahmen werden nicht umgesetzt, weil man den späteren Betrieb scheut. Gleichzeitig verweist die Staatsregierung stärker auf die Eigenvorsorge der Bürger als Bestandteil des Hochwasserschutzes. Auch das greift zu kurz. „Eigenvorsorge ist wichtig – sie kann aber staatliche Verantwortung nicht ersetzen. Die Menschen im Landkreis Görlitz dürfen nicht mit dem Risiko allein gelassen werden, nur weil der Freistaat Prioritäten verschiebt.“ Fazit: - Notwendige Hochwasserschutzmaßnahmen im Landkreis Görlitz werden gestoppt - Investitionen werden zugunsten kurzfristiger Einsparungen verschoben - Verantwortung wird teilweise auf Bürger verlagert Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass die zurückgestellten Projekte im Landkreis Görlitz neu bewertet und priorisiert umgesetzt werden. Hochwasserschutz ist keine optionale Aufgabe – sondern Pflicht.

26. April 2026
Transparenz statt Risiko:
Notfallversorgung im Oberland darf nicht auf dem Papier entschieden werden
Die Kreistagsfraktion BSW/FWZ bringt zur kommenden Sondersitzung des Kreistages ein Maßnahmenpaket zur Zukunft des Klinikstandorts Ebersbach ein. Klares Ziel - die medizinische Versorgung im Oberland sichern. Kern des Hauptantrags ist eine unabhängige, praxisnahe Überprüfung der Notfallversorgung im Oberland. Statt sich allein auf theoretische Gutachten zu verlassen, fordert die Fraktion eine Vor-Ort-Analyse unter realen Bedingungen. Erfasst werden sollen unter anderem tatsächliche Aufnahmefähigkeit, Abmeldezeiten, reale Einsatz- und Transportzeiten sowie die Zusammenarbeit zwischen Rettungsdienst, Leitstelle und Klinik. Entscheidend ist die Frage: Funktioniert die Versorgung im Alltag – oder nur auf dem Papier? Dazu erklärt der Vorsitzender der Kreistagsfraktion BSSW/FWZ: „Wer Strukturen verändert, trägt Verantwortung für Menschenleben. Diese Entscheidungen dürfen nicht auf Annahmen beruhen, sondern müssen sich an der realen Versorgung orientieren.“ Parallel legt die Fraktion drei konkrete Änderungsanträge zum Entwicklungskonzept vor: 1. Verlässliche Öffnungszeiten der Notfallambulanz Die geplanten Zeiten reichen aus Sicht der Fraktion nicht aus. Gefordert wird eine klare Ausweitung auf täglich 06:00 bis 22:00 Uhr. Auch im Zeitstrahl des Konzeptes soll dies verbindlich festgeschrieben werden. Ziel ist eine echte Entlastung des Rettungsdienstes und eine wohnortnahe Versorgung – gerade in Randzeiten, in denen heute bereits Lücken bestehen. 2. Rettungsdienst muss die Ambulanz anfahren können Eine Notfallambulanz, die vom Rettungsdienst nicht genutzt werden kann, verfehlt ihren Zweck. Die Fraktion fordert klare Regelungen, damit Patienten im Bedarfsfall direkt vor Ort versorgt werden können. 3. Eingriffsräume mit Betten verbindlich sichern Die Fraktion beantragt die verbindliche Ausstattung von Eingriffsräumen mit Betten zur Stabilisierung von Notfallpatienten – mit klarer 24-Stunden-Grenze und anschließender Evaluation. Damit wird sichergestellt, dass schwere Fälle vor Ort versorgt werden können, bis eine Weiterverlegung möglich ist. Abschließend stellt die Fraktion klar: „Die Menschen im südlichen Landkreis erwarten eine verlässliche Anlaufstelle im Notfall. Diese Erwartung ist berechtigt. Wer hier kürzt oder auf Risiko umbaut, gefährdet Vertrauen – und im Zweifel Leben.“

