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Jens

Hentschel-

Thöricht

Mitglied des Sächsischen Landtags

Aktuelles

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Corona-Viren

16. Februar 2026

Corona-Aufarbeitung jetzt: BSW-Umfrage bekräftigt Vertrauenskrise in Sachsen

Eine aktuelle Auswertung von mehr als 180 anonym ausgefüllten Fragebögen der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag zur Corona-Pandemie zeigt: Viele Bürgerinnen und Bürger fühlen sich bis heute gesundheitlich, psychisch und gesellschaftlich belastet – und politisch unzureichend unterstützt. Die Auswertung versteht sich ausdrücklich als Zwischenfazit eines laufenden Beteiligungsprozesses. Die Rückmeldungen aus unterschiedlichen sächsischen Regionen und Berufsgruppen weisen aus Sicht der BSW-Landtagsabgeordneten Ines Biebrach und Jens Hentschel-Thöricht auf erhebliche Defizite im staatlichen Krisenmanagement, in der politischen Kommunikation sowie bei der sozialen und medizinischen Absicherung hin. „Die Rückmeldungen bekräftigen die Notwendigkeit einer konsequenten, sachorientierten Aufarbeitung der Corona-Zeit im Untersuchungsausschuss. Die Vertrauenskrise basiert auf wirtschaftlichen Verlusten, psychischen Belastungen und gesundheitlichen Langzeitfolgen. An diesen realen Folgen muss sich politische Verantwortung messen lassen“, erklärt Ines Biebrach, Obfrau der BSW-Fraktion im Corona-Untersuchungsausschuss. Besonders häufig berichten die Befragten über psychische Belastungen durch Isolation und sozialen Druck, wirtschaftliche Einbußen infolge von Lockdowns und Zugangsbeschränkungen, eine unzureichende Versorgung bei Long Covid und vermuteten Impfschäden, erhebliche Probleme für Kinder durch Schulschließungen sowie über gesellschaftliche Spaltung und Ausgrenzung. Eine deutliche Mehrheit der Teilnehmenden bewertet die damaligen Maßnahmen als nicht angemessen und spricht sich für eine unabhängige, transparente politische Aufarbeitung aus. Ausgewählte Zitate aus den Fragebögen zur offenen Frage nach der größten persönlichen Belastung während der Pandemie zeigen die Bandbreite der gemachten Negativerfahrungen: „Die Nötigung zur Impfung, hätte sonst in meinem Beruf nicht arbeiten können“, Chemiker, 61 Jahre „Das Vorgehen der Polizei“, Rentnerin, 72 Jahre „Nach Schulanfang 2 Jahre keine Schule oder nur wenig, jetzt Kind (12) für drei Monate in stat. Psychiatrie durch Angststörung“, Rentnerin, 70 Jahre „Arbeitslosigkeit, Streit in der Familie, Zerbrechen von Freundschaften, übergriffige, brutale Polizei, Bußgeldzahlungen wegen Nichttragen von Masken“, med.-techn. Assistentin, 62 Jahre „Unendliches Lügen der Regierungen und der Medien“, Arzt, 55 Jahre „Verlust meines gesamten gesellschaftlichen und sozialen Umfeldes, Verzicht auf sämtliche Aktivitäten, die für mein Leben notwendig waren“, Student, 27 Jahre „Denunziantentum, unrühmliche Rolle der ev. und luth. Kirche“, selbständiger Handwerksmeister, 64 Jahre „Die autoritäre Unmenschlichkeit mit der rigoros gegen Menschen aus unterschiedlichsten Gründen angegangen worden ist“, Tanztrainerin, 43 Jahre „Die Isolation und die Angst zur Zwangsimpfung abgeholt zu werden“, Frau 68 Jahre „Maskenpflicht hatte für mich starke Nebenwirkungen, wie auch für unsere Kinder. Die Verzweiflung die Kinder nicht schützen zu können“, Kostümbildner, 45 Jahre „Ich merke eigentlich erst jetzt, hinterher, wie belastend das alles war. Währenddessen habe ich versucht zu verstehen und mich durchgekämpft, das hat mich allerdings sehr viel Kraft gekostet“, Architektin, 65 Jahre „Psychische Belastung durch Unsicherheit“, Ingenieur, 42 Jahre „Psychischer Druck und Diffamierung, wenn man die Maßnahmen in Frage gestellt hat. Ausgangsverbot (Spielplatz mit Kindern), Spannungen in Freundschaften durch Diffamierung und mediale Einwirkung“, Techniker, 42 Jahre „Die Pandemiepolitik hat tiefe Spuren hinterlassen. Es geht um Ehrlichkeit, Verantwortung und konkrete Konsequenzen. Ohne eine ernsthafte und nachvollziehbare Aufarbeitung wird es kein dauerhaftes Vertrauen in politische Entscheidungen geben“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht, parlamentarischer Geschäftsführer der BSW-Fraktion und Mitglied im Corona-Untersuchungsausschuss. Zugleich weist die BSW-Fraktion den Einwand zurück, die Corona-Zeit sei bereits ausreichend aufgearbeitet worden. „Untersuchungsausschuss und Enquete-Kommission in Sachsen leisten wichtige Arbeit – sie ersetzen aber nicht das direkte Zuhören gegenüber den Betroffenen“, so Hentschel-Thöricht. „Unsere Umfrage zeigt, dass viele Erfahrungen, Sorgen und Schäden bislang politisch nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Aufarbeitung darf kein rein institutioneller Prozess bleiben. Sie muss sich an der Lebensrealität der Menschen orientieren. Genau dafür liefern diese Rückmeldungen eine unverzichtbare Grundlage.“ Die Umfrage läuft weiter. Der Fragebogen ist auf der Internetseite der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag abrufbar (https://bsw-fraktion-sachsen.de/corona-folgen-umfrage/). Bürgerinnen und Bürger sind ausdrücklich eingeladen, sich weiterhin anonym zu beteiligen und ihre Erfahrungen einzubringen. Die Ergebnisse werden fortlaufend ausgewertet und in die parlamentarische Arbeit der Fraktion eingebracht.

Notaufnahme

13. Februar 2026

Kreistagsfraktion BSW/FWZ fordert Aufklärung zu mutmaßlich abgelehnter Notfallaufnahme in Ebersbach

Jens Hentschel-Thöricht, Fraktionsvorsitzender der BSW/FWZ-Fraktion im Kreistag Görlitz, hat den Landrat offiziell um Aufklärung zu einem mutmaßlichen Vorfall am 10. Februar 2026 im Klinikum Oberlausitzer Bergland gGmbH, Standort Ebersbach, gebeten. In der Öffentlichkeit wird berichtet, dass eine Patientin nach erfolgreicher Reanimation durch den Rettungsdienst zunächst nicht in der Notaufnahme aufgenommen worden sein soll. Angeblich sei die Aufnahme mit dem Hinweis auf fehlende Kapazitäten abgelehnt worden. Erst nach Intervention eines Notarztes sei eine Verlegung auf die Intensivstation erfolgt. Zudem soll entgegen erster Angaben ein Reservebett verfügbar gewesen sein. Vor diesem Hintergrund habe ich eine formelle Anfrage an den Landrat gerichtet, um den Sachverhalt vollständig aufzuklären. „Wenn sich diese Berichte auch nur teilweise bestätigen, wäre das ein äußerst alarmierender Vorgang. Bei reanimationspflichtigen Patienten darf es keine Verzögerungen und kein Zuständigkeitsgerangel geben. Hier geht es um Menschenleben“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht. Die Anfrage soll insbesondere geklärt werden, - ob dem Landratsamt der Vorfall bekannt ist, - ob eine Ablehnung tatsächlich erfolgt ist und aus welchen Gründen, - wie die tatsächliche Belegungssituation vor Ort war, - ob Reservekapazitäten bestanden, - ob bestehende Regelungen eingehalten wurden, - und ob der Vorgang intern aufgearbeitet wurde. Zudem fordert der Fraktionsvorsitzende Auskunft darüber, welche Maßnahmen ergriffen werden, um auch bei hoher Auslastung eine sichere und schnelle Notfallversorgung zu gewährleisten. „Die Menschen im südlichen Landkreis müssen sich darauf verlassen können, im Ernstfall sofort und zuverlässig versorgt zu werden. Transparenz, klare Zuständigkeiten und verlässliche Strukturen sind dafür unverzichtbar“, so Hentschel-Thöricht weiter. Ich erwarte eine vollständige und sachliche Darstellung des Sachverhalts und werde die Ergebnisse sorgfältig auswerten.

Blackout Kleinstadt

12. Februar 2026

Blackout-Vorsorge in Sachsen: Staatsregierung hat keine Gesamtübersicht über kommunale Notfallpläne

Die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage (Drs. 8/5428) des Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht (BSW) zur kommunalen Vorsorge für länger andauernde Stromausfälle zeigt: Das Land verfügt über keine vollständige Übersicht zur Krisenvorsorge in den Städten und Gemeinden. Nach eigenen Angaben hat die Staatsregierung lediglich Kenntnis davon, dass mindestens 31 kreisangehörige Kommunen mit mehr als 5.000 Einwohnern über einen schriftlichen Notfall- oder Krisenplan für einen länger andauernden Stromausfall verfügen. Wie viele Kommunen insgesamt entsprechende Pläne besitzen – und in welcher Qualität –, ist dem Land nicht bekannt. Nur bei 16 der bekannten Pläne wird ein Stromausfall von mehr als 72 Stunden ausdrücklich berücksichtigt. 21 Planungen wurden in den vergangenen zwei Jahren aktualisiert oder überprüft. Zugleich räumt die Staatsregierung ein, dass sie kommunale Notfallpläne weder systematisch erfasst noch bewertet. Hintergrund ist, dass die Gemeinden lediglich der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht des Landes unterliegen. Eine landesweite Qualitätskontrolle findet damit nicht statt. „Ein flächendeckender Stromausfall über mehrere Tage ist kein theoretisches Szenario, sondern ein reales Risiko. Wasser, Heizung, Kommunikation, medizinische Versorgung und Einkaufsmöglichkeiten wären schnell massiv eingeschränkt“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht. „Umso problematischer ist es, dass das Land nicht einmal weiß, wie gut seine Kommunen tatsächlich vorbereitet sind.“ Zwar verfügen die kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden über besondere Alarm- und Einsatzpläne für Stromausfälle, die regelmäßig fortgeschrieben und teilweise erprobt werden. Der Großteil der Bevölkerung lebt jedoch in kreisangehörigen Gemeinden, für deren Vorsorge das Land keine fachliche Steuerung übernimmt. Bereits seit 2016 existieren landesweite Vorgaben und Planungshilfen für den Umgang mit großflächigen Stromausfällen. Dazu gehören unter anderem spezielle Leitfäden, Konzepte zur Treibstoffversorgung von Notstromanlagen sowie die Beschaffung mobiler Netzersatzanlagen. Diese Maßnahmen können die Kommunen unterstützen, ersetzen jedoch keine systematische Überprüfung der örtlichen Krisenvorsorge. „Planungshilfen allein reichen nicht aus, wenn niemand prüft, ob sie vor Ort wirksam umgesetzt werden“, so Hentschel-Thöricht weiter. „Im Ernstfall entscheidet die Qualität der Vorbereitung darüber, ob Menschen geschützt werden oder ob es zu chaotischen Zuständen kommt.“ Aus Sicht des BSW besteht dringender Handlungsbedarf, die kommunale Blackout-Vorsorge landesweit transparenter zu erfassen, Mindeststandards festzulegen und die Kommunen stärker zu unterstützen. „Krisenvorsorge ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie darf nicht vom Zufall oder vom Engagement einzelner Verwaltungen abhängen. Der Freistaat muss hier mehr Verantwortung übernehmen“, betont Hentschel-Thöricht abschließend.

grenzübergreifender Rettungsdienst

10. Februar 2026

Grenzübergreifender Rettungsdienst: Moderne Leitstellentechnik fehlt – Staatsregierung lässt entscheidende Lücken bestehen

Die Antworten der Sächsischen Staatsregierung auf mehrere Kleine Anfragen (Drs. 8/5479-8/5482) des BSW-Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht zum grenzüberschreitenden Rettungsdienst mit Polen und Tschechien zeigen ein strukturelles Vollzugsproblem. Zwar existieren seit Jahren Rahmenabkommen und Kooperationsvereinbarungen, in der Praxis fehlen jedoch zentrale Voraussetzungen für eine wirklich patientenorientierte Notfallversorgung in den Grenzregionen. Besonders deutlich wird dies am Unterschied zwischen der Zusammenarbeit mit Tschechien und mit Polen. Während es mit Tschechien feste Vereinbarungen, Arbeitsgruppen und Projekte wie „Rettungsdienst ohne Grenzen“ gibt, bleibt die Staatsregierung bei Polen eine inhaltliche Bewertung, konkrete Problemanalyse und transparente Datengrundlage schuldig. Stattdessen verweist sie wiederholt auf kommunale Zuständigkeiten. „Rahmenabkommen allein retten keine Menschenleben. Entscheidend ist, ob sie im Alltag funktionieren. Genau hier liegt das Problem“, erklärt der Sprecher für Brandschutz, Rettungsdienst, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion Jens Hentschel-Thöricht. Im Verhältnis zur Tschechischen Republik ist das Prinzip des Transports in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus zwar vertraglich verankert. Dennoch gab es in den Jahren 2023 und 2024 keine grenzüberschreitenden Notfalltransporte von Sachsen nach Tschechien. Für 2025 liegen bislang keine belastbaren Zahlen vor. Dies legt nahe, dass rechtliche, organisatorische und technische Hürden die praktische Umsetzung erheblich behindern. Noch gravierender ist die Situation an der polnischen Grenze. Hier verweigert die Staatsregierung in zentralen Punkten die Auskunft, etwa zu Hindernissen, Fallzahlen oder konkreten Verbesserungsmaßnahmen, und verweist auf die Zuständigkeit des Landkreises Görlitz. Eine aktive landesweite Steuerung findet nicht statt. Ein zentrales Defizit besteht in der fehlenden technischen Vernetzung der Rettungsleitstellen. Bis heute verfügen die sächsischen Leitstellen nicht über eine durchgängige, grenzüberschreitende Echtzeit-Übersicht über die Positionen von Rettungsfahrzeugen in Polen und Tschechien. Damit fehlt eine wesentliche Grundlage, um im Notfall sachlich und zeitkritisch entscheiden zu können, welches Fahrzeug tatsächlich am schnellsten am Einsatzort ist. „Wenn Leitstellen nicht sehen können, wo sich polnische oder tschechische Rettungsfahrzeuge befinden, wird wertvolle Zeit verschenkt. Dann entscheidet nicht die medizinische Dringlichkeit, sondern die Staatsgrenze. Das ist nicht akzeptabel“, so Hentschel-Thöricht. Zwar verweist die Staatsregierung auf Projekte und Gesprächsformate, doch belastbare Aussagen zur Wirksamkeit im Einsatzalltag fehlen. Ohne gemeinsame digitale Standards, interoperable Systeme und transparente Einsatzdaten bleiben viele dieser Initiativen Stückwerk. Die BSW-Fraktion fordert daher: - den Aufbau einer gemeinsamen digitalen Einsatz- und Fahrzeugübersicht für die Leitstellen in Sachsen, Polen und Tschechien, - eine einheitliche technische Schnittstelle zur Echtzeit-Ortung grenzüberschreitender Rettungsmittel, - sowie eine regelmäßige, transparente Auswertung der grenzüberschreitenden Einsätze. „Grenzregionen brauchen keinen Verwaltungsföderalismus im Rettungsdienst, sondern funktionierende Strukturen“, betont Hentschel-Thöricht. „Wer Verantwortung trägt, muss auch dafür sorgen, dass Technik, Organisation und Datenlage stimmen. Nur so kann sichergestellt werden, dass im Ernstfall immer die schnellste und beste Hilfe zum Einsatz kommt – unabhängig von Landesgrenzen.“

Weihnachtsfeuerwehr

05. Februar 2026

Weihnachtsfeuerwehr-Fahrten erhalten – Ehrenamt braucht Klarheit statt Bürokratie

Die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen des BSW-Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht zu den Weihnachtsfeuerwehr-Fahrten (Drs. 8/5140 und 8/5141) zeigen ein bekanntes Muster: Die Bedeutung dieser gewachsenen Tradition wird zwar ausdrücklich anerkannt – konkrete politische Konsequenzen zieht die Staatsregierung daraus jedoch nicht. „Weihnachtsfeuerwehr-Fahrten sind weit mehr als eine Lichterfahrt. Sie stehen für Ehrenamt, Gemeinschaftssinn, regionale Identität und gelebten Zusammenhalt – gerade im ländlichen Raum der Oberlausitz“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht. „Wenn die Staatsregierung diese Bedeutung betont, muss sie auch dafür sorgen, dass solche Fahrten vor allem praktikabel möglich bleiben.“ Auch auf kommunaler Ebene ist das Thema bereits angekommen. Die Kreisrätin der BSW/FWZ-Fraktion, Sieglinde Hemming aus Weißwasser, hatte die Problematik zuvor im Kreistag aufgegriffen und kritisch hinterfragt. „Vor Ort erleben die Fördervereine und Feuerwehren unmittelbar, wie Bürokratie und Kosten ehrenamtliches Engagement belasten. Deshalb darf dieses Thema nicht zwischen den Ebenen verloren gehen“, betont Hemming. Aus den Antworten wird deutlich: Weihnachtsfeuerwehr-Fahrten sind grundsätzlich rechtssicher genehmigungsfähig. In der Praxis werden sie jedoch verwaltungsseitig wie Großveranstaltungen behandelt – mit umfangreichen Auflagen, Genehmigungs- und Kostenanforderungen. Für die Fördervereine, die diese Fahrten organisieren, bedeutet das erheblichen bürokratischen Aufwand und zusätzliche finanzielle Belastungen. Die Folge ist eine spürbare Rechts- und Planungsunsicherheit für Feuerwehren, Kommunen und ehrenamtliche Veranstalter. Zwar erklärt die Staatsregierung, es gebe keinen politischen Handlungsbedarf, faktisch werden die Rahmenbedingungen jedoch zunehmend erschwert. „Das ist widersprüchlich“, so Hentschel-Thöricht. „Wer sagt, dass diese Tradition wichtig ist, kann sich nicht hinter bestehenden Vorschriften verstecken. Verwaltungshandeln darf nicht dazu führen, dass ehrenamtliches Engagement schleichend ausgebremst wird.“ Besonders kritisch sieht das BSW, dass die Staatsregierung zwar auf andere Bundesländer wie Brandenburg verweist, dortige pragmatische Lösungen aber nicht übernimmt. Stattdessen bleibt Sachsen bei einer restriktiven Auslegung, während gleichzeitig angekündigt wird, die Einstufung als Brauchtum lediglich zu ‚prüfen‘ – ohne Zeitplan und ohne verbindliches Ergebnis. Das BSW fordert daher: - vereinfachte Genehmigungsverfahren mit verhältnismäßigen Auflagen, - sowie eine Verwaltungspraxis, die ermöglicht statt verhindert. „Unsere Feuerwehren leisten das ganze Jahr über unverzichtbare Arbeit – oft ehrenamtlich. Ihnen in der Weihnachtszeit, wo sie mit den Fahrten Kindern ein Lächeln ins Gesicht zaubern, mit Bürokratie, Unsicherheit und zusätzlichen Kosten zu begegnen, ist das falsche Signal“, betont Hentschel-Thöricht. „Tradition, Ehrenamt und Zusammenhalt brauchen Rückhalt – nicht nur wohlklingende Worte, sondern konkrete politische Entscheidungen.“ Das BSW wird das Thema weiterhin parlamentarisch und kommunalpolitisch begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Weihnachtsfeuerwehr-Fahrten auch künftig sichtbarer Ausdruck von Gemeinschaft und Engagement bleiben – in der Oberlausitz und in ganz Sachsen.

aufgeklapptes Buch mit Glühbirne

04. Februar 2026

BSW ermöglicht Gesetz zur Qualifizierungszeit – Ausgleich zwischen Ehrenamt, Beschäftigten und Wirtschaft im Fokus

In der heutigen Plenardebatte zum Gesetzentwurf „Qualifizierungszeit“ hat der BSW-Abgeordnete Jens Hentschel-Thöricht für eine ausgewogene und praxisnahe Umsetzung geworben. Durch eine teilweise Zustimmung aus der BSW-Fraktion wurde die Verabschiedung des Gesetzes ermöglicht. Zugleich gab es innerhalb der Fraktion auch kritische Stimmen und ablehnende Voten, dies machte Prof. Dr. Jörg Scheibe deutlich. „Lebenslanges Lernen, Weiterbildung und die Stärkung des Ehrenamts sind zentrale Voraussetzungen für ein funktionierendes Gemeinwesen. Davon profitieren viele engagierte Menschen im Freistaat unmittelbar“, erklärte Hentschel-Thöricht in seiner Rede. Professor Dr. Jörg Scheibe ergänzte: „Neue Regelungen dürfen nicht losgelöst von der wirtschaftlichen Realität betrachtet werden. Gerade kleine und mittlere Unternehmen stehen aktuell unter erheblichem Druck. Zusätzliche Belastungen müssen deshalb verantwortungsvoll abgewogen werden.“ „Wir wissen um die Herausforderungen, die dieses Gesetz für Teile der Wirtschaft mit sich bringen kann. Gleichzeitig sehen wir die großen Vorteile für tausende Ehrenamtliche und Beschäftigte in Sachsen. Vor diesem Hintergrund haben Teile unserer Fraktion dem Gesetz zugestimmt und damit seine Verabschiedung ermöglicht“, erklärten beide Abgeordnete. Die BSW-Fraktion hatte dazu einen eigenen Änderungsantrag eingebracht, der einen fairen Ausgleich zwischen sozialem Anspruch und wirtschaftlicher Tragfähigkeit vorsah. Dieser beinhaltete unter anderem eine stärkere Entlastung kleiner und mittlerer Betriebe sowie eine gezielte Förderung des Ehrenamts, wurde jedoch von den übrigen Fraktionen abgelehnt. Mit Blick auf den Änderungsantrag von Ralf Böhme betonte Hentschel-Thöricht: „Es geht nicht um Ideologie, sondern um Praxistauglichkeit. Unser Ziel ist ein Gesetz, das im Alltag funktioniert und breite Akzeptanz findet.“ Die BSW-Fraktion wird die Umsetzung der Qualifizierungszeit weiterhin kritisch begleiten und sich dafür einsetzen, dass sowohl Beschäftigte und Ehrenamtliche als auch die Betriebe fair berücksichtigt werden.

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