
Jens
Hentschel-
Thöricht
Mitglied des Sächsischen Landtags

02. September 2026
BSW-Landtagsabgeordneter Jens Hentschel-Thöricht kritisiert „Mauertaktik“ und mangelnde Transparenz beim neuen Pandemieplan
Auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, zur wissenschaftlichen Neubewertung der Corona-Maßnahmen in Sachsen (Drs. 8/7562, s. Anhang) reagiert die sächsische Staatsregierung mit ausweichenden Antworten und einer Verweigerung der inhaltlichen Bewertung. Besonders kritisch bewertet Jens Hentschel-Thöricht die Informationspolitik zum künftigen Sächsischen Pandemieplan. Aus der Antwort des Sozialministeriums geht hervor, dass dieser erst erstellt werden soll, wenn der Nationale Pandemieplan – der sich derzeit noch in Arbeit befindet – fertiggestellt ist. Konkrete Empfehlungen für den Umgang mit künftigen Pandemien bleibt die Regierung schuldig. Sie verweist stattdessen darauf, dass die Ableitung solcher Empfehlungen Gegenstand eines „laufenden regierungsinternen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesses“ sei. Mit dem Verweis auf den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“ entzieht sich die Regierung der parlamentarischen Kontrolle und verweigert Details zu geplanten Schutzstrategien. Zuvor wurde bereits deutlich, dass die Regierung zwar diverse Studien aus den Jahren 2023 bis 2026 „zur Kenntnis genommen“ hat – darunter Berichte des RKI zur Wirksamkeit von Maßnahmen sowie Untersuchungen zur psychischen Gesundheit von Schülern. Dennoch räumt das Ministerium ein, dass für zentrale Schulleistungsstudien wie TIMSS oder IGLU keine sachsenspezifischen Analysen unter dem Aspekt der Pandemie-Folgen durchgeführt wurden. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht: „Es ist ein demokratischer Offenbarungseid, wenn die Staatsregierung zentrale Fragen zur Verhältnismäßigkeit der Corona-Zwangsmaßnahmen unbeantwortet lässt und sich beim künftigen Pandemieplan hinter prozeduralen Ausflüchten versteckt. Dass Sachsen bei der Erstellung eigener Vorsorgestrategien starr auf den Bund wartet, anstatt mutig voranzugehen und eigene Lehren zu ziehen, ist enttäuschend. Wer sich zudem auf die ‚exekutive Eigenverantwortung‘ zurückzieht, um keine Details zum neuen Pandemieplan nennen zu müssen, verweigert eine ehrliche politische Aufarbeitung, die wir den Bürgern in Sachsen schuldig sind. Wir brauchen Transparenz über künftige Empfehlungen und dürfen nicht erst auf das Ende von Untersuchungsausschüssen oder Bundesplänen warten, um unsere Kinder und Familien besser zu schützen.“ Die Staatsregierung verwies in ihrer Antwort zudem darauf, dass Ergebnisse des 1. Untersuchungsausschusses und der Enquete-Kommission zur Pandemie noch nicht vorliegen und daher bisher nicht in aktuelle Bewertungen einfließen konnten.

31. August 2026
Sirenen, Feuerwehrschule, Katastrophenschutz:
Sachsens Haushalt braucht andere Prioritäten
Sachsen hat nicht für alles Geld. Gerade deshalb muss der Freistaat endlich wieder das Wichtige zuerst finanzieren. Feuerwehr, Katastrophenschutz und die Sicherheit der Bevölkerung gehören für mich dazu – grün-linke Prestige- und Lieblingsprojekte nicht. Ich habe mich in Dresden mit dem Präsidenten des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen, Herrn Ullmann, über den Entwurf des Doppelhaushaltes 2027/2028 ausgetauscht. Mir sind solche Gespräche wichtig. Bevor wir im Landtag über Milliarden entscheiden, müssen wir mit den Menschen sprechen, die jeden Tag erleben, was politische Haushaltsentscheidungen in der Praxis bedeuten. Und beim Brand- und Katastrophenschutz zeigt sich: Es gibt erheblichen Nachbesserungsbedarf. Wer mehr Sicherheit will, muss sie auch finanzieren Der Landesfeuerwehrverband soll nach dem Haushaltsentwurf rund 750.000 Euro erhalten. Gleichzeitig sind seine Aufgaben und Kosten deutlich gewachsen. Nach Angaben des Verbandes haben sich die Mitgliederzahlen in den Jugendfeuerwehren etwa verdoppelt. Personal, Miete und Energie sind teurer geworden. Sächsische Waldbrandexperten werden inzwischen deutschlandweit für Schulungen und fachliche Unterstützung angefragt – die Fahrtkosten trägt der Verband selbst. Noch unverständlicher: Die Sirenenförderung ist nach den vorliegenden Haushaltszahlen auf null gesetzt. Wir reden überall über einen stärkeren Zivil- und Bevölkerungsschutz. Gleichzeitig soll ausgerechnet bei einem grundlegenden Warnmittel kein Geld mehr bereitstehen. Das passt nicht zusammen. Auch bei zusätzlichen Fahrzeugen muss gelten: Wer Fahrzeuge anschafft, muss ihren Betrieb bezahlen. Nach den Informationen aus dem Gespräch sollen bislang nur rund 50 Prozent des notwendigen Bedarfs berücksichtigt sein. Gleichzeitig muss geklärt werden, wofür die vorgesehenen sechs Millionen Euro für Katastrophenschutztechnik konkret eingesetzt werden sollen. Acht bis zehn Jahre für eine Feuerwehrschule sind nicht akzeptabel Besonders kritisch sehe ich die Situation bei der Feuerwehrschule. Im Gespräch wurde von einer möglichen Planungs- und Realisierungsdauer von acht bis zehn Jahren gesprochen. Das kann nicht unser Anspruch sein. Unsere Feuerwehren brauchen Ausbildungskapazitäten jetzt und nicht irgendwann in den 2030er-Jahren. Deshalb müssen die ausgelagerten B1-Lehrgänge in Dresden und Leipzig weitergeführt werden, solange die notwendigen Kapazitäten fehlen. Gleichzeitig muss geprüft werden, wie Planung und Bau der Feuerwehrschule deutlich beschleunigt werden können. Auch beim Waldbrandschutz dürfen wir nicht hinterherlaufen. Der Stand eines Waldbrandschutzgesetzes muss geklärt, das Waldbrandkonzept fortgeschrieben und moderne Spezialtechnik geprüft werden. Dazu können ferngesteuerte Löschsysteme oder Schwerlastdrohnen gehören, wenn sie im Einsatz einen echten Mehrwert bringen. Es fehlt nicht nur Geld – es fehlen die richtigen Prioritäten Die entscheidende Frage beim Doppelhaushalt lautet deshalb nicht: Wo können wir noch irgendwo ein paar Euro drauflegen? Die entscheidende Frage lautet: Wofür gibt Sachsen sein Geld aus? Wenn für Sirenen, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Ausbildung oder die Betriebskosten notwendiger Fahrzeuge angeblich das Geld fehlt, gleichzeitig aber weiterhin Millionen für ideologisch motivierte Förderprogramme und grün-linke Lieblingsprojekte ausgegeben werden, läuft politisch etwas grundsätzlich falsch. Wir werden deshalb den Doppelhaushalt genau danach durchforsten. Pflichtaufgaben vor Prestigeprojekten. Sicherheit vor Ideologie. Feuerwehr und Bevölkerungsschutz vor grün-linken Lieblingsprojekten. Das bedeutet auch, unbequeme Entscheidungen zu treffen. Nicht jedes Förderprogramm muss weiterlaufen. Nicht jede politische Wunschvorstellung muss mit Steuergeld finanziert werden. Und nicht jede Struktur, die irgendwann geschaffen wurde, hat automatisch Anspruch auf dauerhafte Finanzierung. Das eingesparte Geld brauchen wir dort, wo der Staat funktionieren muss: bei Sicherheit und Katastrophenschutz, bei Bildung, Infrastruktur und kommunaler Daseinsvorsorge. Dafür sind Gespräche mit den Praktikern vor Ort unverzichtbar. Wir wollen nicht vom Schreibtisch aus entscheiden, was Feuerwehren angeblich brauchen. Wir wollen zuhören, Zahlen prüfen und daraus konkrete Änderungen am Doppelhaushalt entwickeln. Sachsen muss wieder lernen, zuerst das Notwendige zu finanzieren – und sich das Überflüssige zu sparen.

31. August 2026
Vertrauen statt nachträglicher Regeländerungen:
BSW fordert Rechtssicherheit bei Corona-Hilfen
Drei Jahre nach dem Ende der Corona-Pandemie drohen die damaligen staatlichen Hilfen für viele sächsische Unternehmen, Selbständige und Freiberufler zur neuen Belastung zu werden. Die BSW-Fraktion fordert deshalb mit einem Antrag im Sächsischen Landtag (s. Anhang): Vertrauensschutz gewährleisten, Rechtssicherheit schaffen und unbillige Härten vermeiden. Während der Corona-Pandemie wurden Unternehmen durch staatlich angeordnete Betriebsschließungen, Kontaktbeschränkungen und weitere Maßnahmen teilweise in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Die Corona-Hilfen sollten diese Folgen abfedern und Insolvenzen verhindern. Viele Betroffene beantragten die Hilfen im Vertrauen auf die damals erkennbaren Förderbedingungen und trafen auf dieser Grundlage wirtschaftliche Entscheidungen. Förderbedingungen wurden jedoch im weiteren Verlauf geändert oder konkretisiert. Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer der BSW-Fraktion und Mitglied im Corona-Untersuchungsausschuss, erklärt: „Wer in einer staatlich verursachten Ausnahmesituation Hilfe verspricht, muss sich später auch an die damals geltenden und für die Betroffenen erkennbaren Bedingungen halten. Es kann nicht sein, dass Jahre später neue Auslegungen oder eine veränderte Verwaltungspraxis zulasten derjenigen angewendet werden, die damals auf die Zusagen des Staates vertraut haben. Vertrauen in staatliches Handeln gibt es nur, wenn Politik und Verwaltung verlässlich handeln.“ Mit ihrem Antrag fordert die BSW-Fraktion deshalb unter anderem, dass Endabrechnungen und Rückforderungsentscheidungen nach den im jeweiligen Bewilligungsbescheid hinreichend bestimmt festgelegten Förderbedingungen erfolgen. Nachträgliche Änderungen der Verwaltungspraxis oder neue Auslegungen dürfen nicht zulasten der Antragsteller angewendet werden. Zudem sollen die tatsächlich angefallenen förderfähigen Ausgaben berücksichtigt werden. Dabei verweist die BSW-Fraktion auch auf die neuere Rechtsprechung. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einem rechtskräftigen Urteil wesentliche Maßstäbe für die Rückforderung von Corona-Soforthilfen formuliert. Danach kommt es entscheidend auf den konkreten Bewilligungsbescheid und die darin wirksam einbezogenen Regelungen an. Eine erst nachträglich entwickelte Verwaltungspraxis kann einen unklaren Bewilligungsbescheid nicht zulasten der Empfänger korrigieren. Ines Biebrach, Obfrau der BSW-Fraktion im Corona-Untersuchungsausschuss, erklärt: „Aufarbeitung bedeutet für uns nicht nur zurückzuschauen. Wo sich heute zeigt, dass Menschen und Unternehmen unter unklaren Regeln oder nachträglich veränderten Maßstäben leiden, muss Politik handeln. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich auch die Petition ‚Rückforderung der Corona-Soforthilfen 2020 – Vertrauensschutz für Selbstständige‘. Der Staat muss Verantwortung für sein damaliges Handeln übernehmen.“ Die BSW-Fraktion fordert außerdem eine Überprüfung bereits bestandskräftiger Rückzahlungsbescheide, einen vorläufigen Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen bei noch nicht bestandskräftigen Bescheiden sowie eine Evaluation und Verbesserung der bestehenden Härtefallregelungen. Hentschel-Thöricht: „Wir fordern keinen Freibrief. Wer vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder Hilfen zu Unrecht erhalten hat, muss selbstverständlich zur Verantwortung gezogen werden. Aber wer sich an die damals erkennbaren Regeln gehalten und auf staatliche Zusagen vertraut hat, darf Jahre später nicht durch nachträglich veränderte Maßstäbe wirtschaftlich in die Knie gezwungen werden. Corona-Hilfen sollten Insolvenzen verhindern – sie dürfen nicht Jahre später selbst zum Insolvenzrisiko werden.“ Gerade angesichts gestiegener Kosten und einer angespannten wirtschaftlichen Lage können hohe Rückforderungen für kleine Unternehmen und Selbstständige existenzbedrohend sein. Für die BSW-Fraktion gilt deshalb: berechtigte Rückforderungen ja – nachträgliche Regeländerungen zulasten der Betroffenen nein. Die öffentliche Anhörung zur Petition ‚Rückforderung der Corona-Soforthilfen 2020 – Vertrauensschutz für Selbstständige‘ findet am 1. September 2026 um 14:00 Uhr im Plenarsaal des Sächsischen Landtags statt.

27. August 2026
Corona-Untersuchungsausschuss:
BSW legt bislang nicht öffentlich bekanntes Dokument zur Zwangsunterbringung vor
In der öffentlichen Sitzung des Corona-Untersuchungsausschusses des Sächsischen Landtags am 27. August 2026 haben die BSW-Ausschussmitglieder Ines Biebrach und Jens Hentschel-Thöricht ein bislang nicht öffentlich bekanntes Dokument zur zwangsweisen Unterbringung von Menschen während der Corona-Zeit zum Gegenstand der Befragung gemacht. Aus dem Dokument geht hervor, dass für die zwangsweise Unterbringung von Personen im Zusammenhang mit Quarantäne- beziehungsweise Absonderungsanordnungen nicht nur das Fachkrankenhaus Arnsdorf, sondern insgesamt vier Krankenhäuser mit zusammen 22 Plätzen vorgesehen waren. Ines Biebrach, Obfrau der BSW-Fraktion im Corona-Untersuchungsausschuss, erklärt: „Unsere Aufgabe im Untersuchungsausschuss ist es, die damaligen Abläufe und Entscheidungen so vollständig wie möglich aufzuklären. Dazu gehört, Dokumente auszuwerten, Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege nachzuvollziehen und bislang nicht öffentlich bekannte Sachverhalte transparent zu machen. Genau dafür wurde ein Untersuchungsausschuss eingesetzt.“ Jens Hentschel-Thöricht, Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses, ergänzt: „Uns geht es ausdrücklich nicht darum, vor Abschluss der Aufklärung Bewertungen vorwegzunehmen. Wir wollen wissen, was geplant und entschieden wurde, wer daran beteiligt war und wie die damaligen Entscheidungen zustande kamen. Das bislang nicht öffentlich bekannte Dokument ist deshalb ein weiterer Baustein für die Arbeit des Untersuchungsausschusses.“ Biebrach und Hentschel-Thöricht verbinden damit zugleich einen grundsätzlichen Anspruch an politische Aufarbeitung: „Wir wollen einen Politikstil, der Transparenz nicht nur verspricht, sondern herstellt. Dazu gehört auch, Entscheidungen aus der Vergangenheit offenzulegen und nachvollziehbar zu machen. Politik muss bereit sein, Verantwortung für ihr Handeln und ihre Entscheidungen zu übernehmen. Ein Untersuchungsausschuss darf deshalb weder der nachträglichen Rechtfertigung noch der Vorverurteilung dienen. Seine Aufgabe ist Aufklärung.“

24. August 2026
BSW-Fraktion unterstützt Wahlkampf in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern
Mitglieder der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag unterstützen in den kommenden Tagen den Wahlkampf ihrer Parteifreunde in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Fraktionsvorsitzender Ronny Kupke engagiert sich im Wahlkampf in Halle. Der Parlamentarische Geschäftsführer Jens Hentschel-Thöricht wird sowohl in Sachsen-Anhalt als auch in Mecklenburg-Vorpommern vor Ort sein. Unterstützt werden sie dabei von weiteren Mitgliedern der Landtagsfraktion sowie von zahlreichen Mitgliedern und Unterstützern des BSW aus ganz Sachsen. Gemeinsam werden sie Informationsmaterial verteilen, Gespräche mit Bürgern führen und an öffentlichen Veranstaltungen mitwirken. Ziel ist es, die BSW-Kandidaten vor Ort tatkräftig zu unterstützen und deutlich zu machen, wofür das BSW steht: für einen echten politischen Neuanfang. Ronny Kupke, Vorsitzender der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt: „Die Menschen im Osten erwarten zu Recht, dass ihre Interessen endlich ernst genommen werden. Sie wollen bezahlbare Energie, sichere Arbeitsplätze, eine verlässliche Gesundheitsversorgung, funktionierende Schulen und Kommunen, die ihre Aufgaben erfüllen können. Dafür braucht es eine starke politische Kraft, die nicht nur vor Wahlen zuhört, sondern die Probleme offen benennt und konsequent handelt. Deshalb unterstütze ich unsere Mitstreiter in Halle aus voller Überzeugung.“ Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer der BSW-Fraktion, ergänzt: „Wahlkampf bedeutet für mich, direkt mit den Menschen ins Gespräch zu kommen: auf der Straße, am Infostand und bei Veranstaltungen. Wir wollen zuhören, Fragen beantworten und zeigen, dass ein Politikwechsel möglich ist. Dabei freut mich besonders, dass sich weitere Fraktionsmitglieder sowie Mitglieder und Unterstützer aus ganz Sachsen beteiligen. Das zeigt: Wir stehen zusammen und packen gemeinsam an.“ Viele Herausforderungen ähneln sich in den ostdeutschen Bundesländern: steigende Lebenshaltungskosten, der Verlust wirtschaftlicher Perspektiven, eine zunehmend schlechtere öffentliche Daseinsvorsorge und eine Politik, die Milliarden für Aufrüstung bereitstellt, während bei Krankenhäusern, Schulen, Pflege, Feuerwehr und kommunaler Infrastruktur das Geld fehlt. „Während die etablierten Parteien seit Jahren vieles versprechen und anschließend weitermachen wie bisher, sprechen wir aus, was schiefläuft – klar, direkt und ohne Ausflüchte. Eben gefährlich ehrlich. Unser Ziel ist ein starkes BSW und ein Politikwechsel, der Frieden, soziale Sicherheit und wirtschaftliche Vernunft wieder in den Mittelpunkt stellt“, so Kupke und Hentschel-Thöricht abschließend.

20. August 2026
Richtfest am Bahnhof Seifhennersdorf: Gemeinsam anpacken und Zukunft gestalten
Ich war beim Richtfest am Bahnhof Seifhennersdorf zu Gast. Dabei nutzte ich die Gelegenheit, mir vor Ort ein Bild von der bisherigen Arbeit und dem großen Engagement des Bahnhofsvereins zu machen. Was hier geleistet wird, verdient Anerkennung. Mit viel Zeit, Tatkraft und Ausdauer setzen sich die Mitglieder des Vereins dafür ein, den Bahnhof zu erhalten und mit neuem Leben zu füllen. Das Projekt zeigt eindrucksvoll, was entstehen kann, wenn Menschen Verantwortung übernehmen, gemeinsam anpacken und ihre Ideen konsequent umsetzen. Das Richtfest war nicht nur ein wichtiger Meilenstein für die weitere Entwicklung des Bahnhofs, sondern auch eine gute Gelegenheit für persönliche Gespräche. Mit den anwesenden Stadträten habe ich mich über die aktuelle Situation in Seifhennersdorf, bestehende Herausforderungen und die weitere Entwicklung der Stadt ausgetauscht. Solche Initiativen stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt und schaffen neue Perspektiven für die Region. Mein Dank gilt deshalb allen Beteiligten, den ehrenamtlichen Helfern, den Unterstützern und den Verantwortlichen des Bahnhofsvereins. Ich wünsche dem Projekt weiterhin viel Erfolg, tatkräftige Unterstützung und gutes Gelingen bei den nächsten Schritten.

