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Jens

Hentschel-

Thöricht

Mitglied des Sächsischen Landtags

Aktuelles

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Operationsplan Deutschland

13. August 2026

Operationsplan Deutschland:

Sachsen hält Bundeswehr-Aufträge an zivile Retter offen

Staatsregierung kennt weder Kosten noch Folgen für die Einsatzbereitschaft – BSW warnt vor Militarisierung von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz

Sachsens Staatsregierung hält im Zuge des Operationsplans Deutschland Beauftragungen von Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Katastrophenschutzeinheiten durch die Bundeswehr ausdrücklich offen. Welche Aufgaben, Kosten und Folgen für die zivile Einsatzbereitschaft damit verbunden wären, kann sie nicht benennen. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des BSW-Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht hervor (Drs. 8/7508). Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer sowie Sprecher für Brand-, Rettungs-, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Die Staatsregierung lässt eine entscheidende Hintertür offen: Heute sind angeblich keine zusätzlichen Aufgaben vorgesehen, morgen können zivile Einsatzkräfte von der Bundeswehr beauftragt werden. Für uns ist die Grenze klar: Feuerwehr, Rettungsdienst, Hilfsorganisationen und Katastrophenschutz sind keine Personal- und Materialreserve der Bundeswehr. Das BSW lehnt jede Militarisierung der Gesellschaft ab. Der Rettungsdienst muss ausschließlich seinem zivilen Versorgungsauftrag dienen. Personal, Rettungswagen und medizinische Kapazitäten werden für die Notfallversorgung der Bevölkerung gebraucht und dürfen nicht für militärische Aufgaben verplant werden. Schon heute arbeiten viele Rettungsdienste an der Belastungsgrenze.“ Die Antwort offenbart zugleich erhebliche Planungslücken. Obwohl die Innenministerkonferenz die vollständige zivile Verteidigungsfähigkeit bis spätestens 2029 herstellen will, ist die sächsische Umsetzungskonzeption noch in Arbeit. Ein eigenes Referat „Zivilschutz“ entstand erst im April 2026. Die ressortübergreifende Auftaktveranstaltung mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe soll im Oktober stattfinden. Bundeseinheitliche Fähigkeitsziele fehlen bislang. Hentschel-Thöricht: „Drei Jahre vor dem Zieljahr kennt die Staatsregierung weder den konkreten Personalbedarf noch die Kosten oder die Auswirkungen auf Feuerwehren und Katastrophenschutz. Das ist keine belastbare Vorsorge. Sachsen braucht einen starken zivilen Bevölkerungsschutz für Naturkatastrophen, schwere Unglücke, Stromausfälle und andere Gefahren – aber keine Unterordnung ziviler Strukturen unter militärische Interessen.“ Auch eine landesweite Schutzraumplanung liegt nicht vor. Der Bund finalisiert derzeit eine Schutzraumstrategie; aus Sachsen beteiligt sich bislang lediglich Chemnitz an einem Pilotprojekt zur Erfassung möglicher öffentlicher Zufluchtsräume. Besonders brisant: Zu weiteren sächsischen Umsetzungsmaßnahmen verweigert die Staatsregierung unter Hinweis auf Geheimschutzbelange jede Auskunft. Selbst eine Unterrichtung nach der Geheimschutzordnung des Landtags lehnt sie ab, weil ihr der Kreis der zugangsberechtigten Abgeordneten und Beschäftigten zu groß sei. „Geheimschutz ist bei operativen Details nachvollziehbar. Er darf aber nicht zum Freibrief werden, das Parlament vollständig von der Kontrolle auszuschließen. Abgeordnete müssen zumindest in einem geeigneten geschützten Verfahren prüfen können, welche zivilen Strukturen betroffen sind, welche Kosten entstehen und ob die Versorgung der Bevölkerung gesichert bleibt.“ Die BSW-Fraktion fordert deshalb: - eine klare politische und rechtliche Trennung zwischen zivilem Bevölkerungsschutz und militärischen Aufgaben, - keine Bundeswehr-Aufträge an zivile Einsatzorganisationen und den ausschließlichen Einsatz des Rettungsdienstes für seinen zivilen Versorgungsauftrag, - eine verbindliche sächsische Konzeption mit Zeitplan, Schutzraumstrategie sowie vollständig ermitteltem und finanziertem Personal- und Sachbedarf, - eine wirksame parlamentarische Kontrolle in einem geeigneten geschützten Verfahren. Hentschel-Thöricht abschließend: „Vorsorge für die Menschen ist notwendig. Militarisierung ist es nicht. Jeder Euro und jede zusätzliche Kapazität im Brand-, Rettungs- und Katastrophenschutz muss der Sicherheit und Versorgung der Bevölkerung zugutekommen – nicht militärischen Planungen.“

Drohne am Airport

12. August 2026

Sprengstoffdrohne in Leipzig: Schutzsysteme versagten – zentrale Behörde fehlt im Innenausschuss

BSW fordert aktuelle Risikobewertung für Flughafen und kritische Infrastruktur sowie leistungsfähige Abwehr autonomer Drohnen

Wer steuerte die mit Sprengstoff bestückte Drohne am Flughafen Leipzig/Halle? Welches Ziel sollte getroffen werden? Und warum wurde das Fluggerät von den vorhandenen Sicherheitssystemen nicht rechtzeitig erkannt? Diese entscheidenden Fragen blieben nach der nichtöffentlichen Sondersitzung des Innenausschusses aus Sicht der BSW-Fraktion unbeantwortet. Besonders kritisch: Das für Luftsicherheit zuständige Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) war in der Sitzung nicht vertreten. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer sowie Sprecher für Brand-, Rettungs-, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Eine mit Sprengstoff bestückte Drohne konnte in einen hochsensiblen Bereich des Flughafens gelangen, ohne rechtzeitig erkannt zu werden. Trotzdem wissen wir weiterhin nicht, wer dahintersteckt, welches Ziel verfolgt wurde und warum die Schutzsysteme versagt haben. Die Sondersitzung hat die entscheidenden Fragen nicht geklärt.“ Die BSW-Fraktion hatte der Staatsregierung vor der Sitzung einen umfangreichen Fragenkatalog übermittelt. Gefragt wurde unter anderem nach möglichen Tätern und Auftraggebern, der technischen Beschaffenheit der Drohne, denkbaren Zusammenhängen mit früheren Sabotagefällen, dem möglichen Anschlagsziel sowie den Konsequenzen für die Drohnenabwehr. Belastbare und öffentlich nachvollziehbare Belege für eine bestimmte Urheberschaft wurden nicht vorgelegt. Die BSW-Fraktion warnt deshalb vor vorschnellen politischen Schuldzuweisungen. Hentschel-Thöricht: „Wer von einem hybriden Angriff spricht, muss belegte Tatsachen klar von Arbeitshypothesen trennen. Gerade in der gegenwärtigen internationalen Lage darf Sicherheitspolitik nicht auf Spekulationen beruhen. Ermittelt werden muss ergebnisoffen – unabhängig davon, ob staatliche, extremistische, kriminelle oder andere Hintergründe infrage kommen.“ Der Flughafen Leipzig/Halle wird überwiegend zivil genutzt, zugleich werden dort militärische und militärnahe Transporte abgewickelt. Als einer der großen europäischen Frachtflughäfen besitzt Leipzig/Halle erhebliche Bedeutung für die zivile und internationale Logistik. „Jetzt ist eine aktuelle und umfassende Risikobewertung notwendig. Der Schutz des Flughafens Leipzig/Halle muss höchste Priorität haben“, erklärt Hentschel-Thöricht. Die fehlende Beteiligung des SMIL habe die parlamentarische Aufklärung erheblich erschwert: „Bei einem möglichen Anschlag auf kritische Verkehrs- und Logistikinfrastruktur müssen alle zuständigen Stellen gegenüber dem Parlament auskunftsfähig sein. Es ist nicht akzeptabel, dass ausgerechnet das für Luftsicherheit zuständige Ministerium fehlt.“ Die Sitzung verdeutlichte zudem technische Lücken bei der Drohnenabwehr. Die vorhandenen Systeme sind vor allem auf handelsübliche und funkgesteuerte Drohnen ausgerichtet. Offen blieb, wie technisch veränderte, autonome oder ohne auswertbare Funkverbindung operierende Fluggeräte zuverlässig erkannt, verfolgt und abgewehrt werden sollen. Hentschel-Thöricht abschließend: „Die Drohnenabwehr hält mit der technischen Entwicklung nicht Schritt. Sachsen muss auch nicht-handelsübliche und autonome Drohnen zuverlässig erkennen und abwehren können. Das gilt nicht nur für den Flughafen Leipzig/Halle. Auch die Mikroelektronik im Silicon Saxony sowie die Wasser- und Energieversorgung können Ziele von Sabotage oder Spionage werden. Der Freistaat braucht deshalb moderne Detektions- und Abwehrsysteme und ausreichend spezialisiertes Personal. Der Schutz kritischer Infrastruktur darf nicht erst verbessert werden, wenn der nächste Vorfall eintritt.“

BSW-Abgeordnete Henschel-Thöricht & Kupke

10. August 2026

„SO NICHT!“ – BSW startet landesweite Kampagne gegen Sozialkürzungen

Großflächenplakate und parlamentarische Initiativen des BSW für Sachsens Bürger gegen zusätzliche Belastungen bei Pflege, Gesundheit, Bildung, Familien und Kommunen – ob Pflege, Gesundheit, Kitas, Schulen oder kommunale Leistungen: Fast täglich werden neue Kürzungen und zusätzliche Belastungen diskutiert. Gleichzeitig steigen für viele Menschen die Lebenshaltungskosten, während die soziale und öffentliche Infrastruktur zunehmend unter Druck gerät. Gegen diese Entwicklung startet die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag die landesweite Kampagne „SO NICHT!“. Mit Großflächenplakaten im gesamten Freistaat (ab 11./14. August) und einer Reihe parlamentarischer Initiativen setzt die Fraktion ein klares Zeichen: Notwendige Reformen dürfen nicht auf Kosten von Pflegebedürftigen, Familien, Beschäftigten, Kindern oder Kommunen gehen. Erste Anträge hat die BSW-Fraktion bereits in den Sächsischen Landtag eingebracht, weitere werden folgen. Ziel ist es, soziale Sicherheit zu stärken, die öffentliche Daseinsvorsorge zu erhalten und zusätzliche Belastungen der Bürger zu verhindern. Mit Blick auf den kommenden Doppelhaushalt 2027/2028 fordert die Fraktion von der Staatsregierung eine klare soziale und kommunale Prioritätensetzung. Sachsen ist von den aktuellen Entwicklungen besonders betroffen. Der Freistaat gehört zu den Bundesländern mit dem höchsten Altersdurchschnitt. Zugleich kämpfen insbesondere ländliche Regionen mit Ärztemangel, Apothekenschließungen, steigenden Pflegekosten und einer zunehmend ausgedünnten sozialen Infrastruktur. Kommunen fehlt vielfach das Geld, um freiwillige Angebote, Begegnungsorte und wichtige Einrichtungen dauerhaft zu erhalten. Wo Pflege unbezahlbar wird, Arztpraxen und Apotheken verschwinden, Kitas und Schulen um ihren Erhalt kämpfen und Kommunen kaum noch Gestaltungsspielräume haben, verliert Heimat Stück für Stück an Lebensqualität. Dazu erklärt Ronny Kupke, Vorsitzender der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Reformen sind notwendig. Aber Reform darf nicht bedeuten, dass Pflegebedürftige ihr Erspartes aufbrauchen, Familien stärker belastet werden und Kommunen für Entscheidungen aus Berlin bezahlen müssen. Wer bei Gesundheit, Pflege, Bildung und sozialer Infrastruktur kürzt, spart nicht – er verlagert Kosten und verschärft die Probleme. Genau dazu sagen wir: SO NICHT. Unsere Plakate machen diese Botschaft im ganzen Land sichtbar. Entscheidend ist aber die parlamentarische Arbeit dahinter. Wir legen konkrete Vorschläge vor, um soziale Sicherheit zu stärken, die Daseinsvorsorge zu erhalten und weitere Belastungen der Menschen zu verhindern.“ Den inhaltlichen Rahmen der Kampagne bildet der Antrag der BSW-Fraktion „Soziale Sicherheit und gute Lebensbedingungen in Sachsen sichern – Gesundheit, Pflege und Bildung stärken“ (Drs. 8/7171, s. Anhang). Er ist Teil einer Reihe parlamentarischer Initiativen, mit denen die Fraktion konkrete Alternativen zu Kürzungen und Kostenverschiebungen vorlegt. Im Mittelpunkt stehen folgende Forderungen: - Pflege bezahlbar halten: Eigenanteile in Pflegeheimen deutlich und dauerhaft begrenzen, pflegende Angehörige besser beraten und entlasten sowie kommunale Pflege- und Unterstützungsstrukturen stärken. - Gesundheitsversorgung sichern: Hausarztpraxen und Apotheken insbesondere im ländlichen Raum stabilisieren, regionale Versorgungsstrukturen ausbauen und die psychiatrische sowie psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen verbessern. - Kitas und Schulen erhalten: Flexible Lösungen für kleine Einrichtungen ermöglichen, die Lehrer- und Fachkräfteversorgung verbessern sowie Schulsozialarbeit und multiprofessionelle Teams stärken. - Familien entlasten: Familien und Alleinerziehende finanziell unterstützen, individuelle Hilfen für Kinder und Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf sichern und die beitragsfreie Familienversicherung erhalten. - Kommunen handlungsfähig machen: Städte, Gemeinden und Landkreise finanziell so ausstatten, dass sie ihre Aufgaben erfüllen und wichtige soziale, kulturelle und öffentliche Angebote erhalten können. - Sozialen Zusammenhalt stärken: Niedrigschwellige, barrierefreie und konsumfreie Begegnungsorte erhalten und insbesondere in ländlichen Regionen ausbauen. Soweit bundesgesetzliche Änderungen erforderlich sind, soll sich die Staatsregierung gegenüber der Bundesregierung und über den Bundesrat für entsprechende Lösungen einsetzen. An der Bürokratie sparen – nicht an den Menschen Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer der BSW-Fraktion, erklärt: „Wir stellen uns nicht gegen notwendige Veränderungen. Wir fordern aber klare Prioritäten: Bürokratie abbauen, Förderverfahren vereinfachen, Doppelstrukturen beseitigen und öffentliche Mittel zielgerichteter einsetzen. Gespart werden muss dort, wo Geld in unnötigen Verfahren und übermäßigem Verwaltungsaufwand gebunden wird – nicht bei Patienten, Pflegebedürftigen, Kindern, Familien oder sozialen Angeboten.“ Die BSW-Fraktion erwartet von der Staatsregierung, dass sie bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 2027/2028 Kürzungen bei der sozialen und öffentlichen Infrastruktur verhindert und bereits beschlossene Einschnitte kritisch überprüft. Gleichzeitig muss Ministerpräsident Michael Kretschmer die Interessen Sachsens gegenüber der Bundesregierung konsequenter vertreten und weitere Kostenverschiebungen auf Länder, Kommunen und Bürger zurückweisen. Die Kampagne „SO NICHT!“ ist deshalb mehr als eine Plakataktion. Sie verbindet öffentlichen Widerspruch mit konkreten parlamentarischen Initiativen. Gute Gesundheitsversorgung, bezahlbare Pflege, verlässliche Bildung, starke Familien und handlungsfähige Kommunen sind keine Nebensache. Sie entscheiden darüber, ob Menschen in Sachsen gut leben können, ob Fachkräfte bleiben und ob Städte und Dörfer eine Zukunft haben. Die BSW-Fraktion ist überzeugt: Sachsen braucht keine Politik, die immer neue Sparvorschläge zulasten der Menschen diskutiert. Sachsen braucht eine Politik, die wieder in Menschen investiert – in Familien, Kinder und Jugendliche, Gesundheit, Pflege, Bildung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dafür steht die Kampagne „SO NICHT!“ – auf den Plakaten ebenso wie im Parlament.

BSW-Abgeordneter Jens Hentschel-Thöricht

05. August 2026

Kommunen brauchen Verlässlichkeit statt Förderdschungel

Bei meinem Gespräch mit dem Oderwitzer Bürgermeister Cornelius Stempel standen die angespannte Finanzlage der Gemeinde, die Zukunft von Kitas und Schulen sowie Feuerwehr und Bevölkerungsschutz im Mittelpunkt. Das offene und aufschlussreiche Gespräch hat erneut gezeigt: Auch verantwortungsvoll wirtschaftende Kommunen stoßen inzwischen an ihre Grenzen. Oderwitz hat rund 4.300 Einwohner. In der Gemeindeverwaltung arbeiten lediglich 15 Mitarbeiter. Die Gemeinde ist bislang schuldenfrei und hat in den vergangenen Jahren konsequent gespart. Trotzdem sind inzwischen sämtliche Reserven aufgebraucht. Ein ausgeglichener Haushalt ist nicht mehr möglich. Künftig wird deshalb voraussichtlich auch Oderwitz nicht ohne neue Schulden auskommen. Das Problem liegt nicht in einer verschwenderischen Kommunalpolitik. Die freiwilligen Leistungen sind bereits auf ein Minimum reduziert. Neben 5.000 Euro für die Vereinsarbeit ist das Volksbad die letzte größere freiwillige Aufgabe der Gemeinde. Mehr Einsparpotenzial gibt es praktisch nicht, ohne das gesellschaftliche Leben und die Lebensqualität im Ort weiter zu beschädigen. Mehr eigene Entscheidungsspielräume für die Kommunen Bürgermeister Stempel machte deutlich, was Oderwitz vom Freistaat erwartet: höhere allgemeine Schlüsselzuweisungen statt immer neuer, kleinteiliger Förderprogramme. Die Gemeinden wissen selbst am besten, wo vor Ort investiert werden muss. Zweckgebundene Programme mit komplizierten Anträgen, langen Bearbeitungszeiten und hohen Eigenanteilen binden dagegen Personal und verhindern häufig eine sinnvolle Verwendung der Mittel. Auch bei der Unterhaltung der Gewässer braucht es eine verlässliche Lösung. Oderwitz fordert einen Gewässerlastenausgleich, der 50 Prozent der entstehenden Kosten übernimmt. Gerade langgestreckte ländliche Gemeinden dürfen mit den dauerhaft anfallenden Aufgaben nicht allein gelassen werden. Für mich ist klar: Kommunale Selbstverwaltung funktioniert nur, wenn Städte und Gemeinden über eine ausreichende Grundfinanzierung und echte Entscheidungsspielräume verfügen. Wer den Kommunen immer neue Aufgaben überträgt, muss auch für deren vollständige Finanzierung sorgen. Freistaat muss sein Versprechen bei den Kitas einhalten Ein Dauerthema bleibt die Finanzierung der Kindertagesstätten. Der Freistaat hatte zugesagt, dauerhaft ein Drittel der Gesamtkosten zu tragen. Dieses Versprechen muss endlich verlässlich eingelöst werden. Steigende Personal-, Betriebs- und Sachkosten dürfen nicht immer weiter auf Gemeinden und Eltern abgewälzt werden. Diskutiert wurde auch die Idee, das Hortpersonal in den Staatsdienst zu übernehmen. Dadurch könnten Horterzieher flexibler an den Schulen eingesetzt werden und dort unterstützen, wo Personal fehlt. Besonders an der Oberschule ist der Lehrermangel deutlich spürbar. Eine bessere Verzahnung von Schule und Hort könnte das Problem zwar nicht lösen, aber den Schulalltag spürbar entlasten. Die Feuerwehr ist das Prunkstück der Gemeinde Besonders positiv ist die Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr. Bürgermeister Stempel bezeichnete sie zu Recht als „Prunkstück“ der Gemeinde. Oderwitz verfügt über ein neues, modernes Feuerwehrgerätehaus und zeitgemäße Einsatzfahrzeuge. Hinzu kommen eine aktive Jugendfeuerwehr und eine Kinderfeuerwehr. Damit wird frühzeitig und erfolgreich für den eigenen Nachwuchs gesorgt. Großen Handlungsbedarf gibt es dagegen bei der Löschwasserversorgung. Aufgrund der langgestreckten Ortslage muss die Gemeinde in den kommenden Jahren erheblich nachbessern. Denkbar wären gemeinsame Beschaffungen mehrerer Kommunen, beispielsweise von Löschwassertanks, Zisternen oder flexiblen Löschwasserkissen. Durch Sammelbeschaffungen könnten einheitliche Lösungen geschaffen und die Kosten deutlich gesenkt werden. Dieses Thema werde ich in meine parlamentarische Arbeit mitnehmen. Rathaus bei einem Stromausfall nicht handlungsfähig Eine weitere Schwachstelle zeigte sich beim Blackout-Schutz: Bei einem länger andauernden Stromausfall wäre auch das Rathaus ohne Energieversorgung. Eine autarke Notstromversorgung gibt es bislang nicht. Kommunen brauchen deshalb gezielte Unterstützung, um Rathäuser, Feuerwehrstandorte und mögliche Notfalltreffpunkte mit einer verlässlichen Notstromversorgung auszustatten. Bevölkerungsschutz darf nicht erst dann beginnen, wenn der Strom bereits ausgefallen ist. Das Gespräch mit Bürgermeister Cornelius Stempel war offen, konkret und für meine weitere politische Arbeit sehr wertvoll. Es hat gezeigt, wo der Freistaat handeln muss: bei einer auskömmlichen kommunalen Grundfinanzierung, einer verlässlichen Kita-Finanzierung, der Löschwasserversorgung und einem krisenfesten Bevölkerungsschutz. Vielen Dank an Bürgermeister Stempel für den konstruktiven Austausch und die klaren Einblicke in die Situation der Gemeinde Oderwitz.

Personen, die von oben Schlüssel gereicht bekommen

05. August 2026

Gemeinsame Beschaffung ohne gemeinsame Planung:

Staatsregierung übergeht Kommunen und Feuerwehren

Die sächsische Staatsregierung hat vor ihrem Beitritt zur länderübergreifenden Verwaltungsvereinbarung über gemeinsame Beschaffungen im Brand- und Katastrophenschutz weder die kommunalen Spitzenverbände noch die Feuerwehren und deren Führungskräfte förmlich beteiligt. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des BSW-Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht hervor (Drs. 8/7474). Die Vereinbarung zwischen Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen soll gemeinsame Beschaffungen von Feuerwehr- und Katastrophenschutzfahrzeugen, Einsatztechnik sowie weiteren Leistungen ermöglichen. Durch größere Stückzahlen sollen unter anderem günstigere Preise erreicht werden. Sachsens Städte und Gemeinden können im Einzelfall entscheiden, ob sie sich an einer gemeinsamen Vergabe beteiligen. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Brand-, Rettungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion: „Gemeinsame Beschaffungen sind grundsätzlich sinnvoll. Größere Stückzahlen können Preise senken, Vergabeverfahren vereinfachen und Lieferzeiten verkürzen. Es ist aber nicht nachvollziehbar, dass die Staatsregierung eine solche Vereinbarung abschließt, ohne vorher die kommunalen Spitzenverbände, Feuerwehren, Kreisbrandmeister und Stadtwehrleiter förmlich einzubeziehen. Wer später mit der Technik arbeiten und sie bezahlen soll, muss bereits bei der Planung mit am Tisch sitzen.“ Das Innenministerium begründet das Vorgehen damit, dass Sachsen nur kurzfristig die Möglichkeit erhalten habe, der Vereinbarung beizutreten. Vor der Unterzeichnung seien Städte und Gemeinden lediglich zu einer möglichen Beteiligung an einer gemeinsamen Drehleiterbeschaffung abgefragt worden. Stellungnahmen von Kommunen und Feuerwehren zur Verwaltungsvereinbarung selbst liegen der Staatsregierung dagegen nicht vor. Hentschel-Thöricht: „Zeitdruck ist kein Freibrief, die Praktiker zu übergehen. Eine Abfrage zum Interesse an Drehleitern ersetzt weder eine fachliche Anhörung noch eine Beteiligung an der Ausgestaltung der Zusammenarbeit. Gerade bei Feuerwehrtechnik entscheiden Details darüber, ob ein Fahrzeug zu den örtlichen Anforderungen, zur vorhandenen Infrastruktur und zum Einsatzkonzept passt.“ Für künftige Beschaffungen unter Federführung Sachsens kündigt das Innenministerium nun Abstimmungen mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag, dem Sächsischen Landkreistag und dem Landesfeuerwehrverband an. Wie Kommunen und örtliche Einsatzkräfte konkret auf gemeinsame Standards Einfluss nehmen können, bleibt jedoch offen. „Die angekündigten Abstimmungen sind ein überfälliger Schritt. Daraus muss ein verbindliches Beteiligungsverfahren werden – nicht nur bei Vergaben unter sächsischer Federführung, sondern bei jeder gemeinsamen Beschaffung, an der sich sächsische Kommunen beteiligen sollen. Anforderungen, Standards und Folgekosten müssen frühzeitig und transparent mit den kommunalen Trägern sowie den Praktikern abgestimmt werden. Gemeinsame Beschaffung darf nicht heißen: zentral entscheiden und vor Ort bezahlen lassen“, so Hentschel-Thöricht abschließend.

Einsatzfahrzeuge

04. August 2026

Staatsregierung bestätigt zunehmende Probleme bei der Einsatzbereitschaft: Sachsens Katastrophenschutz fehlen 126 moderne Einsatzfahrzeuge

Sachsens Katastrophenschutz ist deutlich schlechter ausgestattet als vorgesehen. Von 283 benötigten Bundesfahrzeugen entsprechen nur 157 den aktuellen Anforderungen. 70 Fahrzeuge fehlen vollständig, weitere 56 stammen aus den Jahren 1994 bis 2000. Das geht aus der Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage des BSW-Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht hervor (Drs. 8/7473). Das Innenministerium warnt selbst vor den Folgen: Die Fehlstellen führten „zunehmend zu Problemen bei der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der sächsischen Katastrophenschutzeinheiten“. Betroffen ist auch die tägliche Gefahrenabwehr, weil die Fahrzeuge ebenfalls bei regulären Einsätzen genutzt werden. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Brand-, Rettungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion: „Die Staatsregierung bestätigt schwarz auf weiß: Sachsens Katastrophenschutz hat ein massives Ausrüstungsproblem. 70 Fahrzeuge fehlen, 56 weitere sind bis zu 32 Jahre alt. Damit ist fast jedes zweite vorgesehene Fahrzeug entweder nicht vorhanden oder technisch überholt. Im Ernstfall kann das wertvolle Zeit kosten und die Sicherheit der Einsatzkräfte gefährden. Hier muss die Staatregierung stärker darauf drängen, dass der Bund seinen Lieferverpflichtungen nachkommt.“ Auch beim Waldbrandschutz bestehen weiterhin Lücken. Noch nicht beschafft wurden unter anderem Hochleistungssysteme zur Löschwasserförderung, Logistikkomponenten für Strom und Beleuchtung, Spezialtechnik für munitionsbelastete Gebiete sowie Ausrüstung für Flughelfergruppen. Die weitere Umsetzung macht die Staatsregierung vom Doppelhaushalt 2027/2028 abhängig. Hentschel-Thöricht: „Der Bund muss seine Fahrzeuge schneller bereitstellen. Aber auch die Staatsregierung darf sich nicht wegducken. Sachsen braucht einen verbindlichen Beschaffungsplan mit klaren Zuständigkeiten, festen Terminen und einer gesicherten Finanzierung. Sicherheit darf nicht am Geld scheitern.“ Wie Sachsen die aktuellen Empfehlungen des Deutschen Feuerwehrverbandes umsetzen will, lässt das Innenministerium weitgehend offen. Es verweist auf laufende interne Abstimmungen und beantwortet wesentliche Fragen nicht. „Ständig über neue Bedrohungslagen und Zivilschutz zu reden, reicht nicht. Wer von den Feuerwehren und Hilfsorganisationen mehr erwartet, muss ihnen moderne Technik, ausreichend Personal und eine verlässliche Finanzierung geben“, so Hentschel-Thöricht abschließend.

Feuerwehrfahrzeuge

30. Juli 2026

Bankrotterklärung:

Staatsregierung kennt Einsatzfähigkeit der Feuerwehren nicht

Die sächsische Staatsregierung verfügt nach eigener Aussage über keine Erkenntnisse zur Einsatzfähigkeit der örtlichen Feuerwehren. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des BSW-Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht hervor (Drs. 8/7476). Das Innenministerium verweist lediglich darauf, dass der Brandschutz eine kommunale Pflichtaufgabe sei. Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Brandschutz, Rettungsdienst sowie Bevölkerungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Das ist eine Bankrotterklärung der Staatsregierung in Sachen Brandschutz. Der Freistaat setzt die gesetzlichen Rahmenbedingungen, fördert Fahrzeuge und Feuerwehrhäuser und entscheidet über die finanzielle Unterstützung der Kommunen. Trotzdem will er nicht wissen, wie es um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren vor Ort steht. Wer die tatsächliche Lage nicht kennt, kann weder den Investitionsbedarf seriös bewerten noch eine verlässliche Gefahrenabwehr gewährleisten. Großfeuerereignisse in Sachsen zeigen dabei immer wieder, dass die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren eine Frage von landesweiter Bedeutung ist.“ Dabei bestätigt die Staatsregierung zugleich erhebliche Vorteile gemeinsamer Beschaffungen mit Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Sie rechnet mit Einsparungen von mindestens zehn Prozent gegenüber Einzelbeschaffungen. Zusätzlich könnten den kommunalen Verwaltungen je nach Vorhaben mehrere Personenmonate Arbeit oder Kosten für externe Dienstleistungen erspart bleiben. Noch 2026 sollen gemeinsame Beschaffungen von Drehleitern, Lösch- und Hilfeleistungsgruppenfahrzeugen sowie Einsatzleitwagen eingeleitet werden. Für 2027 ist unter sächsischer Federführung die Beschaffung von Tragkraftspritzenfahrzeugen mit Wasser vorgesehen. Schneller sollen die Verfahren nach Auskunft des Innenministeriums jedoch nicht werden. Hentschel-Thöricht: „Gemeinsame Beschaffungen sind richtig, wenn sie die Kommunen tatsächlich entlasten. Die erwarteten Einsparungen müssen vollständig im Brand- und Katastrophenschutz verbleiben. Sie dürfen nicht genutzt werden, um an anderer Stelle weitere Mittel zu streichen. Gerade angesichts der im Haushaltsentwurf vorgesehenen Lücken bei Fahrzeugen, Technik und kommunaler Investitionsförderung wäre das das völlig falsche Signal.“ Auch standardisierte Musterfeuerwehrhäuser können nach Auffassung des BSW Kosten und Planungsaufwand reduzieren. Ihre Nutzung soll freiwillig bleiben, während die Kommunen die Bauleistungen selbst ausschreiben. „Musterfeuerwehrhäuser können besonders kleineren Gemeinden helfen. Sie müssen aber an die Bedingungen vor Ort anpassbar sein. Zudem müssen regionale Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen bei den Ausschreibungen faire Chancen erhalten“, so Hentschel-Thöricht abschließend.

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