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Jens

Hentschel-

Thöricht

Mitglied des Sächsischen Landtags

Aktuelles

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Feuerwehrfahrzeuge

30. Juli 2026

Bankrotterklärung:

Staatsregierung kennt Einsatzfähigkeit der Feuerwehren nicht

Die sächsische Staatsregierung verfügt nach eigener Aussage über keine Erkenntnisse zur Einsatzfähigkeit der örtlichen Feuerwehren. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des BSW-Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht hervor (Drs. 8/7476). Das Innenministerium verweist lediglich darauf, dass der Brandschutz eine kommunale Pflichtaufgabe sei. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Brandschutz, Rettungsdienst sowie Bevölkerungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Das ist eine Bankrotterklärung der Staatsregierung in Sachen Brandschutz. Der Freistaat setzt die gesetzlichen Rahmenbedingungen, fördert Fahrzeuge und Feuerwehrhäuser und entscheidet über die finanzielle Unterstützung der Kommunen. Trotzdem will er nicht wissen, wie es um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren vor Ort steht. Wer die tatsächliche Lage nicht kennt, kann weder den Investitionsbedarf seriös bewerten noch eine verlässliche Gefahrenabwehr gewährleisten. Großfeuerereignisse in Sachsen zeigen dabei immer wieder, dass die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren eine Frage von landesweiter Bedeutung ist.“ Dabei bestätigt die Staatsregierung zugleich erhebliche Vorteile gemeinsamer Beschaffungen mit Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Sie rechnet mit Einsparungen von mindestens zehn Prozent gegenüber Einzelbeschaffungen. Zusätzlich könnten den kommunalen Verwaltungen je nach Vorhaben mehrere Personenmonate Arbeit oder Kosten für externe Dienstleistungen erspart bleiben. Noch 2026 sollen gemeinsame Beschaffungen von Drehleitern, Lösch- und Hilfeleistungsgruppenfahrzeugen sowie Einsatzleitwagen eingeleitet werden. Für 2027 ist unter sächsischer Federführung die Beschaffung von Tragkraftspritzenfahrzeugen mit Wasser vorgesehen. Schneller sollen die Verfahren nach Auskunft des Innenministeriums jedoch nicht werden. Hentschel-Thöricht: „Gemeinsame Beschaffungen sind richtig, wenn sie die Kommunen tatsächlich entlasten. Die erwarteten Einsparungen müssen vollständig im Brand- und Katastrophenschutz verbleiben. Sie dürfen nicht genutzt werden, um an anderer Stelle weitere Mittel zu streichen. Gerade angesichts der im Haushaltsentwurf vorgesehenen Lücken bei Fahrzeugen, Technik und kommunaler Investitionsförderung wäre das das völlig falsche Signal.“ Auch standardisierte Musterfeuerwehrhäuser können nach Auffassung des BSW Kosten und Planungsaufwand reduzieren. Ihre Nutzung soll freiwillig bleiben, während die Kommunen die Bauleistungen selbst ausschreiben. „Musterfeuerwehrhäuser können besonders kleineren Gemeinden helfen. Sie müssen aber an die Bedingungen vor Ort anpassbar sein. Zudem müssen regionale Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen bei den Ausschreibungen faire Chancen erhalten“, so Hentschel-Thöricht abschließend.

Feuerwehr und Waldbrand

29. Juli 2026

BSW zum Haushaltsentwurf:

Sachsen darf beim Brandschutz nicht sparen

Der Entwurf des sächsischen Doppelhaushalts 2027/2028 lässt aus Sicht der BSW-Fraktion gefährliche Lücken beim Brand- und Waldbrandschutz erkennen. Für neue Waldbrandfahrzeuge sowie Geräte und Ausrüstung sind in beiden Haushaltsjahren keine Mittel vorgesehen. Zugleich reicht die geplante Investitionsförderung für die kommunalen Feuerwehren nicht aus. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Brandschutz, Rettungsdienst sowie Bevölkerungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Die Staatsregierung hat aus den verheerenden Waldbränden der vergangenen Jahre offenbar nicht die notwendigen Konsequenzen gezogen. 2025 standen noch mehr als sieben Millionen Euro für Waldbrandfahrzeuge und rund 1,2 Millionen Euro für Geräte und Ausrüstung bereit. Für 2027 und 2028 sind in diesen beiden Titeln jeweils null Euro eingeplant. Das ist angesichts zunehmender Waldbrandgefahren und kampfmittelbelasteter Flächen fahrlässig.“ Der Waldbrand in der Gohrischheide erfasste 2025 mehr als 2.000 Hektar. Hunderte Einsatzkräfte kämpften tagelang gegen die Flammen. Gerade auf kampfmittelbelasteten Flächen sind geschützte Spezialfahrzeuge, geeignete Technik und verlässliche Schutzausrüstung unverzichtbar. „Auch die Förderung der kommunalen Feuerwehren muss deutlich steigen. Zwar sind für Investitionen 2027 rund 30,8 Millionen Euro und 2028 rund 32,8 Millionen Euro vorgesehen. Davon sind jedoch bereits 26 beziehungsweise 22 Millionen Euro verplant. Der verbleibende Spielraum wird den steigenden Fahrzeugpreisen, langen Lieferzeiten und dem Investitionsstau in vielen Kommunen nicht gerecht. Wir fordern eine verlässliche mehrjährige Finanzierung für Waldbrandfahrzeuge, Spezialtechnik und persönliche Schutzausrüstung sowie eine spürbar höhere Investitionsförderung für die kommunalen Feuerwehren. Die Feuerschutzsteuer muss vollständig beim Brandschutz ankommen. Zusätzlich muss der Freistaat eigene Haushaltsmittel bereitstellen und die Förderquote für die Kommunen erhöhen. Sicherheit darf nicht am Geld scheitern.“

BSW-Abgeordneter Jens Hentschel-Thöricht

23. Juli 2026

Im Gespräch vor Ort:

Pflege, Wirtschaft und bezahlbare Ferienangebote in Seifhennersdorf

Ich war in Seifhennersdorf unterwegs, um mit Verantwortlichen aus Pflege, Verwaltung und Kinder- und Jugenderholung über ihre aktuellen Herausforderungen zu sprechen. Die Gespräche machten deutlich: Hohe Kosten, schleppende Erstattungen und ausufernde Bürokratie belasten soziale Einrichtungen und Unternehmen zunehmend. Meine erste Station war das PEGASUS-PflegeTeam. Im Gespräch mit Geschäftsführer Herrn Hönicke ging es um die angespannte Situation in der Pflege. Eine zentrale Belastung sind die hohen Eigenanteile, die Pflegebedürftige selbst aufbringen müssen. Immer mehr Menschen entscheiden sich deshalb gegen eine Unterbringung in einem Seniorenheim und für eine ambulante Versorgung – nicht nur aus persönlichem Wunsch, sondern zunehmend aus finanzieller Notwendigkeit. Kritisch sind auch die Abrechnungsmodalitäten mit den Pflegekassen und dem Sozialamt des Landkreises. Wenn die Erstattung bereits erbrachter Leistungen zu lange dauert, müssen Pflegedienste die Löhne ihrer Beschäftigten über Wochen oder Monate vorfinanzieren. Das bindet Liquidität und bringt insbesondere kleinere Anbieter unter erheblichen wirtschaftlichen Druck. Wer eine verlässliche Pflegeversorgung will, muss deshalb auch für pünktliche Zahlungen und weniger bürokratischen Aufwand sorgen. Anschließend besuchte ich die Stadtverwaltung Seifhennersdorf. Mit dem Hauptamtsleiter sprach ich über die Zukunftsperspektiven der Stadt, die Entwicklung bedeutender Unternehmen wie C. Bechstein und die Frage, wie Seifhennersdorf als Wirtschafts- und Wohnstandort gestärkt werden kann. Ein weiterer Schwerpunkt war die Zukunft der drei Kindertagesstätten. Sinkende Kinderzahlen stellen Stadt und Träger vor schwierige Entscheidungen. Dabei müssen eine bedarfsgerechte Betreuung, kurze Wege und der verantwortungsvolle Umgang mit öffentlichen Mitteln miteinander verbunden werden. Meine letzte Station war das KiEZ Querxenland. Positiv ist, dass der mit Mitteln aus dem Strukturwandel finanzierte Mehrzweckbau im Zeitplan liegt. Nach derzeitigem Stand soll das Gebäude Mitte Oktober fertiggestellt werden. Diese Investition stärkt das KiEZ und erweitert seine ganzjährigen Angebote für Kinder und Jugendliche. Gleichzeitig zeigt das Projekt, wie sehr Bürokratie sinnvolle Investitionen erschwert. Wegen notwendiger Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Antrag mussten 134 Seiten Änderungsunterlagen eingereicht werden. Dieser Aufwand kostet Zeit und Geld, ohne dass dadurch ein zusätzlicher Nutzen für die Kinder entsteht. Besonders dramatisch ist die Entwicklung der Energiekosten. Während das KiEZ im Jahr 2021 noch rund 55.000 Euro für Strom und Energie zahlte, waren es 2026 bereits etwa 220.000 Euro – bei vergleichbarem Verbrauch. Das entspricht einer Vervierfachung. Hinzu kommen deutlich gestiegene Personalkosten: Der gesetzliche Mindestlohn ist innerhalb von sechs Jahren um rund 43 Prozent gestiegen. Diese Kosten müssen sich zwangsläufig in den Preisen für Ferienlager und Klassenfahrten niederschlagen. Immer weniger Familien können sich sieben Übernachtungen für ihre Kinder leisten. Damit wird aus der Kostenfrage eine Frage der sozialen Teilhabe. Mein Fazit aus den Gesprächen ist eindeutig: Pflege, Kommunen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen. Erbrachte Leistungen müssen zügig bezahlt, Energie wieder bezahlbar und Förderverfahren deutlich vereinfacht werden. Gute Pflege und erholsame Ferien für Kinder dürfen nicht vom Geldbeutel abhängen.

Jugendlicher in Zwangsunterbringung

22. Juli 2026

Zwangsunterbringung eines 14-Jährigen - BSW-Fraktion verlangt vollständige Aufklärung und sucht Kontakt zum Betroffenen

Der BSW-Landtagsabgeordnete und Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses Jens Hentschel-Thöricht hat zwei Kleine Anfragen zur zwangsweisen Unterbringung eines damals 14-Jährigen eingereicht. Der Jugendliche wurde nach Angaben der Staatsregierung vom 29. April bis zum 9. Mai 2021 in einer Landeseinrichtung am Hammerweg in Dresden festgehalten. Mit den Anfragen soll geklärt werden, wer das Verfahren veranlasste, welches Gericht die Unterbringung anordnete und ob der Jugendliche persönlich angehört sowie anwaltlich oder durch einen Verfahrensbeistand vertreten wurde. Außerdem verlangt Hentschel-Thöricht Auskunft darüber, welche milderen Mittel geprüft wurden, wie die Personensorgeberechtigten und das Jugendamt einbezogen waren und welche Folgen die Unterbringung für das Kindeswohl hatte. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht: „Einem 14-jährigen Jugendlichen für zehn Tage die Freiheit zu entziehen, ist ein gravierender Eingriff in seine Grundrechte und sein familiäres Leben. Eine solche Maßnahme darf niemals leichtfertig erfolgen. Die Staatsregierung muss lückenlos darlegen, wer diese Unterbringung veranlasste, welches Gericht sie anordnete und ob der Jugendliche eine wirksame Rechtsvertretung hatte. Entscheidend ist auch, ob zuvor tatsächlich alle milderen Mittel ausgeschöpft wurden. Ebenso muss geklärt werden, ob das Jugendamt beteiligt war, wie der Kontakt zur Familie und die schulische Betreuung gewährleistet wurden und ob der Jugendliche gesundheitliche oder psychische Beeinträchtigungen davongetragen hat. Die bisherigen Antworten der Staatsregierung reichen nicht aus. Hinter den nüchternen Angaben in einer Drucksache steht ein junger Mensch, dem in einer ohnehin belastenden Zeit die Freiheit entzogen wurde. Corona-Aufarbeitung bedeutet für uns, nicht nur Akten zu lesen, sondern auch den Betroffenen zuzuhören.“ Hentschel-Thöricht richtet deshalb einen öffentlichen Aufruf an den damals betroffenen Jugendlichen: „Ich möchte den Fall sorgfältig und aus der Sicht des Betroffenen aufarbeiten. Deshalb bitte ich den damals untergebrachten Jugendlichen, sich – sofern er dazu bereit ist – vertraulich an mein Büro im Sächsischen Landtag zu wenden. Selbstverständlich behandeln wir jede Kontaktaufnahme diskret und respektieren, wenn keine öffentliche Nennung gewünscht ist. Auch Angehörige oder damalige rechtliche Vertreter können sich bei uns melden.“ Die beiden Kleinen Anfragen befassen sich getrennt mit dem gerichtlichen Verfahren sowie mit der Prüfung milderer Mittel und der Wahrung des Kindeswohls. Grundlage ist die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs. 8/7280.

Jugendlicher in Corona-Zwangsunterbringung

20. Juli 2026

Corona-Zwangsunterbringung:

Auch 14-Jähriger wurde zehn Tage festgehalten

Jens Hentschel-Thöricht (BSW), Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses im Sächsischen Landtag: „Köpping muss sämtliche Akten offenlegen – ihre bisherigen Erklärungen reichen nicht aus.“ Neue Antworten der Sächsischen Staatsregierung offenbaren: Im Freistaat wurden vier Menschen wegen Quarantäneverstößen zwangsweise in einer Landeseinrichtung untergebracht – darunter ein 14-Jähriger für zehn Tage. Weitere Betroffene im Alter von 21, 26 und 62 Jahren wurden zwischen vier und 13 Tagen festgehalten. Die Einrichtung am Hammerweg 26 in Dresden wurde nach einer Verständigung im Kabinett vom 12. Februar 2021 bis zum 22. März 2022 vorgehalten. Allein Möbel und technische Ausstattung kosteten 19.230,61 Euro. Die Gesamtkosten kann die Staatsregierung nicht beziffern, weil sie nicht gesondert erfasst wurden. Zusätzlich steht Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) wegen früherer Planungen im Sächsischen Krankenhaus Arnsdorf unter Druck. Ihr Ministerium hatte dort 2020 sechs Plätze für sogenannte Quarantäneverweigerer vorbereiten lassen. Eine interne Verfahrensanweisung sah Medienberichten zufolge Polizeibewachung sowie körperliche, neurologische und psychopathologische Untersuchungen vor. Köpping hatte entsprechende Berichte als „verleumderische Falschmeldung“ zurückgewiesen. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Mitglied der BSW-Fraktion und des Corona-Untersuchungsausschusses: „Die Staatsregierung hat nicht nur über Zwangsunterbringungen gesprochen, sondern Menschen tatsächlich ihrer Freiheit beraubt – sogar einen 14-Jährigen. Wer eine solche Maßnahme anordnet, muss ihre Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Kosten lückenlos belegen. Genau das kann die Staatsregierung bis heute nicht. Auch Petra Köppings Darstellung zu den Planungen in Arnsdorf ist nicht mehr glaubwürdig. Ihr Ministerium bestreitet eine Unterbringung in der Psychiatrie, obwohl Plätze in einem psychiatrischen Krankenhaus, Polizeibewachung und psychopathologische Untersuchungen vorgesehen waren. Das ist keine Kleinigkeit und keine Frage verwaltungsinterner Raumaufteilung. Frau Köpping muss sämtliche Erlasse, Weisungen und Abstimmungen offenlegen. Insbesondere muss geklärt werden, wer die Unterbringung des 14-Jährigen anordnete, welche milderen Mittel geprüft wurden und wie das Kindeswohl berücksichtigt wurde. Die SPD und die damaligen politischen Unterstützer der Corona-Zwangspolitik dürfen ihre Verantwortung nicht länger verdrängen. Die Betroffenen haben Anspruch auf Wahrheit statt weiterer Ausflüchte.“ Grundlage sind die Antworten der Staatsregierung in den Drucksachen 8/6939 und 8/7280.

Langzeitfolgen Corona-Impfungen

15. Juli 2026

Über 1.000 Verdachtsmeldungen, aber keine Forschung zu möglichen Langzeitfolgen

Jens Hentschel-Thöricht (BSW), Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses im Sächsischen Landtag: „Wer Aufklärung verspricht, darf offene Fragen nicht einfach zu den Akten legen.“ Die Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage (Drs. 8/7084) des BSW-Abgeordneten Jens Hentschel-Thöricht zu möglichen Impfnebenwirkungen und Impfschäden nach COVID-19-Impfungen in Sachsen wirft erhebliche Fragen zum Umgang mit Betroffenen und zur wissenschaftlichen Aufarbeitung auf. Während den Behörden mehr als 1.000 Verdachtsmeldungen zu gesundheitlichen Schäden nach Corona-Impfungen vorliegen, unterstützt der Freistaat keine eigenen Forschungsprojekte zu möglichen Langzeitfolgen der Impfungen. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht: „Als Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses erlebe ich immer wieder, wie viele Fragen bis heute unbeantwortet geblieben sind. Umso unverständlicher ist es, dass die Staatsregierung trotz zahlreicher Verdachtsmeldungen keine eigenen Forschungsprojekte zu möglichen Langzeitfolgen der COVID-19-Impfungen unterstützt. Wer Aufklärung verspricht, darf offene Fragen nicht einfach zu den Akten legen.“ Nach Angaben der Staatsregierung wurden bis Ende 2025 insgesamt 1.016 Verdachtsfälle einer über das übliche Maß hinausgehenden Impfreaktion nach COVID-19-Impfungen an die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen gemeldet. Darunter befinden sich 432 als schwerwiegend eingestufte Verdachtsfälle. Zudem wurden 57 Todesfälle erfasst, die im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung gemeldet wurden. Die Staatsregierung weist selbst darauf hin, dass damit kein Nachweis eines ursächlichen Zusammenhangs verbunden ist. Gerade deshalb wäre eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung notwendig. „Niemand behauptet, dass jeder Verdachtsfall tatsächlich durch die Impfung verursacht wurde. Aber genau deshalb braucht es Forschung statt Vermutungen. Wer ernsthaft wissen will, was passiert ist, muss bereit sein, alle verfügbaren Daten auszuwerten und wissenschaftlich zu untersuchen.“ Besonders kritisch bewertet die BSW-Fraktion, dass die Staatsregierung zugleich einräumt, dass eine direkte Verknüpfung von Impfstatus, Hospitalisierung und Sterblichkeit nicht möglich sei, weil kein zentrales Impfregister existiert und entsprechende Daten nicht vollständig erfasst wurden. Dennoch werden weitreichende Schlussfolgerungen über die Sicherheit der Impfstoffe gezogen. „Im Untersuchungsausschuss haben wir immer wieder erlebt, dass zentrale Datengrundlagen fehlten oder gar nicht erhoben wurden. Wer aber über unvollständige Daten verfügt, sollte mit endgültigen Bewertungen vorsichtig sein. Wissenschaft lebt von Transparenz und Überprüfbarkeit, nicht von politischen Gewissheiten“, so Hentschel-Thöricht. Auch die Zahlen zu den Anträgen auf Anerkennung von Impfschäden zeigen aus Sicht des BSW Handlungsbedarf. Hunderte Betroffene haben Anerkennungsverfahren durchlaufen, doch nur ein Bruchteil der Anträge wurde anerkannt. Viele Betroffene kämpfen seit Jahren um Unterstützung und rechtliche Anerkennung ihrer gesundheitlichen Probleme. Der Abgeordnete stellt klar: „Wer den Menschen während der Pandemie Solidarität abverlangt hat, muss heute auch solidarisch mit denen sein, die möglicherweise gesundheitliche Schäden davongetragen haben. Diese Menschen verdienen Respekt, Unterstützung und eine ergebnisoffene Untersuchung ihrer Fälle.“ Die BSW-Fraktion fordert eine unabhängige wissenschaftliche Erforschung möglicher Langzeitfolgen der COVID-19-Impfungen, eine bessere Unterstützung von Betroffenen sowie eine umfassende und transparente Aufarbeitung der Pandemiepolitik. „Aufarbeitung bedeutet nicht, Recht zu behalten. Aufarbeitung bedeutet, die Wahrheit herauszufinden – auch dort, wo sie politisch unbequem ist. Genau das erwarten die Bürger zu Recht von der Politik“, merkt Hentschel-Thöricht abschließend an.

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