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Jens

Hentschel-

Thöricht

Mitglied des Sächsischen Landtags

Aktuelles

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grenzübergreifender Rettungsdienst

10. Februar 2026

Grenzübergreifender Rettungsdienst: Moderne Leitstellentechnik fehlt – Staatsregierung lässt entscheidende Lücken bestehen

Die Antworten der Sächsischen Staatsregierung auf mehrere Kleine Anfragen (Drs. 8/5479-8/5482) des BSW-Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht zum grenzüberschreitenden Rettungsdienst mit Polen und Tschechien zeigen ein strukturelles Vollzugsproblem. Zwar existieren seit Jahren Rahmenabkommen und Kooperationsvereinbarungen, in der Praxis fehlen jedoch zentrale Voraussetzungen für eine wirklich patientenorientierte Notfallversorgung in den Grenzregionen. Besonders deutlich wird dies am Unterschied zwischen der Zusammenarbeit mit Tschechien und mit Polen. Während es mit Tschechien feste Vereinbarungen, Arbeitsgruppen und Projekte wie „Rettungsdienst ohne Grenzen“ gibt, bleibt die Staatsregierung bei Polen eine inhaltliche Bewertung, konkrete Problemanalyse und transparente Datengrundlage schuldig. Stattdessen verweist sie wiederholt auf kommunale Zuständigkeiten. „Rahmenabkommen allein retten keine Menschenleben. Entscheidend ist, ob sie im Alltag funktionieren. Genau hier liegt das Problem“, erklärt der Sprecher für Brandschutz, Rettungsdienst, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion Jens Hentschel-Thöricht. Im Verhältnis zur Tschechischen Republik ist das Prinzip des Transports in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus zwar vertraglich verankert. Dennoch gab es in den Jahren 2023 und 2024 keine grenzüberschreitenden Notfalltransporte von Sachsen nach Tschechien. Für 2025 liegen bislang keine belastbaren Zahlen vor. Dies legt nahe, dass rechtliche, organisatorische und technische Hürden die praktische Umsetzung erheblich behindern. Noch gravierender ist die Situation an der polnischen Grenze. Hier verweigert die Staatsregierung in zentralen Punkten die Auskunft, etwa zu Hindernissen, Fallzahlen oder konkreten Verbesserungsmaßnahmen, und verweist auf die Zuständigkeit des Landkreises Görlitz. Eine aktive landesweite Steuerung findet nicht statt. Ein zentrales Defizit besteht in der fehlenden technischen Vernetzung der Rettungsleitstellen. Bis heute verfügen die sächsischen Leitstellen nicht über eine durchgängige, grenzüberschreitende Echtzeit-Übersicht über die Positionen von Rettungsfahrzeugen in Polen und Tschechien. Damit fehlt eine wesentliche Grundlage, um im Notfall sachlich und zeitkritisch entscheiden zu können, welches Fahrzeug tatsächlich am schnellsten am Einsatzort ist. „Wenn Leitstellen nicht sehen können, wo sich polnische oder tschechische Rettungsfahrzeuge befinden, wird wertvolle Zeit verschenkt. Dann entscheidet nicht die medizinische Dringlichkeit, sondern die Staatsgrenze. Das ist nicht akzeptabel“, so Hentschel-Thöricht. Zwar verweist die Staatsregierung auf Projekte und Gesprächsformate, doch belastbare Aussagen zur Wirksamkeit im Einsatzalltag fehlen. Ohne gemeinsame digitale Standards, interoperable Systeme und transparente Einsatzdaten bleiben viele dieser Initiativen Stückwerk. Die BSW-Fraktion fordert daher: - den Aufbau einer gemeinsamen digitalen Einsatz- und Fahrzeugübersicht für die Leitstellen in Sachsen, Polen und Tschechien, - eine einheitliche technische Schnittstelle zur Echtzeit-Ortung grenzüberschreitender Rettungsmittel, - sowie eine regelmäßige, transparente Auswertung der grenzüberschreitenden Einsätze. „Grenzregionen brauchen keinen Verwaltungsföderalismus im Rettungsdienst, sondern funktionierende Strukturen“, betont Hentschel-Thöricht. „Wer Verantwortung trägt, muss auch dafür sorgen, dass Technik, Organisation und Datenlage stimmen. Nur so kann sichergestellt werden, dass im Ernstfall immer die schnellste und beste Hilfe zum Einsatz kommt – unabhängig von Landesgrenzen.“

Weihnachtsfeuerwehr

05. Februar 2026

Weihnachtsfeuerwehr-Fahrten erhalten – Ehrenamt braucht Klarheit statt Bürokratie

Die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen des BSW-Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht zu den Weihnachtsfeuerwehr-Fahrten (Drs. 8/5140 und 8/5141) zeigen ein bekanntes Muster: Die Bedeutung dieser gewachsenen Tradition wird zwar ausdrücklich anerkannt – konkrete politische Konsequenzen zieht die Staatsregierung daraus jedoch nicht. „Weihnachtsfeuerwehr-Fahrten sind weit mehr als eine Lichterfahrt. Sie stehen für Ehrenamt, Gemeinschaftssinn, regionale Identität und gelebten Zusammenhalt – gerade im ländlichen Raum der Oberlausitz“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht. „Wenn die Staatsregierung diese Bedeutung betont, muss sie auch dafür sorgen, dass solche Fahrten vor allem praktikabel möglich bleiben.“ Auch auf kommunaler Ebene ist das Thema bereits angekommen. Die Kreisrätin der BSW/FWZ-Fraktion, Sieglinde Hemming aus Weißwasser, hatte die Problematik zuvor im Kreistag aufgegriffen und kritisch hinterfragt. „Vor Ort erleben die Fördervereine und Feuerwehren unmittelbar, wie Bürokratie und Kosten ehrenamtliches Engagement belasten. Deshalb darf dieses Thema nicht zwischen den Ebenen verloren gehen“, betont Hemming. Aus den Antworten wird deutlich: Weihnachtsfeuerwehr-Fahrten sind grundsätzlich rechtssicher genehmigungsfähig. In der Praxis werden sie jedoch verwaltungsseitig wie Großveranstaltungen behandelt – mit umfangreichen Auflagen, Genehmigungs- und Kostenanforderungen. Für die Fördervereine, die diese Fahrten organisieren, bedeutet das erheblichen bürokratischen Aufwand und zusätzliche finanzielle Belastungen. Die Folge ist eine spürbare Rechts- und Planungsunsicherheit für Feuerwehren, Kommunen und ehrenamtliche Veranstalter. Zwar erklärt die Staatsregierung, es gebe keinen politischen Handlungsbedarf, faktisch werden die Rahmenbedingungen jedoch zunehmend erschwert. „Das ist widersprüchlich“, so Hentschel-Thöricht. „Wer sagt, dass diese Tradition wichtig ist, kann sich nicht hinter bestehenden Vorschriften verstecken. Verwaltungshandeln darf nicht dazu führen, dass ehrenamtliches Engagement schleichend ausgebremst wird.“ Besonders kritisch sieht das BSW, dass die Staatsregierung zwar auf andere Bundesländer wie Brandenburg verweist, dortige pragmatische Lösungen aber nicht übernimmt. Stattdessen bleibt Sachsen bei einer restriktiven Auslegung, während gleichzeitig angekündigt wird, die Einstufung als Brauchtum lediglich zu ‚prüfen‘ – ohne Zeitplan und ohne verbindliches Ergebnis. Das BSW fordert daher: - vereinfachte Genehmigungsverfahren mit verhältnismäßigen Auflagen, - sowie eine Verwaltungspraxis, die ermöglicht statt verhindert. „Unsere Feuerwehren leisten das ganze Jahr über unverzichtbare Arbeit – oft ehrenamtlich. Ihnen in der Weihnachtszeit, wo sie mit den Fahrten Kindern ein Lächeln ins Gesicht zaubern, mit Bürokratie, Unsicherheit und zusätzlichen Kosten zu begegnen, ist das falsche Signal“, betont Hentschel-Thöricht. „Tradition, Ehrenamt und Zusammenhalt brauchen Rückhalt – nicht nur wohlklingende Worte, sondern konkrete politische Entscheidungen.“ Das BSW wird das Thema weiterhin parlamentarisch und kommunalpolitisch begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Weihnachtsfeuerwehr-Fahrten auch künftig sichtbarer Ausdruck von Gemeinschaft und Engagement bleiben – in der Oberlausitz und in ganz Sachsen.

aufgeklapptes Buch mit Glühbirne

04. Februar 2026

​BSW ermöglicht Gesetz zur Qualifizierungszeit – Ausgleich zwischen Ehrenamt, Beschäftigten und Wirtschaft im Fokus

In der heutigen Plenardebatte zum Gesetzentwurf „Qualifizierungszeit“ hat der BSW-Abgeordnete Jens Hentschel-Thöricht für eine ausgewogene und praxisnahe Umsetzung geworben. Durch eine teilweise Zustimmung aus der BSW-Fraktion wurde die Verabschiedung des Gesetzes ermöglicht. Zugleich gab es innerhalb der Fraktion auch kritische Stimmen und ablehnende Voten, dies machte Prof. Dr. Jörg Scheibe deutlich. „Lebenslanges Lernen, Weiterbildung und die Stärkung des Ehrenamts sind zentrale Voraussetzungen für ein funktionierendes Gemeinwesen. Davon profitieren viele engagierte Menschen im Freistaat unmittelbar“, erklärte Hentschel-Thöricht in seiner Rede. Professor Dr. Jörg Scheibe ergänzte: „Neue Regelungen dürfen nicht losgelöst von der wirtschaftlichen Realität betrachtet werden. Gerade kleine und mittlere Unternehmen stehen aktuell unter erheblichem Druck. Zusätzliche Belastungen müssen deshalb verantwortungsvoll abgewogen werden.“ „Wir wissen um die Herausforderungen, die dieses Gesetz für Teile der Wirtschaft mit sich bringen kann. Gleichzeitig sehen wir die großen Vorteile für tausende Ehrenamtliche und Beschäftigte in Sachsen. Vor diesem Hintergrund haben Teile unserer Fraktion dem Gesetz zugestimmt und damit seine Verabschiedung ermöglicht“, erklärten beide Abgeordnete. Die BSW-Fraktion hatte dazu einen eigenen Änderungsantrag eingebracht, der einen fairen Ausgleich zwischen sozialem Anspruch und wirtschaftlicher Tragfähigkeit vorsah. Dieser beinhaltete unter anderem eine stärkere Entlastung kleiner und mittlerer Betriebe sowie eine gezielte Förderung des Ehrenamts, wurde jedoch von den übrigen Fraktionen abgelehnt. Mit Blick auf den Änderungsantrag von Ralf Böhme betonte Hentschel-Thöricht: „Es geht nicht um Ideologie, sondern um Praxistauglichkeit. Unser Ziel ist ein Gesetz, das im Alltag funktioniert und breite Akzeptanz findet.“ Die BSW-Fraktion wird die Umsetzung der Qualifizierungszeit weiterhin kritisch begleiten und sich dafür einsetzen, dass sowohl Beschäftigte und Ehrenamtliche als auch die Betriebe fair berücksichtigt werden.

Erneute Inhaftierung von sächsischer Ärztin

30. Januar 2026

Erneute Inhaftierung von sächsischer Ärztin Bianca Witzschel widerlegt Aussagen der Bundesgesundheitsministerin

Die Anordnung des erneuten Haftantritts der Ärztin Bianca Witzschel innerhalb der nächsten Tage steht in eklatantem Widerspruch zu den öffentlichen Aussagen der Bundesgesundheitsministerin, wonach es in Deutschland keine Verfolgung von Ärztinnen und Ärzten wegen ihrer Entscheidungen in der Corona-Zeit gegeben habe. Bianca Witzschel wurde zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und saß bereits 476 Tage in Untersuchungshaft. Das Urteil wurde am 19. September 2025 bestätigt. Nun drohen ihr weitere rund 500 Tage Haft – wegen ärztlicher Bescheinigungen zu Maskenpflicht, Impfunfähigkeit und PCR-Tests, die im Rahmen eigenverantwortlicher therapeutischer Entscheidungen ausgestellt wurden. Nach den vorliegenden Informationen gingen diesen Bescheinigungen jeweils körperliche Untersuchungen, ausführliche Anamnesen und eine ärztliche Dokumentation voraus. In vergleichbaren Fällen führten identische Sachverhalte zu Freisprüchen. Dennoch wurde Bianca Witzschel strafrechtlich verfolgt – mit gravierenden Konsequenzen: Verlust von Praxis und Wohnung, Entzug der Approbation, Wegfall von Krankenversicherung und Bankkonto sowie vollständige wirtschaftliche und soziale Existenzvernichtung. Der Zeitpunkt ist politisch brisant. Weniger als zwei Wochen nach der öffentlichen Erklärung der Bundesgesundheitsministerin, es habe keine Verfolgung von Ärztinnen und Ärzten gegeben, muss Bianca Witzschel erneut ins Gefängnis. Diese Realität widerspricht der Darstellung der Bundesregierung eindeutig. „Wer heute noch behauptet, es habe keine Verfolgung von Ärztinnen und Ärzten in der Corona-Zeit gegeben, verschließt die Augen vor der Realität. Der Fall Bianca Witzschel zeigt exemplarisch, dass hier nicht Fehlverhalten sanktioniert, sondern ärztliche Therapiefreiheit kriminalisiert wurde. Das ist rechtsstaatlich hochproblematisch und politisch nicht länger hinnehmbar“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses im Sächsischen Landtag. Der Fall berührt den Kern der verfassungsrechtlich geschützten ärztlichen Therapiefreiheit. Wenn Ärztinnen und Ärzte für individuelle medizinische Entscheidungen kriminalisiert werden, wird nicht nur ihre berufliche Verantwortung untergraben, sondern auch das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in den Rechtsstaat beschädigt. Bianca Witzschel ist kein Einzelfall. Bundesweit sind über 1.000 Ärztinnen und Ärzte sowie tausende Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit ärztlichen Bescheinigungen angezeigt oder verurteilt worden. „Als Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses sehe ich hierin einen zentralen Aufklärungsauftrag: Umfang, Maßstab und Folgen dieser Strafverfolgung müssen transparent aufgearbeitet werden, so Hentschel-Thöricht.. Es braucht eine ehrliche politische Bewertung, eine rechtliche Neubewertung der damaligen Praxis und eine Rehabilitierung der Betroffenen. Der Rechtsstaat beweist seine Stärke nicht durch Härte, sondern durch Gerechtigkeit.

Rückforderung Corona-Soforthilfe

30. Januar 2026

BSW kritisiert massive Rückforderungen bei Corona-Soforthilfen: Späte Korrekturen heilen kein strukturelles Unrecht

Die Antworten der Staatsregierung auf zwei Kleine Anfragen des BSW-Landtagsabgeordneten und Corona-Untersuchungsausschussmitglieds Jens Hentschel-Thöricht (Drs. 8/5165 und 8/5166) bestätigen aus Sicht der Landtagsfraktion Bündnis Sahra Wagenknecht, was bereits im Mai 2025 durch selbige deutlich kritisiert wurde: Die Rückforderungspraxis bei den Corona-Soforthilfen ist und bleibt sozial unausgewogen, politisch fragwürdig und für zehntausende Kleinunternehmer existenzbedrohend. Bis Ende 2025 wurden in Sachsen rund 32.300 Rückforderungsbescheide erlassen – davon über 31.000 allein im Jahr 2025. Bereits mehr als 12.900 Betroffene haben auf Grundlage dieser Bescheide Zahlungen in Höhe von rund 63 Millionen Euro geleistet. Hinzu kommen 6.600 sogenannte freiwillige Rückzahlungen mit einem Volumen von weiteren 45 Millionen Euro. Insgesamt sind damit inzwischen über 100 Millionen Euro von Soloselbständigen und Kleinstunternehmen zurückgefordert oder bereits eingezogen worden. „Diese Zahlen zeigen die ganze Schieflage des Verfahrens“, erklärt Hentschel-Thöricht. „Was als schnelle, unbürokratische Hilfe in einer historischen Ausnahmesituation angekündigt wurde, wird Jahre später mit fiskalischer Härte zurückgeholt – oft von denen, die sich bis heute wirtschaftlich nicht erholt haben.“ Bereits im Mai 2025 hatte die BSW-Fraktion die Praxis der Sächsischen Aufbaubank als bürokratisch, intransparent und realitätsfern kritisiert. Daran hat sich nach Auswertung der aktuellen Antworten nichts Grundsätzliches geändert. Noch immer bleibt unklar, nach welchen Kriterien Rückforderungen im Einzelnen bemessen werden. Noch immer wird der Unternehmerlohn systematisch ignoriert, obwohl gerade Soloselbständige ihre privaten Lebenshaltungskosten während der Pandemie aus den Soforthilfen decken mussten. Und noch immer tragen die Betroffenen faktisch die volle Beweislast – Jahre nach der Krise. Besonders problematisch ist aus Sicht des BSW, dass erst ab Juli 2025, also nach dem massenhaften Versand von Rückforderungsbescheiden, erweiterte Zahlungserleichterungen eingeführt wurden. „Dass die Staatsregierung nun auf Stundungen, Ratenzahlungen und verlängerte Rückzahlungsfristen verweist, ist kein Beleg für soziale Sensibilität, sondern ein Eingeständnis, dass das Verfahren zuvor überzogen war“, so Hentschel-Thöricht. Allein die Tatsache, dass inzwischen über 3.100 Anträge auf Zahlungserleichterungen gestellt wurden, zeige die finanzielle Überforderung vieler Betroffener. Hinzu kommt: Rund 19 Prozent der ursprünglich angeschriebenen 66.000 Hilfeempfänger haben bis Ende 2025 noch gar nicht am Rückmeldeverfahren teilgenommen. „Hier tickt eine Zeitbombe“, warnt der Abgeordnete. „Weitere Bescheide und Vollstreckungen drohen, obwohl die wirtschaftliche Lage vieler Kleinbetriebe weiterhin angespannt ist.“ Für die BSW-Fraktion ist klar: Die Corona-Soforthilfen dürfen im Nachhinein nicht zu Darlehen durch die Hintertür umgedeutet werden. „Wer in der Krise auf staatliche Zusagen vertraut hat, darf dafür nicht Jahre später bestraft werden“, so Hentschel-Thöricht. Das BSW fordert daher: - einen sofortigen Stopp weiterer Rückforderungen und Vollstreckungen, - eine verbindliche, transparente Härtefallregelung, die den Unternehmerlohn anerkennt, - sowie eine politische Neubewertung des gesamten Rückmelde- und Prüfverfahrens. „Die Pandemie war eine Ausnahmesituation. Der Umgang mit ihren wirtschaftlichen Folgen muss dieser Realität gerecht werden“, betont Hentschel-Thöricht. „Alles andere beschädigt nicht nur Existenzen, sondern auch das Vertrauen in staatliches Handeln.“

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